Erleich­te­run­gen ab Mon­tag, 11. Oktober

7‑Ta­ge-Inzi­denz in der Stadt Bam­berg seit drei Tagen unter 35

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Universität Bamberg: Grafik: Pixabay
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In der Stadt Bam­berg wur­de der 7‑Tages Inzi­denz­wert von 35 Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus je 100.000 Ein­woh­ner an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter­schrit­ten. Am Sams­tag mel­de­te das Robert Koch-Insti­tut einen Inzi­denz­wert von 28,7 für die Stadt Bam­berg (Don­ners­tag, 33,9; Frei­tag 28,7). Damit tre­ten laut einer heu­ti­gen Bekannt­ma­chung der Stadt Bam­berg inzi­denz­ab­hän­gi­ge Erleich­te­run­gen in Kraft.

Bis­lang galt ver­pflich­tend die soge­nann­te 3‑G-Regel, wonach für den Zugang zu geschlos­se­nen Räu­men, bei­spiels­wei­se bei öffent­li­chen und pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen bis 1.000 Per­so­nen in nicht­pri­va­ten Räum­lich­kei­ten, Sport­stät­ten und Fit­ness­stu­di­os oder Kinos und Muse­en sowie für Dienst­leis­tun­gen, bei denen eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist, nur Per­so­nen Zugang haben dür­fen, die geimpft, gene­sen oder getes­tet sind.

Die­se ver­pflich­ten­de Regel gilt ab Mon­tag, 11. Okto­ber, nicht mehr. Gleich­wohl kön­nen aber Ver­an­stal­ter oder Ein­rich­tun­gen auf frei­wil­li­ger Basis wei­ter­hin 3‑G, 3‑G-Plus oder 2‑G anwen­den. Wer also eine Ver­an­stal­tung oder Ein­rich­tung besu­chen möch­te, soll­te sich vor­her direkt infor­mie­ren, ob es dort wei­ter­hin Zugangs­be­schrän­kun­gen gibt. Die Stadt Bam­berg strebt für ihre Ver­an­stal­tungs­or­te und Ein­rich­tun­gen ab 1. Novem­ber eine ein­heit­li­che Anwen­dung von 3G-Plus an.

Inzi­denz­un­ab­hän­gig, also auch bei Inzi­denz­wer­ten unter 35, gilt wei­ter­hin, dass der Zugang zu Volks­fes­ten, Dis­ko­the­ken, Bor­dell­be­trie­ben sowie ver­gleich­ba­ren Frei­zeit­ein­rich­tun­gen und zu Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Per­so­nen nur durch Gene­se­ne, Geimpf­te oder Getes­te­te erfol­gen darf. 

Soll­te die Stadt Bam­berg an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 35 wie­der über­schrei­ten, erfolgt eine erneu­te Bekannt­ma­chung der Stadt Bam­berg. Die vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen fin­den dann ab dem über­nächs­ten auf die Bekannt­ma­chung fol­gen­den Tag kei­ne Anwen­dung mehr.

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