Baye­ri­sches Kabi­nett beschließt weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sportbereich 

Ab Don­ners­tag gilt 3G im Amateurfußball

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Amateurfußball
Gro­ße Erleich­te­rung bei allen Ama­teur­fuß­bal­le­rin­nen und Ama­teur­fuß­bal­lern, den fast 4600 Ver­ei­nen und den 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­dern im Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­band (BFV)! Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat heu­te weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sport­be­reich beschlos­sen, unter ande­rem gilt ab die­sem Don­ners­tag, dem 17. Febru­ar, im Frei­staat 3G für den Amateurfußball.

Für alle Spie­le­rin­nen und Spie­ler, Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter sowie Trai­ne­rin­nen und Trai­ner im Ama­teur­fuß­ball gilt ab Don­ners­tag die 3G-Rege­lung (Geimpft, Gene­sen, Getes­tet) statt der 2G-Rege­lung. Für Zuschau­er gilt bei einer zuge­las­se­nen Aus­las­tung von 50 Pro­zent des Sport­ge­län­des 2G statt 2G-plus. Für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig in der Schu­le getes­tet wer­den, fal­len indes alle Zugangs­be­schrän­kun­gen. Das hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung nach ihrer Kabi­netts­sit­zung am heu­ti­gen Diens­tag bekanntgegeben.

Die zusätz­lich zur Aus­las­tung von 50 Pro­zent fest­ge­setz­te Ober­gren­ze von 25.000 Besu­chern kommt in baye­ri­schen Sport­stät­ten nur für die Münch­ner Alli­anz-Are­na mit einer Kapa­zi­tät von rund 75.000 Plät­zen und das Max-Mor­lock-Sta­di­on in Nürn­berg mit einer maxi­ma­len Anzahl von rund 50.000 Plät­zen in Fra­ge. „Alle ande­ren Sport­stät­ten in Bay­ern kön­nen sich wei­ter­hin an der 50 Pro­zent-Mar­ke ori­en­tie­ren”, beton­te Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann. Zudem ent­fällt die Pflicht zur Kon­takt­da­ten­er­fas­sung eben­so wie die bis­he­ri­ge Pflicht, bei grö­ße­ren Sport­ver­an­stal­tun­gen nur per­so­na­li­sier­te Tickets zu ver­kau­fen. Zugang zu einer Sport­ver­an­stal­tung erhal­ten Geimpf­te oder Gene­se­ne, ohne einen zusätz­li­chen Test­nach­weis zu benö­ti­gen. Es muss jedoch wei­ter­hin eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Herr­mann: zeig­te sich „sehr erleich­tert, dass nun­mehr Sport nahe­zu unein­ge­schränkt wie­der mög­lich ist. Ich hof­fe, dass der Sport­be­trieb jetzt über­all wie­der voll in Gang kommt.”

Kon­trol­le von 3G nach wie vor eine gro­ße Herausforderung

„Es hat sich trotz ver­ständ­li­cher Unge­duld vie­ler­orts ein­mal mehr bewährt, die Gesprä­che über weit­rei­chen­de Locke­run­gen für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler auf Arbeits­ebe­ne und ganz bewusst auch abseits der Öffent­lich­keit mit den zustän­di­gen Minis­te­ri­en bis hin zum Minis­ter­prä­si­den­ten zu füh­ren“, sagt BFV-Prä­si­dent Rai­ner Koch: „So kom­men gute Ergeb­nis­se wie die­se jetzt im Mit­ein­an­der zustan­de. Mein aus­drück­li­cher Dank geht des­halb an Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder sowie den für den Sport in Bay­ern zustän­di­gen Minis­ter Joa­chim Herr­mann und an Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek! Gleich­sam hat unse­re BFV-inter­ne Coro­na-Taskforce unter Vor­sitz von Robert Schraud­ner in den ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­ten die­sen Weg mit unent­weg­tem Ein­satz bereitet.“

Schraud­ner bezeich­net die aktu­el­len Ent­schei­dun­gen der Staats­re­gie­rung als „über­fäl­li­gen Rie­sen­schritt zurück in Rich­tung Nor­ma­li­tät und hin zu einem geord­ne­ten Spiel­be­trieb für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler in ganz Bay­ern. Wir haben immer dar­auf gedrängt, dass nie­mand aus­ge­grenzt wer­den darf und auf allen Ebe­nen und in allen Gesprä­chen hin­ter­legt, dass wir einen Spiel­be­trieb unter 3G- statt 2G-Bedin­gun­gen anstre­ben. Das ist nun end­lich auch ab Don­ners­tag Rea­li­tät! Dar­über sind wir alle natür­lich sehr froh und ich hof­fe, dass wir ab 20. März tat­säch­lich wie­der ohne jeg­li­che Ein­schrän­kun­gen aus­kom­men. Bei aller Freu­de über den aktu­el­len Beschluss wer­den wir uns aber auch wei­ter­hin dafür ein­set­zen, dass die Umset­zung der Maß­nah­men pra­xis­taug­lich ist. Denn nach wie vor ste­hen die Ver­ei­ne etwa bei der Kon­trol­le von 3G vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Aber auch hier gibt es Vor­schlä­ge, die auf dem Tisch lie­gen und sich in ande­ren Bun­des­län­dern bewährt haben!“

So gibt es bei­spiel­wei­se in Baden-Würt­tem­berg, Hes­sen und auch in Nord­rhein-West­fa­len ein Mus­ter­for­mu­lar, mit dem jeder Ver­ein und die Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter für sich eigen­stän­dig die Ein­hal­tung der aktu­ell gül­ti­gen Rege­lun­gen rechts­si­cher bestä­ti­gen kön­nen. Einen ent­spre­chen­den Antrag zur Ein­füh­rung die­ses For­mu­lars hat der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band über den Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­band (BLSV) an das in Bay­ern für den Sport zustän­di­ge Innen­mi­nis­te­ri­um bereits gestellt.

Schon im Dezem­ber 2021 hat­te der BFV in einem Schrei­ben an sei­ne rund 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­der in den fast 4600 Ver­ei­nen eine Abkehr von der auf­wän­di­gen und wenig pra­xis­taug­li­chen 2G-Rege­lung im Ama­teur­fuß­ball als Ziel for­mu­liert und die­ses mit Nach­druck verfolgt.

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