Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Historische Städte tagte in Meißen, unter anderem mit zwei Teilnehmerinnen vom Baureferat der Stadt Bamberg. Im Mittelpunkt der Diskussion der Teilnehmenden stand die Zukunft der Städtebauförderung.
Die Städtebauförderung ermöglicht, als zentrales Förderelement, seit Jahrzehnten die nachhaltige Entwicklung des kulturellen Erbes der Mitgliedsstädte und hat sich als Investitionsprogramm bewährt. Aus diesen Gründen waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass die Städtebauförderung verstetigt, modifiziert und mittelfristig planbar weitergeführt werden muss. Die AG Historische Städte möchte sich dazu zeitnah mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen austauschen.
Traditionell wurden im Rahmen der gemeinsamen Tagung aktuelle Stadtentwicklungsprojekte der gastgebenden Stadt Meißen vorgestellt. Ein Stadtrundgang bot den Teilnehmenden spannende Einblicke in aktuelle Bauprojekte. Am zweiten Tag der Tagung wurden neue Stadtentwicklungsprojekte in Meißen vorgestellt. Die nächste Tagung der AG Historische Städte findet im Juli 2025 in Lübeck statt. Dort übergibt die Stadt Görlitz turnusmäßig die Geschäftsführung an die Stadt Bamberg.
Die AG Historische Städte ist ein Zusammenschluss von sechs Städten mit einem besonders wertvollen historischen Erbe, die sich gemeinsam für den Erhalt, die Pflege und nachhaltige Entwicklung ihres kulturellen Erbes einsetzen. Sie besteht seit 1973, als sich die Städte Bamberg, Lübeck und Regensburg zusammengeschlossen haben, um sich gemeinsam eine bestmögliche Entwicklung Ihrer historischen Städte einzusetzen. Im Jahr 1991 kamen im Zuge der Deutschen Einheit die Städte Meißen, Stralsund und Görlitz dazu. Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich dreimal im Jahr zu einem Austausch hinsichtlich ihrer stadtentwicklungsbezogenen Projekte, den damit verbundenen Herausforderungen sowie zur prospektiven Weiterentwicklung der Städte.
Die Städtebauförderung ist ein lang bewährtes Investitionsprogramm der Stadtentwicklung für alle Kommunen. Die besonderen Herausforderungen werden dabei von Bund, den Ländern und den Kommunen, im Wissen um die Dimension der Aufgaben, gemeinsam finanziert. Eine Verstetigung trägt maßgeblich zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse für die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden und zum Erhalt der europäischen Identität der Städte bei.