Im Lockdown ist Pyrotechnik an Silvester im öffentlichen Raum verboten. Was Sie für den Jahreswechsel in Bamberg wissen müssen.
Die Beschlüsse des derzeitigen Lockdowns stellen klar: Öffentliche Feiern an Silvester fallen dieses Jahr aus. Zum Jahreswechsel gelten zum einen weiterhin die strengen Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich maximal fünf Personen (ab 14 Jahren) aus höchstens zwei Haushalten treffen. Wer Familie oder Freunde zum Jahreswechsel besucht, muss aufgrund der Ausgangssperre (zwischen 21 Uhr und 5 Uhr) bis mindestens 5 Uhr morgens bleiben.
Auch das Hinausgehen auf die Straße um Mitternacht, um beispielsweise mit Freunden und Nachbarn auf das neue Jahr anzustoßen und Silvesterraketen abzufeuern, ist zu diesem Jahreswechsel nicht möglich.
Das Verlassen der eigenen Wohnung beziehungsweise des eigenen Grundstücks ist nach 21 Uhr untersagt. Wer es trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld (500 Euro). Außerdem gilt rund um die Uhr ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.
Zusammenfassung Silvester-Bestimmungen
- Treffen dürfen sich maximal 5 Personen (ab 14 Jahren) aus maximal 2 Haushalten.
- Ausgangssperre 21 Uhr bis 5 Uhr, Gäste müssen also bis 21 Uhr wieder zuhause sein oder übernachten bis mindestens 5 Uhr.
- Kein Silvesterfeuerwerk auf öffentlichem Grund erlaubt.
Bußgeld bei Verstößen: 500 Euro
Weitere Informationen unter: