Die bayerische Staatsregierung hat die Einführung eines Kinderstartgelds ab dem kommenden Jahr beschlossen. Es wird für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, eingeführt und beträgt einmalig 3000 Euro pro Kind. Im Gegenzug streicht der Freistaat andere Familienleistungen, so dass deutlich weniger bei den Betroffenen ankommt, wie der Sozialverband VdK Bayern e.V. mitteilt.
„Natürlich ist es gut, dass der Freistaat eine freiwillige Leistung für Kinder auszahlt. Leider hat die Staatsregierung jedoch die Schaffung eines sozialen Ausgleichs verpasst. Das neue Kinderstartgeld in Bayern ist die kleine Gießkanne für alle. Für Familien mit niedrigen Einkommen bedeutet es eine Kürzung um 5400 Euro im Vergleich zu den bisherigen Leistungen“, so Verena Bentele, die Landesvorsitzende des VdK Bayern. „Die Einmalzahlung berücksichtigt die alltäglichen Bedürfnisse der Kinder nicht. Darunter leiden werden die frühkindliche Förderung, die Versorgung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und die Betreuung. Ob das damit eingesparte Geld in naher Zukunft tatsächlich zu einem spürbaren Ausbau von Kinderbetreuung führen wird, bleibt fraglich.“
Bisher bekommen Familien für das erste und zweite Kind in zwei Jahren insgesamt 6000 Euro Familiengeld. Zusätzlich gibt es das einkommensabhängige Krippengeld in Höhe von bis zu 2400 Euro in zwei Jahren zur Entlastung bei den Elternbeiträgen. Wer Anspruch auf diese Leistung hat, bekommt künftig also 3000 Euro statt bis zu 8400 Euro.
Seit der Einführung des Familiengelds hat der Freistaat die freiwillige Leistung für mehr als eine Million Kinder gewährt – insgesamt eine Summe von mehr als 4,6 Milliarden Euro. Von 2020 bis März 2024 hatten mehr als 140.000 Kinder vom Krippengeld profitiert. 174 Millionen Euro wurden insgesamt ausgezahlt.