Baye­ri­scher Fußball-Verband

BFV schafft Anlauf­stel­le für LGBTQI+

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LGBTQI+
Symbolbild, Foto: Pixabay
Der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band (BFV) geht einen Schritt in Rich­tung Viel­falt und Inklu­si­on im Fuß­ball. Mit der Ein­füh­rung einer Ver­trau­ens­per­son für LGBTQI+-Angelegenheiten schafft der Ver­band eine zen­tra­le Anlauf­stel­le für Fra­gen rund um sexu­el­le Ori­en­tie­rung und geschlecht­li­che Iden­ti­tät. Die­se Maß­nah­me soll dazu bei­tra­gen, den Fuß­ball in Bay­ern offe­ner und inklu­si­ver zu gestalten.

Die Posi­ti­on die­ser Ver­trau­ens­per­son über­nimmt Chris­toph Hertzsch, wie der BFV aktu­ell mit­teilt. Hertzsch enga­giert sich bereits seit vie­len Jah­ren für die Rech­te von quee­ren Men­schen im Fuß­ball. Der 36-jäh­ri­ge Münch­ner hat durch sei­ne lang­jäh­ri­ge Arbeit bei Team Mün­chen, dem ers­ten schwu­len Fuß­ball­team im Spiel­be­trieb, vie­le Erfah­run­gen im Bereich LGBTQI+ und Fuß­ball gesam­melt. Die­se Exper­ti­se soll er nun in den BFV ein­brin­gen, um Viel­falt und Akzep­tanz wei­ter zu fördern.

„Wir möch­ten gewähr­leis­ten, dass der Fuß­ball für alle ein siche­rer Ort ist, an dem Offen­heit und Respekt gelebt wer­den“, sag­te BFV-Vize­prä­si­den­tin Sil­ke Raml, die im Prä­si­di­um für die The­men Diver­si­tät und Viel­falt ver­ant­wort­lich zeich­net. „Die Ein­rich­tung der Ver­trau­ens­per­son für LGBTQI+ ist dabei ein wich­ti­ger Bestand­teil, um die­ses Ziel zu errei­chen. Wir bie­ten Unter­stüt­zung und schaf­fen einen Raum, in dem sich alle sicher und respek­tiert füh­len können.“

Unter­stüt­zung für Ver­ei­ne und Spieler:innen

Die Ver­trau­ens­per­son soll Ver­ei­nen und Spieler:innen eine siche­re Anlauf­stel­le für Anlie­gen rund um LGBTQI+-Themen bie­ten. Chris­toph Hertzsch unter­stützt bei der Sen­si­bi­li­sie­rung für sexu­el­le und geschlecht­li­che Viel­falt. Ziel ist es, Ver­ei­nen eine fun­dier­te Bera­tung zu bie­ten und eine Kul­tur der Akzep­tanz und Inklu­si­on im Fuß­ball zu för­dern. Hertzsch wird in sei­ner Funk­ti­on eng mit Anlauf­stel­len für Gewalt- und Dis­kri­mi­nie­rungs­vor­fäl­le zusam­men­ar­bei­ten. Dadurch soll einer­seits gezielt bei Vor­fäl­len inter­ve­niert und ande­rer­seits prä­ven­tiv gegen Dis­kri­mi­nie­rung gear­bei­tet wer­den können.

Ein wich­ti­ger Teil der Arbeit der Ver­trau­ens­per­son ist außer­dem die Unter­stüt­zung bei Fra­gen zum Spiel­recht für trans, inter und nicht-binä­re Per­so­nen. Die ent­spre­chen­de DFB-Rege­lung zum tin-Spiel­recht ist in den Para­gra­fen des BFV ver­an­kert und ermög­licht es Men­schen, gemäß ihrer Geschlechts­iden­ti­tät am Spiel­be­trieb teilzunehmen.

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