Fuß­ball-Sai­son 2019/​/​20

BFV streicht Ligapokal-Wettbewerb

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Foto: Pixabay
Nach­dem Mann­schafts­trai­ning mit Kon­takt und auch Fuß­ball­spie­le jed­we­der Art in Bay­ern auch wei­ter­hin strikt unter­sagt blei­ben, wird der Liga­po­kal-Wett­be­werb des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) für die lau­fen­de Sai­son gestrichen.

Das baye­ri­sche Kabi­nett hat in sei­ner Sit­zung vom 7. April beschlos­sen, die ursprüng­lich ab dem 12. April 2021 geplan­ten wei­te­ren Öff­nungs­schrit­te in den Berei­chen Kul­tur, Gas­tro­no­mie und Sport um wei­te­re zwei Wochen bis min­des­tens zum 26. April 2021 auszusetzen.

Damit steht gemäß des vom BFV-Vor­stand ver­ab­schie­de­ten Vier-Punk­te-Plans de fac­to auch fest, dass die Durch­füh­rung des Liga­po­kal-Wett­be­werbs nicht mehr mög­lich ist. Ent­spre­chend wird die­ser auf Kreis‑, Bezirks- und Ver­bands­ebe­ne als Zusatz­wett­be­werb gestri­chen. Den ent­spre­chen­den for­mel­len Beschluss wird der Vor­stand in sei­ner Sit­zung am 14. April 2021 fassen.

Die­se Rege­lung gilt bekannt­lich nicht für die Regio­nal­li­ga Bay­ern, für deren Liga­po­kal-Wett­be­werb vom Ver­bands­vor­stand im Dia­log mit den betei­lig­ten Ver­ei­nen noch eine geson­der­te Ent­schei­dung zu tref­fen ist. Der Vor­stand des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) hat­te Ende März einen Vier-Punk­te-Plan für den Umgang mit der wei­ter wegen der Coro­na-Pan­de­mie und den damit ein­her­ge­hen­den staat­li­chen Ver­fü­gungs­la­gen unter­bro­che­nen Spiel­zeit 2019/​/​21 im Her­ren-Bereich, die ursprüng­lich bis zum 30. Juni 2021 been­det wer­den soll­te, ver­ab­schie­det. Die­ser sah unter ande­rem vor, dass der Liga­po­kal-Wett­be­werb nicht fort­ge­führt wer­den kann, soll­te ab dem 19. April 2021 kein flä­chen­de­cken­der Trai­nings­be­trieb mit Kon­takt in Bay­ern mög­lich sein.


Neben der jet­zi­gen Strei­chung des Liga­po­kal-Wett­be­werbs beinhal­tet der vom BFV-Vor­stand ver­ab­schie­de­te Plan fol­gen­de wei­te­re drei Punkte:

  1. Um noch mög­lichst vie­le oder alle der aus­ste­hen­den Spie­le der Punkt-Run­den zu Ende zu brin­gen, braucht es einen nahe­zu unein­ge­schränk­ten Trai­nings­be­trieb ab spä­tes­tens 3. Mai 2021. Soll­te dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Ver­bands­spiel­run­den ent­schie­den wer­den. Hier­zu wer­den alle Ver­ei­ne vor der Ent­schei­dung des Ver­bands­vor­stands durch Ein­ho­lung eines Mei­nungs­bilds mit ein­be­zo­gen. Für den Fall des Abbruchs einer Sai­son sehen die Bestim­mun­gen der Spiel­ord­nung (§ 93 SpO) eine Wer­tung für Auf- und Abstieg nach der Quo­ti­en­ten-Rege­lung unter Weg­fall der Rele­ga­ti­ons­spie­le vor.

  1. Der Ver­bands­vor­stand hält einen Spiel­be­trieb unter der Vor­aus­set­zung, dass jeweils ein nega­ti­ver Coro­na-Test vor­zu­wei­sen ist, in der Flä­che für nicht durch­führ­bar und unter den aktu­el­len staat­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nicht realisierbar.

  1. Der Toto-Pokal-Wett­be­werb soll im Aus­tra­gungs­mo­dus noch nicht ver­än­dert wer­den. Bezüg­lich der mög­li­chen Fort­füh­rung des Toto-Pokal-Wett­be­werbs bezie­hungs­wei­se der Ermitt­lung des Teil­neh­mers an der 1. DFB-Pokal-Haupt­run­de wird ein sepa­ra­ter Vor­schlag im Dia­log mit den noch im Wett­be­werb befind­li­chen Ver­ei­nen durch den Ver­bands­vor­stand erarbeitet.

Für Frau­en, Junio­rin­nen und Junio­ren gel­ten die Punk­te 1 und 2 ana­log. Beim Ver­bands­po­kal-Wett­be­werb der Frau­en und der Junio­rin­nen sowie Junio­ren wer­den indi­vi­du­el­le Lösun­gen noch erarbeitet.

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