Viele Rabatte am sogenannten Black Friday sind kleiner, als sie scheinen. Verbraucher:innen sollten laut der Verbraucherzentrale Bayern deshalb Preise langfristig vergleichen oder über Alternativen nachdenken und Produkte leihen oder gebraucht kaufen.
Am Black Friday, der morgen (22. November) erneut ansteht, locken viele Händler mit besonders großzügigen Angeboten. Doch bei diesen Rabatten wird häufig getrickst, wie die Verbraucherzentrale Bayern aktuell mitteilt. Denn Händler würden die gesetzliche Pflicht umgehen, bei Preissenkungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Immer wieder werde stattdessen der Sonderpreis mit der oft höheren angesetzten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers verglichen.
Die Verbraucherzentrale Bayern habe die Masche mit der UVP bereits im Rahmen einer Stichprobe aus dem Jahr 2022 festgestellt. Die diesjährige Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat das Thema nun aufgegriffen und gesetzliche Nachbesserungen in der Preisangabenverordnung gefordert. Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken und die Transparenz bei Preisangaben zu erhöhen.
Verbraucher:innen sollten Preise auf jeden Fall im Voraus prüfen. So können sie laut Verbraucherzentrale sicher gehen, dass es sich am Black Friday um ein echtes Schnäppchen handelt. „Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht es, Rabatte vorzutäuschen, ohne dass Verbraucher dies auf den ersten Blick erkennen können. Hier müssen die gesetzlichen Regeln dringend angepasst werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale.
Doch Rabatttricks sind nicht das einzige Risiko. Wer sich von Werbung und vermeintlichen Schnäppchen verleiten lässt, kauft oft Dinge, die er nicht braucht. Für selten genutzte Produkte wie eine Bohrmaschine kann das Leihen eine Alternative sein – sei es in der Nachbarschaft oder über Sharing-Plattformen. Auch der Kauf gebrauchter Artikel ist eine nachhaltige Option.