Was es zu beach­ten gilt

Ent­sor­gung nicht wie­der­ver­wend­ba­rer Alt­klei­der über den Restmüll

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Restmüll
Noch tragbare gut erhaltene Kleidungsstücke müssen in Altkleidercontainern gesammelt werden. Foto: Stadt Bamberg, Melina Auer
Die Dis­kus­si­on über die neue EU-Richt­li­nie ver­un­si­chert Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Auf­grund der aktu­el­len Pres­se­mel­dun­gen gin­gen in der Abfall­wirt­schaft des Kli­ma- und Umwelt­am­tes der Stadt Bam­berg vie­le Anru­fe von ver­un­si­cher­ten Bam­ber­ge­rin­nen und Bam­ber­gern ein. Des­halb wol­le die Stadt auf­klä­ren, was in den Alt­klei­der­con­tai­ner und was in den Rest­müll solle.

Der Tex­til­sek­tor ist zum einen res­sour­cen­in­ten­siv, zum ande­ren tre­ten in Bezug auf die Erzeu­gung von Roh­stof­fen und auf die Pro­duk­ti­on von Tex­ti­li­en erheb­li­che Umwelt­be­las­tun­gen auf. Die­se Umstän­de wer­den durch die soge­nann­te „Fast Fashion“, also der schnell­le­bi­gen Mode zu güns­ti­gen Prei­sen, noch wei­ter ver­schärft. Zudem führt der stei­gen­de Tex­til­ver­brauch zu mehr Textilabfällen.

Daher hat sich die EU zum Ziel gesetzt, die Tex­til­in­dus­trie nach­hal­ti­ger zu gestal­ten und die Recy­cling­quo­te zu erhö­hen. Ein wich­ti­ger Schritt dort­hin ist die neue Abfall­rah­men­richt­li­nie, die ab Janu­ar 2025 die getrenn­te Samm­lung von Tex­ti­li­en vor­schreibt und bis­her noch nicht EU-weit umge­setzt wur­de. Die Stadt Bam­berg hin­ge­gen kommt bereits seit Jah­ren in Koope­ra­ti­on mit unter­schied­li­chen Dienst­leis­tern die­ser Auf­ga­be nach.

Den­noch stellt sich die Fra­ge, was darf und muss nun in die Alt­klei­der­sam­mel­con­tai­ner und was wird über den Rest­müll entsorgt.

Ver­schmutz­te oder stark beschä­dig­te Tex­ti­li­en und Klei­dung sind laut des Fach­ver­ban­des Tex­til­re­cy­cling für die Wie­der­ver­wen­dung und die Ver­wer­tung unge­eig­net und müs­sen aus dem Recy­cling­pro­zess aus­ge­son­dert wer­den. Sie dür­fen des­halb nicht in die Sam­mel­con­tai­ner, son­dern müs­sen wei­ter­hin über die Rest­müll­ton­ne ent­sorgt wer­den. Noch trag­ba­re gut erhal­te­ne Klei­dungs­stü­cke müs­sen in Alt­klei­der­con­tai­nern gesam­melt wer­den. Das gilt für:

  • Herren‑, Damen- und Kinderbekleidung
  • Schu­he, paar­wei­se gebündelt
  • Unter­wä­sche und Socken (paar­wei­se)
  • Müt­zen, Hüte und Hand­schu­he (paar­wei­se)
  • Haus­halts­tex­ti­li­en wie Tisch­de­cken, Kis­sen- oder Bettbezüge

Es ist dar­auf zu ach­ten, dass die Tex­ti­li­en gut ver­packt und vor Feuch­tig­keit geschützt, zum Bei­spiel in einem Plas­tik­sack, in die Con­tai­ner gege­ben wer­den. Somit kann die Klei­dung dann von kari­ta­ti­ven oder kom­mer­zi­el­len Orga­ni­sa­tio­nen sor­tiert und ver­wer­tet werden.

Eine Auf­lis­tung der Alt­klei­der­con­tai­ner im Stadt­ge­biet fin­det sich auf der Web­site der Stadt Bamberg.

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