Wer mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt, kann bis 20. Oktober Härtefallhilfen des Bundes beantragen. Dadurch sollen Haushalte rückwirkend bei gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Privathaushalte, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle heizen, können nun einen Antrag auf Härtefallhilfe des Bundes stellen. Dies teilte das Rathaus mit. Dadurch sollen Haushalte rückwirkend entlastet werden, die von starken Steigerungen der Energiepreise betroffen sind. Die Antragstellung soll bis 20. Oktober möglich sein.
Die Härtefallhilfen richten sich an Haushalte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten für die genannten Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten.
Zu beachten sei dabei aber, dass der Antrag nur über eine Online-Plattform möglich ist und es keine Antragsformulare bei den Kommunen gibt. Detaillierte Informationen zu den Härtefallhilfen, den Referenzpreisen, den Link zur Antragsplattform sowie einen Rechner, mit dem unverbindlich berechnet werden kann, ob eine Antragstellung Aussicht auf Erfolg hat, bietet das bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales online an.