Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum. Sechs verschiedene Steuersätze sind möglich, wenn es um den Baumkauf geht. Dabei können zwischen 0 und 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden. Die IHK für Oberfranken Bayreuth fordert darum steuerliche Vereinfachungen.
In einer Mitteilung weist die IHK für Oberfranken Bayreuth auf die verschiedenen Umsatzsteuersätze bei Weihnachtsbäumen hin. Für künstliche Weihnachtsbäume gilt ein Steuersatz von 19 Prozent. Stammt der Baum hingegen aus einer Weihnachtsbaumzucht und wird er aus einer Sonderkultur verkauft, sind neun Prozent Umsatzsteuer fällig. Ein legal im Wald geschlagener Weihnachtsbaum kann hingegen mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent verkauft werden. KleinunternehmerInnen schließlich zahlen keine Umsatzsteuer und beim Verkauf eines Baumes im Baumarkt ist das Finanzamt nur mit dem allgemein für Pflanzen geltenden ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent am Umsatz beteiligt.
„Diese Beispiele zeigen mehr als deutlich, dass unsere Unternehmen nichts mehr brauchen als bürokratische Entlastungen”, sagt Dieter Uschold, Vorsitzender des IHK-Steuerausschusses. Denn die Weihnachtsbaum-Umsatzsteuer sei nur ein Beispiel von vielen für Fälle, in denen umsatzsteuerliche Vereinfachungen vonnöten seien. „Wir fordern die Politik auf, auch branchenunabhängig Entlastungsmöglichkeiten bei der Umsatzsteuer zu prüfen“, so Uschold.