Sechs ver­schie­de­ne Steuersätze

IHK for­dert Ver­ein­fa­chung der Umsatz­steu­er bei Weihnachtsbäumen

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Umsatzsteuer
Symbolbild, Foto: Pixabay
Weih­nachts­baum ist nicht gleich Weih­nachts­baum. Sechs ver­schie­de­ne Steu­er­sät­ze sind mög­lich, wenn es um den Baum­kauf geht. Dabei kön­nen zwi­schen 0 und 19 Pro­zent Umsatz­steu­er fäl­lig wer­den. Die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth for­dert dar­um steu­er­li­che Vereinfachungen.

In einer Mit­tei­lung weist die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth auf die ver­schie­de­nen Umsatz­steu­er­sät­ze bei Weih­nachts­bäu­men hin. Für künst­li­che Weih­nachts­bäu­me gilt ein Steu­er­satz von 19 Pro­zent. Stammt der Baum hin­ge­gen aus einer Weih­nachts­baum­zucht und wird er aus einer Son­der­kul­tur ver­kauft, sind neun Pro­zent Umsatz­steu­er fäl­lig. Ein legal im Wald geschla­ge­ner Weih­nachts­baum kann hin­ge­gen mit einem Umsatz­steu­er­satz von 5,5 Pro­zent ver­kauft wer­den. Klein­un­ter­neh­me­rIn­nen schließ­lich zah­len kei­ne Umsatz­steu­er und beim Ver­kauf eines Bau­mes im Bau­markt ist das Finanz­amt nur mit dem all­ge­mein für Pflan­zen gel­ten­den ermä­ßig­ten Steu­er­satz von sie­ben Pro­zent am Umsatz beteiligt.

„Die­se Bei­spie­le zei­gen mehr als deut­lich, dass unse­re Unter­neh­men nichts mehr brau­chen als büro­kra­ti­sche Ent­las­tun­gen”, sagt Die­ter Uschold, Vor­sit­zen­der des IHK-Steu­er­aus­schus­ses. Denn die Weih­nachts­baum-Umsatz­steu­er sei nur ein Bei­spiel von vie­len für Fäl­le, in denen umsatz­steu­er­li­che Ver­ein­fa­chun­gen von­nö­ten sei­en. „Wir for­dern die Poli­tik auf, auch bran­chen­un­ab­hän­gig Ent­las­tungs­mög­lich­kei­ten bei der Umsatz­steu­er zu prü­fen“, so Uschold.

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