Die illegal angelegten Mountainbike-Trails im Altenburger Wald werden zurückgebaut und blockiert. Darauf weist die städtische Forstverwaltung hin. Zudem wird durch Beschilderung auf die Rechtslage hingewiesen, wonach das Querfeldeinfahren und Fahren auf solchen Wegen mit dem Rad im Altenburger Wald nicht geduldet und mit einem Bußgeld bis zu 1.500 Euro geahndet wird.
Damit zieht die Forstverwaltung die Konsequenzen aus der nicht mehr tragbaren Situation an den Hängen unterhalb der Altenburg.
Zum Hintergrund: Der Erholungsdruck auf Natur und Landschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das Radfahren gilt heute als Sportart mit hohem Erholungswert und verzeichnet nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie starke Zuwachsraten. Leider treten durch die zunehmende Freizeitnutzung und besonders durch das Mountainbiken immer wieder Konfliktsituationen zwischen den Bikern und Grundeigentümern, Konflikte zwischen den Erholungssuchenden untereinander und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf. Besonders problematisch ist das zunehmende Fahren abseits von geeigneten Wegen.
Querfeldeinfahren im Wald ist generell verboten
Diese Entwicklung ist auch im Altenburger Wald in Bamberg zu verzeichnen. Abseits des Wanderweges (Rinnersteig) gleicht der Altenburger Wald einem Hindernisparcours: Zwischen den Bäumen und auf schmalen, abschüssigen Pfaden haben sich illegale Mountainbike-Trails verschiedenster Schwierigkeitsgrade entwickelt. Zuletzt kam es dort zu einem Unfall auf einem illegal geschaffenen Pfad.
Das städtische Forstamt und das Klima- und Umweltamt weisen deshalb darauf hin, dass Querfeldeinfahren im Wald gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz(BayNatSchG) generell verboten ist. Vielmehr ist das Radfahren im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Mountainbike-Trails im Altenburger Wald wurden durch unrechtmäßiges Querfeldeinfahren geschaffen und stellen keine geeigneten Wege im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes dar. Erschwerend kommt hinzu, dass der Hügel, auf dem die Altenburg erbaut ist, aus wechselnden Schichten von Ton und Sandstein besteht. Die Böden sind deshalb äußerst rutschgefährdet. Es besteht die Gefahr, dass durch das Befahren die Bodenoberfläche gelockert und damit das Risiko von Bodenabtrag gesteigert wird.
Überdies wurden die Landschaftsräume um die Altenburg bereits 1976 als Schutzgebiet ausgewiesen. Durch die illegale Befahrung der Waldbestände wird die besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt erheblich gestört und beschädigt.
An einer attraktiven Alternative zum illegalen Querfeldeinfahren wird aktuell im Michelsberger-Wald gearbeitet. Dort entsteht in Abstimmung mit einer Bamberger Mountainbikeschule, den Bayerischen Staatsforsten und der unteren Naturschutzbehörde der erste legale Mountainbike-Trail im Stadtgebiet Bamberg.