Fuß­ball-Sai­son 2019/​/​21

Kla­re Mehr­heits­mei­nung der Ver­ei­ne zum Sai­son­ab­bruch: 71,14 Pro­zent für Wer­tung mit Auf- und Absteigern

1 Min. zu lesen
Foto: Pixabay
Ein­deu­ti­ges Votum der baye­ri­schen Ver­ei­ne: Eine kla­re Mehr­heit von 71,14 Pro­zent (2115 Stim­men) hat sich in einem vom Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­band (BFV) ein­ge­hol­ten Mei­nungs­bild für einen Sai­son­ab­bruch mit Auf- und Abstei­gern ausgesprochen.

Die bis zuletzt auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie unter­bro­che­ne Spiel­zeit 2019/​/​21 bei den Frau­en und Her­ren wird jetzt unter der Maß­ga­be abge­bro­chen, dass es durch Anwen­dung der in §93 der Spiel­ord­nung ver­an­ker­ten Quo­ti­en­ten-Rege­lung direk­te Auf- und Abstei­ger in den ein­zel­nen Spiel­klas­sen gibt und die Rele­ga­ti­on ersatz­los entfällt.


Wahl­be­tei­li­gung von 80,46 Prozent

Das zur Abstim­mung ste­hen­de Alter­na­tiv­mo­dell, wonach alle Ver­ei­ne, die unter Berück­sich­ti­gung der Quo­ti­en­ten-Regel in der Tabel­le auf einem Auf­stiegs- und Rele­ga­ti­ons­platz ste­hen, auf­stei­gen kön­nen und der Abstieg nicht zum Tra­gen gekom­men wäre, erhielt eine Zustim­mung von 28,86 Pro­zent (858 Stimmen).

Die Wahl­be­tei­li­gung lag bei 80,46 Pro­zent. Auf­ge­ru­fen, ihr Votum abzu­ge­ben, waren ins­ge­samt 3695 Ver­ei­ne im gesam­ten Frei­staat, die am Erwach­se­nen­spiel­be­trieb teil­neh­men. Dabei hat­te jeder Ver­ein eine Stim­me. Von ihrem Wahl­recht mach­ten letzt­lich 2973 Klubs Gebrauch. Mit der tech­ni­schen Durch­füh­rung der Abstim­mung und der Fest­stel­lung des Ergeb­nis­ses hat­te der BFV einen exter­nen Dienst­leis­ter beauf­tragt. Der BFV-Vor­stand wird sich an die­sem Diens­tag bereits ab 15.30 Uhr in sei­ner vir­tu­el­len Sit­zung mit dem Ergeb­nis beschäf­ti­gen und die ent­spre­chen­de Beschluss­fas­sung vornehmen.

Weiterer Artikel

Stadt Bam­berg hisst Flag­ge zum IDAHOBIT 2021 

Inter­na­tio­na­ler Tag gegen Homo‑, Bi‑, Inter- und Trans­pho­bie bzw. ‑feind­lich­keit

Nächster Artikel

Kabi­netts­sit­zung

Bay­ern beschließt wei­te­re Erleich­te­run­gen bei den Corona-Maßnahmen