Coro­na-Stra­te­gie in Bayern

Kurs der Vor­sicht mit Augenmaß

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Augenmaß
Klaus Holetschek, Bayerns Gesundheitsminister. Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Nach Ansicht des baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­ters Klaus Holet­schek müss­ten die Schutz­maß­nah­men im Frei­staat kon­trol­liert an die aktu­el­le Lage ange­passt wer­den. Bay­ern blei­be wei­ter­hin vor­sich­tig – aber mit Augen­maß und mit der Ent­wick­lung der Hos­pi­ta­li­sie­rung von COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten fest im Blick.

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Diens­tag vir­tu­ell an der Sit­zung des Aus­schus­ses für Gesund­heit und Pfle­ge des Baye­ri­schen Land­tags teil­ge­nom­men. Der Minis­ter berich­te­te dabei aus­führ­lich über die aktu­el­le Coro­na-Lage und die wei­te­re Stra­te­gie im Kampf gegen die Pan­de­mie, die mit Augen­maß erfol­gen soll.

Holet­schek beton­te: „Wir ste­hen heu­te vor einer ande­ren Situa­ti­on als in den letz­ten Wel­len der Pan­de­mie. Die Infek­ti­ons­zah­len stei­gen zwar rasant, aber: Men­schen, die sich mit der Omi­kron-Vari­an­te infi­ziert haben, müs­sen sel­te­ner sta­tio­när und vor allem weni­ger oft auf der Inten­siv­sta­ti­on ver­sorgt werden.“

„Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht darf kein zahn­lo­ser Tiger sein“

Der Minis­ter erläu­ter­te, die 7‑Ta­ge-Inzi­denz in Bay­ern lie­ge am heu­ti­gen Diens­tag bei 1.819,1, gleich­zei­tig sei­en in Bay­ern nur 332 Inten­siv­bet­ten mit COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten belegt. „In der Spit­ze der Pan­de­mie waren das schon deut­lich mehr. Wir hat­ten zeit­wei­se über 1.000 COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten in Inten­siv­bet­ten am sel­ben Tag.“

An die­se Lage müss­ten auch die Schutz­maß­nah­men vor­sich­tig und kon­trol­liert ange­passt wer­den. „Wir waren uns von Anfang an einig: Die Ein­schrän­kun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sol­len nur so lan­ge fort­dau­ern, wie unbe­dingt erfor­der­lich. Der Minis­ter­rat hat daher wei­te­re Anpas­sun­gen unter ande­rem in den Berei­chen Gas­tro­no­mie, Kul­tur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen, Mes­sen sowie kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen beschlossen.“

In vie­len Berei­chen blei­be 2G wich­tig, auch die Mas­ken­pflicht bleibt. „Wir haben den Land­tag zudem gebe­ten, in sei­ner Sit­zung am 15. Febru­ar nächs­te Woche das wei­te­re Bestehen der epi­de­mi­schen Lage fest­zu­stel­len. Wir blei­ben wei­ter­hin vor­sich­tig – aber mit Augen­maß und mit der Ent­wick­lung der Hos­pi­ta­li­sie­rung von COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten fest im Blick. Vor­aus­set­zung ist eine sta­bi­le Lage in den Kran­ken­häu­sern. Wir set­zen gemein­sam mit dem Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) auf ein enges Moni­to­ring einer Viel­zahl an Para­me­tern. Wir pas­sen auf und pas­sen an.“

Im Fokus aller Ent­schei­dun­gen ste­he, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger best­mög­lich zu schüt­zen und das Gesund­heits­sys­tem und die kri­ti­sche Infra­struk­tur vor einer Über­las­tung zu bewah­ren. Dabei spie­le auch die Per­so­nal­si­tua­ti­on eine zen­tra­le Rol­le. Nicht nur beim Kli­nik­per­so­nal kom­me es durch die Iso­la­ti­ons- und Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men inzwi­schen ver­mehrt zu kurz­fris­ti­gen Aus­fäl­len. Und auch unse­re Gesund­heits­äm­ter gerie­ten viel­fach an ihre Grenzen.

Bay­ern wird daher bei der Umset­zung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht mit gro­ßem Augen­maß vor­ge­hen und der Gewähr­leis­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit größt­mög­li­che Prio­ri­tät ein­räu­men. Durch ange­mes­se­ne Umset­zungs­zei­ten soll dem Bestands­per­so­nal der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men noch­mals die Gele­gen­heit gege­ben wer­den, sich inten­siv fach­lich bera­ten zu las­sen – auch was den neu­en pro­te­in­ba­sier­ten Impf­stoff Nova­vax anbe­langt. Gleich­zei­tig sol­len bei­spiels­wei­se auch die Arbeit­ge­ber von medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nicht uner­war­tet mit kurz­fris­tig ange­ord­ne­ten Betre­tungs- oder Tätig­keits­ver­bo­ten ihrer unge­impf­ten Beschäf­tig­ten kon­fron­tiert werden.

Holet­schek beton­te: „Klar ist: Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht darf kein zahn­lo­ser Tiger sein. Klar ist aber auch: Die Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner darf nicht gefähr­det werden.“

Der Gesund­heits­mi­nis­ter bekräf­tig­te sei­ne For­de­rung an den Bund, für den Voll­zug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht rasch kla­re, bun­des­weit ein­heit­li­che Vor­ga­ben zu machen: „Nur mit kla­ren Vor­ga­ben kön­nen sich unse­re Gesund­heits­äm­ter ange­mes­sen auf den Voll­zug der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht vor­be­rei­ten. Wir brau­chen ein­deu­ti­ge Leit­li­ni­en zur Gewich­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit. Und wir brau­chen eine digi­ta­le Mel­de­platt­form. Der Bund hat mit der Digi­ta­len Ein­rei­se­an­mel­dung (DEA) schon vor­ge­macht, wie so etwas gehen kann. Wir dür­fen die Gesund­heits­äm­ter hier nicht allei­ne lassen.“

Damit es nicht zu ver­meid­ba­ren Infek­tio­nen bei vul­ner­ablen Per­so­nen kommt, müs­sen sich unge­impf­te Beschäf­tig­te in den betrof­fe­nen Ver­sor­gungs­be­rei­chen auf mög­li­che wei­te­re Hygie­ne­auf­la­gen ein­stel­len. Für den Gesund­heits­mi­nis­ter ist auch klar, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht nur ein ers­ter Schritt sein kann: „War­um müs­sen sich nur die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men imp­fen? Nur eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht, die auch die von ihnen betreu­ten und ver­sorg­ten Per­so­nen, deren Ange­hö­ri­ge und Besu­che­rin­nen und Besu­cher erreicht, ist eine fai­re Impfpflicht.“

Holet­schek unter­strich dass auch die Impf­quo­te ent­schei­dend blei­be. „Die Imp­fung ist auch heu­te noch der ein­zi­ge Weg aus der Pan­de­mie. Und sie schützt. Für die mil­de­ren Ver­läu­fe bei Omi­kron spielt eine wich­ti­ge Rol­le, dass inzwi­schen vie­le – wenn auch noch zu weni­ge – Men­schen voll­stän­dig geimpft und sogar geboos­tert sind. Mehr als 9,6 Mil­lio­nen – und damit mehr als 83 Pro­zent der voll­jäh­ri­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Bay­ern sind voll­stän­dig geimpft. Ins­ge­samt sind mehr als 73 Pro­zent grund­im­mu­ni­siert und mehr als die Hälf­te der Bevöl­ke­rung ist bereits geboos­tert. Klar ist: Ins­be­son­de­re die Auf­fri­schungs­imp­fung schützt vor schwe­ren Verläufen.“

„Wir müs­sen imp­fen, imp­fen, impfen“

Um die Imp­fun­gen wei­ter vor­an­zu­trei­ben, hat der Minis­ter­rat am heu­ti­gen Diens­tag beschlos­sen, die staat­li­chen Impf­zen­tren noch bis Ende des Jah­res 2022 fort­zu­füh­ren. Der Minis­ter sag­te: „Die Ärz­tin­nen und Ärz­te aber auch die Betriebs­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten blei­ben eine tra­gen­de Rol­le in der Impf­kam­pa­gne. Auch die Apo­the­ken imp­fen jetzt. Unser ergän­zen­des staat­li­ches Ange­bot bleibt aber unver­än­dert erfor­der­lich. Mit einem Kapa­zi­täts­kor­ri­dor von 1.500 bis 3.000 Imp­fun­gen pro Woche pro 100.000 Ein­woh­ner kön­nen unse­re Impf­zen­tren – ange­passt an den Bedarf vor Ort – maß­geb­lich bei der Stei­ge­rung der Impf­quo­ten unterstützen.“

Holet­schek unter­strich: „Wir berei­ten uns damit vor­aus­schau­end und früh­zei­tig auf die Her­aus­for­de­run­gen der kom­men­den Mona­te vor – sei­en es wei­te­re Impf­stof­fe wie Vari­an­ten-ange­pass­te Impf­stof­fe oder Impf­stof­fe für jun­ge Kin­der unter 5 Jah­ren. Wir müs­sen imp­fen, imp­fen, imp­fen. Ich wer­de nicht müde, vor allem an die unge­impf­ten Erwach­se­nen zu appel­lie­ren: Las­sen Sie sich imp­fen! Imp­fen ist auch ein Akt der Solidarität.“

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