Baye­ri­sche Diözesen

Neu­wah­len der Pfarrgemeinderäte

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Pfarrgemeinderäte
Foto: S. Quenzer
Am 19.und 20. März wer­den in allen baye­ri­schen Diö­ze­san­ver­bän­den neue Pfarr­ge­mein­de­rä­te gewählt. Eine Chan­ce für Gläu­bi­ge, ihre Mit­spra­che- und Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten wahrzunehmen.

Die katho­li­sche Kir­che befin­det sich in einer Umbruchs­pha­se. Täg­lich sieht sie sich mit bei­spiels­wei­se einer immer wei­ter wach­sen­den Zahl von Kir­chen­aus­trit­ten auf­grund immer neu­er Miss­brauchs­fäl­le und deren schlep­pen­der Auf­ar­bei­tung konfrontiert.

Im Rah­men des Syn­oda­len Wegs dis­ku­tie­ren Kir­chen­ver­ant­wort­li­che und Gläu­bi­ge über Mit­spra­che- und Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten der Gläu­bi­gen. Die­ses Gesprächs­for­mat dient unter ande­rem der Auf­ar­bei­tung von Fäl­len sexu­el­len Miss­brauchs in der Kir­che. Eine Mög­lich­keit, am Syn­oda­len Weg teil- oder auf ihn Ein­fluss zu neh­men, sind die Neu­wah­len der Pfarr­ge­mein­de­rä­te am 19. und 20. März in allen baye­ri­schen (Erz-)Diözesen.

Im Erz­bis­tum Bam­berg sind alle Katho­li­kin­nen und Katho­li­ken im Gebiet der Pfarr­ge­mein­de ihres Haupt­wohn­sit­zes wahl­be­rech­tigt, die am Wahl­tag ihr 14. Lebens­jahr voll­endet haben.
Alle, die aktiv am Gemein­de­le­ben einer Pfar­rei teil­neh­men, aber ihren Haupt­wohn­sitz in einer ande­ren Pfar­rei haben und dort wahl­be­rech­tigt sind, konn­ten auf Antrag das akti­ve Wahl­recht in der gewünsch­ten Pfar­rei erhalten.

Die Wahl­lo­ka­le sind in der Regel eine hal­be Stun­de vor und nach einem Got­tes­dienst geöff­net. Eini­ge Pfar­rei­en füh­ren auch eine rei­ne Brief­wahl durch.

Die Lis­ten der Kan­di­die­ren­den las­sen sich ab 18. März unter www.pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de fin­den. Ab Mon­tag, 21. März, folgt das Wahlergebnis.

Erz­bi­schof Dr. Lud­wig Schick rief im Vor­feld zur Wahl auf: „Indem Sie, lie­be Schwes­tern und Brü­der, von Ihrem Wahl­recht Gebrauch machen, stär­ken Sie den Frau­en und Män­nern in den Räten den Rücken und unter­stüt­zen sie, sich enga­giert für Ihre Pfarr­ge­mein­de und Ihren Seel­sor­ge­be­reich ein­zu­set­zen. Betrach­ten Sie Ihr Wahl­recht als Pflicht, Ihren Bei­trag für die Zukunft der Kir­che in unse­rer Erz­diö­ze­se Bam­berg zu leis­ten. Gehen Sie wählen!“

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