Ausbleibende Einnahmen während der Corona-Beschränkungen haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dazu gezwungen, für finanzielle Hilfe einen der staatlichen Schutzschilde in Anspruch zu nehmen oder sich an eine Bank zu wenden. Harald Hoch ist Leiter der Firmenkundenberatung der VR Bank Bamberg-Forchheim. Er hat uns Einblicke in die derzeitige Arbeit einer Bank gegeben.
Umgehend nach dem Lockdown wurde der Bayerische Schutzschild beschlossen. Unter anderem wurde der Bürgschaftsrahmen der bayerischen Förderbank LfA ausgeweitet, was den Banken die Möglichkeit bieten soll, schnell und unbürokratisch zu helfen. Wie wurden Möglichkeiten für Ihre Bank hierdurch vereinfacht, Unternehmen zu helfen und wie sieht die Absicherung durch die LfA beziehungsweise die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) aus?
Harald Hoch: Die Vereinfachung für die Banken muss man differenziert betrachten. Mit Blick auf die mit 90 Prozent haftungsfreien Darlehen ist festzustellen, dass im Grunde in der Prüfung kaum Erleichterungen möglich sind. Dabei spielt es in der Regel gar nicht die entscheidende Rolle, ob die Bank noch einen Haftungsanteil von 10 Prozent trägt. Fakt ist nämlich, dass der Kredit in den Büchern der Bank steht und somit einer Prüfung durch den Prüfungsverband und gegebenenfalls auch der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht standhalten muss. Im Extremfall kann es bei einer laxen Handhabung der Kreditprüfung dazu führen, dass die Haftungsfreistellung der KfW oder LfA nachträglich entfällt.
Eine wesentliche spürbare Erleichterung liegt freilich darin, dass eine Kreditentscheidung rein auf Basis vergangenheitsbezogener Daten getroffen werden kann, wenn es plausibel ist, dass das Geschäftsmodell grundsätzlich funktioniert und auf Grundlage vorliegender Zahlen aus 2019 der Kapitaldienst für das „Corona“-Darlehen erbringbar scheint. Das ist insofern eine Erleichterung, als bei Ertrags- und Liquiditätsproblemen dem Kreditnehmer normalerweise eine Planung oder im Extremfall sogar ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers abverlangt werden muss. Etwas anders verhält es sich bei den von der LfA und KfW nachgeschobenen Schnellkrediten, die deutlich reduzierte Prüfungshandlungen erfordern. Dennoch ist im Grunde auch hier zu prüfen, ob der Betrieb in der Vergangenheit gesund war, was vereinfacht daran festgemacht wird, dass bankseitig zu prüfen ist, ob die Firma im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt hat.
Gibt es Unterschiede abhängig von der Größe des anfragenden Unternehmens? Welche Kriterien werden an die Vergabe gestellt?
Harald Hoch: Hinsichtlich einer Kreditentscheidung gibt es grundsätzlich keine Unterscheidung nach Unternehmensgröße, gleichwohl aber in der Auswahl der möglichen öffentlichen Förderprogramme. Die Komplexität nimmt natürlich zu, je größer das Unternehmen und das Kreditengagement bei der Hausbank ist. Dies resultiert schon alleine aus den Anforderungen des Kreditwesengesetzes. Die Kriterien gehen im Übrigen auch aus den jeweiligen Programmbedingungen der KfW und LfA hervor.
Für kleinere Unternehmen, die Kunde unseres Hauses sind, bieten wir ein verschlanktes Antragsverfahren, das schon zu vielen Förderzusagen geführt hat. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Corona-Hilfskredite im Wesentlichen ein Hausbankthema sind, da zu diesen Unternehmen bereits umfassende Informationen zur Kreditbeurteilung beim langjährigen Berater vorliegen, es eine gemeinsame Historie und natürlich ein bestehendes Vertrauensverhältnis gibt.
Wie ist der genaue Ablauf am Beispiel Ihrer Bank, wenn Kredite von derzeit betroffenen Unternehmen beantragt werden?
Harald Hoch: Nachdem sich der Kunde an uns gewandt hat, bekommt er von uns eine Checkliste mit den zur Beantragung nötigen Informationen. Im Kern ist dies vor allem eine Ermittlung des Liquiditätsbedarfs, eine Darstellung seiner Situation, also wie sich die Krise ganz konkret bei ihm bemerkbar macht, eine Übersicht der Maßnahmen, die der Kunde bereits eingeleitet hat und natürlich Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Jahre 2017 bis 2019, nebst einer Selbstauskunft des Unternehmers. Nach einer positiven Prüfung der Unterlagen kann der Antrag an die KfW oder LfA weitergegeben werden.
Wie viele Kredit-Anträge gingen in Ihrer Bank bisher aufgrund der Corona-Krise ein? Wie viele wurden bewilligt?
Harald Hoch: Die Nachfrage nach Beratung und der Wunsch nach klaren Aussagen ist sehr hoch, das heißt, wir setzen uns derzeit mit einer Fülle von Anträgen auseinander. Dabei ist entscheidend, dass sich das Unternehmen nicht schon vor Corona in der Krise befand. Sollte dies der Fall sein, lassen die Bedingungen der Förderbanken keinen Handlungsspielraum. Eine Kreditvergabe ist dann nicht möglich. Andererseits ist es so, dass Anträge, bei denen der Kriterienkatalog erfüllt ist, auch schnell positiv beschieden werden. Hier aktuell über konkrete Stückzahlen zu sprechen ist schwierig, da viele Anträge noch in der Vorbereitung beim Kunden oder den Firmenkundenberatern und Filialleitern unseres Hauses sind. Wir gehen auch davon aus, dass bis zum Jahresende noch einige Anträge eingehen werden, insbesondere dann, wenn die Stundungseffekte für Steuern, Tilgungen, Mieten und so weiter auslaufen.
Hat sich die Arbeit Ihrer Bank in den letzten Monaten verändert?
Harald Hoch: Wenn in vielen Bereichen der Wirtschaft derzeit von Kurzarbeit die Rede ist, dann sind wir als Firmenkundenberater derzeit weit davon entfernt. Im Gegenteil: Uns fordert das Thema Corona derzeit sehr. Dabei geht es nicht nur um die Bearbeitung von Kreditanträgen, sondern auch darum, unseren Kunden das Gefühl zu geben, dass wir als kompetenter und zuverlässiger Partner an ihrer Seite stehen. Mehr denn je sehen wir uns hier als genossenschaftliche Regionalbank in der Verantwortung.
Wurden von Ihrer Bank zusätzliche Programme aufgelegt für Firmen- oder Privatkunden?
Harald Hoch: Zusätzliche Programme wurden nicht aufgelegt. Wir finden, dass wir mit dem, was uns die KfW oder LfA an Finanzierungsmöglichkeiten bietet und mit den Darlehen, die wir ohnehin im Portfolio haben, gut aufgestellt sind. Wir meinen auch, dass das Portfolio an Finanzierungsmöglichkeiten derzeit nicht das grundsätzliche Problem ist. Die Fragestellung ist, unabhängig von der Finanzierungsform eher, wie der Kunde anschließend in der Lage ist, das Darlehen wieder zurückzuzahlen. Das wurde auch von den Regierungsparteien aufgegriffen, weshalb seit kurzem ein Zuschussprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ aufgelegt wurde, das ab 1. Juli bei der Regierung von Oberfranken beantragt werden kann.
Wie schützen sich die Mitarbeiter der VR Bank vor eine Infektion und wie schützen Sie Ihre Kunden?
Harald Hoch: Wir haben in den letzten Wochen die Möglichkeiten der digitalen Beratung und der Telefonie stärker genutzt und werden dies in manchen Bereichen auch beibehalten und ausbauen. Natürlich halten wir darüber hinaus die üblichen Regeln ein – Abstand, Plexiglasschutz in den Beratungszimmern, Desinfektion der Hände –, in dem Bewusstsein, dass sich die Lage zwar verbessert hat, die Corona-Pandemie voraussichtlich aber noch lange nicht durchstanden ist.
Weitergehende Informationen hierzu bietet unsere Homepage mit Querverweisen an die Förderinstitute und an der Stelle auch unser Unternehmerbrief, insbesondere mit unserer 3. Ausgabe zur Corona-Krise.