Coro­na-Kre­di­te

Regio­nal-Bank in der Verantwortung

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Die VR Bank-Filiale am Schönleinsplatz
Die VR Bank-Filiale am Schönleinsplatz, Foto: S. Quenzer
Aus­blei­ben­de Ein­nah­men wäh­rend der Coro­na-Beschrän­kun­gen haben zahl­rei­che Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und Unter­neh­men dazu gezwun­gen, für finan­zi­el­le Hil­fe einen der staat­li­chen Schutz­schil­de in Anspruch zu neh­men oder sich an eine Bank zu wen­den. Harald Hoch ist Lei­ter der Fir­men­kun­den­be­ra­tung der VR Bank Bam­berg-Forch­heim. Er hat uns Ein­bli­cke in die der­zei­ti­ge Arbeit einer Bank gegeben.
Umge­hend nach dem Lock­down wur­de der Baye­ri­sche Schutz­schild beschlos­sen. Unter ande­rem wur­de der Bürg­schafts­rah­men der baye­ri­schen För­der­bank LfA aus­ge­wei­tet, was den Ban­ken die Mög­lich­keit bie­ten soll, schnell und unbü­ro­kra­tisch zu hel­fen. Wie wur­den Mög­lich­kei­ten für Ihre Bank hier­durch ver­ein­facht, Unter­neh­men zu hel­fen und wie sieht die Absi­che­rung durch die LfA bezie­hungs­wei­se die KfW (Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau) aus?
Leiter der Firmenkundenberatung Harald Hoch
Harald Hoch, Foto: VR Bank Bamberg-Forchheim

Harald Hoch: Die Ver­ein­fa­chung für die Ban­ken muss man dif­fe­ren­ziert betrach­ten. Mit Blick auf die mit 90 Pro­zent haf­tungs­frei­en Dar­le­hen ist fest­zu­stel­len, dass im Grun­de in der Prü­fung kaum Erleich­te­run­gen mög­lich sind. Dabei spielt es in der Regel gar nicht die ent­schei­den­de Rol­le, ob die Bank noch einen Haf­tungs­an­teil von 10 Pro­zent trägt. Fakt ist näm­lich, dass der Kre­dit in den Büchern der Bank steht und somit einer Prü­fung durch den Prü­fungs­ver­band und gege­be­nen­falls auch der BaFin, der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht stand­hal­ten muss. Im Extrem­fall kann es bei einer laxen Hand­ha­bung der Kre­dit­prü­fung dazu füh­ren, dass die Haf­tungs­frei­stel­lung der KfW oder LfA nach­träg­lich entfällt. 

Eine wesent­li­che spür­ba­re Erleich­te­rung liegt frei­lich dar­in, dass eine Kre­dit­ent­schei­dung rein auf Basis ver­gan­gen­heits­be­zo­ge­ner Daten getrof­fen wer­den kann, wenn es plau­si­bel ist, dass das Geschäfts­mo­dell grund­sätz­lich funk­tio­niert und auf Grund­la­ge vor­lie­gen­der Zah­len aus 2019 der Kapi­tal­dienst für das „Corona“-Darlehen erbring­bar scheint. Das ist inso­fern eine Erleich­te­rung, als bei Ertrags- und Liqui­di­täts­pro­ble­men dem Kre­dit­neh­mer nor­ma­ler­wei­se eine Pla­nung oder im Extrem­fall sogar ein Gut­ach­ten eines Wirt­schafts­prü­fers abver­langt wer­den muss. Etwas anders ver­hält es sich bei den von der LfA und KfW nach­ge­scho­be­nen Schnell­kre­di­ten, die deut­lich redu­zier­te Prü­fungs­hand­lun­gen erfor­dern. Den­noch ist im Grun­de auch hier zu prü­fen, ob der Betrieb in der Ver­gan­gen­heit gesund war, was ver­ein­facht dar­an fest­ge­macht wird, dass bank­sei­tig zu prü­fen ist, ob die Fir­ma im Durch­schnitt der Jah­re 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt hat.

Gibt es Unter­schie­de abhän­gig von der Grö­ße des anfra­gen­den Unter­neh­mens? Wel­che Kri­te­ri­en wer­den an die Ver­ga­be gestellt?

Harald Hoch: Hin­sicht­lich einer Kre­dit­ent­schei­dung gibt es grund­sätz­lich kei­ne Unter­schei­dung nach Unter­neh­mens­grö­ße, gleich­wohl aber in der Aus­wahl der mög­li­chen öffent­li­chen För­der­pro­gram­me. Die Kom­ple­xi­tät nimmt natür­lich zu, je grö­ßer das Unter­neh­men und das Kre­dit­enga­ge­ment bei der Haus­bank ist. Dies resul­tiert schon allei­ne aus den Anfor­de­run­gen des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes. Die Kri­te­ri­en gehen im Übri­gen auch aus den jewei­li­gen Pro­gramm­be­din­gun­gen der KfW und LfA hervor.

Für klei­ne­re Unter­neh­men, die Kun­de unse­res Hau­ses sind, bie­ten wir ein ver­schlank­tes Antrags­ver­fah­ren, das schon zu vie­len För­der­zu­sa­gen geführt hat. Wir wei­sen jedoch dar­auf hin, dass Coro­na-Hilfs­kre­di­te im Wesent­li­chen ein Haus­bank­the­ma sind, da zu die­sen Unter­neh­men bereits umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zur Kre­dit­be­ur­tei­lung beim lang­jäh­ri­gen Bera­ter vor­lie­gen, es eine gemein­sa­me His­to­rie und natür­lich ein bestehen­des Ver­trau­ens­ver­hält­nis gibt.

Wie ist der genaue Ablauf am Bei­spiel Ihrer Bank, wenn Kre­di­te von der­zeit betrof­fe­nen Unter­neh­men bean­tragt werden?

Harald Hoch: Nach­dem sich der Kun­de an uns gewandt hat, bekommt er von uns eine Check­lis­te mit den zur Bean­tra­gung nöti­gen Infor­ma­tio­nen. Im Kern ist dies vor allem eine Ermitt­lung des Liqui­di­täts­be­darfs, eine Dar­stel­lung sei­ner Situa­ti­on, also wie sich die Kri­se ganz kon­kret bei ihm bemerk­bar macht, eine Über­sicht der Maß­nah­men, die der Kun­de bereits ein­ge­lei­tet hat und natür­lich Infor­ma­tio­nen über die wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se der Jah­re 2017 bis 2019, nebst einer Selbst­aus­kunft des Unter­neh­mers. Nach einer posi­ti­ven Prü­fung der Unter­la­gen kann der Antrag an die KfW oder LfA wei­ter­ge­ge­ben werden.

Wie vie­le Kre­dit-Anträ­ge gin­gen in Ihrer Bank bis­her auf­grund der Coro­na-Kri­se ein? Wie vie­le wur­den bewilligt?

Harald Hoch: Die Nach­fra­ge nach Bera­tung und der Wunsch nach kla­ren Aus­sa­gen ist sehr hoch, das heißt, wir set­zen uns der­zeit mit einer Fül­le von Anträ­gen aus­ein­an­der. Dabei ist ent­schei­dend, dass sich das Unter­neh­men nicht schon vor Coro­na in der Kri­se befand. Soll­te dies der Fall sein, las­sen die Bedin­gun­gen der För­der­ban­ken kei­nen Hand­lungs­spiel­raum. Eine Kre­dit­ver­ga­be ist dann nicht mög­lich. Ande­rer­seits ist es so, dass Anträ­ge, bei denen der Kri­te­ri­en­ka­ta­log erfüllt ist, auch schnell posi­tiv beschie­den wer­den. Hier aktu­ell über kon­kre­te Stück­zah­len zu spre­chen ist schwie­rig, da vie­le Anträ­ge noch in der Vor­be­rei­tung beim Kun­den oder den Fir­men­kun­den­be­ra­tern und Fili­al­lei­tern unse­res Hau­ses sind. Wir gehen auch davon aus, dass bis zum Jah­res­en­de noch eini­ge Anträ­ge ein­ge­hen wer­den, ins­be­son­de­re dann, wenn die Stun­dungs­ef­fek­te für Steu­ern, Til­gun­gen, Mie­ten und so wei­ter aus­lau­fen. 

Hat sich die Arbeit Ihrer Bank in den letz­ten Mona­ten verändert?

Harald Hoch: Wenn in vie­len Berei­chen der Wirt­schaft der­zeit von Kurz­ar­beit die Rede ist, dann sind wir als Fir­men­kun­den­be­ra­ter der­zeit weit davon ent­fernt. Im Gegen­teil: Uns for­dert das The­ma Coro­na der­zeit sehr. Dabei geht es nicht nur um die Bear­bei­tung von Kre­dit­an­trä­gen, son­dern auch dar­um, unse­ren Kun­den das Gefühl zu geben, dass wir als kom­pe­ten­ter und zuver­läs­si­ger Part­ner an ihrer Sei­te ste­hen. Mehr denn je sehen wir uns hier als genos­sen­schaft­li­che Regio­nal­bank in der Verantwortung.

Wur­den von Ihrer Bank zusätz­li­che Pro­gram­me auf­ge­legt für Fir­men- oder Privatkunden?

Harald Hoch: Zusätz­li­che Pro­gram­me wur­den nicht auf­ge­legt. Wir fin­den, dass wir mit dem, was uns die KfW oder LfA an Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten bie­tet und mit den Dar­le­hen, die wir ohne­hin im Port­fo­lio haben, gut auf­ge­stellt sind. Wir mei­nen auch, dass das Port­fo­lio an Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten der­zeit nicht das grund­sätz­li­che Pro­blem ist. Die Fra­ge­stel­lung ist, unab­hän­gig von der Finan­zie­rungs­form eher, wie der Kun­de anschlie­ßend in der Lage ist, das Dar­le­hen wie­der zurück­zu­zah­len. Das wur­de auch von den Regie­rungs­par­tei­en auf­ge­grif­fen, wes­halb seit kur­zem ein Zuschuss­pro­gramm „Über­brü­ckungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men“ auf­ge­legt wur­de, das ab 1. Juli bei der Regie­rung von Ober­fran­ken bean­tragt wer­den kann.

Wie schüt­zen sich die Mit­ar­bei­ter der VR Bank vor eine Infek­ti­on und wie schüt­zen Sie Ihre Kunden?

Harald Hoch: Wir haben in den letz­ten Wochen die Mög­lich­kei­ten der digi­ta­len Bera­tung und der Tele­fo­nie stär­ker genutzt und wer­den dies in man­chen Berei­chen auch bei­be­hal­ten und aus­bau­en. Natür­lich hal­ten wir dar­über hin­aus die übli­chen Regeln ein – Abstand, Ple­xi­glas­schutz in den Bera­tungs­zim­mern, Des­in­fek­ti­on der Hän­de –, in dem Bewusst­sein, dass sich die Lage zwar ver­bes­sert hat, die Coro­na-Pan­de­mie vor­aus­sicht­lich aber noch lan­ge nicht durch­stan­den ist.

Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen hier­zu bie­tet unse­re Home­page mit Quer­ver­wei­sen an die För­der­insti­tu­te und an der Stel­le auch unser Unter­neh­mer­brief, ins­be­son­de­re mit unse­rer 3. Aus­ga­be zur Corona-Krise.

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