Ist Ver­bot einer kom­mu­na­len Über­nach­tungs­steu­er verfassungsgemäß?

Stadt Bam­berg betei­ligt sich an Verfassungsbeschwerde

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Verfassungsbeschwerde
Blick auf das Bamberger Rathaus am Maxplatz. Foto: Stadt Bamberg, Steffen Schützwohl
Die Stadt Bam­berg betei­ligt sich an einer Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­be­schwer­de der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Ziel ist eine grund­sätz­li­che und abschlie­ßen­de Klä­rung, ob der Frei­staat Bay­ern Kom­mu­nen die Erhe­bung einer Über­nach­tungs­steu­er recht­lich unter­sa­gen darf, wie die Stadt Bam­berg mitteilt.

„Es geht aus­drück­lich nicht dar­um, dass die Stadt Bam­berg jetzt die Ein­füh­rung einer Über­nach­tungs­steu­er vor­an­trei­ben möch­te“, erklärt Finanz­re­fe­rent Bert­ram Felix. „Zunächst muss geklärt wer­den, ob der Frei­staat mit sei­nem Ein­griff in die kom­mu­na­len Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten über­haupt im Ein­klang mit der im Grund­ge­setz garan­tier­ten kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung han­delt.“ Dafür hat Felix auch die Rücken­de­ckung des Finanz­se­nats, der die Betei­li­gung an der Beschwer­de vor eini­gen Wochen beschlos­sen hat.

Hin­ter­grund ist eine Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs vom 14. Novem­ber 2025. Die­ser hat­te eine Kla­ge gegen ein vom Frei­staat Bay­ern ein­ge­führ­tes Ver­bot einer kom­mu­na­len Über­nach­tungs­steu­er zurück­ge­wie­sen. Der Frei­staat hat­te die­ses Ver­bot zuvor im Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz ver­an­kert und damit den Kom­mu­nen die Mög­lich­keit genom­men, selbst über die Ein­füh­rung einer sol­chen Abga­be zu entscheiden.

Für die Stadt Bam­berg steht daher zunächst die grund­sätz­li­che Fra­ge im Mit­tel­punkt, ob ein sol­cher Ein­griff in die kom­mu­na­le Finanz- und Selbst­ver­wal­tungs­ho­heit zuläs­sig ist. Erst wenn hier­zu Rechts­si­cher­heit besteht, kann über die Fra­ge dis­ku­tiert wer­den, ob und in wel­cher Form die Stadt von einem sol­chen Instru­ment Gebrauch machen sollte.

„Es geht um eine grund­le­gen­de ver­fas­sungs­recht­li­che Fra­ge: Wie weit reicht die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung – und wo darf der Frei­staat Gren­zen set­zen? Die­se Fra­ge soll­te abschlie­ßend geklärt wer­den“, meint Bert­ram Felix.


Drei Städ­te zie­hen an einem Strang

Mit der gemein­sa­men Beschwer­de ver­fol­gen die betei­lig­ten Städ­te – neben Mün­chen und Bam­berg auch Günz­burg – das Ziel, ihre Inter­es­sen gebün­delt vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu ver­tre­ten. Die vor­aus­sicht­li­chen Gesamt­kos­ten des Ver­fah­rens lie­gen zwi­schen 52.000 und 65.000 Euro und wer­den unter den betei­lig­ten Kom­mu­nen ent­spre­chend ihrer Ein­woh­ner­zahl auf­ge­teilt. Für die Stadt Bam­berg ent­ste­hen dabei nach aktu­el­ler Schät­zung Kos­ten in Höhe von rund 3.000 Euro.

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