Die Stadt Bamberg beteiligt sich an einer Kommunalverfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt München beim Bundesverfassungsgericht. Ziel ist eine grundsätzliche und abschließende Klärung, ob der Freistaat Bayern Kommunen die Erhebung einer Übernachtungssteuer rechtlich untersagen darf, wie die Stadt Bamberg mitteilt.
„Es geht ausdrücklich nicht darum, dass die Stadt Bamberg jetzt die Einführung einer Übernachtungssteuer vorantreiben möchte“, erklärt Finanzreferent Bertram Felix. „Zunächst muss geklärt werden, ob der Freistaat mit seinem Eingriff in die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten überhaupt im Einklang mit der im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung handelt.“ Dafür hat Felix auch die Rückendeckung des Finanzsenats, der die Beteiligung an der Beschwerde vor einigen Wochen beschlossen hat.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. November 2025. Dieser hatte eine Klage gegen ein vom Freistaat Bayern eingeführtes Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer zurückgewiesen. Der Freistaat hatte dieses Verbot zuvor im Kommunalabgabengesetz verankert und damit den Kommunen die Möglichkeit genommen, selbst über die Einführung einer solchen Abgabe zu entscheiden.
Für die Stadt Bamberg steht daher zunächst die grundsätzliche Frage im Mittelpunkt, ob ein solcher Eingriff in die kommunale Finanz- und Selbstverwaltungshoheit zulässig ist. Erst wenn hierzu Rechtssicherheit besteht, kann über die Frage diskutiert werden, ob und in welcher Form die Stadt von einem solchen Instrument Gebrauch machen sollte.
„Es geht um eine grundlegende verfassungsrechtliche Frage: Wie weit reicht die kommunale Selbstverwaltung – und wo darf der Freistaat Grenzen setzen? Diese Frage sollte abschließend geklärt werden“, meint Bertram Felix.
Drei Städte ziehen an einem Strang
Mit der gemeinsamen Beschwerde verfolgen die beteiligten Städte – neben München und Bamberg auch Günzburg – das Ziel, ihre Interessen gebündelt vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Verfahrens liegen zwischen 52.000 und 65.000 Euro und werden unter den beteiligten Kommunen entsprechend ihrer Einwohnerzahl aufgeteilt. Für die Stadt Bamberg entstehen dabei nach aktueller Schätzung Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro.
