Ab dem 1. Oktober 2021 gibt es ein neues Angebot in Bamberg: Die „SozCard – Teilhabe für Bambergs Bürgerinnen und Bürger“ ist gedacht für Menschen mit geringem Einkommen wie Hartz IV-Empfängerinnen und ‑Empfänger, für Bezieherinnen und Bezieher von SGBII-Leistungen und Grundsicherung sowie für Asylbewerberinnen und –bewerber im Stadtgebiet.
Die SozCard ermöglicht beispielsweise vergünstigten Eintritt beim Besuch von Kultur‑, Familien- und Bildungseinrichtungen. Das gilt für das E.T.A. Hoffmann Theater, Konzerte der Bamberger Symphoniker, die Museen der Stadt Bamberg, die Stadtbücherei und Ähnliches. Außerdem kann die neue Karte im Bambados-Hallenbad und im Stadionbad sowie bei Angeboten des Ferienprogramms der Stadt Bamberg verwendet werden. Bislang beteiligen sich 30 Bamberger Institutionen an dem Projekt.
„Ein gelungenes, niederschwelliges Angebot“
Zweiter Bürgermeister und Sozialreferent Jonas Glüsenkamp betont zum Start der SozCard: „Mein Dank gilt allen Partnerinnen und Partnern in den Einrichtungen, die sich beteiligen und damit das Projekt in der Realität umsetzbar machen. Die SozCard ist ein gelungenes, niederschwelliges Angebot und ein großer sozialpolitischer Erfolg. Denn Berechtigte müssen zum Beispiel an der Kasse nicht erst einen Bescheid auseinanderfalten, sondern haben die kleine, praktische Karte.“
Der Antrag für die SozCard kann online unter https://www.stadt.bamberg.de/sozialpass gestellt werden. Außerdem liegen Vordrucke im Jobcenter der Stadt Bamberg und an der Infothek des Rathauses am ZOB aus. Nachfragen zur Antragstellung sind möglich bei Lutz Kammler, Tel. 0951 87–1567, E‑Mail: sozcard@bamberg.stadt.de.
Bei den folgenden Bamberger Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen können mit der SozCard Ermäßigungen in Anspruch genommen werden:
Kultur
- BAMBERG Tourismus & Kongress Service, Geyerswörthstr. 5
- Bamberger Symphoniker, Mußstraße 1
- Chapeau Claque e.V., Lichtenhaidestraße 15
- Diözesanmuseum Bamberg, Domplatz 5
- E.T.A.-Hoffmann-Haus Bamberg, Schillerplatz 26
- ETA Hoffmann Theater, E.T.A.-Hoffmann-Platz 1
- Gärtner- und Häckermuseum, Mittelstraße 34
- KulturTafel Bamberg, Memmelsdorfer Straße 128
- Museen der Stadt Bamberg – Historisches Museum,
- Domplatz 7
- Museen der Stadt Bamberg – Stadtgalerie Bamberg-Villa Dessauer, Hainstraße 4a
- Museen der Stadt Bamberg – Sammlung Ludwig,
- Obere Brücke 1
- Stadtbücherei Bamberg, Obere Königstr. 4a
- Städtische Musikschule Bamberg, St.-Getreu-Straße 14
- TaM Theater am Michelsberg, Michelsberg 10f
- Theater im Gärtnerviertel (TIG), Josephstraße 7
- Volkshochschule Bamberg Stadt, Tränkgasse 4
- Zentrum Welterbe, Unterer Mühlbrücke 5
Freizeit
- Brose Bamberg /Bamberger Basketball GmbH, Kornstraße 20
- Erster American Football Club Bamberg Bears 1986 e.V.,
- Böttgerstraße 5
- HC03 Bamberg, Klosterstraße 1 Stadt Bamberg Bereich für Soziales, Promenadestraße 2a
- Kauf des Familienpasses “Däumling”
- Stadt Bamberg Jugendamt, Promenadestraße 2a
- Buchung eines Angebotes im Rahmen des Ferienabenteuers
- Stadt Bamberg Jugendamt, Promenadestraße 2a
- Kauf des Ferienpasses
- Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH, Pödeldorfer Straße 174
- TTL Basketball Bamberg, Ernst-Zinner-Straße 29
Sonstige
- Bamberger Tafel e.V., Hohmannstraße 5a
- Caritasverband für den Landkreis Bamberg e.V. Josefslädchen, Josephstraße 27
- Familienstützpunkt SkF, Heiliggrabstraße 14
- MGH Mütterzentrum Känguruh e.V., Heinrich-Weber-Platz 10
- Soziale Betriebe der Laufer Mühe gGmbH
- KreisLauf-Kaufhaus Bamberg, Pödeldorfer Straße 73
- Mode macht Mut, Luitpoldstraße 25
Die Liste wird stetig überarbeitet. Eine aktuelle Fassung sowie eine Beschreibung der entsprechenden Vergünstigungen sind ebenfalls zu finden unter https://www.stadt.bamberg.de/sozialpass
Institutionen und Träger gesucht
Bislang beteiligen sich 30 Bamberger Institutionen, Sportvereine und Träger an der SozCArd. Weitere Akteure, gerne auch aus der freien Wirtschaft, die die SozCard unterstützen, werden gesucht. Interessenten können melden bei Gabriele Kepic, Tel. 0951 87–1440, E‑Mail: gabriele.kepic@stadt.bamberg.de.
Eine Teilnahmeerklärung kann jederzeit zugesandt werden. Kompensationsleistungen an die Träger/Institutionen oder Unternehmen können nicht geleistet werden.