Woh­nen unter zwei Dächern

Steu­er­tipps für die Zweitwohnung

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Zweitwohnung
Woh­nen in Ber­lin, arbei­ten in Nürn­berg – dies ist heut­zu­ta­ge kei­ne Sel­ten­heit mehr. Vie­le woh­nen bei­spiels­wei­se beruf­lich bedingt oder wegen eines Stu­di­ums in einer Zweit­woh­nung. Zahl­rei­che Kom­mu­nen erhe­ben für die­se zwei­te Woh­nung die soge­nann­te Zweit­woh­nung­s­teu­er. Dabei soll­ten Steu­er­pflich­ti­ge eini­ges beachten.

Was ist die Zweitwohnungsteuer?

Als ört­li­che Auf­wand­steu­er ist sie eine rei­ne Kom­mu­nal­steu­er. Städ­te und Gemein­den ent­schei­den eigen­ver­ant­wort­lich, ob sie die­se ein­füh­ren. Häu­fig erhe­ben Groß- und Uni­ver­si­täts­städ­te sowie tou­ris­ti­sche Gemein­den die Zweit­woh­nung­s­teu­er. Sie wird von selbst­nut­zen­den Eigen­tü­mern bzw. Mie­tern ent­rich­tet, die die Zweit­woh­nung neben einer Haupt­woh­nung unter­hal­ten. Nach dem Mel­de­recht wird die Zweit­woh­nung häu­fig mit der Neben­woh­nung gleich­ge­setzt. Da Kom­mu­nen ledig­lich für jeden Erst­wohn­sitz einen Steu­er­aus­gleich vom Bund erhal­ten, soll die Zweit­woh­nung­s­teu­er Bür­ger dazu moti­vie­ren, ihren Haupt­wohn­sitz in die Kom­mu­ne zu verlegen.


Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer?

Die Rechts­grund­la­ge zur Erhe­bung stel­len die Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­ze der Län­der sowie Sat­zun­gen der betref­fen­den Gemein­den bzw. die Lan­des­ge­set­ze in den Stadt­staa­ten Ber­lin, Bre­men und Ham­burg dar. Die Höhe der Steu­er wird also von jeder Gemein­de selbst fest­ge­legt. In der Regel liegt der Steu­er­satz der­zeit zwi­schen 8 und 15 Pro­zent der jähr­li­chen Net­to­kalt­mie­te für Mie­ter bei­spiels­wei­se der orts­üb­li­chen Mie­te für Eigentümer.


Gibt es Aus­nah­men von der Besteuerung?

Es emp­fiehlt sich zu prü­fen, ob die Vor­aus­set­zun­gen für eine Befrei­ung von der Zweit­woh­nung-steu­er erfüllt sind. Dies kann zum Bei­spiel für Berufs­pend­ler gel­ten, wenn sie eine Zweit­woh­nung am Arbeits­ort unter­hal­ten und ver­hei­ra­tet sind oder sich in einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft befin­den. Auch Per­so­nen, die in einer Gemein­schafts­un­ter­kunft woh­nen, um zum Bei­spiel Bun­des­frei­wil­li­gen- oder Zivil­dienst zu leis­ten, müs­sen die Zweit­woh­nung­s­teu­er nicht zah­len. Mobil­hei­me, Wohn­mo­bi­le, Wohn- und Cam­ping­wa­gen unter­lie­gen nur dann der Zweit­woh­nung­s­teu­er, wenn dies aus­drück­lich in der Sat­zung gere­gelt ist. Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men oder the­ra­peu­ti­schen Ein­rich­tun­gen sind eben­falls von die­ser Steu­er­ent­rich­tung befreit. In Bay­ern gilt dies unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen und auf Antrag außer­dem für Gering­ver­die­ner (zum Bei­spiel Studenten).


Was gibt es ansons­ten steu­er­lich zu beachten?

Ledi­ge Per­so­nen, die die Zweit­woh­nung aus beruf­li­chen Grün­den unter­hal­ten, kön­nen die Zweit­woh­nung­s­teu­er bei Vor­lie­gen der übri­gen Vor­aus­set­zun­gen für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung als Wer­bungs­kos­ten bei­spiels­wei­se Betriebs­aus­ga­ben in der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung gel­tend machen.


Fazit

Bei der Zweit­woh­nung­s­teu­er han­delt es sich um ein kom­ple­xes Besteue­rungs­ver­fah­ren. Um dabei den Über­blick nicht zu ver­lie­ren und steu­er­li­che Fall­stri­cke zu umge­hen, emp­fiehlt es sich, Exper­ten­rat bei Steu­er­be­ra­tern ein­zu­ho­len. Ori­en­tie­rungs­hil­fe bei der Suche gibt der Steu­er­be­ra­ter-Such­dienst auf der Web­site der Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürn­berg hier.


Wer ist die Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürnberg?

Die Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürn­berg ist die beruf­li­che Selbst­ver­wal­tung aller in ihrem Kam­mer­ge­biet Raum Nord­bay­ern nie­der­ge­las­se­nen Steu­er­be­ra­ter, Steu­er­be­ra­te­rin­nen und Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaf­ten (5.523, Stand 01.01.2021). Das Gebiet umfasst die vier Regie­rungs­be­zir­ke in Nord­bay­ern mit den dor­ti­gen Städ­ten Ans­bach, Bay­reuth, Regens­burg und Würzburg.

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