Wohnen in Berlin, arbeiten in Nürnberg – dies ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Viele wohnen beispielsweise beruflich bedingt oder wegen eines Studiums in einer Zweitwohnung. Zahlreiche Kommunen erheben für diese zweite Wohnung die sogenannte Zweitwohnungsteuer. Dabei sollten Steuerpflichtige einiges beachten.
Was ist die Zweitwohnungsteuer?
Als örtliche Aufwandsteuer ist sie eine reine Kommunalsteuer. Städte und Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich, ob sie diese einführen. Häufig erheben Groß- und Universitätsstädte sowie touristische Gemeinden die Zweitwohnungsteuer. Sie wird von selbstnutzenden Eigentümern bzw. Mietern entrichtet, die die Zweitwohnung neben einer Hauptwohnung unterhalten. Nach dem Melderecht wird die Zweitwohnung häufig mit der Nebenwohnung gleichgesetzt. Da Kommunen lediglich für jeden Erstwohnsitz einen Steuerausgleich vom Bund erhalten, soll die Zweitwohnungsteuer Bürger dazu motivieren, ihren Hauptwohnsitz in die Kommune zu verlegen.
Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer?
Die Rechtsgrundlage zur Erhebung stellen die Kommunalabgabengesetze der Länder sowie Satzungen der betreffenden Gemeinden bzw. die Landesgesetze in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg dar. Die Höhe der Steuer wird also von jeder Gemeinde selbst festgelegt. In der Regel liegt der Steuersatz derzeit zwischen 8 und 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete für Mieter beispielsweise der ortsüblichen Miete für Eigentümer.
Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?
Es empfiehlt sich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Zweitwohnung-steuer erfüllt sind. Dies kann zum Beispiel für Berufspendler gelten, wenn sie eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten und verheiratet sind oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden. Auch Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, um zum Beispiel Bundesfreiwilligen- oder Zivildienst zu leisten, müssen die Zweitwohnungsteuer nicht zahlen. Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen unterliegen nur dann der Zweitwohnungsteuer, wenn dies ausdrücklich in der Satzung geregelt ist. Bewohner von Pflegeheimen oder therapeutischen Einrichtungen sind ebenfalls von dieser Steuerentrichtung befreit. In Bayern gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag außerdem für Geringverdiener (zum Beispiel Studenten).
Was gibt es ansonsten steuerlich zu beachten?
Ledige Personen, die die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten, können die Zweitwohnungsteuer bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten beispielsweise Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Fazit
Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um ein komplexes Besteuerungsverfahren. Um dabei den Überblick nicht zu verlieren und steuerliche Fallstricke zu umgehen, empfiehlt es sich, Expertenrat bei Steuerberatern einzuholen. Orientierungshilfe bei der Suche gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Nürnberg hier.
Wer ist die Steuerberaterkammer Nürnberg?
Die Steuerberaterkammer Nürnberg ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet Raum Nordbayern niedergelassenen Steuerberater, Steuerberaterinnen und Steuerberatungsgesellschaften (5.523, Stand 01.01.2021). Das Gebiet umfasst die vier Regierungsbezirke in Nordbayern mit den dortigen Städten Ansbach, Bayreuth, Regensburg und Würzburg.