Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regelung im bayerischen Einzelhandel gekippt. Das heißt, ab sofort können Kundinnen und Kunden in Ladengeschäften wieder einkaufen,
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Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Vorläufiges Ende der 2G-Regelung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regelung im bayerischen Einzelhandel gekippt. Das heißt, ab sofort können Kundinnen und Kunden in Ladengeschäften wieder einkaufen, ohne Auskunft über ihren Impf- oder Genesenenstatus geben zu müssen.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubte es bisher nur denjenigen, Ladengeschäften des Einzelhandels zu betreten, die vollständig gegen Covid-19 geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen waren. Die 2G-Regelung galt zum Beispiel für Spielwaren- oder Bekleidungsgeschäfte. Ausgenommen waren Läden, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Darunter fallen unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenläden oder Baumärkte.
Die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern hatte gegen diese Regelung nun aber geklagt. Sie sah in ihr eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Antrag der Klägerin nun stattgegeben. Das bedeutet das vorläufige Ende der 2G-Regelung und von Einlasskontrollen und Vorzeigenmüssen des Impf- oder Genesenenstatuses im Einzelhandel.
Im Infektionsschutzgesetz sah der Gerichtshof zwar eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Um welche Geschäfte es dabei aber genau gehe, darüber – so die Begründung für das Ende der Regelung – gebe die Verordnung nicht konkret genug Aufschluss.
„Insbesondere“, so die Begründung des Gerichtshofs, „im Hinblick auf die – ausdrücklich nicht abschließend gemeinte – Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sogenannten „Mischsortimenten“ lässt sich der Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst werden.“
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Uraufführung
ETA Hoffmann Theater: Der endlos tippende Affe
Morgen Abend zeigt das ETA Hoffmann Theater die Uraufführung von Björn SC Deigners kapitalismuskritischem Stück “Der endlos tippende Affe”. Zutritt gewährt das Theater aufgrund neuer Corona-Bestimmungen allerdings nur denjenigen, die die Maßgaben des 2G+ erfüllen.
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Galt die Börse einst als sogenannte Rein- beziehungsweise Schönschrift der Welt, erscheint sie uns heute immer mehr als willkürlicher Zahlenindex. Mit dem Klimawandel haben Beschreibungen und Kartierungen von Welt ihre einstige Logik verloren. Der Kapitalismus erscheint immer mehr als paradoxe Lebensform, der wir unterliegen. Gehen unsere ideologischen Rahmungen fehl, so lauert auch für uns überall der Fehler, die Willkür – das Kauderwelsch.
Björn SC Deigner ist Autor für Theater und Hörspiel sowie Sounddesigner und Komponist. Seine Stücke “Der Reichskanzler von Atlantis” (2019) und “Die Polizey” (2020) sind beide am ETA Hoffmann Theater uraufgeführt worden.
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Außerdem öffnet das ETA Hoffmann Theater heute Abend um 20 Uhr dem Publikum seine Türen für die Generalprobe von „Der endlos tippende Affe“.
Um Zutritt zum Spielort zu erhalten, dem Studio im ETA Hoffmann Theater, muss im Einklang mit von der bayerischen Staatsregierung für den 24. November angekündigten Änderungen bei den Corona-Bestimmungen 2G+ eingehalten werden. Das bedeutet, das Publikum muss geimpft beziehungsweise genesen sein, und eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test (ein Schnelltest, der höchstens 24 Stunden oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist) vorlegen.