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2G+

Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Verwaltungsgerichtshofs

Vor­läu­fi­ges Ende der 2G-Regelung

Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat die 2G-Rege­lung im baye­ri­schen Ein­zel­han­del gekippt. Das heißt, ab sofort kön­nen Kun­din­nen und Kun­den in Laden­ge­schäf­ten wie­der ein­kau­fen, ohne Aus­kunft über ihren Impf- oder Gene­se­nen­sta­tus geben zu müssen.

Die 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung erlaub­te es bis­her nur den­je­ni­gen, Laden­ge­schäf­ten des Ein­zel­han­dels zu betre­ten, die voll­stän­dig gegen Covid-19 geimpft oder von einer Coro­na-Erkran­kung gene­sen waren. Die 2G-Rege­lung galt zum Bei­spiel für Spiel­wa­ren- oder Beklei­dungs­ge­schäf­te. Aus­ge­nom­men waren Läden, die der Deckung des täg­li­chen Bedarfs die­nen. Dar­un­ter fal­len unter ande­rem Lebens­mit­tel­ge­schäf­te, Apo­the­ken, Tank­stel­len, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­lä­den oder Baumärkte.

Die Inha­be­rin eines Beleuch­tungs­ge­schäfts in Ober­bay­ern hat­te gegen die­se Rege­lung nun aber geklagt. Sie sah in ihr eine Ver­let­zung ihrer Berufs­frei­heit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat dem Antrag der Klä­ge­rin nun statt­ge­ge­ben. Das bedeu­tet das vor­läu­fi­ge Ende der 2G-Rege­lung und von Ein­lass­kon­trol­len und Vor­zei­gen­müs­sen des Impf- oder Gene­se­nen­sta­tu­s­es im Einzelhandel.

Im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sah der Gerichts­hof zwar eine aus­rei­chen­de gesetz­li­che Grund­la­ge für 2G-Beschrän­kun­gen im Ein­zel­han­del. Um wel­che Geschäf­te es dabei aber genau gehe, dar­über – so die Begrün­dung für das Ende der Rege­lung – gebe die Ver­ord­nung nicht kon­kret genug Aufschluss.

„Ins­be­son­de­re“, so die Begrün­dung des Gerichts­hofs, „im Hin­blick auf die – aus­drück­lich nicht abschlie­ßend gemein­te – Auf­zäh­lung von Aus­nah­men und die unein­heit­li­che Behand­lung von soge­nann­ten „Misch­sor­ti­men­ten“ lässt sich der Ver­ord­nung nicht mit hin­rei­chen­der Gewiss­heit ent­neh­men, wel­che Laden­ge­schäf­te von der Zugangs­be­schrän­kung erfasst werden.“

Urauf­füh­rung

ETA Hoff­mann Thea­ter: Der end­los tip­pen­de Affe

Mor­gen Abend zeigt das ETA Hoff­mann Thea­ter die Urauf­füh­rung von Björn SC Deig­ners kapi­ta­lis­mus­kri­ti­schem Stück “Der end­los tip­pen­de Affe”. Zutritt gewährt das Thea­ter auf­grund neu­er Coro­na-Bestim­mun­gen aller­dings nur den­je­ni­gen, die die Maß­ga­ben des 2G+ erfüllen.

Setz­te man einen Affen vor eine Schreib­ma­schi­ne und lie­ße ihn bis in alle Ewig­keit tip­pen, würde er an einem bestimm­ten Punkt die gesam­te französische Natio­nal­bi­blio­thek abge­tippt haben. Aus­ge­hend vom die­sem mathe­ma­ti­schen Theo­rem des unend­lich tip­pen­den Affens begibt sich Björn SC Deig­ner in sei­nem für das ETA Hoff­mann Thea­ter geschrie­be­nen Auf­trags­werk in ein Dickicht absur­der Vor­komm­nis­se und Sprach­ver­wir­run­gen. Dort soll der Fra­ge nach­ge­gan­gen wer­den, wo der Sinn beginnt und wie er endet.

Was als mathe­ma­ti­sche Anschau­ung für die Unend­lich­keit dient, wirft die Fra­ge nach Sinn­pro­duk­ti­on auf: Sind wir am Ende alle tip­pen­de Affen, die ver­su­chen, dem eige­nen Kau­der­welsch Bedeu­tung abzuleiten?

Galt die Börse einst als soge­nann­te Rein- bezie­hungs­wei­se Schönschrift der Welt, erscheint sie uns heu­te immer mehr als willkürlicher Zah­len­in­dex. Mit dem Kli­ma­wan­del haben Beschrei­bun­gen und Kar­tie­run­gen von Welt ihre eins­ti­ge Logik ver­lo­ren. Der Kapi­ta­lis­mus erscheint immer mehr als para­do­xe Lebens­form, der wir unter­lie­gen. Gehen unse­re ideo­lo­gi­schen Rah­mun­gen fehl, so lau­ert auch für uns überall der Feh­ler, die Willkür – das Kauderwelsch.

Björn SC Deig­ner ist Autor für Thea­ter und Hörspiel sowie Sound­de­si­gner und Kom­po­nist. Sei­ne Stücke “Der Reichs­kanz­ler von Atlan­tis” (2019) und “Die Poli­zey” (2020) sind bei­de am ETA Hoff­mann Thea­ter uraufgeführt worden.

Regie bei “Der end­los tip­pen­de Affe” führt Mir­jam Loibl, für Büh­ne und Kos­tü­me ist Thi­lo Ull­rich ver­ant­wort­lich, Vic­to­ria Weich für die Dra­ma­tur­gie. Anto­nia Bockel­mann, Anton Dre­ger und Marie-Pau­li­na Schen­del über­neh­men die Spiel­rol­len. Wei­te­re Vor­stel­lun­gen sind für den 25. und 28. Novem­ber geplant sowie für den 1., 3., 9., 15., 17., 22. und 28. Dezember.

Außer­dem öff­net das ETA Hoff­mann Thea­ter heu­te Abend um 20 Uhr dem Publi­kum sei­ne Türen für die Gene­ral­pro­be von „Der end­los tip­pen­de Affe“.

Um Zutritt zum Spiel­ort zu erhal­ten, dem Stu­dio im ETA Hoff­mann Thea­ter, muss im Ein­klang mit von der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung für den 24. Novem­ber ange­kün­dig­ten Ände­run­gen bei den Coro­na-Bestim­mun­gen 2G+ ein­ge­hal­ten wer­den. Das bedeu­tet, das Publi­kum muss geimpft bezie­hungs­wei­se gene­sen sein, und eine Beschei­ni­gung über einen nega­ti­ven Coro­na-Test (ein Schnell­test, der höchs­tens 24 Stun­den oder ein PCR-Test, der maxi­mal 48 Stun­den alt ist) vorlegen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu aktu­el­len Coro­na-Bestim­mun­gen unter:

www.theater.bamberg.de