Die Bamberger Grünen fordern, ein AfD-Verbot und den Ausschluss der rechtsextremen Partei von staatlicher Finanzierung zu prüfen. Das Grundgesetz halte diese Werkzeuge
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Bundesverfassungsgericht
Bamberger Grüne fordern Prüfung von AfD-Verbot
Die Bamberger Grünen fordern, ein AfD-Verbot und den Ausschluss der rechtsextremen Partei von staatlicher Finanzierung zu prüfen. Das Grundgesetz halte diese Werkzeuge zur Verteidigung der Demokratie bereit.
Was letzte Woche (20. Januar) etwa bereits die bayerische SPD forderte, fordern nun auch die Bamberger Grünen. Wie die Partei bekanntgab, hat sie auf einer Mitgliederversammlung am 25. Januar beschlossen, ein AfD-Verbot und den Ausschluss der rechtsextremen Partei von staatlicher Finanzierung zu befürworten. Bundestag und Bundesrat sollen entsprechende Anträge beim Bundesverfassungsgericht stellen.
In dem Beschluss heißt es, dass die rechtsextreme AfD eine fundamentale Bedrohung für die Demokratie darstelle. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger:innen zielten darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gefährden. Dabei bezieht sich der Beschluss-Text unter anderem auf die jüngsten Enthüllungen über Deportationspläne, an deren Diskussion auch Vertreter:innen der AfD beteiligt waren.
Luis Reithmeier, Mitglied des grünen Stadtvorstands, wies in diesem Zusammenhang zudem auf die Demonstrationen gegen rechts hin, die seit letzter Woche deutschlandweit stattfinden. „Eine breite Koalition von vielen tausend Menschen folgt seit vielen Tagen dem Aufruf engagierter Demokrat:innen zur Unterstützung einer freien und vielfältigen Gesellschaft.“ Auch in Bamberg waren am 20. Januar mehr als 6.000 Menschen auf die Straße gegangen.
Zu den Forderungen des Beschlusses sagte Stadtvorstandssprecher Timm Schulze: „Das Grundgesetz enthält aus historischem Bewusstsein eine Vielzahl von rechtsstaatlichen Maßnahmen zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Diese Werkzeuge der wehrhaften Demokratie müssen wir auch aktiv nutzen.“
Dazu gehöre der Ausschluss von staatlichen Mitteln, denn die Demokratie dürfe ihre Feinde nicht finanzieren. Aber auch das Parteiverbot müsse vom Verfassungsgericht geprüft werden. „Wenn möglich auch früher für einzelne Landesverbände der AfD. Wir fordern außerdem eine Prüfung des Verbots der als Verein organisierten Jugendorganisation „Junge Alternative“ durch das Bundesinnenministerium“, sagte Schulze.
Prüfauftrag zu Verfassungskonformität
SPD Bayern: AfD-Verbot prüfen
Der Landesvorstand der bayerischen SPD hat sich am Wochenende dafür ausgesprochen, ein AfD-Verbot prüfen zu lassen. Ein Parteiverbot sei aus guten Gründen im Grundgesetz verankert.
Am 10. Januar hatte das Recherchenetzwerk „Correctiv“ von einem geheimen Treffen von AfD-Mitgliedern und weiteren Rechtsextremisten berichtet. Diese hatten in der Nähe von Potsdam die Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert. Die Enthüllungen zogen in der Folge eine große mediale Resonanz nach sich und führten am zurückliegenden Wochenende zu Demonstrationen in ganz Deutschland. Auch in Bamberg waren tausende Menschen gegen Rechts auf die Straße gegangen.
Auf seiner Sitzung am Samstag dieses Wochenendes (20. Januar) in Nürnberg sprach sich der Landesvorstand der bayerischen SPD zur selben Zeit geschlossen dafür aus, die Verfassungskonformität der AfD, also ein AfD-Verbot, durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Dies gab die Partei in einer Mitteilung bekannt. „Aus unserer Sicht ist dieses Treffen ein weiteres Ereignis, dass uns davon überzeugt, dass die AfD gegen unser Grundgesetz und gegen unsere Demokratie arbeitet“, heißt es in dem Antragspapier.
Stimmen aus der Partei
Für Florian von Brunn, Bayerns SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzender, sei zudem klar, dass die neuen Nazis nun in der AfD eine politische Heimat gefunden hätten. Diese müsse man deshalb mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen. „Die Väter und Mütter der Verfassung haben uns das schärfste Schwert mitgegeben“, sagte von Brunn. „Ein Parteiverbot ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Sie haben das wegen der Erfahrungen mit der Nazidiktatur getan. Die Recherchen zeigen, dass sich in dieser Partei die neuen Nazis sammeln. Deswegen prüfen wir jetzt als SPD ein solches Parteiverbot.“
Auch Co-Vorsitzende Ronja Endres hielt fest: „Es gibt genügend Hinweise, dass Mitglieder der AfD verfassungsfeindlich handeln. Es muss gerichtlich geprüft werden, ob diese Partei gegen unser Grundgesetz agiert. Das Gericht prüft neutral und im Anschluss muss gesehen werden, ob die Demokratie vor der AfD geschützt werden muss.“
Die Rechts- und Innenpolitikerin sowie stellvertretende Landesgruppenchefin der bayerischen SPD, Carmen Wegge, die den Antrag verfasst hatte, betonte zudem: „Als Sozialdemokratie stehen wir in der Tradition gegen Faschismus zu kämpfen. Damals wie heute. Daher ist für mich klar: sollten die Voraussetzungen für einen Prüfantrag der AfD vorliegen, dann müssen wir diesen Antrag auch stellen.“