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Arbeitsverträge

Vie­le abge­schlos­se­ne Arbeits­ver­trä­ge in der Regi­on Bam­berg befristet

NGG: Nächs­te Bun­des­re­gie­rung soll sach­grund­lo­se Befris­tun­gen abschaffen

Kri­tik an unsi­che­ren Jobs: In der Stadt Bam­berg waren zuletzt 45 Pro­zent aller neu abge­schlos­se­nen Arbeits­ver­trä­ge befris­tet, im Land­kreis 29 Pro­zent. Die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten for­dert, die nächs­te Bun­des­re­gie­rung müs­se das Pro­blem drin­gend in den Griff krie­gen und Befris­tun­gen eindämmen.

1.186 von ins­ge­samt 2.661 Neu­ein­stel­lun­gen in Bam­berg und 497 von ins­ge­samt 1.711 Neu­ein­stel­lun­gen im Land­kreis hat­ten im zwei­ten Quar­tal 2020 ein Ver­falls­da­tum. Dar­auf macht die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) auf­merk­sam und beruft sich hier­bei auf Zah­len des Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Befris­te­te Jobs sind beson­ders stark im Lebens­mit­tel­hand­werk und im Gast­ge­wer­be, aber auch in der Ernäh­rungs­in­dus­trie ver­brei­tet – und kön­nen gera­de für jün­ge­re Beschäf­tig­te zur Fal­le wer­den“, sagt Micha­el Grundl, Geschäfts­füh­rer der NGG-Regi­on Ober­fran­ken. Wer nur eine Stel­le auf Zeit habe, bekom­me etwa nur schwer eine Woh­nung oder einen Kre­dit. Sogar die Fami­li­en­pla­nung wer­de erschwert. Die nächs­te Bun­des­re­gie­rung müs­se das Pro­blem drin­gend in den Griff krie­gen und Befris­tun­gen eindämmen.

Nach Anga­ben des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) waren im ver­gan­ge­nen Jahr bun­des­weit 56 Pro­zent aller Neu­ein­stel­lun­gen im Nah­rungs- und Genuss­mit­tel­ge­wer­be befris­tet. Im Gast­ge­wer­be lag die Quo­te mit 45 Pro­zent eben­falls weit über dem bran­chen­über­grei­fen­den Durch­schnitt von 38 Pro­zent. „Im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie kön­nen Befris­tun­gen für die Betrof­fe­nen zu einem gro­ßen Pro­blem wer­den, weil vie­le Fir­men ihre Arbeits­ver­trä­ge aus­lau­fen las­sen“, warnt Grundl. Es sei über­fäl­lig, dass die Poli­tik Befris­tun­gen ohne einen soge­nann­ten Sach­grund ein­däm­me. Als Sach­grün­de gel­ten etwa eine Eltern­zeit­ver­tre­tung oder eine Probezeit.


Las­ten der Coro­na-Kri­se gerecht verteilen


An die Beschäf­tig­ten aus den Bran­chen der NGG appel­liert der Gewerk­schaf­ter, sich vor der Bun­des­tags­wahl über die Wahl­pro­gram­me der Par­tei­en in punc­to Arbeits­markt- und Sozi­al­po­li­tik zu infor­mie­ren und am 26. Sep­tem­ber wäh­len zu gehen. „Am The­ma Befris­tun­gen zeigt sich, wie sehr es auch auf die Stim­me der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ankommt“, unter­streicht Grundl. Wer in der Regi­on Bam­berg in der Ernäh­rungs­in­dus­trie, in Hotels und Gast­stät­ten, Bäcke­rei­en oder Flei­sche­rei­en arbei­te, für den ste­he bei die­ser Wahl viel auf dem Spiel. „Denn wie vie­le Stun­den die Men­schen arbei­ten müs­sen, wel­che Ren­te sie am Ende bekom­men oder ob aus einem Mini­job eine fes­te Stel­le wird – das ent­schei­det sich auch bei der Bun­des­tags­wahl“, so Grundl.

Wich­tig sei auch, dass die kom­men­de Bun­des­re­gie­rung die Tarif­bin­dung stär­ke. Laut IAB arbei­te­ten im letz­ten Jahr ledig­lich 45 Pro­zent aller west­deut­schen Beschäf­tig­ten nach einem Bran­chen­ta­rif­ver­trag. Im Jahr 2000 waren es noch 63 Pro­zent. Zugleich for­dert die Gewerk­schaft NGG, die Las­ten der Coro­na-Kri­se gerecht zu ver­tei­len. „Es kann nicht sein, dass ein­zel­ne Unter­neh­men Divi­den­de an ihre Aktio­nä­re aus­schüt­ten, nach­dem sie vom Staat groß­zü­gig mit dem Kurz­ar­bei­ter­geld unter­stützt wur­den“, so Grundl. Unter dem Mot­to „Du hast die Wahl“ hat die NGG zen­tra­le For­de­run­gen zusam­men­ge­tra­gen – den „Wahl-Check“ gibt es online unter: https://www.ngg.net/btw21.