vbw-Pressemitteilung zur Reform des Arbeitszeitgesetzes
vbw fordert mehr Flexibilität im Arbeitszeitrecht und pragmatische Zeiterfassung
Angesichts der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überarbeitung des Arbeitszeitrechts unterstreicht die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die Dringlichkeit der Modernisierung geltender Regelungen.
„Das deutsche Arbeitszeitrecht stammt aus der Industriegesellschaft des 20. Jahrhunderts und passt in weiten Teilen nicht mehr zu unserer Berufswelt“, kritisiert vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Diese habe sich sehr stark gewandelt. In der täglichen Anwendung behindere das Gesetz inzwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und schwäche die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
In einem Positionspapier begründet die vbw die Notwendigkeit einer Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit. „Wir müssen raus aus dem Korsett der Tagesarbeitszeit, hin zu einer flexibler gestaltbaren Arbeitszeit von durchschnittlich bis zu 48 Wochenstunden. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie lässt diesen Spielraum ausdrücklich zu – ohne Abstriche beim Arbeitnehmerschutz. Es wäre sinnvoll, wenn dies künftig in allen Bereichen und allen Branchen gilt“, betont Brossardt. Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt zur Anpassung des deutschen Arbeitszeitrechts sind die täglichen Ruhezeiten von elf Stunden. Brossardt erläutert: „Einfache Rückmeldungen per E‑Mail oder kurze dienstliche Telefonate gelten zwar nach rechtlicher Einschätzung nicht als Unterbrechungen der Ruhezeiten. Dies ist aber derzeit Auslegungssache. Hier ist eine klare Regelung im neuen Arbeitszeitgesetz erforderlich, um Unsicherheiten zu beheben.“
Die vbw setzt sich zudem für eine möglichst unkomplizierte und unbürokratische Arbeitszeiterfassung ein. „Auch wenn Zeiterfassung dem europäischen Rechtsrahmen folgt, sind Ausnahmen möglich und notwendig, vor allem bei Vertrauensarbeitszeit. Die Form der Zeiterfassung muss außerdem frei wählbar bleiben. Das europäische Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geben weder vor, dass die Arbeitszeit am selben Tag noch in elektronischer Form erfolgen muss“, so Brossardt. Sehr deutlich spricht er sich für Ausnahmeregelungen an Sonn- und Feiertagen mit Augenmaß aus: „Wenn beispielsweise geschäftskritische Projekte die Zusammenarbeit von internationalen Expertenteams an Feiertagen einzelner Länder erfordern, muss dies arbeitsrechtlich möglich sein. Die Ausnahmetatbestände vom Beschäftigungsverbot müssen im neuen Arbeitszeitgesetz ausgeweitet werden.“
Die vbw appelliert an die Bundesregierung, die anstehende Reform für eine umfassende Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts zu nutzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu stärken.
Weitere Informationen sind im aktuellen Positionspapier der vbw zu finden.
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„Es ist richtig und wichtig, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz mit dem europäischen Rechtsrahmen in Einklang gebracht werden soll. Dabei gilt es ausdrücklich hervorzuheben, dass der EU-Rechtsrahmen keine Schutzlücken für Arbeitnehmer lässt“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Er hat das erklärte Ziel Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewähren. Diesem Ziel wird die Richtlinie vollumfänglich gerecht.“ Zusätzlich werde das bestehende deutsche Arbeitsschutzgesetz weiterhin die Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Arbeitszeitgestaltung sicherstellen. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ändere sich durch die Umstellung auf eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nichts.
Für die vbw ist eine gesetzliche Öffnung der Arbeitszeit, anstatt rein tariflicher Möglichkeiten, notwendig. Dazu Brossardt: „Diskutiert wird, ob nicht Öffnungsklauseln für die Tarif- und Betriebsparteien ausreichen. Das tun sie nicht. Sie tragen den Bedürfnissen der Unternehmen nicht im gleichen Umfang Rechnung wie eine gesetzliche Regelung. In vielen Branchen sind tarifvertragliche Lösungen nicht zu erreichen. Außerdem verfügen nur sehr wenige der Kleinbetriebe mit hohem Flexibilisierungsbedarf über Betriebsräte, mit denen die notwendigen abweichenden Regelungen vereinbart werden könnten.“
Die Vorteile einer Umstellung der deutschen Arbeitszeitregelung auf den EU-Rahmen, der eine maximale wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht, hat aus Sicht der vbw klare Vorteile. „Ein Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet im Schnitt 1.343 Stunden, das sind zum Beispiel 391 Stunden weniger als in Italien und 460 Stunden weniger als in Polen. Zwar lagen wir bei Vollzeitbeschäftigten mit 40,2 Wochenstunden nur knapp unter dem EU-Durchschnitt von 40,3. Wir haben aber die dritthöchste Teilzeitquote in Europa – und mit rund 18,4 Stunden eine sehr kurze Arbeitszeit derer, die in Teilzeit arbeiten. Hinzu kommen der relativ hohe Krankenstand und die vergleichsweise hohe Anzahl an Feiertagen“, so Brossardt.
Die vbw betont, dass mit der Umstellung auf eine wöchentlichen Höchstarbeitszeit mehr Flexibilität entsteht. „Wo die betrieblichen Notwendigkeiten dafür Raum lassen, kann eine flexible Verteilung der Arbeitszeit im Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und somit einen wichtigen Hebel für die Steigerung des Erwerbumfangs darstellen – das gilt insbesondere für die Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen. Von daher begrüßen wir, wenn das deutsche Arbeitszeitgesetz sich künftig am europäischen Rahmen orientiert“, sagt Brossardt abschließend.