Browse Tag

Arbeitszeitgesetz

vbw zum Sozi­al­part­ner­dia­log zur Arbeitszeit

Kei­ne Lücke im Arbeitsschutz

Die vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. begrüßt den nun fort­ge­setz­ten Sozi­al­part­ner­dia­log zur Arbeitszeit.

„Es ist rich­tig und wich­tig, dass das deut­sche Arbeits­zeit­ge­setz mit dem euro­päi­schen Rechts­rah­men in Ein­klang gebracht wer­den soll. Dabei gilt es aus­drück­lich her­vor­zu­he­ben, dass der EU-Rechts­rah­men kei­ne Schutz­lü­cken für Arbeit­neh­mer lässt“, erklärt vbw Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bert­ram Bros­sardt. „Er hat das erklär­te Ziel Sicher­heit, Arbeits­hy­gie­ne und Gesund­heits­schutz der Arbeit­neh­mer zu gewäh­ren. Die­sem Ziel wird die Richt­li­nie voll­um­fäng­lich gerecht.“ Zusätz­lich wer­de das bestehen­de deut­sche Arbeits­schutz­ge­setz wei­ter­hin die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung unter Ein­be­zie­hung der Arbeits­zeit­ge­stal­tung sicher­stel­len. Aus arbeits­schutz­recht­li­cher Sicht ände­re sich durch die Umstel­lung auf eine durch­schnitt­li­che wöchent­li­che Höchst­ar­beits­zeit nichts.

Für die vbw ist eine gesetz­li­che Öff­nung der Arbeits­zeit, anstatt rein tarif­li­cher Mög­lich­kei­ten, not­wen­dig. Dazu Bros­sardt: „Dis­ku­tiert wird, ob nicht Öff­nungs­klau­seln für die Tarif- und Betriebs­par­tei­en aus­rei­chen. Das tun sie nicht. Sie tra­gen den Bedürf­nis­sen der Unter­neh­men nicht im glei­chen Umfang Rech­nung wie eine gesetz­li­che Rege­lung. In vie­len Bran­chen sind tarif­ver­trag­li­che Lösun­gen nicht zu errei­chen. Außer­dem ver­fü­gen nur sehr weni­ge der Klein­be­trie­be mit hohem Fle­xi­bi­li­sie­rungs­be­darf über Betriebs­rä­te, mit denen die not­wen­di­gen abwei­chen­den Rege­lun­gen ver­ein­bart wer­den könnten.“

Die Vor­tei­le einer Umstel­lung der deut­schen Arbeits­zeit­re­ge­lung auf den EU-Rah­men, der eine maxi­ma­le wöchent­li­che Höchst­ar­beits­zeit von 48 Stun­den vor­sieht, hat aus Sicht der vbw kla­re Vor­tei­le. „Ein Arbeit­neh­mer in Deutsch­land arbei­tet im Schnitt 1.343 Stun­den, das sind zum Bei­spiel 391 Stun­den weni­ger als in Ita­li­en und 460 Stun­den weni­ger als in Polen. Zwar lagen wir bei Voll­zeit­be­schäf­tig­ten mit 40,2 Wochen­stun­den nur knapp unter dem EU-Durch­schnitt von 40,3. Wir haben aber die dritt­höchs­te Teil­zeit­quo­te in Euro­pa – und mit rund 18,4 Stun­den eine sehr kur­ze Arbeits­zeit derer, die in Teil­zeit arbei­ten. Hin­zu kom­men der rela­tiv hohe Kran­ken­stand und die ver­gleichs­wei­se hohe Anzahl an Fei­er­ta­gen“, so Brossardt.

Die vbw betont, dass mit der Umstel­lung auf eine wöchent­li­chen Höchst­ar­beits­zeit mehr Fle­xi­bi­li­tät ent­steht. „Wo die betrieb­li­chen Not­wen­dig­kei­ten dafür Raum las­sen, kann eine fle­xi­ble Ver­tei­lung der Arbeits­zeit im Ein­ver­neh­men von Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf stär­ken und somit einen wich­ti­gen Hebel für die Stei­ge­rung des Erwerb­um­fangs dar­stel­len – das gilt ins­be­son­de­re für die Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten von Frau­en. Von daher begrü­ßen wir, wenn das deut­sche Arbeits­zeit­ge­setz sich künf­tig am euro­päi­schen Rah­men ori­en­tiert“, sagt Bros­sardt abschließend.