Am heutigen Donnerstag hat der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 100 unterschritten. Deshalb treten ab Samstag
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Lockerungen ab Samstag
Inzidenzwert im Landkreis Bamberg fünf Tage unter 100
Am heutigen Donnerstag hat der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 100 unterschritten. Deshalb treten ab Samstag um 0 Uhr Lockerungen in Kraft.
Ab kommendem Samstag, 22. Mai, gelten folgende Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV):
Einzelhandel und Dienstleistungen
Neben den bereits geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs können ab kommendem Samstag Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Auch für Friseure und Fußpflege entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests. Andere körpernahe Dienstleistungen sind mit vorheriger Terminbuchung und FFP2-Maske für die Kundinnen und Kunden wieder zulässig.
Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich.
Schulen und KiTas
Sofern der Inzidenzwert auch nach den Pfingstferien 100 nicht überschreitet, kann an Schulen Präsenzunterricht stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Sofern es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen, wird bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test in Bezug unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern besucht werden. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden (eingeschränkter Regelbetrieb).
Außerschulische Bildung und Musikschule
Angebote der beruflichen Aus‑, Fort‑, und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz.
An der Kreismusikschule Bamberg darf der Einzelunterricht in den Instrumentalfächern und im Fach Gesang wieder als Präsenzunterricht durchgeführt werden, allerdings beträgt der Mindestabstand hier 2 Meter.
Sport
Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen mit bis zu 25 Personen und kontaktfreier Sport im Innenbereich sind unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen, erlaubt.
Freibäder dürfen öffnen, Besucher müssen einen Termin buchen und Mindestabstände einhalten. Zudem muss ein negatives Testergebnis vorliegen.
Fitnessstudios dürfen mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Vorlage eines negativen Testergebnisses besucht werden.
Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, es gilt Maskenpflicht.
Tourismus
Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen sind erlaubt. Die Gäste müssen bei Anreise sowie jede weitere 48 Stunden ein negatives Testergebnis vorweisen.
Hygienekonzepte
Alle Öffnungen und Lockerungen sind nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt.
Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist ab Samstag, 22. Mai, 0 Uhr aufgehoben.
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Erleichterungen ab 6. Mai
Inzidenzwert in der Stadt Bamberg fünf Tage unter 100
Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am heutigen Dienstag am fünften Tag in Folge den Wert von 100 unterschritten. Daher treten ab kommendem Donnerstag neue Regelungen in Kraft.
Ab kommendem Donnerstag, 6. Mai, gelten folgende Regelungen der aktuellen Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV):
Kontakte
Im privaten Raum sind Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist aufgehoben.
Einzelhandel und Dienstleistungen
Neben den bereits bisher geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs können die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche öffnen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich.
Für Friseure und Fußpflege gilt eine Maskenpflicht für das Personal sowie FFP2-Maskenpflicht für die Kunden, Terminreservierung und Kontaktdatenerhebung. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests hingegen entfällt.
Sport
Kontaktfreier Sport ist möglich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Sportanlagen.
Schulen und KiTas
Präsenzunterricht in Schulen kann wieder dort stattfinden, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Sofern es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen, wird bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern besucht werden. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden (eingeschränkter Regelbetrieb).
Außerschulische Bildung und Musikschule
Angebote der beruflichen Aus‑, Fort‑, und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz und der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.
An der Städtischen Musikschule Bamberg darf der Einzelunterricht in den Instrumentalfächern und im Fach Gesang wieder als Präsenzunterricht durchgeführt werden, allerdings beträgt der Mindestabstand hier 2 Meter.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert
Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt. Hier bittet die Stadt Bamberg mit Blick auf das Infektionsgeschehen dringend, sich insbesondere auch bei schönem Wetter im Bereich der Oberen und Unteren Brücke und der Kettenbrücke an Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten.
Hinweis:
Die Regeln werden wieder verschärft, falls der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gegeben. Die Änderungen treten dann zwei Tage später in Kraft.
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Corona
„Notbremse“ gilt ab dem 31. März in Bamberg
Am heutigen Montag hat die Stadt Bamberg den dritten Tag in Folge eine 7‑Tages-Inzidenz über 100 erreicht. Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass deshalb ab Mittwoch, dem 31. März, um 00:00 Uhr, wieder strengere Regeln und die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gelten.
Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am Samstag, den 27. (113,7), Sonntag, den 28. (138,3) und Montag, den 29. März (137,0) jeweils einen Wert von 100 überschritten. Damit ist der Wert von 100 den dritten Tag in Folge überschritten. Die Stadt Bamberg hat dies heute auch in einem Sonderamtsblatt kommuniziert. Ab Mittwoch, den 31. März, 0.00 Uhr, gelten dann die „schärferen“ Regelungen nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV).
Stärkere Kontaktbeschränkungen
Man darf nur noch zu maximal einer Person Kontakt haben, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr:
Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund nach § 26 der 12. BayIfSMV vorliegt.
Einschränkungen beim Einzelhandel:
Generell ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren (sog. Click & Collect) bleibt möglich.
Für Kundinnen und Kunden gilt eine FFP2-Maskenpflicht, das Personal trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Geschäfte tragen dafür Sorge, dass Ansammlungen von Kunden vermieden werden, zum Beispiel durch gestaffelte Zeitfenster. Waren zur Abholung dürfen nur an einem entsprechenden Schalter oder außerhalb des Ladengeschäfts platziert werden. Verkaufsräume dürfen nicht für die Kundschaft geöffnet werden.
Folgende Läden dürfen aktuell unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet bleiben:
- Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen
- Apotheken
- Babyfachmärkte
- Banken und Sparkassen
- Baumärkte
- Baumschulen
- Blumenfachgeschäfte
- Buchhandlungen
- Büchereien
- Drogerien
- E‑Zigaretten-Fachgeschäfte
- Fahrradwerkstätten
- Fahrschulen
- Filialen des Brief- und Versandhandels
- Friseure
- Gartenmärkte
- Gärtnereien
- Getränkemärkte
- Großhandel
- Hörgeräteakustiker
- Jagdbedarf
- Kfz-Werkstätten
- Kosmetikbetriebe
- Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
- Lieferdienste
- nichtmedizinische Fuß‑, Hand‑, Nagel- und Gesichtspflege
- Optiker
- Pfandleihhäuser
- Reformhäuser
- Reinigungen und Waschsalons
- Sanitätshäuser
- Schlüsseldienst
- Tabakläden
- Tankstellen,Tankstellenshops
- Tierbedarf und Futtermittel, Tierpflege
- Verkauf von Presseartikeln (Zeitungen, Zeitschriften)
- Versicherungsbüros
- Wertstoffhöfe
- sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte
Eingeschränkte Sportausübung:
Zulässig ist nur kontaktfreier Sport unter freiem Himmel und unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Einschränkungen bei außerschulischer Bildung und Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus‑, Fort‑, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
Schließung von Kulturstätten:
Neben Theatern, Konzerthallen, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind nun auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten geschlossen. Büchereien und Archive bleiben geöffnet.
Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert
Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt. Hier bittet die Stadt Bamberg mit Blick auf das Infektionsgeschehen und den steigenden Anteil an Corona-Mutationen dringend, sich insbesondere auch bei schönem Wetter im Bereich der Oberen und Unteren Brücke und der Kettenbrücke an die Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten.