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Barrierefreiheit

„Bay­ern ist Barrierenland“

VdK Bay­ern kri­ti­siert Staats­re­gie­rung wegen zu gerin­ger Barrierefreiheit

Der Sozi­al­ver­band VdK Bay­ern wirft der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung Untä­tig­keit beim Aus­bau der Bar­rie­re­frei­heit für Men­schen mit Behin­de­rung vor. Nicht ein­mal ihre selbst­ge­steck­ten Mini­mal­zie­le habe die Regie­rung erreicht.

Anläss­lich des Inter­na­tio­na­len Tags der Men­schen mit Behin­de­rung am 3. Dezem­ber weist Ulri­ke Mascher, Lan­des­vor­sit­zen­de Sozi­al­ver­band VdK Bay­ern, in einer Mit­tei­lung des Ver­bands auf behin­der­ten­po­li­ti­sche Defi­zi­te Bay­erns und man­geln­de Bar­rie­re­frei­heit hin. „Für Men­schen mit kör­per­li­chen und kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen ist Bay­ern ein Bar­rie­ren­land. Und die Staats­re­gie­rung unter­nimmt herz­lich wenig, damit aus Bay­ern ein Inklu­si­ons­land wird. Ange­sichts der Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung ist das fatal. Denn die Zahl der Men­schen mit Behin­de­rung steigt jähr­lich an. 2021 leb­ten in Bay­ern 1,93 Mil­lio­nen Men­schen mit einem Grad der Behin­de­rung, davon 1,23 Mil­lio­nen mit einer Schwerbehinderung.“

Bar­rie­ren im Kran­ken­haus und ÖPNV

Ein gro­ßes Defi­zit in Sachen Bar­rie­re­frei­heit weist laut VdK der Gesund­heits­be­reich auf. Das zei­ge eine aktu­el­le Erhe­bung der Ost­baye­ri­schen Tech­ni­schen Hoch­schu­le zu baye­ri­schen Kran­ken­häu­sern. Gera­de in Kran­ken­häu­sern ist ein Groß­teil der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten auf Bar­rie­re­frei­heit ange­wie­sen. Fast ein Drit­tel der Häu­ser aus der Stu­die habe aber kei­ne Ram­pen, die der ent­spre­chen­den DIN-Norm genü­gen wür­den. Bar­rie­re­freie Toi­let­ten fän­den sich nur in 56 Pro­zent der Sta­tio­nen. Und – das nennt die VdK „beson­ders fatal“ – nur 15,5 Pro­zent aller Häu­ser kön­nen im Not­fall eine stu­fen­freie Eva­ku­ie­rung aus den obe­ren Eta­gen gewährleisten.

Ähn­li­che Miss­stän­de sähe man auch bei Bay­erns 1066 Bahn­hö­fen und Hal­te­punk­ten. Mehr als die Hälf­te davon sei­en nicht barrierefrei.

Mini­mal­zie­le verfehlt

Vie­le Men­schen mit Behin­de­rung sind auf eine bar­rie­re­freie Infra­struk­tur ange­wie­sen. Hin­zu kom­men Men­schen mit ande­ren gesund­heit­li­chen und alters­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen, die eben­falls ein bar­rie­re­frei­es oder zumin­dest bar­rie­re­ar­mes Umfeld benötigen.

Dies­be­züg­lich sei­en laut VdK Bay­ern nicht ein­mal die Mini­mal­zie­le, die sich die Staats­re­gie­rung 2013 gesteckt hat, erreicht wor­den. Die­se Mini­mal­zie­le hät­ten die Bar­rie­re­frei­heit aller staat­li­chen oder öffent­lich zugäng­li­chen Gebäu­de betrof­fen. Laut Baye­ri­schem Sozi­al­be­richt sind nur 53 Pro­zent die­ser Gebäu­de bar­rie­re­frei. Auch bei Neu- oder Umbau­ten von öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen ist Bar­rie­re­frei­heit nicht ver­pflich­tend. Wie zuletzt bei der Stim­mungs­ma­che gegen das soge­nann­te Bür­ger­geld oder Kli­ma­pro­tes­te, hält sich die Christ­lich Sozia­le Uni­on schein­bar auch in Sachen Bar­rie­re­frei­heit an ihre immer unso­zia­le­re Richtung.

Das VdK Bay­ern for­dert von der Staats­re­gie­rung, dem „Ermes­sens­spiel­raum für Trä­ger öffent­li­cher Gewalt“ ein­zu­schrän­ken. Die baye­ri­sche Bau­ord­nung müs­se ver­schärft und bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Bau­auf­trä­ge zwin­gend die Bar­rie­re­frei­heit berück­sich­tigt werden.

Auch for­dert der VdK Bay­ern die Staats­re­gie­rung auf, ihre Blo­cka­de gegen ein wei­ter­ent­wi­ckel­tes Baye­ri­sches Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz auf­zu­ge­ben. In sei­ner jet­zi­gen Form blei­be das Gesetz deut­lich hin­ter den Vor­ga­ben der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on und sogar des Bun­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes zurück.