Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regelung im bayerischen Einzelhandel gekippt. Das heißt, ab sofort können Kundinnen und Kunden in Ladengeschäften wieder einkaufen,
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Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Vorläufiges Ende der 2G-Regelung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regelung im bayerischen Einzelhandel gekippt. Das heißt, ab sofort können Kundinnen und Kunden in Ladengeschäften wieder einkaufen, ohne Auskunft über ihren Impf- oder Genesenenstatus geben zu müssen.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubte es bisher nur denjenigen, Ladengeschäften des Einzelhandels zu betreten, die vollständig gegen Covid-19 geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen waren. Die 2G-Regelung galt zum Beispiel für Spielwaren- oder Bekleidungsgeschäfte. Ausgenommen waren Läden, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Darunter fallen unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenläden oder Baumärkte.
Die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern hatte gegen diese Regelung nun aber geklagt. Sie sah in ihr eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Antrag der Klägerin nun stattgegeben. Das bedeutet das vorläufige Ende der 2G-Regelung und von Einlasskontrollen und Vorzeigenmüssen des Impf- oder Genesenenstatuses im Einzelhandel.
Im Infektionsschutzgesetz sah der Gerichtshof zwar eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Um welche Geschäfte es dabei aber genau gehe, darüber – so die Begründung für das Ende der Regelung – gebe die Verordnung nicht konkret genug Aufschluss.
„Insbesondere“, so die Begründung des Gerichtshofs, „im Hinblick auf die – ausdrücklich nicht abschließend gemeinte – Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sogenannten „Mischsortimenten“ lässt sich der Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst werden.“
- Januar 21, 2022
- Autor: Webecho Bamberg