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Bildungszeitgesetz

Bil­dungs­zeit­ge­setz

VdK Bay­ern for­dert Stär­kung des Ehrenamts

Die Lan­des­vor­sit­zen­de der VdK Bay­ern, Ulri­ke Mascher, for­dert ein Gesetz für bezahl­ten Bil­dungs­ur­laub. Damit wider­spricht sie Bay­erns Sozialministerin.

„Bay­ern braucht ein Bil­dungs­zeit­ge­setz“, teil­te Ulri­ke Mascher, Lan­des­vor­sit­zen­de des Sozi­al­ver­bands VdK Bay­ern, am 17. August mit. „Für Ehren­amt­li­che wäre das eine beson­ders ziel­ge­naue staat­li­che Unter­stüt­zung für ihr Engagement.“

Damit wider­spricht Mascher Sozi­al­mi­nis­te­rin Ulri­ke Scharf. Die­se hat­te ein sol­ches Gesetz, das Erwerbs­tä­ti­gen in Bay­ern Mög­lich­kei­ten zur Wei­ter­bil­dung in Form von „Bil­dungs­ur­laubs­ta­gen“ ermög­li­chen wür­de, in einer Pres­se­mit­tei­lung als „wir­kungs­los“ abgelehnt.

Momen­tan müs­sen berufs­tä­ti­ge Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Bay­ern, die sich grund­le­gen­de Kennt­nis­se für ein Ehren­amt aneig­nen wol­len, auf ihre regu­lä­ren Urlaubs­ta­ge zurück­grei­fen, um Semi­na­re und Fort­bil­dun­gen zu besuchen.

„Wer Ver­ant­wor­tung in einem Ver­eins­vor­stand, als Kas­sie­re­rin oder als Schrift­füh­rer über­neh­men will, braucht umfang­rei­ches Wis­sen. Gera­de jün­ge­ren Men­schen müs­sen Anrei­ze gebo­ten wer­den, sich in die­se Tätig­kei­ten hin­ein­zu­schaf­fen. Wenn die Staats­re­gie­rung das viel­fäl­ti­ge Ver­eins­le­ben in Bay­ern erhal­ten und för­dern will, ist die Bil­dungs­zeit ein not­wen­di­ger Bau­stein“, so Mascher.

Der Sozi­al­ver­band VdK Bay­ern ist Teil des Bünd­nis­ses „Bil­dungs­frei­stel­lungs­zeit für Beschäf­tig­te in Bay­ern“. Zusam­men mit 23 wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen for­dert das Bünd­nis eine gesetz­li­che Rege­lung zur bezahl­ten Bil­dungs­frei­stel­lung für alle Erwerbs­tä­ti­gen für min­des­tens zehn Tage in zwei Jah­ren. Außer Sach­sen und Bay­ern gewäh­ren alle Bun­des­län­der Anspruch auf bezahl­te Bildungsfreistellung.

„Die För­de­rung des Ehren­amts ist in Bay­ern sogar als Staats­ziel in der Ver­fas­sung ver­an­kert. Ein Bil­dungs­zeit­ge­setz wür­de dies glaub­haft bele­gen“, sag­te Mascher in Rich­tung der Staatsregierung.