Viele Rabatte am sogenannten Black Friday sind kleiner, als sie scheinen. Verbraucher:innen sollten laut der Verbraucherzentrale Bayern deshalb Preise langfristig vergleichen oder
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Verbraucherzentrale Bayern
Black Friday: Vorsicht vor falschen Rabatten
Viele Rabatte am sogenannten Black Friday sind kleiner, als sie scheinen. Verbraucher:innen sollten laut der Verbraucherzentrale Bayern deshalb Preise langfristig vergleichen oder über Alternativen nachdenken und Produkte leihen oder gebraucht kaufen.
Am Black Friday, der morgen (22. November) erneut ansteht, locken viele Händler mit besonders großzügigen Angeboten. Doch bei diesen Rabatten wird häufig getrickst, wie die Verbraucherzentrale Bayern aktuell mitteilt. Denn Händler würden die gesetzliche Pflicht umgehen, bei Preissenkungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Immer wieder werde stattdessen der Sonderpreis mit der oft höheren angesetzten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers verglichen.
Die Verbraucherzentrale Bayern habe die Masche mit der UVP bereits im Rahmen einer Stichprobe aus dem Jahr 2022 festgestellt. Die diesjährige Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat das Thema nun aufgegriffen und gesetzliche Nachbesserungen in der Preisangabenverordnung gefordert. Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken und die Transparenz bei Preisangaben zu erhöhen.
Verbraucher:innen sollten Preise auf jeden Fall im Voraus prüfen. So können sie laut Verbraucherzentrale sicher gehen, dass es sich am Black Friday um ein echtes Schnäppchen handelt. „Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht es, Rabatte vorzutäuschen, ohne dass Verbraucher dies auf den ersten Blick erkennen können. Hier müssen die gesetzlichen Regeln dringend angepasst werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale.
Doch Rabatttricks sind nicht das einzige Risiko. Wer sich von Werbung und vermeintlichen Schnäppchen verleiten lässt, kauft oft Dinge, die er nicht braucht. Für selten genutzte Produkte wie eine Bohrmaschine kann das Leihen eine Alternative sein – sei es in der Nachbarschaft oder über Sharing-Plattformen. Auch der Kauf gebrauchter Artikel ist eine nachhaltige Option.
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Verbraucherzentrale Bayern mit Stichprobe
Angebote am Black Friday halten nicht, was sie versprechen
Viele Händler lockten vergangenen November am Black Friday wieder mit großzügigen Angeboten und Rabatten, die große Ersparnisse nahelegen. Dass sich VerbraucherInnen auf diesen Eindruck nicht immer verlassen können, zeigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Bayern.
Vom 24. Oktober bis zum Black Friday am 25. November 2022 untersuchte die Verbraucherzentrale Bayern zehn Online-Shops, wie der Verein nun mitteilte. Dabei beobachtete die Zentrale die Preise eines Smartphones, eines Tablets und eines Lautsprechers und verglich diese mit den Preisen am Black Friday. „Die Stichprobe ergab, dass die Ermäßigungen nicht so hoch waren, wie sie auf den ersten Blick erschienen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Einige Produkte hätten Verbraucher sogar an einem anderen Tag billiger erhalten.“
Anbieter tricksen häufig bei der Preisermäßigung
Seit dem 28. Mai 2022 müssen Händler bei einer Preisermäßigung den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das jeweilige Produkt verlangt wurde. Ausgenommen davon ist ein Vergleich mit der sogenannten unverbindlichen Preisempfehlung.
Diese Ausnahme machen sich Anbieter zunutze, indem sie ermäßigte Preise mit der häufig viel höheren unverbindlichen Preisempfehlung vergleichen. So können die Händler vermeintlich hohe Rabatte bewerben. Für VerbraucherInnen ist dabei besonders ärgerlich, dass Produkte am Black Friday teilweise teurer als an einem anderen Tag zuvor sind.
„Aus unserer Sicht besteht hier eine Gesetzeslücke, die vom Gesetzgeber geschlossen werden muss,“ sagt Tatjana Halm. „Wird eine Preisermäßigung mit der unverbindlichen Preisempfehlung verglichen, müssen Verbraucher darüber aufgeklärt werden, ob das Produkt vorher billiger war. Nur so können sie eine informierte Kaufentscheidung treffen.“
Entsprechend rät die Verbraucherzentrale, sich gerade an Aktionstagen wie dem Black Friday nicht durch vermeintlich hohe Rabatte unter Druck setzen zu lassen. Stehen teure Anschaffungen an, lohnt es sich, die Preise vorher längerfristig zu vergleichen.