Bayerns Gesundheitsministerium hat für die Weihnachtszeit Erleichterungen bei Corona-Tests für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheimen eingeführt.
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Für die Weihnachtszeit
Erleichterte Corona-Tests für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Bayerns Gesundheitsministerium hat für die Weihnachtszeit Erleichterungen bei Corona-Tests für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheimen eingeführt.
Wer zwischen 23. Dezember und 9. Januar ein Krankenhaus, Pflegeheim oder andere medizinische Einrichtungen besuchen möchte, kann einen negativen Corona-Test binnen 24 Stunden auch in einer weiteren Einrichtung vorlegen, für deren Besuch ein solcher Nachweis erforderlich wäre. Bisher hätte man sich für jeden neuen Besuch einer Einrichtung neu testen lassen müssen.
Von dieser Erleichterung verspricht sich das Ministerium, Einrichtungen, ihre Beschäftigten und ihre BesucherInnen zu entlasten. Das sei gerade in der Weihnachtszeit sinnvoll, in der hohe Besuchsaufkommen auf eine in vielen Einrichtungen personell angespannte Lage träfen. Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe könnten sich so zeitlich begrenzt gegenseitig unterstützen und entlasten.
Für die Bescheinigung zu den Corona-Tests stellt das bayerische Gesundheitsministerium ein Musterformular zur Verfügung. Nimmt eine Einrichtung einen Test selbst vor, füllt sie das Formular aus und die BesucherInnen können den Test auch in einer weiteren Einrichtung verwenden, statt sich dort nicht erneut testen lassen zu müssen. Gleiches gilt, wenn Einrichtungen Selbsttestungen der BesucherInnen vor Ort ermöglichen.
Sollte es Einrichtungen aufgrund personeller Engpässe und geringer Testkapazitäten während der Feiertage aber nicht möglich sein, vor Ort zu testen, können BesucherInnen ausnahmsweise auch eine Selbsttestung ohne Aufsicht unternehmen.
Für alle Erleichterungen gilt unterdessen: Die Einrichtungen können diese Erleichterungen freiwillig umsetzen, sie müssen es aber nicht.
- Dezember 24, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg
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Bayerisches Gesundheitsministerium informiert zum Thema Quarantäne
Bei positivem Corona-Test unverzüglich in Isolation
Das bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass sich jede Person, bei der ein PCR-Test oder ein von geschultem Personal durchgeführter Antigentest positiv ausfällt, unverzüglich nach Erhalt des Ergebnisses in Isolation begeben muss. Das gilt auch für geimpfte Personen. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Das bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass sich jede Person, bei der ein PCR-Test oder ein von geschultem Personal durchgeführter Antigentest positiv ausfällt, unverzüglich nach Erhalt des Ergebnisses in Isolation begeben muss. Das gilt auch für geimpfte Personen. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Eine Ministeriumssprecherin sagte am Sonntag in München: „Das Gesundheitsamt kontaktiert die Betroffenen, unterrichtet sie über das weitere Vorgehen und trifft alle notwendigen Anordnungen. Unsere Gesundheitsämter arbeiten mit Hochdruck daran, jede durch Fachpersonal positiv getestete Person zu kontaktieren. Allerdings kann es dabei zu Verzögerungen kommen, wenn viele Neuinfektionen gleichzeitig vorliegen. Deshalb der Hinweis: Bitte begeben Sie sich sofort in Isolation, sobald Sie von Ihrem positiven Testergebnis erfahren – auch wenn das Gesundheitsamt noch keinen Kontakt zu Ihnen aufgenommen hat.“
Die Sprecherin ergänzte: „Auch nach einem positiven Selbsttest soll man sich unverzüglich isolieren. Ein positiver Selbsttest muss, genauso wie ein durch geschultes Personal durchgeführter Schnelltest, durch einen PCR-Test überprüft werden. Nach einem positivem Schnelltest muss das Gesundheitsamt noch nicht informiert werden.“
„Wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten“
Die Sprecherin erläuterte: „Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, sollte sofort einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Das ist wichtig, um das Testergebnis sicher zu bestätigen. Bei der Frage, wo der PCR-Test durchgeführt werden kann, kann die Stelle helfen, die den Schnelltest durchgeführt hat. Für diesen PCR-Test darf die Isolation unterbrochen werden. Allerdings nur, um auf direktem Weg zur Testung zu gelangen. Hierbei ist es wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten und mit möglichst wenigen Personen Kontakt zu haben. Empfohlen ist das Tragen einer FFP2-Maske.“
Die Sprecherin führte aus: „Personen, die daheim oder unterwegs einen Selbsttest auf das Coronavirus durchführen und dabei ein positives Ergebnis erhalten, sollten sich sofort isolieren und Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden. Denn auch hier besteht der Verdacht, dass diese hochansteckend sind. Wie beim positiven Schnelltest ist es auch beim positiven Selbsttest wichtig, umgehend über die Hausärztin beziehungsweise den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 einen PCR-Test zu vereinbaren, um das Ergebnis des Selbsttests zu bestätigen. Dort erhält man auch alle Informationen zum weiteren Vorgehen.“ Die wichtigsten Hinweise finden sich auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#AV-Isolation.
- November 14, 2021
- Webecho Bamberg
- Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Überblick für Eltern und Schüler
Corona-Regeln: Was gilt zum Schulstart?
Oberstes Ziel für das Schuljahr 2021//2022 ist Präsenzunterricht in allen Schulen bei gleichzeitig hohem Sicherheitsstandard. Dieser Beschluss des Ministerrates war auch in der Sitzung der „Koordinierungsgruppe Corona“ von Stadt und Landkreis Bamberg Thema.
Laut eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gelten zum Schulstart am 14. September 2021 demnach folgende Regeln:
- Bis zum 1. Oktober 2021 ist es inzidenzunabhängig verpflichtend, auch am Sitzplatz eine medizinische Maske („OP-Maske“) zu tragen. Damit sollen besondere Risiken zum Schuljahresbeginn verringert werden, etwa durch Reiserückkehrer. Bis zur Jahrgangsstufe 4 dürfen die Kinder auch eine textile Mund-Nase-Bedeckung, die sogenannte Alltags- oder Community-Maske, nutzen.
- Die Corona-Tests werden ausgeweitet:
In der Grundschulstufe, an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen, wird zwei Mal pro Woche ein sogenannter PCR-Pool-Test durchgeführt. Bis diese sogenannten „Lolliltests“ überall vorhanden sind, wird drei Mal pro Woche ein Selbsttest angewendet.
An den weiterführenden Schulen bleibt es bei den bisherigen Selbsttests, die bis auf Weiteres drei Mal pro Woche verpflichtend sind.
Der bayerische Kultusminister, Prof. Dr. Michael Piazolo, wendet sich vor Schulbeginn zudem mit der Bitte an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder in der letzten Ferienwoche freiwillig auf das Corona-Virus testen zu lassen. Hierfür bieten sich Schnelltests oder PCR-Tests an. Außerdem haben Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, in den Schulen nach Selbsttests zur Abholung zu fragen.
Hinsichtlich der Quarantäne für Schülerinnen und Schüler haben sich die Gesundheitsminister der Bundesländer jüngst auf einheitliche Regeln geeinigt. Demnach sollen nach Möglichkeit nicht mehr alle Kinder einer Klasse, sondern nur noch Infizierte und Kontaktpersonen zu Hause bleiben müssen. Die Entscheidung über eine Quarantäne trifft jedoch weiterhin das Gesundheitsamt.
Informationen erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte auch direkt bei den Schulen.
Familienimpftage – zusätzliche Termine im September
Das Impfzentrum Bamberg bietet weitere Familienimpftage zur Erstimpfung am 11. und 18. September 2021 an. Wer das Angebot wahrnehmen möchte, kommt ohne Voranmeldung zwischen 9 und 13 Uhr in die Brose Arena in der Forchheimer Straße 15, 96050 Bamberg.
Mitzubringen sind Personalausweis und Impfpass. Wenn Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren geimpft werden sollen, ist zwingend eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig. Die Impfung erfolgt mit dem Impfstoff von BioNTech.
- September 8, 2021
- Webecho Bamberg
- Quelle: Stadt Bamberg, Landratsamt Bamberg