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Corona-Test

Für die Weihnachtszeit

Erleich­ter­te Coro­na-Tests für Besu­che in Kran­ken­häu­sern und Pflegeheimen

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat für die Weih­nachts­zeit Erleich­te­run­gen bei Coro­na-Tests für Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Kran­ken­häu­sern, Reha-Ein­rich­tun­gen oder Pfle­ge­hei­men eingeführt.

Wer zwi­schen 23. Dezem­ber und 9. Janu­ar ein Kran­ken­haus, Pfle­ge­heim oder ande­re medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen besu­chen möch­te, kann einen nega­ti­ven Coro­na-Test bin­nen 24 Stun­den auch in einer wei­te­ren Ein­rich­tung vor­le­gen, für deren Besuch ein sol­cher Nach­weis erfor­der­lich wäre. Bis­her hät­te man sich für jeden neu­en Besuch einer Ein­rich­tung neu tes­ten las­sen müssen.

Von die­ser Erleich­te­rung ver­spricht sich das Minis­te­ri­um, Ein­rich­tun­gen, ihre Beschäf­tig­ten und ihre Besu­che­rIn­nen zu ent­las­ten. Das sei gera­de in der Weih­nachts­zeit sinn­voll, in der hohe Besuchs­auf­kom­men auf eine in vie­len Ein­rich­tun­gen per­so­nell ange­spann­te Lage trä­fen. Kran­ken­häu­ser, Reha-Ein­rich­tun­gen, Pfle­ge­hei­me und beson­de­re Wohn­for­men der Ein­glie­de­rungs­hil­fe könn­ten sich so zeit­lich begrenzt gegen­sei­tig unter­stüt­zen und entlasten.

Für die Beschei­ni­gung zu den Coro­na-Tests stellt das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ein Mus­ter­for­mu­lar zur Ver­fü­gungNimmt eine Ein­rich­tung einen Test selbst vor, füllt sie das For­mu­lar aus und die Besu­che­rIn­nen kön­nen den Test auch in einer wei­te­ren Ein­rich­tung ver­wen­den, statt sich dort nicht erneut tes­ten las­sen zu müs­sen. Glei­ches gilt, wenn Ein­rich­tun­gen Selbst­tes­tun­gen der Besu­che­rIn­nen vor Ort ermöglichen.

Soll­te es Ein­rich­tun­gen auf­grund per­so­nel­ler Eng­päs­se und gerin­ger Test­ka­pa­zi­tä­ten wäh­rend der Fei­er­ta­ge aber nicht mög­lich sein, vor Ort zu tes­ten, kön­nen Besu­che­rIn­nen aus­nahms­wei­se auch eine Selbst­tes­tung ohne Auf­sicht unternehmen.

Für alle Erleich­te­run­gen gilt unter­des­sen: Die Ein­rich­tun­gen kön­nen die­se Erleich­te­run­gen frei­wil­lig umset­zen, sie müs­sen es aber nicht.

Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um infor­miert zum The­ma Quarantäne 

Bei posi­ti­vem Coro­na-Test unver­züg­lich in Isolation

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um weist dar­auf hin, dass sich jede Per­son, bei der ein PCR-Test oder ein von geschul­tem Per­so­nal durch­ge­führ­ter Anti­gen­test posi­tiv aus­fällt, unver­züg­lich nach Erhalt des Ergeb­nis­ses in Iso­la­ti­on bege­ben muss. Das gilt auch für geimpf­te Per­so­nen. Außer­dem muss das zustän­di­ge Gesund­heits­amt infor­miert werden.

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um weist dar­auf hin, dass sich jede Per­son, bei der ein PCR-Test oder ein von geschul­tem Per­so­nal durch­ge­führ­ter Anti­gen­test posi­tiv aus­fällt, unver­züg­lich nach Erhalt des Ergeb­nis­ses in Iso­la­ti­on bege­ben muss. Das gilt auch für geimpf­te Per­so­nen. Außer­dem muss das zustän­di­ge Gesund­heits­amt infor­miert werden.

Eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin sag­te am Sonn­tag in Mün­chen: „Das Gesund­heits­amt kon­tak­tiert die Betrof­fe­nen, unter­rich­tet sie über das wei­te­re Vor­ge­hen und trifft alle not­wen­di­gen Anord­nun­gen. Unse­re Gesund­heits­äm­ter arbei­ten mit Hoch­druck dar­an, jede durch Fach­per­so­nal posi­tiv getes­te­te Per­son zu kon­tak­tie­ren. Aller­dings kann es dabei zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men, wenn vie­le Neu­in­fek­tio­nen gleich­zei­tig vor­lie­gen. Des­halb der Hin­weis: Bit­te bege­ben Sie sich sofort in Iso­la­ti­on, sobald Sie von Ihrem posi­ti­ven Test­ergeb­nis erfah­ren – auch wenn das Gesund­heits­amt noch kei­nen Kon­takt zu Ihnen auf­ge­nom­men hat.“

Die Spre­che­rin ergänz­te: „Auch nach einem posi­ti­ven Selbst­test soll man sich unver­züg­lich iso­lie­ren. Ein posi­ti­ver Selbst­test muss, genau­so wie ein durch geschul­tes Per­so­nal durch­ge­führ­ter Schnell­test, durch einen PCR-Test über­prüft wer­den. Nach einem posi­ti­vem Schnell­test muss das Gesund­heits­amt noch nicht infor­miert werden.“


„Wich­tig, die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln einzuhalten“

Die Spre­che­rin erläu­ter­te: „Wer das Ergeb­nis eines posi­ti­ven Anti­gen-Schnell­tests erhält, der von Fach­per­so­nal durch­ge­führt wur­de, soll­te sofort einen Ter­min für einen PCR-Test ver­ein­ba­ren. Das ist wich­tig, um das Test­ergeb­nis sicher zu bestä­ti­gen. Bei der Fra­ge, wo der PCR-Test durch­ge­führt wer­den kann, kann die Stel­le hel­fen, die den Schnell­test durch­ge­führt hat. Für die­sen PCR-Test darf die Iso­la­ti­on unter­bro­chen wer­den. Aller­dings nur, um auf direk­tem Weg zur Tes­tung zu gelan­gen. Hier­bei ist es wich­tig, die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten und mit mög­lichst weni­gen Per­so­nen Kon­takt zu haben. Emp­foh­len ist das Tra­gen einer FFP2-Maske.“

Die Spre­che­rin führ­te aus: „Per­so­nen, die daheim oder unter­wegs einen Selbst­test auf das Coro­na­vi­rus durch­füh­ren und dabei ein posi­ti­ves Ergeb­nis erhal­ten, soll­ten sich sofort iso­lie­ren und Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen so weit wie mög­lich ver­mei­den. Denn auch hier besteht der Ver­dacht, dass die­se hoch­an­ste­ckend sind. Wie beim posi­ti­ven Schnell­test ist es auch beim posi­ti­ven Selbst­test wich­tig, umge­hend über die Haus­ärz­tin bezie­hungs­wei­se den Haus­arzt oder den Bereit­schafts­dienst der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung unter der Tele­fon­num­mer 116 117 einen PCR-Test zu ver­ein­ba­ren, um das Ergeb­nis des Selbst­tests zu bestä­ti­gen. Dort erhält man auch alle Infor­ma­tio­nen zum wei­te­ren Vor­ge­hen.“ Die wich­tigs­ten Hin­wei­se fin­den sich auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#AV-Isolation.

Über­blick für Eltern und Schüler 

Coro­na-Regeln: Was gilt zum Schulstart?

Obers­tes Ziel für das Schul­jahr 2021/​/​2022 ist Prä­senz­un­ter­richt in allen Schu­len bei gleich­zei­tig hohem Sicher­heits­stan­dard. Die­ser Beschluss des Minis­ter­ra­tes war auch in der Sit­zung der „Koor­di­nie­rungs­grup­pe Coro­na“ von Stadt und Land­kreis Bam­berg Thema.

Laut eines Schrei­bens des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus gel­ten zum Schul­start am 14. Sep­tem­ber 2021 dem­nach fol­gen­de Regeln:

  • Bis zum 1. Okto­ber 2021 ist es inzi­denz­un­ab­hän­gig ver­pflich­tend, auch am Sitz­platz eine medi­zi­ni­sche Mas­ke („OP-Mas­ke“) zu tra­gen. Damit sol­len beson­de­re Risi­ken zum Schul­jah­res­be­ginn ver­rin­gert wer­den, etwa durch Rei­se­rück­keh­rer. Bis zur Jahr­gangs­stu­fe 4 dür­fen die Kin­der auch eine tex­ti­le Mund-Nase-Bede­ckung, die soge­nann­te All­tags- oder Com­mu­ni­ty-Mas­ke, nutzen.
  • Die Coro­na-Tests wer­den ausgeweitet:

In der Grund­schul­stu­fe, an För­der­schu­len mit den Schwer­punk­ten geis­ti­ge Ent­wick­lung, kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung sowie Sehen, wird zwei Mal pro Woche ein soge­nann­ter PCR-Pool-Test durch­ge­führt. Bis die­se soge­nann­ten „Lol­lil­tests“ über­all vor­han­den sind, wird drei Mal pro Woche ein Selbst­test angewendet.

An den wei­ter­füh­ren­den Schu­len bleibt es bei den bis­he­ri­gen Selbst­tests, die bis auf Wei­te­res drei Mal pro Woche ver­pflich­tend sind.

Der baye­ri­sche Kul­tus­mi­nis­ter, Prof. Dr. Micha­el Pia­zo­lo, wen­det sich vor Schul­be­ginn zudem mit der Bit­te an Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te, ihre Kin­der in der letz­ten Feri­en­wo­che frei­wil­lig auf das Coro­na-Virus tes­ten zu las­sen. Hier­für bie­ten sich Schnell­tests oder PCR-Tests an. Außer­dem haben Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te die Mög­lich­keit, in den Schu­len nach Selbst­tests zur Abho­lung zu fragen.

Hin­sicht­lich der Qua­ran­tä­ne für Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben sich die Gesund­heits­mi­nis­ter der Bun­des­län­der jüngst auf ein­heit­li­che Regeln geei­nigt. Dem­nach sol­len nach Mög­lich­keit nicht mehr alle Kin­der einer Klas­se, son­dern nur noch Infi­zier­te und Kon­takt­per­so­nen zu Hau­se blei­ben müs­sen. Die Ent­schei­dung über eine Qua­ran­tä­ne trifft jedoch wei­ter­hin das Gesundheitsamt.

Infor­ma­tio­nen erhal­ten Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te auch direkt bei den Schulen.


Fami­li­en­impf­ta­ge – zusätz­li­che Ter­mi­ne im September

Das Impf­zen­trum Bam­berg bie­tet wei­te­re Fami­li­en­impf­ta­ge zur Erst­imp­fung am 11. und 18. Sep­tem­ber 2021 an. Wer das Ange­bot wahr­neh­men möch­te, kommt ohne Vor­anmel­dung zwi­schen 9 und 13 Uhr in die Bro­se Are­na in der Forch­hei­mer Stra­ße 15, 96050 Bamberg.

Mit­zu­brin­gen sind Per­so­nal­aus­weis und Impf­pass. Wenn Jugend­li­che zwi­schen 12 und 17 Jah­ren geimpft wer­den sol­len, ist zwin­gend eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten nötig. Die Imp­fung erfolgt mit dem Impf­stoff von BioNTech.