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Corona - Page 3

Kraft­an­stren­gung auch in die­sem Win­ter nötig

Holet­schek dankt allen Corona-Helfern

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Hei­lig­abend allen Hel­fe­rin­nen und Hel­fern für ihren andau­ern­den Ein­satz im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie in die­sem Jahr gedankt.

„Die Pan­de­mie stellt unse­re Gesell­schaft wei­ter vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen. All jenen, die sich nun seit vie­len Mona­ten täg­lich die­ser schwie­ri­gen Situa­ti­on stel­len, möch­te ich von tie­fem Her­zen dan­ken. Ihr Ein­satz und ihr per­sön­li­ches Enga­ge­ment kön­nen nicht hoch genug geschätzt wer­den!“, sag­te Holet­schek am Frei­tag in München.

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Die Beschäf­tig­ten in den Kran­ken­häu­sern, in den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, in den Impf- und Test­zen­tren, in den Pra­xen, in Apo­the­ken, in Labo­ren, bei den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und vie­le wei­te­re Men­schen, die im Gesund­heits­we­sen tätig sind, waren und sind das Rück­grat der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Jeden Tag aufs Neue sind die­se Men­schen für ande­re da. Sie sor­gen zum Bei­spiel dafür, dass alle Coro­na-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten die best­mög­li­che Behand­lung erhal­ten, sie sor­gen für die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men. Sie gewähr­leis­ten den Betrieb unse­rer Test- und Impf­zen­tren und der Labo­re und sie sind der Garant dafür, dass die Impf­kam­pa­gne wei­ter so gut läuft. Sie tun dies unter schwie­ri­gen Umstän­den, teils rund um die Uhr und auch am Wochen­en­de. Das ist ein andau­ern­der Kraft­akt. Des­halb haben wir die Ver­pflich­tung, die­se Men­schen zu unter­stüt­zen. Dafür set­ze ich mich wei­ter ein.“

„Mehr als 10 Mil­lio­nen Imp­fun­gen haben die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te, ihre medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten und Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den Pra­xen in Bay­ern ver­ab­reicht. Auch für die­se beein­dru­cken­de Leis­tung im Kampf gegen die Pan­de­mie dan­ke ich sehr!“, so Holet­schek weiter.

Einen beson­de­ren Dank rich­te­te er aber auch an alle Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern, „die uns im Kampf gegen die Pan­de­mie unter­stüt­zen. Jeder und jede von ihnen hat eine ent­beh­rungs­rei­che Zeit hin­ter sich und eben­falls Enor­mes geleis­tet: Fami­li­en haben Schul­schlie­ßun­gen und Home-Office geschul­tert, vie­le haben auf den Besuch bei Ver­wand­ten und Freun­den ver­zich­tet oder auf gelieb­te Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, auf viel Unbe­schwert­heit und Spon­ta­ni­tät. Sie haben sich soli­da­risch gezeigt, in gro­ßer Zahl imp­fen las­sen und so einen ent­schei­den­den Bei­trag geleis­tet im Kampf gegen die Pandemie.“

Holet­schek ergänz­te: „Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben dies getan, um uns alle, und ganz beson­ders die Ver­letz­lichs­ten unter uns, zu schüt­zen, und sie tun dies wei­ter. Für all das ein herz­li­ches ‚Vergelt’s Gott!‘ Lei­der ist es damit aber noch nicht getan, die Pan­de­mie hat uns noch immer fest im Griff. Und mit der Omi­kron-Vari­an­te ste­hen wir erneut vor enor­men Her­aus­for­de­run­gen und Belas­tun­gen. Ich bit­te alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger daher wei­ter­hin um ihr Ver­ständ­nis für die not­wen­di­gen Maß­nah­men und ihre Unter­stüt­zung. In die­sem Win­ter brau­chen wir erneut eine gro­ße gesamt­ge­sell­schaft­li­che Kraftanstrengung!“

Gegen Coro­na: Tes­ten und Impfen 

Ange­bo­te wäh­rend der Feiertage

Auch wäh­rend der Fei­er­ta­ge über Weih­nach­ten und Sil­ves­ter ist die Ver­sor­gung in der Regi­on sicher­ge­stellt, Impf- und Test­mög­lich­kei­ten sind gege­ben. Dar­auf wei­sen Stadt und Land­kreis Bam­berg hin.

„Den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern des Impf­zen­trums gilt mein außer­or­dent­li­cher Dank. Durch ihr Enga­ge­ment ermög­li­chen sie es, dass Impf­wil­li­ge auch wäh­rend der Weih­nachts­fei­er­ta­ge die Coro­na-Schutz­imp­fung erhal­ten kön­nen“, so Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke. Bam­bergs Sozi­al­re­fe­rent und Zwei­ter Bür­ger­meis­ter, Jonas Glüsen­kamp, stellt fest: „Die Men­schen vor den Impf­zen­tren und Test­stel­len sind qua­si Bam­bergs größ­te Demons­tra­ti­on gegen Coro­na im posi­ti­ven Sin­ne. Das ist ein star­kes gesell­schaft­li­ches Zei­chen.“ Auch Land­rat Johann Kalb betont die: „Das Imp­fen ist die wich­tigs­te Säu­le im Kampf gegen die Pan­de­mie. Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen kennt kei­ne Fei­er­ta­ge und erlaubt uns des­halb auch kei­ne Pau­sen. Der Impf­schutz muss schnellst­mög­lich durch Imp­fun­gen wei­ter auf- und aus­ge­baut wer­den. Des­halb sind wir den Beschäf­tig­ten des Impf­zen­trums sehr dank­bar, dass der Impf­tur­bo auch an den Fei­er­ta­gen läuft.“ 


Impf­mög­lich­kei­ten

Um allen Impf­wil­li­gen den Zugang zum Impf­stoff zu ermög­li­chen, hat das Impf­zen­trum Bam­berg  in der Emil-Kem­mer-Stra­ße 33 in Hall­stadt fol­gen­der­ma­ßen geöffnet:


26.12.2021 von 9 Uhr bis 12 Uhr

31.12.2021 von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

1.01.2022 von 13 Uhr bis 16 Uhr

6.01.2022 von 9 Uhr bis 12 Uhr: nur für Kin­der zwi­schen 5 und 11 Jah­ren, Anmel­dung unter der Tele­fon­num­mer 09519423010

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur Regis­trie­rung und Anmel­dung, Ter­mi­nen sowie mit­zu­brin­gen­den Unter­la­gen sind unter https://www.impfzentrum-bamberg.de zu fin­den. Die Außen­stel­le in der Kon­zert- und Kon­gress­hal­le ist wäh­rend der Fei­er­ta­ge geschlos­sen, eben­so die Reg­nitz­Are­na in Hirschaid am 6.01.2022.


Coro­na­tests wäh­rend der Feiertage 

Auch die Ver­sor­gung mit Test­mög­lich­kei­ten über Weih­nach­ten und Sil­ves­ter ist sicher­ge­stellt. „Ich bedan­ke mich von Her­zen bei den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Anlauf­stel­len, die wäh­rend der kom­men­den Fei­er­ta­ge das Test­an­ge­bot auf­recht­erhal­ten. Gera­de in Hin­blick auf Besu­che bei Ange­hö­ri­gen in Senio­ren­ein­rich­tun­gen ist dies von beson­de­rer Bedeu­tung. Nie­mand soll an Weih­nach­ten ein­sam sein“, sagt Bam­bergs Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Starke.


Vor­ga­ben

Besuchs­re­ge­lung in Seniorenpflegeeinrichtungen

Für Besu­che­rin­nen und Besu­cher gilt die 3G-plus-Regel. Das bedeu­tet: Unab­hän­gig vom Impf­sta­tus ist ein nega­ti­ver Test nötig. Mög­lich sind PCR-Tests, PoC-Anti­gen-Tests (kos­ten­lo­se Bür­ger­tests) oder Selbst­tests vor Ort unter Auf­sicht. Die Anti­gen-Tes­tung darf maxi­mal 24 Stun­den, eine PCR-Tes­tung höchs­tens 48 Stun­den zurück­lie­gen. Glei­ches gilt für den Besuch in voll- oder teil­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen zur Betreu­ung behin­der­ter oder pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen und in ver­gleich­ba­ren Einrichtungen.


Besuchs­re­ge­lung Sozi­al­stif­tung Bamberg

Ab dem 24.12.2021 und zunächst bis Neu­jahr dür­fen die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten eine Besu­che­rin oder einen Besu­cher defi­nie­ren. Es gilt die 2G-plus-Regel (geimpft/​genesen + Schnell­test, der nicht älter als 24 Stun­den ist). Besu­che sind zu fol­gen­den Zei­ten mög­lich: 13 Uhr bis 14.30 Uhr und 15 Uhr bis 16.30 Uhr. Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten im Zwei­bett­zim­mer müs­sen sich ent­spre­chend abstim­men. An den Fei­er­ta­gen wird die Test­stel­le vor dem Kli­ni­kum am Bru­der­wald geöff­net sein, jeweils von 12.30 bis 15 Uhr.


Coro­na-Test­mög­lich­kei­ten wäh­rend der Feiertage

Test­zen­trum am Sendelbach

Schnell­tests

24.12.2021 bis 26.12.2021 von 10 Uhr bis 14 Uhr

31.12.2021 und 1.1.2022 von 10 Uhr bis 14 Uhr

Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung unter https://www.schnelltest-bamberg.de/ ist nötig.

Am 24.12.2021 und 31.12.2021 sind auch PCR-Tests mög­lich, an den Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen nicht. PCR-Tests erfol­gen nur nach Anwei­sung durch das Gesund­heits­amt, bei posi­ti­vem Selbst- oder Schnell­test oder bei roter Coro­na-Warn­App; außer­dem für Schwan­ge­re und Stil­len­de sowie Beschäf­tig­te in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Ab dem 2. Janu­ar 2022 gel­ten wie­der die übli­chen Öffnungszeiten.


Coro­na Ser­vice Cen­ter am ZOB

Pro­me­na­den­stra­ße 6a, 96047 Bamberg


Schnell­tests

Am 24.12.2021 und am 31.12.2021 ist von 9 Uhr bis 15 Uhr geöff­net. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung unter https://www.schnelltest-bamberg.de/ ist nötig. Am 25.12.2021, am 26.12.2021, am 1.1.2022 und am 2.1.2022 ist geschlossen


Sozi­al­stif­tung Bamberg

Schnelltests7Vom 24.12.2021 bis 26.12.2021 von 12.30 Uhr bis 15 Uhr und vom 31.12.2021 und 1.1.2022 von 12.30 Uhr bis 15 Uhr sind Schnell­tests mög­lich, ansons­ten regu­lär mon­tags bis frei­tags von 7 Uhr bis 15.30 Uhr, ohne Anmeldung.


Baye­ri­sches Rotes Kreuz, Para­dies­weg 1

Schnell­tests

Am 23.12.2021 von 19 Uhr bis 21 Uhr, am 24.12.2021 und 25.12.2021 von 8 Uhr bis 14 Uhr, am 26.12.2021 von 9 Uhr bis 11 Uhr und von 18 Uhr bis 20 Uhr sind Schnell­tests mög­lich, eine vor­he­ri­ge Anmel­dung unter https://test-bamberg.de/ ist not­wen­dig, auch zu den regu­lä­ren Test­zei­ten außer­halb der Feiertage.


Bam­ba­dos-Park­platz,
Mal­te­ser-Schnell­test-Bus

Am 24.12.2021 von 10 Uhr bis 13 Uhr, am 25.12.2021 und 26.12.2021 von 10 bis 18 Uhr, am 31.12.2021 von 10 bis 13 Uhr und am 1.1.2022 von 10 bis 18 Uhr. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung unter https://www.schnelltest-bamberg.de/ ist notwendig.


Mal­te­ser Test­zen­trum
Moos­stra­ße

Schnell­tests und kos­ten­pflich­ti­ge PCR-Tests

Die Test­stel­le ist geöff­net am 27.12.2021, 29.12.2021, 30.12.2021, 31.12.2021 sowie 2.01.2022 von 9 Uhr bis 13 Uhr. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung unter https://malteser-dioezese-bamberg.covidservicepoint.de/ ist notwendig.

Vor­aus­set­zung ist aus­rei­chend Impfstoff 

Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz folgt STIKO-Empfehlung

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, zeigt sich erfreut dar­über, dass die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on ihre Emp­feh­lung zur Auf­fri­schungs­imp­fung mit Blick auf die neue Omi­kron-Virus­va­ri­an­te so schnell ange­passt hat.

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mitt­woch­abend in einer Video­schal­te die neue Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO) von Diens­tag, Auf­fri­schungs­imp­fun­gen bereits nach drei Mona­ten anzu­bie­ten, begrüßt.

Der GMK-Vor­sit­zen­de, Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, sag­te am Mitt­woch­abend in Mün­chen: „Wir haben in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der betont, wie wich­tig es ist, dass die STIKO ihre Emp­feh­lun­gen rasch aus­spricht und mög­lichst schnell auf die sich ändern­den Gege­ben­hei­ten in der Pan­de­mie reagiert. Umso mehr freut es mich, dass die STIKO ihre Emp­feh­lung zur Auf­fri­schungs­imp­fung mit Blick auf die neue Omi­kron-Virus­va­ri­an­te so schnell ange­passt hat. Boos­tern ver­rin­gert das Infek­ti­ons­ri­si­ko erheb­lich, daher soll­te eine Auf­fri­schung für alle, die das wün­schen, so rasch wie mög­lich erfol­gen! Nach dem jet­zi­gen Beschluss der STIKO zu dem The­ma kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ab 18 Jah­ren in den Impf­zen­tren und auch bei den Ärz­tin­nen und Ärz­ten grund­sätz­lich bereits drei Mona­te nach ihrer voll­stän­di­gen COVID-19-Imp­fung eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Die imp­fen­den Stel­len sind bezie­hungs­wei­se wer­den zeit­nah ent­spre­chend informiert.“

Der GMK-Vor­sit­zen­de unter­strich: „Auch, wenn noch vie­le Fra­gen zu Omi­kron offen sind, sind sich die Exper­tin­nen und Exper­ten einig, das Boos­ter-Imp­fun­gen zum Schutz gegen die Virus­va­ri­an­te beson­ders wich­tig sind. Unser Ziel muss daher sein, allen Impf­be­rech­tig­ten so schnell wie mög­lich ein Impf­an­ge­bot zu machen. Klar ist aber auch: Imp­fen allein wird uns vor Omi­kron nicht schüt­zen. Wir wer­den daher auch in der GMK wei­ter dar­über bera­ten müs­sen, wie wir mit der Virus­va­ri­an­te am bes­ten umge­hen. Wir wer­den die Lage wei­ter ana­ly­sie­ren und ent­spre­chend reagie­ren. Wir müs­sen ver­hin­dern, dass unser Gesund­heits­sys­tem wegen stark stei­gen­der Infek­tio­nen mit der Omi­kron-Vari­an­te zusammenbricht.“

Holet­schek füg­te hin­zu: „Die Wahr­heit ist aber auch: Vor­aus­set­zung für eine schnel­le Boos­ter-Kam­pa­gne ist, dass wir dafür genü­gend Impf­stoff vom Bund bekom­men. Denn der Impf­stoff ist auch jetzt das Nadel­öhr. Umso wich­ti­ger sind daher die Bemü­hun­gen des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters und der Bun­des­re­gie­rung mehr Impf­do­sen zu beschaf­fen. Das unter­stüt­ze nicht nur ich aus­drück­lich, son­dern die gesam­te Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz. Wir bit­ten den Bund, zeit­nah Impf­stoff zu beschaf­fen. Ich bin froh, dass Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach bereits ers­te Zusa­gen hat, dass Deutsch­land mehr Impf­stoff bekommt. Unse­re Impf­ka­pa­zi­tä­ten in den Impf­zen­tren und in den Pra­xen sind bereit, und die Impf­zah­len zei­gen: Vie­le Men­schen wol­len sich imp­fen las­sen. Jetzt kommt es auf die Lie­fe­run­gen an.“

Der Bund wird über­dies gebe­ten, das Pro­gramm „Con­tain­ment Scouts“ so zu ver­län­gern, dass neu ein­ge­stell­te Con­tain­ment Scouts den Gesund­heits­äm­tern für jeweils sechs Mona­te zur Ver­fü­gung ste­hen. Gera­de mit Blick auf die mög­li­cher­wei­se hohen Inzi­den­zen im Zusam­men­hang mit Omi­kron kön­nen sie die Gesund­heits­äm­ter wei­ter entlasten.


Wei­te­re Beschlüsse

Zudem wird der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) um eine Ver­län­ge­rung und Erwei­te­rung der bestehen­den Rege­lun­gen zur Aus­wei­sung von Zen­tren in einem inten­siv­me­di­zi­ni­schen digi­tal-gestütz­ten Ver­sor­gungs­netz­werk (IDV-Zen­tren) über den 31. März 2022 hin­aus für das gesam­te Bud­get­jahr 2022 gebe­ten. Über­dies wur­de auch ein Beschluss zu regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen der Medi­cal Device Regu­la­ti­on (MDR) und Ver­sor­gungs­la­ge mit siche­ren Medi­zin­pro­duk­ten gefasst.

For­de­rung nach Anpas­sung der Coronavirus-Einreiseverordnung 

Aus­brei­tung von Omikron

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat heu­te in einer Son­der-Video­schal­te den Bund gebe­ten, die Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung für Ein­rei­sen­de aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten anzu­pas­sen. So sol­le nach dem Wunsch der Län­der­chefs die Ein­rei­se aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten nur mit nega­ti­vem PCR-Test ermög­licht werden.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Sams­tag in Mün­chen: „Wir müs­sen so lan­ge wie mög­lich hin­aus­zö­gern, dass sich die besorg­nis­er­re­gen­de SARS-CoV-2-Vari­an­te Omi­kron in Deutsch­land aus­brei­tet. Dass Omi­kron sehr anste­ckend ist, ist mitt­ler­wei­le wis­sen­schaft­li­cher Kon­sens. Klar ist: Auf den Inten­siv­sta­tio­nen lie­gen immer noch sehr vie­le Pati­en­ten, die sich mit der Del­ta-Vari­an­te ange­steckt haben! Daher müs­sen wir das Ein­schlep­pen der Vari­an­te Omi­kron aus den von der Bun­des­re­gie­rung als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­ge­stuf­ten Län­dern best­mög­lich verhindern.”

Holet­schek beton­te: „Von zen­tra­ler Bedeu­tung ist es, die Bedin­gun­gen der Ein­rei­se aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten noch­mals deut­lich zu ver­schär­fen. Wir haben den Bund gebe­ten, die Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung anzu­pas­sen: Künf­tig sol­len Ein­rei­sen­de ab sechs Jah­ren schon vor Abrei­se aus die­sen Gebie­ten dem Beför­de­rer einen nega­ti­ven PCR-Test vor­le­gen, der bei Abflug im Aus­land höchs­tens 48 Stun­den zurück­lie­gen darf. Der Anti­gen-Schnell­test soll nicht mehr akzep­tiert wer­den. Wir wol­len zudem eine Rege­lungs­lü­cke schlie­ßen: Der PCR-Test muss auch von jenen Rei­sen­den aus den Gebie­ten vor­ge­legt wer­den, die nur an einem deut­schen Flug­ha­fen umstei­gen. Die Pas­sa­gie­re sit­zen teil­wei­se stun­den­lang im sel­ben Flie­ger, und das Virus unter­schei­det nicht zwi­schen Pas­sa­gie­ren, die aus- oder umstei­gen. Daher bit­ten wir den Bund, die­se mög­li­che Infek­ti­ons­quel­le gera­de bei Lang­stre­cken­flü­gen ein­zu­däm­men, indem alle Pas­sa­gie­re einen PCR-Test vor­le­gen müs­sen – alles ande­re wäre absurd!“

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben über­dies den Bund gebe­ten, sich kurz­fris­tig für eine Ein­stu­fung von Groß­bri­tan­ni­en als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­zu­set­zen. Holet­schek sag­te: „Die Aus­brei­tung von Omi­kron in Groß­bri­tan­ni­en ist sehr deut­lich. Wir appel­lie­ren zudem an die Bevöl­ke­rung: Rei­sen Sie nicht in die Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te, wenn es sich nicht ver­mei­den lässt! Wir müs­sen die Aus­brei­tung von Omi­kron so lan­ge wie mög­lich ver­hin­dern und maxi­mal ver­lang­sa­men, damit sich noch mehr Men­schen imp­fen las­sen können!“

Aner­ken­nung der Leis­tun­gen in der Pandemie

Coro­na-Son­der­bo­nus gefordert

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den Bund erneut auf­ge­for­dert, allen Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten (MFA) einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter beton­te am Mitt­woch anläss­lich eines vir­tu­el­len Gesprächs mit dem Ver­band der medi­zi­ni­schen Fach­be­ru­fe e.V. in Mün­chen, die Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten leis­te­ten im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie eine unver­zicht­ba­re Arbeit, die lei­der zu wenig Wert­schät­zung erfah­re. „Gemein­sam mit den Ärz­tin­nen und Ärz­ten bil­den sie seit Beginn der Pan­de­mie ein wich­ti­ges Boll­werk vor den Kli­ni­ken. Dabei sind die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer in der Coro­na-Pan­de­mie einer enor­men Arbeits­be­las­tung aus­ge­setzt. Die­se Leis­tung muss nun auch end­lich finan­zi­ell aner­kennt wer­den. Des­halb for­dert Bay­ern den Bund auf, die­ser Berufs­grup­pe einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.“

Holet­schek beton­te, der Ein­satz er Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten hel­fe maß­geb­lich mit, unser Gesund­heits­we­sen vor einer Über­las­tung zu bewah­ren. „Sie ver­sor­gen nicht nur COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten ambu­lant, son­dern tes­ten auch Per­so­nen mit Sym­pto­men. Dar­über hin­aus sind sie in die Impf­kam­pa­gne ein­ge­bun­den, die seit Dezem­ber 2020 läuft.“

Der Minis­ter unter­strich: „Der Blick auf die kom­men­den Wochen und Mona­te zeigt: Wir brau­chen deutsch­land­weit noch Mil­lio­nen Imp­fun­gen, um die Men­schen bes­ser zu schüt­zen und die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns zu las­sen. Die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer wer­den also wei­ter stark gefragt sein. Des­halb braucht es jetzt ein Zei­chen der Aner­ken­nung die­ser her­aus­ra­gen­den Leis­tung! Eine Bonus­zah­lung, ana­log zu der der Beschäf­tig­ten in Kli­ni­ken und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im ver­gan­ge­nen Jahr, hal­te ich für ange­mes­sen. Dafür soll­te der Bund zeit­nah die Vor­aus­set­zun­gen schaffen.“

Beson­de­re Bera­tung durch Ärzte

Kin­der­imp­fun­gen vor Weih­nach­ten möglich

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den bevor­ste­hen­den Start der Kin­der­imp­fun­gen für Kin­der im Alter von 5 bis 11 Jah­ren in Bay­ern begrüßt. Man wol­le für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermöglichen.

„Ab dem 13. Dezem­ber soll der Impf­stoff an Deutsch­land aus­ge­lie­fert wer­den. Nach Aus­lie­fe­rung des Impf­stoffs an die Impf­zen­tren und die Arzt­pra­xen kön­nen die Kin­der­imp­fun­gen star­ten. Wir haben die Impf­zen­tren gebe­ten, frü­hest­mög­lich mit den Imp­fun­gen zu begin­nen, mög­lichst schon ab dem 15. Dezem­ber, und Son­der­impf­ak­tio­nen bezie­hungs­wei­se Son­der­impf­ter­mi­ne so schnell wie mög­lich anzu­bie­ten. Klar ist: Wir wol­len für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermög­li­chen“, sag­te der Gesund­heits­mi­nis­ter heu­te in München.

Holet­schek ergänz­te: „Wir haben die Impf­zen­tren auf­ge­for­dert, geson­der­te Impf­an­ge­bo­te für Kin­der von 5 bis 11 Jah­ren und deren Fami­li­en zu initi­ie­ren und auch geson­der­te Impf­stra­ßen ein­zu­rich­ten. Wie die­se kon­kret aus­se­hen, hängt von den Gege­ben­hei­ten vor Ort ab. Die einen bie­ten Rei­hen­imp­fun­gen an mit Zeit­slots, zum Bei­spiel im Rah­men von Fami­li­en­impf­ta­gen/-nach­mit­ta­gen, an denen nur die­se Alters­grup­pe geimpft wird. Die ande­ren rich­ten eine eige­ne Impf­li­nie ein – je nach­dem, wie viel Platz oder Per­so­nal vor­han­den ist. Wie­der ande­re koope­rie­ren mit Kin­der­ärz­ten, um den beson­de­ren Bera­tungs­be­darf best­mög­lich abzu­de­cken. Die Impf­zen­tren wur­den über­dies gebe­ten, Impf­stel­len kind­ge­recht auszugestalten.“

Inter­es­sier­te Eltern soll­ten tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bzw. der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Die Mög­lich­keit zur Ter­min­ver­ein­ba­rung über die Platt­form Bay­IM­CO wird eben­falls vorbereitet.

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Die Impf­zen­tren und Ärz­te konn­ten schon vor eini­gen Tagen Impf­stoff bestel­len. Allein von den Impf­zen­tren wur­den rund 24.000 Vials des Kin­der­impf­stoffs bestellt. Das ent­spricht rund zehn Mal so vie­len Impf­do­sen und ermög­licht also rund 240.000 Imp­fun­gen. Dazu kom­men noch die Impf­do­sen für die Ärz­te, die selbst bestel­len konnten.“

Holet­schek beton­te: „Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kin­der­imp­fun­gen. So sieht die ange­kün­dig­te STI­KO-Emp­feh­lung vor, dass nach ent­spre­chen­der ärzt­li­cher Auf­klä­rung auch all die­je­ni­gen Kin­der gegen COVID-19 geimpft wer­den kön­nen, die nicht an beson­de­ren Vor­er­kran­kun­gen lei­den oder kei­nen Kon­takt zu vul­ner­ablen Per­so­nen haben. Daher ist für vie­le Fami­li­en der Kin­der- oder Haus­arzt eine wich­ti­ge Anlauf­stel­le. Ich dan­ke den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die mit Unter­stüt­zung ihrer Pra­xis­teams die Impf­kam­pa­gne maß­geb­lich beglei­ten und den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te stehen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Klar ist: Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Je mehr Men­schen sich imp­fen las­sen kön­nen, des­to mehr Sicher­heit bekom­men wir. Ich bin zuver­sicht­lich, dass etli­che Eltern ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung schüt­zen möch­ten und schon vor Weih­nach­ten mit der Impf­se­rie begin­nen können.“

Schul­ter­schluss von Bund und Ländern

Gesund­heits­mi­nis­ter begrüßt Impfpflicht

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat das von Bun­des­tag und Bun­des­rat beschlos­se­ne Maß­nah­men­pa­ket im Kampf gegen die Coro­na­pan­de­mie begrüßt. Wich­tig sei, dass Bund und Län­dern ein Schul­ter­schluss gelun­gen sei.

„Die berufs­be­zo­ge­ne Impf­plicht für Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern kann nun kom­men. Damit kön­nen wir die vul­nerabels­ten Grup­pen unse­rer Gesell­schaft noch bes­ser schüt­zen. Es ist wich­tig, dass Bund und Län­dern hier der Schul­ter­schluss gelun­gen ist“, so der Gesund­heits­mi­nis­ter ges­tern in München.

Holet­schek beton­te: „Dies kann aller­dings nur ein ers­ter Schritt sein. Wir müs­sen nun auch bei der all­ge­mei­nen Impf­pflicht schnell vor­an­kom­men. Das ist einer­seits ent­schei­dend, damit wir die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns las­sen kön­nen. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Fra­ge der Gerech­tig­keit gegen­über den Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen und in der Pfle­ge, die mit ihrer Arbeit täg­lich aller­höchs­ten Ein­satz für unse­re Gesell­schaft brin­gen und in den ver­gan­ge­nen 20 Mona­ten die Haupt­last der Pan­de­mie getra­gen haben!“

Der Minis­ter füg­te mit Blick auf die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen hin­zu: „Wich­tig ist ins­be­son­de­re: Die Län­der haben nun wei­ter­hin den drin­gend benö­tig­ten Spiel­raum bei der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Die aktu­ell in Bay­ern bereits getrof­fe­nen, strik­ten Maß­nah­men zei­gen an vie­len Stel­len ers­te Erfol­ge. Umso wich­ti­ger ist, dass uns hier­für eine kla­re gesetz­li­che Grund­la­ge erhal­ten bleibt, um die­se Erfol­ge nicht zu gefährden.“

Das Geset­zes­pa­ket sieht unter ande­rem vor, dass Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern bis zum 15. März 2022 einen Coro­na-Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis oder ein ärzt­li­ches Attest, dass sie nicht geimpft wer­den kön­nen, vor­le­gen müs­sen. Auch sieht der Hand­lungs­ka­ta­log vor, Sport­ver­an­stal­tun­gen mit grö­ße­rem Publi­kum, Ver­samm­lun­gen sowie Mes­sen und Kon­gres­se bei dro­hen­der Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu unter­sa­gen und gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen, Frei­zeit- oder Kul­tur­ein­rich­tun­gen zu schlie­ßen. Schutz­maß­nah­men, die vor dem 25. Novem­ber erlas­sen wur­den, kön­nen nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.

Hier­zu sag­te Holet­schek: „Die neue Rege­lung bringt die Län­der in eine kom­pli­zier­te Lage: Erlaubt die Situa­ti­on die Auf­he­bung von Maß­nah­men, die vor dem 25.11.2021 beschlos­sen wor­den sind, muss dies nach dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit auch gesche­hen. Ver­schärft sich die Lage aber wie­der, kön­nen die­se Maß­nah­men gege­be­nen­falls nicht erneut beschlos­sen wer­den, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“

Bay­ern ver­schärft Corona-Schutzmaßnahmen 

Ab heu­te 2G-Rege­lung im Einzelhandel

Ab dem heu­ti­gen Mitt­woch gilt im Frei­staat die 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpf­te und Gene­se­ne mög­lich. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mor­gen in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat­te den ent­spre­chen­den Beschluss am ver­gan­ge­nen Frei­tag gefasst.

Gene­rell aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Dazu zäh­len unter ande­rem der Lebens­mit­tel­han­del ein­schließ­lich Direkt­ver­mark­tung, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Dro­ge­rie­märk­te, Opti­ker, Hör­akus­ti­ker, Tank­stel­len, Stel­len des Zei­tungs­ver­kaufs, Filia­len des Brief- und Ver­sand­han­dels, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te, Tier­be­darfs­märk­te, Fut­ter­mit­tel­märk­te, Bau- und Gar­ten­märk­te, der Weih­nachts­baum­ver­kauf sowie der Groß­han­del. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Dienst­leis­tungs- und Handwerksbetriebe.

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen und das ins­be­son­de­re durch Vor­la­ge eines schrift­li­chen ärzt­li­chen Zeug­nis­ses im Ori­gi­nal, das den voll­stän­di­gen Namen und das Geburts­da­tum ent­hält, nach­wei­sen kön­nen, bleibt der Zugang bei Vor­la­ge eines Test­nach­wei­ses wei­ter­hin mög­lich. Auch Kin­der unter 12 Jah­ren und drei Mona­ten erhal­ten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.

Geschäf­te, die neben Arti­keln des täg­li­chen Bedarfs auch wei­te­re Waren wie bei­spiels­wei­se Klei­dung anbie­ten, kön­nen nur dann ohne 2G-Erfor­der­nis öff­nen, wenn die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te inner­halb des Waren­sor­ti­ments des jewei­li­gen Geschäf­tes eine ganz unter­ge­ord­ne­te Bedeu­tung haben. Andern­falls ist ent­we­der ein Ver­zicht auf den Ver­trieb der nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te, eine gene­rel­le Öff­nung unter 2G-Bedin­gun­gen oder eine räum­li­che Tren­nung zwi­schen dem Geschäfts­be­reich mit Waren des täg­li­chen Bedarfs und dem Geschäfts­be­reich mit sons­ti­gen Waren erfor­der­lich. Dabei muss zugleich sicher­ge­stellt sein, dass den räum­lich getrenn­ten Geschäfts­be­reich mit Waren, die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren, nur Kun­din­nen und Kun­den betre­ten kön­nen, die nach­weis­lich die 2G-Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zudem bleibt es im Han­del über­all bei der FFP2-Mas­ken­pflicht und dem Abstands­ge­bot. So müs­sen die Betrei­ber sicher­stel­len, dass grund­sätz­lich ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Kun­din­nen und Kun­den ein­ge­hal­ten wer­den kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kun­din bezie­hungs­wei­se ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che. In Hot­spots, also in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer Inzi­denz über 1.000, bleibt es bei einer Kun­din bezie­hungs­wei­se einem Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Han­dels gilt wei­ter­hin die 3G-Rege­lung. Sie müs­sen also ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv getes­tet sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del sind auf der Sei­te des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums zu finden.

Neu­er Bundesgesundheitsminister

Gesund­heits­mi­nis­ter ver­ab­schie­den Jens Spahn und begrü­ßen Prof. Karl Lau­ter­bach in der Gesundheitsministerkonferenz

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, dank­te zum Abschied Jens Spahn für sei­ne Arbeit wäh­rend der letz­ten Jah­re und beton­te, er freue sich auf die Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauterbach!

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mon­tag in einer Video­schal­te den geschäfts­füh­ren­den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn ver­ab­schie­det und den desi­gnier­ten Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Karl Lau­ter­bach begrüßt. Lau­ter­bach nahm erst­mals an der GMK-Schal­te teil.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Mon­tag­abend in Mün­chen: „Wir dan­ken Jens Spahn für die gute Zusam­men­ar­beit und das Enga­ge­ment in den teils sehr tur­bu­len­ten Pan­de­mie­jah­ren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wis­sen, dass er sein Bes­tes getan hat, um die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung zu schüt­zen und dabei vie­le Erfol­ge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchs­ter Respekt und Anerkennung.”

Holet­schek wei­ter: „Ich freue mich auf gute Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach! Mit ihm steht ein erfah­re­ner Fach­mann an der Spit­ze des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, der stets im Team Vor­sicht und Umsicht war. Wir haben etli­che Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, auch über die Pan­de­mie hin­aus. Gera­de auch in der Pfle­ge muss sich etwas bewegen!“


Son­der­lie­fe­run­gen BioNTech geplant

Der GMK-Vor­sit­zen­de füg­te hin­zu: „Wir haben heu­te mit Karl Lau­ter­bach auch dar­über gespro­chen, ob die Test­pflicht bei 2G-plus für Geboos­ter­te ab Tag 15 nach der Auf­fri­schungs­imp­fung auf­ge­ho­ben wer­den kann. Aus sei­ner Sicht besteht ein her­vor­ra­gen­der Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durch­aus eine ernst­haf­te Opti­on für alle Län­der sein kann. Auch Bay­ern prüft die­se Mög­lich­keit gerade.“

Holet­schek beton­te: „Wir müs­sen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen stark vor­an­trei­ben. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit hat zuge­sagt, eine Son­der­lie­fe­rung BioNTech noch die­se Woche aus­zu­lie­fern. Das ist ein gutes Signal! Denn bei­spiels­wei­se für Unter-30-Jäh­ri­ge ist nur die­ser mRNA-Impf­stoff emp­foh­len. Klar ist aber eben­falls: Auch Moder­na ist ein her­vor­ra­gen­der Impfstoff.”

Holet­schek berich­te­te wei­ter: „Wir haben auch mit dem Vor­sit­zen­den der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO), Prof. Tho­mas Mer­tens, über die Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Pan­de­mie und die Kin­der­imp­fun­gen gespro­chen. Wir brau­chen rasch eine Emp­feh­lung der STIKO für die Imp­fung der 5- bis 11-Jäh­ri­gen, um den Eltern und Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Land Sicher­heit zu geben. Die EU hat ers­te Lie­fe­run­gen für den 13. Dezem­ber ange­kün­digt, daher begrü­ßen wir es, wenn eine Emp­feh­lung davor aus­ge­spro­chen wird. Die STIKO hat eine Emp­feh­lung noch in die­ser Woche in Aus­sicht gestellt.”

Auch Beschlüs­se wur­den heu­te gefasst. So wird das BMG gebe­ten, eine Rechts­än­de­rung vor­zu­be­rei­ten, mit der die Ver­pflich­tung zur Vor­la­ge eines digi­tal aus­les­ba­ren Impf­nach­wei­ses (QR-Code) im Rah­men von Zutritts­kon­trol­len zu Ver­an­stal­tun­gen, Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­ten nach den Coro­na-Ver­ord­nun­gen der Län­der auf eine siche­re Rechts­grund­la­ge gestellt wird.

Holet­schek erklär­te: „Das gel­be Impf­büch­lein kann leicht gefälscht wer­den, daher set­zen schon jetzt eini­ge Län­der nur auf QR-Codes bei Zugangs­be­schrän­kun­gen. Ein sol­cher Code kann auch in aus­ge­druck­ter Form mit­ge­führt wer­den – wer kein Smart­phone besitzt, kann also trotz­dem zu Ver­an­stal­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen zuge­las­sen wer­den, indem er den aus­ge­druck­ten QR-Code vor­zeigt. Der Bund muss die­ses Vor­ge­hen nun auf eine rechts­si­che­re Grund­la­ge stel­len. Über­dies soll der Bund eine wei­te­re Rechts­grund­la­ge schaf­fen, damit Anbie­ter, Ver­an­stal­ter und Wei­te­re dazu ver­pflich­tet wer­den kön­nen, bei der Kon­trol­le von Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­nach­wei­sen auch ein amt­li­ches Aus­weis­pa­pier vor­ge­zeigt zu bekom­men. So sol­len Fäl­schun­gen wei­ter zurück­ge­drängt wer­den können.”

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der bit­ten über­dies das BMG dar­um, die Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung dahin­ge­hend zu ändern, dass die Län­der auch über den 28. Febru­ar 2022 hin­aus Abrech­nun­gen für erstat­tungs­fä­hi­ge Kos­ten ein­rei­chen kön­nen. Holet­schek sag­te: „Vie­le Bun­des­län­der haben etli­che Impf­zen­tren, deren Kos­ten auch vom Bund erstat­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass eini­ge Abrech­nun­gen erst nach dem 28. Febru­ar erfol­gen kön­nen. Wir waren uns einig, dass star­re Aus­schluss­fris­ten die mit­ten in der Auf­frisch- und Impf­kam­pa­gne fal­len, nicht ziel­füh­rend sind – und bit­ten den Bund dar­um, die­se ent­we­der aus­zu­set­zen oder bis zum Som­mer zu ver­län­gern. Klar ist: Die Län­der dür­fen nicht auf den Kos­ten sit­zen­blei­ben! Bis­lang hat sich der Bund immer zur Kos­ten­über­nah­me bekannt, daher sind wir zuver­sicht­lich, dass der Bund auch hier die Län­der und die Impf­kam­pa­gne unterstützt.”

Einig waren sich die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren auch in der Ver­ur­tei­lung des Fackel­auf­marschs vor dem Haus der säch­si­schen Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köp­ping am ver­gan­ge­nen Frei­tag. Der GMK-Vor­sit­zen­de kri­ti­sier­te: „Sol­che Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che sind abso­lut inak­zep­ta­bel! Wir ver­ur­tei­len ein sol­ches Ver­hal­ten aufs Schärfs­te und sagen klar: Wir las­sen uns durch Droh­ge­bär­den von Wirr­köp­fen nicht beirren.”

Imp­f­un­wil­li­ge Eltern

Cari­tas Bam­berg: 2G und 3G kann Jugend­li­che vor Pro­ble­me stellen

Die Cari­tas Bam­berg weist auf Benach­tei­li­gun­gen für Kin­der und Jugend­li­che hin, wenn Eltern die­se nicht imp­fen lassen.

„Jugend­li­che sind bei einer Ent­schei­dung für oder gegen eine Coro­na-Imp­fung stark von der Ein­stel­lung zum Imp­fen ihrer Eltern abhän­gig.“ Dar­auf macht Ursu­la Kund­mül­ler, stell­ver­tre­ten­de Direk­to­rin der Cari­tas Bam­berg, auf­merk­sam.

Der Cari­tas Bam­berg sei es daher wich­tig, dass durch die Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Pan­de­mie kei­ne unnö­ti­gen Här­ten für Jugend­li­che mit imp­f­un­wil­li­gen Eltern ent­ste­hen. Kund­mül­ler for­dert des­halb die Poli­tik auf, die­je­ni­gen Jugend­li­chen nicht zu ver­ges­sen, denen durch die Eltern der Zugang zu einer Imp­fung ver­wehrt ist und auch zu regel­mä­ßi­gen Schnell­tests in der Schule.

Dazu zählt Kund­mül­ler auch Jugend­li­che, die die Schul­pflicht erfül­len, aber noch kei­nen Aus­bil­dungs­platz haben oder die als nicht beschul­bar ein­ge­stuft sind. Sie nennt psy­chisch kran­ke Jugend­li­che, die zu Hau­se auf den Beginn einer The­ra­pie war­ten. Die­se Jugend­li­chen kön­nen, wenn sie noch klei­ne Imp­fung hat­ten, kein Schwimm­bad und kei­ne Sport­stät­te besu­chen, da dort 2Gplus ver­langt wird.

„Gesetz­ge­ber und Regie­run­gen soll­ten bei ihren Coro­na-Ver­ord­nun­gen auch die­se eher klei­nen Grup­pen im Blick haben“, sagt Kund­mül­ler. „Die Behör­den müs­sen für sol­che Ein­zel­fäl­le sen­si­bi­li­siert werden.“

Außer­dem spricht die Direk­to­rin der Cari­tas Bam­berg die Fra­ge an, wie es für Jugend­li­che in den Weih­nachts­fe­ri­en wei­ter­ge­hen soll. Der Schul­aus­weis kön­ne, da dann weder Unter­richt noch Tests statt­fän­den, nicht mehr als Test­nach­weis gelten.

„Hier muss die Poli­tik schnells­tens Klar­heit schaf­fen. Sonst sind Jugend­li­che, deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te sie nicht imp­fen las­sen, vom öffent­li­chen Leben aus­ge­schlos­sen.“
Sor­gen macht sich Kund­mül­ler auch um die Arbeit der Bera­tungs­stel­len. „Die Bera­tungs­stel­len ste­hen jetzt im Zwie­spalt zwi­schen dem Schutz ihrer Ange­stell­ten vor Anste­ckung und dem Ziel, für Rat­su­chen­de mög­lichst unkom­pli­ziert zugäng­lich zu sein. Wenn der Dienst­ge­ber dort der 3G-Regel als Vor­aus­set­zung für das Betre­ten der Bera­tungs­stel­le nach­kommt“, so Kund­mül­ler, „kann sich ein unge­impf­ter Jugend­li­cher bei der Erzie­hungs­be­ra­tung nicht mehr in einem ver­trau­li­chen Gespräch von Ange­sicht zu Ange­sicht Hil­fe holen.“

Außer­dem sieht Ursu­la Kund­mül­ler von der Cari­tas Bam­berg auch unge­impf­te Kin­der und Jugend­li­che Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men in der Pan­de­mie benach­tei­ligt. „38 Pro­zent der Kin­der, die in Fami­li­en leben, wel­che Sozi­al-Leis­tun­gen bezie­hen, wach­sen einer Stu­die von 2015 zufol­ge in einem Haus­halt ohne Auto auf. Die öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel dür­fen sie aber ohne Imp­fung nicht benut­zen. Wenn sie nicht zen­tral woh­nen, kom­men bedürf­ti­ge Fami­li­en daher nicht ein­mal dann ins Impf­zen­trum, wenn sie es wollten.“

Die Kon­se­quenz sei: Über­for­der­te Eltern gehen nicht mehr in die Apo­the­ke oder zum Arzt. „Das kann dann bis zu einer Gefähr­dung des Kin­des­wohls eskalieren.“

Leicht zugäng­li­che Impf­an­ge­bo­te ohne Ter­min­ver­ein­ba­rung und an mög­lichst vie­len Orten schlägt Ursu­la Kund­mül­ler als Lösung vor. „Zudem soll­ten die Men­schen per­sön­lich und indi­vi­du­ell auf die Mög­lich­keit des Imp­fens ange­spro­chen wer­den.“ Kund­mül­ler nennt Bei­spie­le, dass Mit­ar­bei­ter von Kom­mu­nen gezielt Bevö­ke­rungs­tei­le mit migrant­si­chem Hin­ter­grund auf­ge­sucht haben, um sie über die Imp­fung gegen das Coro­na-Virus zu informieren.

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