Ab dem 1. Januar übernehmen die Arztpraxen und die Apotheken komplett die Corona-Schutzimpfungen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat bei einem Besuch des
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Kraftanstrengung auch in diesem Winter nötig
Holetschek dankt allen Corona-Helfern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Heiligabend allen Helferinnen und Helfern für ihren andauernden Einsatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie in diesem Jahr gedankt.
„Die Pandemie stellt unsere Gesellschaft weiter vor enorme Herausforderungen. All jenen, die sich nun seit vielen Monaten täglich dieser schwierigen Situation stellen, möchte ich von tiefem Herzen danken. Ihr Einsatz und ihr persönliches Engagement können nicht hoch genug geschätzt werden!“, sagte Holetschek am Freitag in München.
Der Minister fügte hinzu: „Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen, im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Impf- und Testzentren, in den Praxen, in Apotheken, in Laboren, bei den Hilfsorganisationen und viele weitere Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind, waren und sind das Rückgrat der Pandemiebekämpfung. Jeden Tag aufs Neue sind diese Menschen für andere da. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass alle Corona-Patientinnen und ‑Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten, sie sorgen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Sie gewährleisten den Betrieb unserer Test- und Impfzentren und der Labore und sie sind der Garant dafür, dass die Impfkampagne weiter so gut läuft. Sie tun dies unter schwierigen Umständen, teils rund um die Uhr und auch am Wochenende. Das ist ein andauernder Kraftakt. Deshalb haben wir die Verpflichtung, diese Menschen zu unterstützen. Dafür setze ich mich weiter ein.“
„Mehr als 10 Millionen Impfungen haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ihre medizinischen Fachangestellten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen in Bayern verabreicht. Auch für diese beeindruckende Leistung im Kampf gegen die Pandemie danke ich sehr!“, so Holetschek weiter.
Einen besonderen Dank richtete er aber auch an alle Mitbürgerinnen und Mitbürgern, „die uns im Kampf gegen die Pandemie unterstützen. Jeder und jede von ihnen hat eine entbehrungsreiche Zeit hinter sich und ebenfalls Enormes geleistet: Familien haben Schulschließungen und Home-Office geschultert, viele haben auf den Besuch bei Verwandten und Freunden verzichtet oder auf geliebte Freizeitaktivitäten, auf viel Unbeschwertheit und Spontanität. Sie haben sich solidarisch gezeigt, in großer Zahl impfen lassen und so einen entscheidenden Beitrag geleistet im Kampf gegen die Pandemie.“
Holetschek ergänzte: „Die Bürgerinnen und Bürger haben dies getan, um uns alle, und ganz besonders die Verletzlichsten unter uns, zu schützen, und sie tun dies weiter. Für all das ein herzliches ‚Vergelt’s Gott!‘ Leider ist es damit aber noch nicht getan, die Pandemie hat uns noch immer fest im Griff. Und mit der Omikron-Variante stehen wir erneut vor enormen Herausforderungen und Belastungen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger daher weiterhin um ihr Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und ihre Unterstützung. In diesem Winter brauchen wir erneut eine große gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung!“
Gegen Corona: Testen und Impfen
Angebote während der Feiertage
Auch während der Feiertage über Weihnachten und Silvester ist die Versorgung in der Region sichergestellt, Impf- und Testmöglichkeiten sind gegeben. Darauf weisen Stadt und Landkreis Bamberg hin.
„Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Impfzentrums gilt mein außerordentlicher Dank. Durch ihr Engagement ermöglichen sie es, dass Impfwillige auch während der Weihnachtsfeiertage die Corona-Schutzimpfung erhalten können“, so Oberbürgermeister Andreas Starke. Bambergs Sozialreferent und Zweiter Bürgermeister, Jonas Glüsenkamp, stellt fest: „Die Menschen vor den Impfzentren und Teststellen sind quasi Bambergs größte Demonstration gegen Corona im positiven Sinne. Das ist ein starkes gesellschaftliches Zeichen.“ Auch Landrat Johann Kalb betont die: „Das Impfen ist die wichtigste Säule im Kampf gegen die Pandemie. Das Infektionsgeschehen kennt keine Feiertage und erlaubt uns deshalb auch keine Pausen. Der Impfschutz muss schnellstmöglich durch Impfungen weiter auf- und ausgebaut werden. Deshalb sind wir den Beschäftigten des Impfzentrums sehr dankbar, dass der Impfturbo auch an den Feiertagen läuft.“
Impfmöglichkeiten
Um allen Impfwilligen den Zugang zum Impfstoff zu ermöglichen, hat das Impfzentrum Bamberg in der Emil-Kemmer-Straße 33 in Hallstadt folgendermaßen geöffnet:
26.12.2021 von 9 Uhr bis 12 Uhr
31.12.2021 von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
1.01.2022 von 13 Uhr bis 16 Uhr
6.01.2022 von 9 Uhr bis 12 Uhr: nur für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren, Anmeldung unter der Telefonnummer 0951⁄9423010
Detaillierte Informationen zur Registrierung und Anmeldung, Terminen sowie mitzubringenden Unterlagen sind unter https://www.impfzentrum-bamberg.de zu finden. Die Außenstelle in der Konzert- und Kongresshalle ist während der Feiertage geschlossen, ebenso die RegnitzArena in Hirschaid am 6.01.2022.
Coronatests während der Feiertage
Auch die Versorgung mit Testmöglichkeiten über Weihnachten und Silvester ist sichergestellt. „Ich bedanke mich von Herzen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlaufstellen, die während der kommenden Feiertage das Testangebot aufrechterhalten. Gerade in Hinblick auf Besuche bei Angehörigen in Senioreneinrichtungen ist dies von besonderer Bedeutung. Niemand soll an Weihnachten einsam sein“, sagt Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke.
Vorgaben
Besuchsregelung in Seniorenpflegeeinrichtungen
Für Besucherinnen und Besucher gilt die 3G-plus-Regel. Das bedeutet: Unabhängig vom Impfstatus ist ein negativer Test nötig. Möglich sind PCR-Tests, PoC-Antigen-Tests (kostenlose Bürgertests) oder Selbsttests vor Ort unter Aufsicht. Die Antigen-Testung darf maximal 24 Stunden, eine PCR-Testung höchstens 48 Stunden zurückliegen. Gleiches gilt für den Besuch in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und in vergleichbaren Einrichtungen.
Besuchsregelung Sozialstiftung Bamberg
Ab dem 24.12.2021 und zunächst bis Neujahr dürfen die Patientinnen und Patienten eine Besucherin oder einen Besucher definieren. Es gilt die 2G-plus-Regel (geimpft/genesen + Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist). Besuche sind zu folgenden Zeiten möglich: 13 Uhr bis 14.30 Uhr und 15 Uhr bis 16.30 Uhr. Besucherinnen und Besucher von Patientinnen und Patienten im Zweibettzimmer müssen sich entsprechend abstimmen. An den Feiertagen wird die Teststelle vor dem Klinikum am Bruderwald geöffnet sein, jeweils von 12.30 bis 15 Uhr.
Corona-Testmöglichkeiten während der Feiertage
Testzentrum am Sendelbach
Schnelltests
24.12.2021 bis 26.12.2021 von 10 Uhr bis 14 Uhr
31.12.2021 und 1.1.2022 von 10 Uhr bis 14 Uhr
Eine vorherige Anmeldung unter https://www.schnelltest-bamberg.de/ ist nötig.
Am 24.12.2021 und 31.12.2021 sind auch PCR-Tests möglich, an den Wochenenden und Feiertagen nicht. PCR-Tests erfolgen nur nach Anweisung durch das Gesundheitsamt, bei positivem Selbst- oder Schnelltest oder bei roter Corona-WarnApp; außerdem für Schwangere und Stillende sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen. Ab dem 2. Januar 2022 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Corona Service Center am ZOB
Promenadenstraße 6a, 96047 Bamberg
Schnelltests
Am 24.12.2021 und am 31.12.2021 ist von 9 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung unter https://www.schnelltest-bamberg.de/ ist nötig. Am 25.12.2021, am 26.12.2021, am 1.1.2022 und am 2.1.2022 ist geschlossen
Sozialstiftung Bamberg
Schnelltests7Vom 24.12.2021 bis 26.12.2021 von 12.30 Uhr bis 15 Uhr und vom 31.12.2021 und 1.1.2022 von 12.30 Uhr bis 15 Uhr sind Schnelltests möglich, ansonsten regulär montags bis freitags von 7 Uhr bis 15.30 Uhr, ohne Anmeldung.
Bayerisches Rotes Kreuz, Paradiesweg 1
Schnelltests
Am 23.12.2021 von 19 Uhr bis 21 Uhr, am 24.12.2021 und 25.12.2021 von 8 Uhr bis 14 Uhr, am 26.12.2021 von 9 Uhr bis 11 Uhr und von 18 Uhr bis 20 Uhr sind Schnelltests möglich, eine vorherige Anmeldung unter https://test-bamberg.de/ ist notwendig, auch zu den regulären Testzeiten außerhalb der Feiertage.
Bambados-Parkplatz, Malteser-Schnelltest-Bus
Am 24.12.2021 von 10 Uhr bis 13 Uhr, am 25.12.2021 und 26.12.2021 von 10 bis 18 Uhr, am 31.12.2021 von 10 bis 13 Uhr und am 1.1.2022 von 10 bis 18 Uhr. Eine vorherige Anmeldung unter https://www.schnelltest-bamberg.de/ ist notwendig.
Malteser Testzentrum Moosstraße
Schnelltests und kostenpflichtige PCR-Tests
Die Teststelle ist geöffnet am 27.12.2021, 29.12.2021, 30.12.2021, 31.12.2021 sowie 2.01.2022 von 9 Uhr bis 13 Uhr. Eine vorherige Anmeldung unter https://malteser-dioezese-bamberg.covidservicepoint.de/ ist notwendig.
Voraussetzung ist ausreichend Impfstoff
Gesundheitsministerkonferenz folgt STIKO-Empfehlung
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, zeigt sich erfreut darüber, dass die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung zur Auffrischungsimpfung mit Blick auf die neue Omikron-Virusvariante so schnell angepasst hat.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Mittwochabend in einer Videoschalte die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Dienstag, Auffrischungsimpfungen bereits nach drei Monaten anzubieten, begrüßt.
Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, sagte am Mittwochabend in München: „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass die STIKO ihre Empfehlungen rasch ausspricht und möglichst schnell auf die sich ändernden Gegebenheiten in der Pandemie reagiert. Umso mehr freut es mich, dass die STIKO ihre Empfehlung zur Auffrischungsimpfung mit Blick auf die neue Omikron-Virusvariante so schnell angepasst hat. Boostern verringert das Infektionsrisiko erheblich, daher sollte eine Auffrischung für alle, die das wünschen, so rasch wie möglich erfolgen! Nach dem jetzigen Beschluss der STIKO zu dem Thema können die Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in den Impfzentren und auch bei den Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich bereits drei Monate nach ihrer vollständigen COVID-19-Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die impfenden Stellen sind beziehungsweise werden zeitnah entsprechend informiert.“
Der GMK-Vorsitzende unterstrich: „Auch, wenn noch viele Fragen zu Omikron offen sind, sind sich die Expertinnen und Experten einig, das Booster-Impfungen zum Schutz gegen die Virusvariante besonders wichtig sind. Unser Ziel muss daher sein, allen Impfberechtigten so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Klar ist aber auch: Impfen allein wird uns vor Omikron nicht schützen. Wir werden daher auch in der GMK weiter darüber beraten müssen, wie wir mit der Virusvariante am besten umgehen. Wir werden die Lage weiter analysieren und entsprechend reagieren. Wir müssen verhindern, dass unser Gesundheitssystem wegen stark steigender Infektionen mit der Omikron-Variante zusammenbricht.“
Holetschek fügte hinzu: „Die Wahrheit ist aber auch: Voraussetzung für eine schnelle Booster-Kampagne ist, dass wir dafür genügend Impfstoff vom Bund bekommen. Denn der Impfstoff ist auch jetzt das Nadelöhr. Umso wichtiger sind daher die Bemühungen des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung mehr Impfdosen zu beschaffen. Das unterstütze nicht nur ich ausdrücklich, sondern die gesamte Gesundheitsministerkonferenz. Wir bitten den Bund, zeitnah Impfstoff zu beschaffen. Ich bin froh, dass Gesundheitsminister Lauterbach bereits erste Zusagen hat, dass Deutschland mehr Impfstoff bekommt. Unsere Impfkapazitäten in den Impfzentren und in den Praxen sind bereit, und die Impfzahlen zeigen: Viele Menschen wollen sich impfen lassen. Jetzt kommt es auf die Lieferungen an.“
Der Bund wird überdies gebeten, das Programm „Containment Scouts“ so zu verlängern, dass neu eingestellte Containment Scouts den Gesundheitsämtern für jeweils sechs Monate zur Verfügung stehen. Gerade mit Blick auf die möglicherweise hohen Inzidenzen im Zusammenhang mit Omikron können sie die Gesundheitsämter weiter entlasten.
Weitere Beschlüsse
Zudem wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) um eine Verlängerung und Erweiterung der bestehenden Regelungen zur Ausweisung von Zentren in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) über den 31. März 2022 hinaus für das gesamte Budgetjahr 2022 gebeten. Überdies wurde auch ein Beschluss zu regulatorischen Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR) und Versorgungslage mit sicheren Medizinprodukten gefasst.
Forderung nach Anpassung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Ausbreitung von Omikron
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute in einer Sonder-Videoschalte den Bund gebeten, die Coronavirus-Einreiseverordnung für Einreisende aus Virusvariantengebieten anzupassen. So solle nach dem Wunsch der Länderchefs die Einreise aus Virusvariantengebieten nur mit negativem PCR-Test ermöglicht werden.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Samstag in München: „Wir müssen so lange wie möglich hinauszögern, dass sich die besorgniserregende SARS-CoV-2-Variante Omikron in Deutschland ausbreitet. Dass Omikron sehr ansteckend ist, ist mittlerweile wissenschaftlicher Konsens. Klar ist: Auf den Intensivstationen liegen immer noch sehr viele Patienten, die sich mit der Delta-Variante angesteckt haben! Daher müssen wir das Einschleppen der Variante Omikron aus den von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuften Ländern bestmöglich verhindern.”
Holetschek betonte: „Von zentraler Bedeutung ist es, die Bedingungen der Einreise aus Virusvariantengebieten nochmals deutlich zu verschärfen. Wir haben den Bund gebeten, die Coronavirus-Einreiseverordnung anzupassen: Künftig sollen Einreisende ab sechs Jahren schon vor Abreise aus diesen Gebieten dem Beförderer einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug im Ausland höchstens 48 Stunden zurückliegen darf. Der Antigen-Schnelltest soll nicht mehr akzeptiert werden. Wir wollen zudem eine Regelungslücke schließen: Der PCR-Test muss auch von jenen Reisenden aus den Gebieten vorgelegt werden, die nur an einem deutschen Flughafen umsteigen. Die Passagiere sitzen teilweise stundenlang im selben Flieger, und das Virus unterscheidet nicht zwischen Passagieren, die aus- oder umsteigen. Daher bitten wir den Bund, diese mögliche Infektionsquelle gerade bei Langstreckenflügen einzudämmen, indem alle Passagiere einen PCR-Test vorlegen müssen – alles andere wäre absurd!“
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben überdies den Bund gebeten, sich kurzfristig für eine Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet einzusetzen. Holetschek sagte: „Die Ausbreitung von Omikron in Großbritannien ist sehr deutlich. Wir appellieren zudem an die Bevölkerung: Reisen Sie nicht in die Virusvariantengebiete, wenn es sich nicht vermeiden lässt! Wir müssen die Ausbreitung von Omikron so lange wie möglich verhindern und maximal verlangsamen, damit sich noch mehr Menschen impfen lassen können!“
Anerkennung der Leistungen in der Pandemie
Corona-Sonderbonus gefordert
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat den Bund erneut aufgefordert, allen Medizinischen Fachangestellten (MFA) einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.
Der bayerische Gesundheitsminister betonte am Mittwoch anlässlich eines virtuellen Gesprächs mit dem Verband der medizinischen Fachberufe e.V. in München, die Medizinischen Fachangestellten leisteten im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine unverzichtbare Arbeit, die leider zu wenig Wertschätzung erfahre. „Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten bilden sie seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Bollwerk vor den Kliniken. Dabei sind die Arzthelferinnen und Arzthelfer in der Corona-Pandemie einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Diese Leistung muss nun auch endlich finanziell anerkennt werden. Deshalb fordert Bayern den Bund auf, dieser Berufsgruppe einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.“
Holetschek betonte, der Einsatz er Medizinischen Fachangestellten helfe maßgeblich mit, unser Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu bewahren. „Sie versorgen nicht nur COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten ambulant, sondern testen auch Personen mit Symptomen. Darüber hinaus sind sie in die Impfkampagne eingebunden, die seit Dezember 2020 läuft.“
Der Minister unterstrich: „Der Blick auf die kommenden Wochen und Monate zeigt: Wir brauchen deutschlandweit noch Millionen Impfungen, um die Menschen besser zu schützen und die Pandemie endlich hinter uns zu lassen. Die Arzthelferinnen und Arzthelfer werden also weiter stark gefragt sein. Deshalb braucht es jetzt ein Zeichen der Anerkennung dieser herausragenden Leistung! Eine Bonuszahlung, analog zu der der Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen im vergangenen Jahr, halte ich für angemessen. Dafür sollte der Bund zeitnah die Voraussetzungen schaffen.“
Besondere Beratung durch Ärzte
Kinderimpfungen vor Weihnachten möglich
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den bevorstehenden Start der Kinderimpfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren in Bayern begrüßt. Man wolle für viele Kinder die erste Impfung noch vor den Weihnachtsferien ermöglichen.
„Ab dem 13. Dezember soll der Impfstoff an Deutschland ausgeliefert werden. Nach Auslieferung des Impfstoffs an die Impfzentren und die Arztpraxen können die Kinderimpfungen starten. Wir haben die Impfzentren gebeten, frühestmöglich mit den Impfungen zu beginnen, möglichst schon ab dem 15. Dezember, und Sonderimpfaktionen beziehungsweise Sonderimpftermine so schnell wie möglich anzubieten. Klar ist: Wir wollen für viele Kinder die erste Impfung noch vor den Weihnachtsferien ermöglichen“, sagte der Gesundheitsminister heute in München.
Holetschek ergänzte: „Wir haben die Impfzentren aufgefordert, gesonderte Impfangebote für Kinder von 5 bis 11 Jahren und deren Familien zu initiieren und auch gesonderte Impfstraßen einzurichten. Wie diese konkret aussehen, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Die einen bieten Reihenimpfungen an mit Zeitslots, zum Beispiel im Rahmen von Familienimpftagen/-nachmittagen, an denen nur diese Altersgruppe geimpft wird. Die anderen richten eine eigene Impflinie ein – je nachdem, wie viel Platz oder Personal vorhanden ist. Wieder andere kooperieren mit Kinderärzten, um den besonderen Beratungsbedarf bestmöglich abzudecken. Die Impfzentren wurden überdies gebeten, Impfstellen kindgerecht auszugestalten.“
Interessierte Eltern sollten telefonisch einen Termin für ihre Kinder im jeweiligen Impfzentrum ausmachen. Einige Impfzentren bieten hierfür auch eine digitale Anmeldung an – Eltern werden gebeten, sich auch auf den Webseiten des Landratsamts bzw. der Stadt oder des Impfzentrums zu informieren. Die Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Plattform BayIMCO wird ebenfalls vorbereitet.
Der Minister erläuterte: „Die Impfzentren und Ärzte konnten schon vor einigen Tagen Impfstoff bestellen. Allein von den Impfzentren wurden rund 24.000 Vials des Kinderimpfstoffs bestellt. Das entspricht rund zehn Mal so vielen Impfdosen und ermöglicht also rund 240.000 Impfungen. Dazu kommen noch die Impfdosen für die Ärzte, die selbst bestellen konnten.“
Holetschek betonte: „Neben den Impfzentren sind die Kinder‑, Jugend- und Hausärzte die zentralen Akteure bei den Kinderimpfungen. So sieht die angekündigte STIKO-Empfehlung vor, dass nach entsprechender ärztlicher Aufklärung auch all diejenigen Kinder gegen COVID-19 geimpft werden können, die nicht an besonderen Vorerkrankungen leiden oder keinen Kontakt zu vulnerablen Personen haben. Daher ist für viele Familien der Kinder- oder Hausarzt eine wichtige Anlaufstelle. Ich danke den Ärztinnen und Ärzten, die mit Unterstützung ihrer Praxisteams die Impfkampagne maßgeblich begleiten und den Eltern und Kindern mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen.“
Der Minister fügte hinzu: „Klar ist: Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-COVID betroffen sein und die Infektionen weitertragen. Je mehr Menschen sich impfen lassen können, desto mehr Sicherheit bekommen wir. Ich bin zuversichtlich, dass etliche Eltern ihre Kinder mit der Schutzimpfung vor einer COVID-19-Erkrankung schützen möchten und schon vor Weihnachten mit der Impfserie beginnen können.“
Schulterschluss von Bund und Ländern
Gesundheitsminister begrüßt Impfpflicht
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Maßnahmenpaket im Kampf gegen die Coronapandemie begrüßt. Wichtig sei, dass Bund und Ländern ein Schulterschluss gelungen sei.
„Die berufsbezogene Impfplicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern kann nun kommen. Damit können wir die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft noch besser schützen. Es ist wichtig, dass Bund und Ländern hier der Schulterschluss gelungen ist“, so der Gesundheitsminister gestern in München.
Holetschek betonte: „Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Wir müssen nun auch bei der allgemeinen Impfpflicht schnell vorankommen. Das ist einerseits entscheidend, damit wir die Pandemie endlich hinter uns lassen können. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege, die mit ihrer Arbeit täglich allerhöchsten Einsatz für unsere Gesellschaft bringen und in den vergangenen 20 Monaten die Hauptlast der Pandemie getragen haben!“
Der Minister fügte mit Blick auf die weiteren Entscheidungen hinzu: „Wichtig ist insbesondere: Die Länder haben nun weiterhin den dringend benötigten Spielraum bei der Pandemiebekämpfung. Die aktuell in Bayern bereits getroffenen, strikten Maßnahmen zeigen an vielen Stellen erste Erfolge. Umso wichtiger ist, dass uns hierfür eine klare gesetzliche Grundlage erhalten bleibt, um diese Erfolge nicht zu gefährden.“
Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern bis zum 15. März 2022 einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen müssen. Auch sieht der Handlungskatalog vor, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messen und Kongresse bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen zu schließen. Schutzmaßnahmen, die vor dem 25. November erlassen wurden, können nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.
Hierzu sagte Holetschek: „Die neue Regelung bringt die Länder in eine komplizierte Lage: Erlaubt die Situation die Aufhebung von Maßnahmen, die vor dem 25.11.2021 beschlossen worden sind, muss dies nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch geschehen. Verschärft sich die Lage aber wieder, können diese Maßnahmen gegebenenfalls nicht erneut beschlossen werden, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“
Bayern verschärft Corona-Schutzmaßnahmen
Ab heute 2G-Regelung im Einzelhandel
Ab dem heutigen Mittwoch gilt im Freistaat die 2G-Regelung im Einzelhandel. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Morgen in München hingewiesen. Das Bayerische Kabinett hatte den entsprechenden Beschluss am vergangenen Freitag gefasst.
Generell ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeriemärkte, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf sowie der Großhandel. Ebenfalls ausgenommen sind Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe.
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und das insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen können, bleibt der Zugang bei Vorlage eines Testnachweises weiterhin möglich. Auch Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten erhalten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.
Geschäfte, die neben Artikeln des täglichen Bedarfs auch weitere Waren wie beispielsweise Kleidung anbieten, können nur dann ohne 2G-Erfordernis öffnen, wenn die nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte innerhalb des Warensortiments des jeweiligen Geschäftes eine ganz untergeordnete Bedeutung haben. Andernfalls ist entweder ein Verzicht auf den Vertrieb der nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte, eine generelle Öffnung unter 2G-Bedingungen oder eine räumliche Trennung zwischen dem Geschäftsbereich mit Waren des täglichen Bedarfs und dem Geschäftsbereich mit sonstigen Waren erforderlich. Dabei muss zugleich sichergestellt sein, dass den räumlich getrennten Geschäftsbereich mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nur Kundinnen und Kunden betreten können, die nachweislich die 2G-Voraussetzungen erfüllen.
Zudem bleibt es im Handel überall bei der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot. So müssen die Betreiber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden eingehalten werden kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. In Hotspots, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 1.000, bleibt es bei einer Kundin beziehungsweise einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handels gilt weiterhin die 3G-Regelung. Sie müssen also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Weitere Informationen zur 2G-Regelung im Einzelhandel sind auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden.
Neuer Bundesgesundheitsminister
Gesundheitsminister verabschieden Jens Spahn und begrüßen Prof. Karl Lauterbach in der Gesundheitsministerkonferenz
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek, dankte zum Abschied Jens Spahn für seine Arbeit während der letzten Jahre und betonte, er freue sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach!
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Montag in einer Videoschalte den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet und den designierten Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach begrüßt. Lauterbach nahm erstmals an der GMK-Schalte teil.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montagabend in München: „Wir danken Jens Spahn für die gute Zusammenarbeit und das Engagement in den teils sehr turbulenten Pandemiejahren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wissen, dass er sein Bestes getan hat, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und dabei viele Erfolge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchster Respekt und Anerkennung.”
Holetschek weiter: „Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach! Mit ihm steht ein erfahrener Fachmann an der Spitze des Gesundheitsministeriums, der stets im Team Vorsicht und Umsicht war. Wir haben etliche Herausforderungen zu bewältigen, auch über die Pandemie hinaus. Gerade auch in der Pflege muss sich etwas bewegen!“
Sonderlieferungen BioNTech geplant
Der GMK-Vorsitzende fügte hinzu: „Wir haben heute mit Karl Lauterbach auch darüber gesprochen, ob die Testpflicht bei 2G-plus für Geboosterte ab Tag 15 nach der Auffrischungsimpfung aufgehoben werden kann. Aus seiner Sicht besteht ein hervorragender Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durchaus eine ernsthafte Option für alle Länder sein kann. Auch Bayern prüft diese Möglichkeit gerade.“
Holetschek betonte: „Wir müssen die Auffrischungsimpfungen stark vorantreiben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zugesagt, eine Sonderlieferung BioNTech noch diese Woche auszuliefern. Das ist ein gutes Signal! Denn beispielsweise für Unter-30-Jährige ist nur dieser mRNA-Impfstoff empfohlen. Klar ist aber ebenfalls: Auch Moderna ist ein hervorragender Impfstoff.”
Holetschek berichtete weiter: „Wir haben auch mit dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Prof. Thomas Mertens, über die Kommunikation in der Pandemie und die Kinderimpfungen gesprochen. Wir brauchen rasch eine Empfehlung der STIKO für die Impfung der 5- bis 11-Jährigen, um den Eltern und Ärztinnen und Ärzten im Land Sicherheit zu geben. Die EU hat erste Lieferungen für den 13. Dezember angekündigt, daher begrüßen wir es, wenn eine Empfehlung davor ausgesprochen wird. Die STIKO hat eine Empfehlung noch in dieser Woche in Aussicht gestellt.”
Auch Beschlüsse wurden heute gefasst. So wird das BMG gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der die Verpflichtung zur Vorlage eines digital auslesbaren Impfnachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.
Holetschek erklärte: „Das gelbe Impfbüchlein kann leicht gefälscht werden, daher setzen schon jetzt einige Länder nur auf QR-Codes bei Zugangsbeschränkungen. Ein solcher Code kann auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden – wer kein Smartphone besitzt, kann also trotzdem zu Veranstaltungen oder Einrichtungen zugelassen werden, indem er den ausgedruckten QR-Code vorzeigt. Der Bund muss dieses Vorgehen nun auf eine rechtssichere Grundlage stellen. Überdies soll der Bund eine weitere Rechtsgrundlage schaffen, damit Anbieter, Veranstalter und Weitere dazu verpflichtet werden können, bei der Kontrolle von Impf‑, Genesenen- oder Testnachweisen auch ein amtliches Ausweispapier vorgezeigt zu bekommen. So sollen Fälschungen weiter zurückgedrängt werden können.”
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten überdies das BMG darum, die Coronavirus-Impfverordnung dahingehend zu ändern, dass die Länder auch über den 28. Februar 2022 hinaus Abrechnungen für erstattungsfähige Kosten einreichen können. Holetschek sagte: „Viele Bundesländer haben etliche Impfzentren, deren Kosten auch vom Bund erstattet werden. Wir gehen davon aus, dass einige Abrechnungen erst nach dem 28. Februar erfolgen können. Wir waren uns einig, dass starre Ausschlussfristen die mitten in der Auffrisch- und Impfkampagne fallen, nicht zielführend sind – und bitten den Bund darum, diese entweder auszusetzen oder bis zum Sommer zu verlängern. Klar ist: Die Länder dürfen nicht auf den Kosten sitzenbleiben! Bislang hat sich der Bund immer zur Kostenübernahme bekannt, daher sind wir zuversichtlich, dass der Bund auch hier die Länder und die Impfkampagne unterstützt.”
Einig waren sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren auch in der Verurteilung des Fackelaufmarschs vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping am vergangenen Freitag. Der GMK-Vorsitzende kritisierte: „Solche Einschüchterungsversuche sind absolut inakzeptabel! Wir verurteilen ein solches Verhalten aufs Schärfste und sagen klar: Wir lassen uns durch Drohgebärden von Wirrköpfen nicht beirren.”
Impfunwillige Eltern
Caritas Bamberg: 2G und 3G kann Jugendliche vor Probleme stellen
Die Caritas Bamberg weist auf Benachteiligungen für Kinder und Jugendliche hin, wenn Eltern diese nicht impfen lassen.
„Jugendliche sind bei einer Entscheidung für oder gegen eine Corona-Impfung stark von der Einstellung zum Impfen ihrer Eltern abhängig.“ Darauf macht Ursula Kundmüller, stellvertretende Direktorin der Caritas Bamberg, aufmerksam.
Der Caritas Bamberg sei es daher wichtig, dass durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie keine unnötigen Härten für Jugendliche mit impfunwilligen Eltern entstehen. Kundmüller fordert deshalb die Politik auf, diejenigen Jugendlichen nicht zu vergessen, denen durch die Eltern der Zugang zu einer Impfung verwehrt ist und auch zu regelmäßigen Schnelltests in der Schule.
Dazu zählt Kundmüller auch Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllen, aber noch keinen Ausbildungsplatz haben oder die als nicht beschulbar eingestuft sind. Sie nennt psychisch kranke Jugendliche, die zu Hause auf den Beginn einer Therapie warten. Diese Jugendlichen können, wenn sie noch kleine Impfung hatten, kein Schwimmbad und keine Sportstätte besuchen, da dort 2Gplus verlangt wird.
„Gesetzgeber und Regierungen sollten bei ihren Corona-Verordnungen auch diese eher kleinen Gruppen im Blick haben“, sagt Kundmüller. „Die Behörden müssen für solche Einzelfälle sensibilisiert werden.“
Außerdem spricht die Direktorin der Caritas Bamberg die Frage an, wie es für Jugendliche in den Weihnachtsferien weitergehen soll. Der Schulausweis könne, da dann weder Unterricht noch Tests stattfänden, nicht mehr als Testnachweis gelten.
„Hier muss die Politik schnellstens Klarheit schaffen. Sonst sind Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte sie nicht impfen lassen, vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.“
Sorgen macht sich Kundmüller auch um die Arbeit der Beratungsstellen. „Die Beratungsstellen stehen jetzt im Zwiespalt zwischen dem Schutz ihrer Angestellten vor Ansteckung und dem Ziel, für Ratsuchende möglichst unkompliziert zugänglich zu sein. Wenn der Dienstgeber dort der 3G-Regel als Voraussetzung für das Betreten der Beratungsstelle nachkommt“, so Kundmüller, „kann sich ein ungeimpfter Jugendlicher bei der Erziehungsberatung nicht mehr in einem vertraulichen Gespräch von Angesicht zu Angesicht Hilfe holen.“
Außerdem sieht Ursula Kundmüller von der Caritas Bamberg auch ungeimpfte Kinder und Jugendliche Familien mit geringem Einkommen in der Pandemie benachteiligt. „38 Prozent der Kinder, die in Familien leben, welche Sozial-Leistungen beziehen, wachsen einer Studie von 2015 zufolge in einem Haushalt ohne Auto auf. Die öffentlichen Verkehrsmittel dürfen sie aber ohne Impfung nicht benutzen. Wenn sie nicht zentral wohnen, kommen bedürftige Familien daher nicht einmal dann ins Impfzentrum, wenn sie es wollten.“
Die Konsequenz sei: Überforderte Eltern gehen nicht mehr in die Apotheke oder zum Arzt. „Das kann dann bis zu einer Gefährdung des Kindeswohls eskalieren.“
Leicht zugängliche Impfangebote ohne Terminvereinbarung und an möglichst vielen Orten schlägt Ursula Kundmüller als Lösung vor. „Zudem sollten die Menschen persönlich und individuell auf die Möglichkeit des Impfens angesprochen werden.“ Kundmüller nennt Beispiele, dass Mitarbeiter von Kommunen gezielt Bevökerungsteile mit migrantsichem Hintergrund aufgesucht haben, um sie über die Impfung gegen das Corona-Virus zu informieren.