Browse Tag

Corona - Page 5

Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um infor­miert zum The­ma Quarantäne 

Bei posi­ti­vem Coro­na-Test unver­züg­lich in Isolation

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um weist dar­auf hin, dass sich jede Per­son, bei der ein PCR-Test oder ein von geschul­tem Per­so­nal durch­ge­führ­ter Anti­gen­test posi­tiv aus­fällt, unver­züg­lich nach Erhalt des Ergeb­nis­ses in Iso­la­ti­on bege­ben muss. Das gilt auch für geimpf­te Per­so­nen. Außer­dem muss das zustän­di­ge Gesund­heits­amt infor­miert werden.

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um weist dar­auf hin, dass sich jede Per­son, bei der ein PCR-Test oder ein von geschul­tem Per­so­nal durch­ge­führ­ter Anti­gen­test posi­tiv aus­fällt, unver­züg­lich nach Erhalt des Ergeb­nis­ses in Iso­la­ti­on bege­ben muss. Das gilt auch für geimpf­te Per­so­nen. Außer­dem muss das zustän­di­ge Gesund­heits­amt infor­miert werden.

Eine Minis­te­ri­ums­spre­che­rin sag­te am Sonn­tag in Mün­chen: „Das Gesund­heits­amt kon­tak­tiert die Betrof­fe­nen, unter­rich­tet sie über das wei­te­re Vor­ge­hen und trifft alle not­wen­di­gen Anord­nun­gen. Unse­re Gesund­heits­äm­ter arbei­ten mit Hoch­druck dar­an, jede durch Fach­per­so­nal posi­tiv getes­te­te Per­son zu kon­tak­tie­ren. Aller­dings kann es dabei zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men, wenn vie­le Neu­in­fek­tio­nen gleich­zei­tig vor­lie­gen. Des­halb der Hin­weis: Bit­te bege­ben Sie sich sofort in Iso­la­ti­on, sobald Sie von Ihrem posi­ti­ven Test­ergeb­nis erfah­ren – auch wenn das Gesund­heits­amt noch kei­nen Kon­takt zu Ihnen auf­ge­nom­men hat.“

Die Spre­che­rin ergänz­te: „Auch nach einem posi­ti­ven Selbst­test soll man sich unver­züg­lich iso­lie­ren. Ein posi­ti­ver Selbst­test muss, genau­so wie ein durch geschul­tes Per­so­nal durch­ge­führ­ter Schnell­test, durch einen PCR-Test über­prüft wer­den. Nach einem posi­ti­vem Schnell­test muss das Gesund­heits­amt noch nicht infor­miert werden.“


„Wich­tig, die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln einzuhalten“

Die Spre­che­rin erläu­ter­te: „Wer das Ergeb­nis eines posi­ti­ven Anti­gen-Schnell­tests erhält, der von Fach­per­so­nal durch­ge­führt wur­de, soll­te sofort einen Ter­min für einen PCR-Test ver­ein­ba­ren. Das ist wich­tig, um das Test­ergeb­nis sicher zu bestä­ti­gen. Bei der Fra­ge, wo der PCR-Test durch­ge­führt wer­den kann, kann die Stel­le hel­fen, die den Schnell­test durch­ge­führt hat. Für die­sen PCR-Test darf die Iso­la­ti­on unter­bro­chen wer­den. Aller­dings nur, um auf direk­tem Weg zur Tes­tung zu gelan­gen. Hier­bei ist es wich­tig, die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten und mit mög­lichst weni­gen Per­so­nen Kon­takt zu haben. Emp­foh­len ist das Tra­gen einer FFP2-Maske.“

Die Spre­che­rin führ­te aus: „Per­so­nen, die daheim oder unter­wegs einen Selbst­test auf das Coro­na­vi­rus durch­füh­ren und dabei ein posi­ti­ves Ergeb­nis erhal­ten, soll­ten sich sofort iso­lie­ren und Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen so weit wie mög­lich ver­mei­den. Denn auch hier besteht der Ver­dacht, dass die­se hoch­an­ste­ckend sind. Wie beim posi­ti­ven Schnell­test ist es auch beim posi­ti­ven Selbst­test wich­tig, umge­hend über die Haus­ärz­tin bezie­hungs­wei­se den Haus­arzt oder den Bereit­schafts­dienst der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung unter der Tele­fon­num­mer 116 117 einen PCR-Test zu ver­ein­ba­ren, um das Ergeb­nis des Selbst­tests zu bestä­ti­gen. Dort erhält man auch alle Infor­ma­tio­nen zum wei­te­ren Vor­ge­hen.“ Die wich­tigs­ten Hin­wei­se fin­den sich auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#AV-Isolation.

Bay­ern wei­tet Coro­na-Test­stra­te­gie aus

Jetzt wie­der kos­ten­lo­se PCR-Tests für bestimm­te Personengruppen

Der Frei­staat wei­tet die Baye­ri­sche Test­stra­te­gie aus und bie­tet für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen jetzt wie­der kos­ten­lo­se PCR-Tests an. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te hingewiesen.

Der Minis­ter beton­te: „Ab sofort kön­nen sich Men­schen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen, kos­ten­los in den Loka­len Test­zen­tren mit einem PCR-Test tes­ten las­sen. Das gilt auch für Schwan­ge­re und Stil­len­de. Die Kos­ten trägt der Freistaat.“

Holet­schek ergänz­te: „Die aktu­el­len stren­ge­ren Coro­na-Maß­nah­men sind ein wich­ti­ger und rich­ti­ger Schritt im Kampf gegen die Pan­de­mie. Nur mit kon­se­quen­ten Zutritts­be­schrän­kun­gen wie 2G und 3G plus kann es uns gelin­gen, die dra­ma­ti­sche Lage und die äußerst ange­spann­te Situa­ti­on in unse­ren Kli­ni­ken ein­zu­däm­men. Das darf aber nicht zulas­ten derer gehen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen – oder die wegen einer erst kürz­lich erfolg­ten Impf­emp­feh­lung noch gar nicht die Mög­lich­keit hat­ten, sich voll­stän­dig imp­fen zu lassen.“

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Nach der der­zei­ti­gen Test­ver­ord­nung des Bun­des haben Men­schen mit einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on sowie Schwan­ge­re und Stil­len­de nur Anspruch auf einen PoC-Anti­gen-Schnell­test. Für die aktu­el­len Zugangs­be­schrän­kun­gen reicht das nicht aus. Ihren PCR-Test muss­ten sie bis­her selbst bezahlen.“


„Wir pas­sen unse­re Maß­nah­men fort­lau­fend an“

Die CSU-Frak­ti­on und die Frak­ti­on Freie Wäh­ler hat­ten daher im Land­tag einen Dring­lich­keits­an­trag gestellt, um die­ses Pro­blem schnell­mög­lich zu lösen. Der Land­tag hat den Antrag „PCR-Tests für Per­so­nen mit medi­zi­ni­scher Kon­tra­in­di­ka­ti­on und Schwan­ge­re wäh­rend der gesam­ten Schwan­ger­schaft ermög­li­chen“ ange­nom­men. Mit der Erwei­te­rung des Test­an­ge­bots wird der Land­tags­be­schluss nun umgesetzt.

Der Minis­ter unter­strich: „Wir pas­sen unse­re Maß­nah­men fort­lau­fend an die aktu­el­le Coro­na-Lage an und wei­ten die Rege­lun­gen ent­spre­chend aus. Dann muss aber auch das Test­an­ge­bot an die ver­än­der­te Lebens­wirk­lich­keit ange­passt wer­den. Wir haben den Bund daher schon vor Wochen auf die Dring­lich­keit der Pro­ble­ma­tik hin­ge­wie­sen und ihn auf­ge­for­dert, die­se Lücke zu schlie­ßen und die Kos­ten zu über­neh­men. Doch der Bund hat das The­ma ver­schla­fen und unse­re For­de­rung nicht umge­setzt. Wir pas­sen daher die Baye­ri­sche Test­stra­te­gie an.“

Für Stil­len­de und Men­schen mit einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on wer­den nun bis auf Wei­te­res kos­ten­lo­se PCR-Tests in den Loka­len Test­zen­tren des Frei­staats ange­bo­ten. Für Schwan­ge­re gilt dies bis zum 31. März 2022 für die gesam­te Schwan­ger­schaft und nicht nur, wie in der Test­ver­ord­nung vor­ge­se­hen, für das ers­te Schwan­ger­schafts­drit­tel plus drei Mona­te. Schwan­ge­re kön­nen sich sowohl in den Loka­len Test­zen­tren als auch bei Ärz­tin­nen und Ärz­ten kos­ten­los mit­tels PCR-Tests tes­ten las­sen. Als Nach­weis müs­sen Schwan­ge­re und Stil­len­de ihren Mut­ter­pass vor­le­gen. Men­schen mit medi­zi­ni­scher Kon­tra­in­di­ka­ti­on kön­nen dies mit einem ärzt­li­chen Zeug­nis, das die „Unimpf­bar­keit“ beschei­nigt, nachweisen.

Auch wer Sym­pto­me hat, kann sich bei Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Rah­men der Kran­ken­be­hand­lung tes­ten las­sen und muss die Kos­ten für die PCR-Tests nicht selbst zah­len. Das über­neh­men nach wie vor die Kran­ken­kas­sen. Kon­takt­per­so­nen haben eben­falls Anspruch auf einen kos­ten­lo­sen PCR-Test. Bei ihnen ergibt sich dies aus der Test­ver­ord­nung des Bun­des, der die Kos­ten übernimmt.

Der Minis­ter bekräf­tig­te: „Tests sind und blei­ben wich­tig, um Infek­tio­nen auf­zu­de­cken und Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen. Aber nur eine Imp­fung bie­tet best­mög­li­che Sicher­heit – für einen selbst und auch für sei­ne Mit­men­schen. Ich appel­lie­re daher an alle, für die es mög­lich ist: Las­sen Sie sich imp­fen. Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden.“

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Loka­len Test­zen­tren im Frei­staat sind zu fin­den unter http://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie

„Die Lage ist ernst“

Coro­na-Kri­sen­stab legt ein umfang­rei­ches Maß­nah­men­pa­ket vor

In der Stadt und im Land­kreis Bam­berg gibt es kein ein­zi­ges frei­es Inten­siv­bett mehr. In den Kli­ni­ken wer­den bereits geplan­te Ope­ra­tio­nen ver­scho­ben, um Per­so­nal zur Ver­sor­gung von Coro­na-Pati­en­ten zu orga­ni­sie­ren, zahl­rei­che wei­te­re Maß­nah­men wur­den beschlos­sen und ein Appell an die Bevöl­ke­rung gerichtet.

„Der extre­me Anstieg der Inzi­denz­zah­len ist alar­mie­rend und über­schrei­tet die Kapa­zi­tä­ten unse­rer Kran­ken­häu­ser“, erläu­ter­te Bam­bergs Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Starke.

„Wir sehen inner­halb kür­zes­ter Zeit abso­lu­te Höchst­stän­de bei der Sie­ben-Tages-Inzi­denz, bei den Neu­in­fek­tio­nen, bei den akti­ven Fäl­len und ver­neh­men den Hil­fe­ruf der Medi­zi­ner, die die Gesund­heits­ver­sor­gung gefähr­det sehen: Das ver­langt von uns als Ver­ant­wort­li­chen für das Gesund­heits­we­sen in der Regi­on Bam­berg kon­kre­tes Han­deln“, so Stell­ver­tre­ten­der Land­rat Bru­no Kell­ner in enger Abstim­mung mit Land­rat Johann Kalb.

Die Kran­ken­haus-Ampel steht in ganz Bay­ern auf Rot, der Kata­stro­phen­fall ist erneut aus­ge­ru­fen wor­den. Auch das Bam­ber­ger Gesund­heits­amt schlägt Alarm. „So vie­le Neu­in­fek­tio­nen pro Woche wie aktu­ell hat es seit Beginn der Pan­de­mie noch nicht gege­ben“, sag­te Zwei­ter Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsenkamp.

In der Stadt Bam­berg liegt der Wert heu­te bei 243,9 und im Land­kreis bei 381,7. Des­we­gen hat sich die gemein­sa­me Coro­na-Koor­di­nie­rungs­grup­pe zu wei­te­ren Maß­nah­men ent­schlos­sen. „Wir schaf­fen es aktu­ell kaum noch, alle posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen inner­halb von 24 Stun­den zu kon­tak­tie­ren“, so die Lei­te­rin des Fach­be­rei­ches Gesund­heits­we­sen, Dr. Susan­ne Paul­mann. Zuletzt habe man täg­lich drei­stel­li­ge Neu­in­fek­tio­nen und eine explo­si­ons­ar­ti­ge Ent­wick­lung der Inzi­den­zen. Kon­tak­te sei­en kaum noch nach­zu­ver­fol­gen. „Wir bit­ten alle posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen, sich bereits selbst­stän­dig in Qua­ran­tä­ne zu bege­ben und nicht auf den Anruf durch das Gesund­heits­amt zu war­ten“, erklärt die Lei­te­rin des Gesundheitsamtes.

Nach­dem der baye­ri­sche Minis­ter­prä­si­dent den Kata­stro­phen­fall aus­ge­ru­fen hat, hat sich unver­züg­lich der Kri­sen­stab unter der Lei­tung von Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke kon­sti­tu­iert und sei­ne Arbeit auf­ge­nom­men. Um auf die „besorg­nis­er­re­gen­de Situa­ti­on“, so Star­ke, zu reagie­ren, wur­den fol­gen­de Schrit­te festgelegt:

  1. Die Impf­ka­pa­zi­tät wird sofort erhöht: Das Impf­zen­trum in Hall­stadt auf dem Gelän­de der Robert-Pfle­ger-Stif­tung wird künf­tig 600 Imp­fun­gen pro Tag an sechs Tagen pro Woche durch­füh­ren kön­nen. Bis­lang war die Ein­rich­tung auf etwa 250 Imp­fun­gen pro Tag aus­ge­legt. Auf­fri­schungs­imp­fun­gen sind für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unein­ge­schränkt mög­lich. Auch vie­le Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te bie­ten nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung die „Boos­ter-Imp­fun­gen“ an.

  1. Die kom­mu­na­len Test­mög­lich­kei­ten wer­den wie­der aus­ge­wei­tet: Es ist geplant, eine brei­te Infra­struk­tur für kos­ten­lo­se Coro­na­tests vor­zu­be­rei­ten. Anlauf­stel­len sind das Test­zen­trum am Sen­del­bach in Bam­berg, das Coro­na Ser­vice Cen­ter am ZOB sowie die Abstrich­stel­le in Scheß­litz. Das Land­rats­amt steht mit den Gemein­den in Kon­takt, um gemeind­li­che Test­stel­len wie­der hochzufahren.

  1. Die Zahl der Inten­siv­bet­ten in den Kli­ni­ken wird spür­bar erhöht: In den Kran­ken­häu­sern der Gemein­nüt­zi­gen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft im Land­kreis Bam­berg sowie der Sozi­al­stif­tung Bam­berg im Stadt­ge­biet wer­den zusätz­li­che Inten­siv­bet­ten bereit­ge­stellt: Die­se sowie nächs­te Woche wer­den jeweils fünf wei­te­re Bet­ten hin­zu­kom­men. Die Zahl der Nor­mal­pfle­ge­bet­ten für Covid-Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wird um 55 angehoben.

  1. In den Kran­ken­häu­sern in der Stadt und dem Land­kreis Bam­berg gilt ab mor­gen, dem 12. Novem­ber 2021, ein gene­rel­les Besuchs­ver­bot. Aus­ge­nom­men sind the­ra­peu­tisch oder medi­zi­nisch begrün­de­te Besu­che, etwa bei der Beglei­tung schwer kran­ker oder ster­ben­der Ange­hö­ri­ger, beim Vor­lie­gen eines drin­gen­den Not­falls oder beim Besuch oder der Geburt eines Kin­des. Per­so­nen, die eine Ein­rich­tung betre­ten dür­fen, sol­len ihren Besuch vor­her tele­fo­nisch anmelden.

  1. Für die Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen gilt laut der 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung die 3G-Regel­gung. Ver­pflich­tend sind FFP2-Mas­ken, eine medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke ist nicht mehr aus­rei­chend. Auch für alle Beschäf­tig­ten gilt, dass dort, wo Mas­ken­pflicht besteht, FFP2-Mas­ken getra­gen wer­den müssen.

  1. Bür­ger­te­le­fon: Die Stadt Bam­berg schal­tet ab sofort wie­der eine Hot­line für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger frei. Unter der Num­mer 0951÷87−2525 ist die Hot­line mon­tags bis don­ners­tags von 9.00 Uhr bis 15 Uhr und frei­tags bis 12 Uhr erreich­bar, um Fra­gen ohne medi­zi­ni­schen Hin­ter­grund zu beant­wor­ten. Für medi­zi­ni­sche Anfra­gen sind die Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te die rich­ti­gen Ansprech­part­ner. Bei den posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen mel­det sich das Gesund­heits­amt eigenständig.

  1. Das Land­rats­amt hat auf­grund der dras­tisch gestie­ge­nen Neu­in­fek­tio­nen das Kon­takt­ma­nage­ment im Gesund­heits­amt deut­lich aus­ge­wei­tet und setzt Per­so­nal aus allen Geschäfts­be­rei­chen zur Unter­stüt­zung ein. Es lau­fen Anfra­gen auf exter­ne Unter­stüt­zung bei der Poli­zei und der Bundeswehr.

  1. In den Rat­häu­sern und im Land­rats­amt sind Ter­mi­ne nur noch nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung mög­lich. Alle Infor­ma­tio­nen dazu auf www.stadt.bamberg.de sowie www.landkreis-bamberg.de.

  1. Die Stadt Bam­berg hat ihre offi­zi­el­len Ver­an­stal­tun­gen ab dem 12. Novem­ber abge­sagt, sofern sie in Innen­räu­men statt­fin­den. Stadt­rats­sit­zun­gen wird es wei­ter­hin geben, so wie es die Rechts­la­ge vor­sieht. Aktu­ell fin­den die­se mit der 3G-Rege­lung statt. Auch der Land­kreis sagt ver­leg­ba­re Ver­an­stal­tun­gen ab.

  1. Im E.T.A. Hoff­mann Thea­ter, in der Kon­zert- und Kon­gress­hal­le und in der Bro­se-Are­na gilt 2G sowie eine durch­gän­gi­ge FFP2-Mas­ken­pflicht, auch am Platz. Der Pau­sen­ver­kauf von Spei­sen und Geträn­ken fin­det nicht statt. Die­se Rege­lung gilt ab dem 12. Novem­ber 2021.

  1. Für den Besuch des Bam­ba­dos gilt die 2G-Regel. Zusätz­lich zum Geimpft- oder Gene­se­nen­nach­weis wird ein amt­li­cher Licht­bild­aus­weis benö­tigt. Von der Nach­weis­pflicht aus­ge­nom­men sind Kin­der bis zum 12. Lebens­jahr. Nach einer Über­gangs­re­ge­lung des Frei­staats Bay­ern sind bis zum 31. Dezem­ber 2021 auch min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab dem 12. Lebens­jahr beim Schul­schwim­men und dem Ver­eins­sport im Bam­ba­dos von der Nach­weis­pflicht aus­ge­nom­men, wenn sie sich an der Schu­le regel­mä­ßi­gen Tests unterziehen.

  1. Die gas­tro­no­mi­schen Ein­rich­tun­gen wur­den vom Kri­sen­stab auf­ge­for­dert, die Rege­lun­gen zu kon­trol­lie­ren und zuver­läs­sig sicher­zu­stel­len, dass der Nach­weis für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te über­prüft wird.


Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke, Zwei­ter Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp sowie der stell­ver­tre­ten­de Land­rat Bru­no Kell­ner appel­lie­ren mit deut­li­chen Wor­ten an die Bevöl­ke­rung: „Nut­zen Sie bit­te die vor­han­de­nen Impf­an­ge­bo­te! Wer sich nicht imp­fen lässt, ris­kiert nicht nur die eige­ne Gesund­heit, son­dern gefähr­det damit auch ande­re. Füh­ren Sie außer­dem früh­zei­tig einen Selbst­test durch, bevor Sie sich mit Freun­den oder Ver­wand­ten tref­fen. Ach­ten Sie auf aus­rei­chen­den Abstand bei allen Gele­gen­hei­ten“, so die Ver­ant­wort­li­chen aus dem Rat­haus und dem Landratsamt.


Wo kann ich mich imp­fen lassen?


Impf­zen­trum Bam­berg
Dr. Pfle­ger-Ver­wal­tungs­ge­bäu­de
Emil-Kem­mer-Stra­ße 33

96103 Hall­stadt


Offe­ne Impfstunden

Mon­tags bis frei­tags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr und mitt­wochs von 13.30 Uhr bis 19 Uhr sowie an fol­gen­den Sams­ta­gen: 20. Novem­ber 2021, 4. Dezem­ber 2021, 18. Dezem­ber 2021, 8. Janu­ar 2022, 22. Januar2022, 5. Febru­ar 2022, 19. Febru­ar 2022, 5. März 2022, 19. März 2022, 2. April 2022, 16. April 2022.

Alle Infor­ma­tio­nen und mög­li­che Zusatz­ter­mi­ne sind zu fin­den auf https://www.impfzentrum-bamberg.de


Coro­na-Ser­vice-Cen­ter am ZOB
Pro­me­na­den­stra­ße 6a

96047 Bam­berg


Offe­ne Impfstunden

Mon­tags, mitt­wochs, frei­tags und sams­tags von 9 Uhr bis 15 Uhr


Bei der Hausärztin/​beim Haus­arzt nach Terminvereinbarung.

Kin­der­fuß­ball-Kam­pa­gne #Auf­diePlät­ze

BFV ver­dop­pelt Anzahl der kos­ten­lo­sen Kindertrainer-Ausbildungen

Ab sofort pro­fi­tie­ren noch mehr Ver­ei­ne von der BFV-Kin­der­fuß­ball-Kam­pa­gne #Auf­diePlät­ze: Der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band (BFV) ver­dop­pelt das Kon­tin­gent der kos­ten­lo­sen Kin­der­trai­ner-Aus­bil­dun­gen von 500 auf 1000 Plät­ze und hebt gleich­zei­tig die Per­so­nen­be­schrän­kung auf.

Ab sofort kann jeder Ver­ein auch mehr als zwei Trai­ne­rin­nen bezie­hungs­wei­se Trai­ner oder Betreue­rin­nen bezie­hungs­wei­se Betreu­er von G‑, F- oder E‑Ju­gend-Teams für die Aus­bil­dung melden.

„Der star­ke Start mit mitt­ler­wei­le mehr als 400 teil­neh­men­den Ver­ei­nen macht deut­lich, dass wir mit unse­rer Kam­pa­gne einen Nerv tref­fen. Vor allem das Inter­es­se an den Kin­der­trai­ner-Aus­bil­dun­gen ist rie­sig. Gleich mehr­fach sind Ver­ei­ne mit der Bit­te an uns her­an­ge­tre­ten, die Beschrän­kung auf zwei Trai­ner pro Klub auf­zu­he­ben. Wir sind sehr glück­lich, dass wir dank der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung der Egi­di­us-Braun-Stif­tung die­sen Wunsch erfül­len und gleich­zei­tig die Zahl der Kin­der­trai­ner-Aus­bil­dungs­plät­ze auf 1000 ver­dop­peln kön­nen. Und das zusätz­li­che Enga­ge­ment der Stif­tung zeigt, dass unse­re Kam­pa­gne nicht nur weit über Bay­ern hin­aus wahr­ge­nom­men wird, son­dern in Ziel und Durch­füh­rung so über­zeu­gend ist, dass es attrak­tiv ist, Teil der Kam­pa­gne zu wer­den. Das hilft uns wie­der­um, das noch mehr Unter­stüt­zung an der Basis ankommt“, erklärt Ver­bands­ju­gend­lei­ter Flo­ri­an Weißmann.


„Qua­li­fi­zie­rung ist der Schlüs­sel für eine erfolg­rei­che Nachwuchsarbeit“

„Unser Ziel ist es, dass mög­lichst vie­le Kin­der­teams in Bay­ern von qua­li­fi­zier­ten Kindertrainer*innen betreut wer­den. Wir wis­sen ja auch aus einer reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge unter Ver­eins­ver­ant­wort­li­chen, dass dies der wesent­li­che Schlüs­sel für erfolg­rei­che Nach­wuchs- und damit auch erfolg­rei­che Ver­eins­ar­beit ist. Mit der Ver­dopp­lung der Aus­bil­dungs­plät­ze und dem Weg­fall der Per­so­nen­be­schrän­kun­gen kom­men wir hier wie­der einen ent­schei­den­den Schritt vor­an. Wir kön­nen jetzt noch mehr Müt­tern, Vätern und Ehren­amt­li­chen Tipps und Tricks für ein kin­der­ge­rech­tes Trai­ning mit auf den Weg gege­ben“, ergänzt San­dra Hof­mann, Vor­sit­zen­de des Ver­bands-Frau­en und Mäd­chen­aus­schus­ses beim BFV.


Schnup­per­trai­nings-Sets beantragen

Im Rah­men der neu­en Kam­pa­gne #Auf­diePlät­ze stellt der BFV zudem für Ver­ei­ne, die weder eine G‑, noch eine F‑, noch eine E‑Jugend haben, 500 kos­ten­freie Schnup­per­trai­nings-Sets bestehend aus fünf adi­das Bäl­len, einem adi­das Ball­netz, zehn Leib­chen, einem Hüt­chen­set, einem Turn­beu­tel sowie einem von den BFV-Verbandstrainer*innen erar­bei­te­ten Schritt-für-Schritt-Trai­nings­leit­fa­den zur Ver­fü­gung. Die ers­ten 200 Ver­ei­ne, die nach einem Schnup­per­trai­ning eine Nach­wuchs­mann­schaft mel­den, erhal­ten zudem einen Tri­kotsatz von adi­das geschenkt. Medi­en­part­ner ist der lan­des­wei­te Radio­sen­der Anten­ne Bay­ern, der die Kam­pa­gne on air und online unter­stützt. Flan­kiert wer­den die Ange­bo­te von drei­zehn Plakat‑, Anzeigen‑, Post­kar­ten- und Social-Media-Moti­ven, die ver­deut­li­chen, was Fair­play bedeu­tet, wie man respekt­voll mit Teamkolleg*innen bezie­hungs­wei­se Team­kol­le­gen und Geg­ne­rin­nen bezie­hungs­wei­se Geg­nern umgeht, wie man Freund­schaf­ten knüpft und Ver­ant­wor­tung über­nimmt und sich für Fair­play und Viel­falt ein­setzt. Alle Moti­ve sind per­so­na­li­sier­bar und kön­nen von den Ver­ei­nen über den BFV-Online-Druck­shop unter https://bfv.ortmaier-druck.de her­un­ter­ge­la­den oder als gedruck­te Pos­ter bestellt werden.

Coro­na-Ampel steht auf Gelb 

Stren­ge­re Regeln in Stadt und Land­kreis Bam­berg ab heute

Am gest­ri­gen Sams­tag trat die Neu­ord­nung der Kran­ken­haus-Ampel in Kraft. Sie steht bay­ern­weit auf Gelb. Des­halb gel­ten gemäß der 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung ab dem heu­ti­gen Sonn­tag, seit 0 Uhr, stren­ge­re Regelungen.

3G plus-Grund­satz und FFP2-Maskenpflicht

Gemäß der neu­en Ver­ord­nung gilt über­all dort, wo bis­her die 3G-Regel galt, also Zugang nur für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te, ab heu­te der 3G plus-Grund­satz. Das bedeu­tet, dass ein nega­ti­ver Schnell­test für Unge­impf­te nicht mehr aus­reicht, son­dern ein nega­ti­ver PCR-Test vor­ge­legt wer­den muss.

Nicht geimpf­te oder gene­se­ne Anbie­ter, Ver­an­stal­ter, Betrei­ber, Beschäf­tig­te und Ehren­amt­li­che mit Kun­den­kon­takt benö­ti­gen an min­des­tens zwei ver­schie­de­nen Tagen pro Woche einen nega­ti­ven PCR-Test.

Dies betrifft unter ande­rem Ver­an­stal­tun­gen, Sport­stät­ten, Fit­ness­stu­di­os, Thea­ter, Kinos, Muse­en, Gedenk­stät­ten, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung, Kran­ken­häu­ser, Biblio­the­ken und Archi­ve, Musik­schu­len, Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Bäder, Ther­men, Sau­nen, Aus­flugs­schif­fe, den tou­ris­ti­schen Rei­se­bus­ver­kehr, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen et cetera.

Aus­ge­nom­men sind wei­ter­hin Pri­vat­räu­me, Han­del, ÖPNV und Fern­ver­kehr, Ver­an­stal­tun­gen aus­schließ­lich unter frei­em Him­mel bis 1.000 Per­so­nen, Got­tes­diens­te sowie Ver­samm­lun­gen im Sin­ne von Art. 8 Grundgesetz.

Außer­dem sind Kin­der, die noch nicht ein­ge­schult sind und Schü­ler von der 3G plus-Regel aus­ge­nom­men. Letz­te­re gel­ten mit Blick auf die regel­mä­ßi­gen Tests in der Schu­le als getes­tet. Für Clubs, Dis­ko­the­ken, Bor­del­le oder ähn­li­ches gilt bei Stu­fe gelb ver­pflich­ten­des 2G.

Für Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen, Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Hoch­schu­len und außer­schu­li­sche Bil­dungs­ein­rich­tun­gen gilt wei­ter die 3G-Regel.

Zudem muss statt einer medi­zi­ni­schen wie­der eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Auch der Zuritt zum Land­rats­amt Bam­berg ist nur noch mit FFP2-Mas­ke zuläs­sig. Für Schü­ler, Kin­der und Jugend­li­che gel­ten die schon gewohn­ten Son­der­re­geln, Stoff­mas­ke in der Grund­schu­le, im Übri­gen medi­zi­ni­sche Maske.

Gesund­heits­amt setzt Vor­ga­ben der Staats­re­gie­rung um

Neue Regeln zu Qua­ran­tä­ne und Kontaktnachverfolgung

In den ver­gan­ge­nen Wochen ist die 7‑Ta­ges-Inzi­denz in Deutsch­land und Bay­ern stark ange­stie­gen. Die Fall­zah­len sind deut­lich höher als noch im glei­chen Zeit­raum des Vor­jah­res. Das Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge hat daher neue Vor­ga­ben für die Gesund­heits­äm­ter vor Ort erlassen.

In Stadt und Land­kreis Bam­berg ist am Wochen­en­de eben­falls mit einem deut­li­chen Sprung nach oben zu rech­nen. Der Grund: Aktu­ell gibt es der­ma­ßen vie­le Neu­mel­dun­gen, dass das Gesund­heits­amt trotz auf­ge­stock­ten Per­so­nals noch gar nicht alle Fäl­le an das LGL und RKI über­mit­teln konn­te. Stand heu­te sind noch 150 Fäl­le offen.

Da sich die Lage in ganz Bay­ern in die­se Rich­tung ent­wi­ckelt, hat das Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge neue Vor­ga­ben für die Gesund­heits­äm­ter vor Ort erlassen.

  1. Rege­lun­gen zur Qua­ran­tä­ne und Isolation
  • Es habe sich gezeigt, dass eine siche­re Unter­bre­chung der Infek­ti­ons­ket­ten bei einer Frei­tes­tung an Tag fünf häu­fig nicht gelingt, heißt es in dem Minis­te­ri­ums­schrei­ben. Die Frei­tes­tung von engen Kon­takt­per­so­nen bezie­hungs­wei­se voll­stän­dig geimpf­ten Erkrank­ten wird des­halb auf sie­ben Tage ver­län­gert. Die grund­sätz­li­che Qua­ran­tä­ne­dau­er von zehn Tagen gilt wei­ter­hin. Die Frei­tes­tung ist durch einen PCR- oder PoC-Anti­gen-Schnell­test möglich.
  • Neu ist außer­dem, dass in Regio­nen mit beson­ders hohem Aus­bruchs­ge­sche­hen eine Frei­tes­tung für enge Kon­takt­per­so­nen ganz ent­fal­len kann. Dann beträgt die Qua­ran­tä­ne­dau­er immer zehn Tage. Soll­te die­ser Fall in der Regi­on ein­tre­ten, machen die Kom­mu­nen das recht­zei­tig in einer All­ge­mein­ver­fü­gung bekannt und kom­mu­ni­zie­ren vor Ort. Aktu­ell sind die Stadt und der Land­kreis Bam­berg davon noch nicht betroffen.
  1. Kon­takt­nach­ver­fol­gung

Wegen der bay­ern­weit hohen Fall­zah­len kön­nen die Gesund­heits­äm­ter Kon­takt­per­so­nen nicht mehr nach dem bis­he­ri­gen, auf­wän­di­gen Modell ermit­teln. Auch die Impf­quo­ten beein­flus­sen die Nach­ver­fol­gung, da Geimpf­te und Gene­se­ne in der Regel von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men sind. Daher wird die Ermitt­lung von Kon­takt­per­so­nen beschränkt auf

  • Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge (erhöh­tes Infek­ti­ons­ri­si­ko durch engen Kontakt)
  • Ein­rich­tun­gen mit vul­ner­ablen Per­so­nen, dar­un­ter die voll- oder teil­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen zur Betreu­ung und Unter­brin­gung älte­rer, behin­der­ter oder pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen, Obdach­lo­sen­un­ter­künf­te, Asyl­un­ter­künf­te, Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten und ambu­lan­te Pflegedienste
  • In Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen gel­ten die dor­ti­gen Regeln

In allen ande­ren Fäl­len erfolgt kei­ne Kon­takt­per­so­nen­er­mitt­lung. Men­schen, die engen Kon­takt zu einer Per­son hat­ten, die mit dem Coro­na­vi­rus infi­ziert ist, emp­fiehlt das Gesund­heits­amt Folgendes:

  • Ver­hal­ten Sie sich umsich­tig und son­dern Sie sich mög­lichst von ande­ren Haus­halts­mit­glie­dern ab.
  • Bit­te neh­men Sie selbst­stän­dig Kon­takt zu Ihrem Arbeit­ge­ber auf und klä­ren Sie, ob Sie vor­sichts­hal­ber der Arbeit fern­blei­ben sollten.
  • Falls Sie Krank­heits­an­zei­chen haben, rufen Sie Ihren Haus­arzt an oder kon­tak­tie­ren Sie in drin­gen­den Fäl­len den kas­sen­ärzt­li­chen Not­dienst unter der Num­mer 116 117.

Kon­takt­lo­ser Weihwasserspender 

„Holy Drop“ im Bam­ber­ger Dom

Im Bam­ber­ger Dom müs­sen Besu­che­rin­nen und Besu­cher nicht mehr auf das Kreuz­zei­chen mit Weih­was­ser ver­zich­ten. An der Sakris­tei­pfor­te am für Got­tes­diens­te geöff­ne­ten West­ein­gang steht ab sofort ein berüh­rungs­lo­ser Weihwasserspender.

Wenn man die Hand unter den Hahn hält, wird auto­ma­tisch und kon­takt­los ein Trop­fen geweih­tes Was­ser gespen­det. „Der frei­ste­hen­de Hahn ist direkt am Weih­was­ser­be­cken auf­ge­stellt und unter­schei­det sich durch sein wer­ti­ges Design deut­lich von den Des­in­fek­ti­ons­mit­tel­spen­dern, sodass kei­ne Ver­wechs­lungs­ge­fahr besteht“, erläu­ter­te Bir­git Kast­ner, Haupt­ab­tei­lungs­lei­te­rin für Kunst und Kul­tur im Ordi­na­ri­at. Wenn sich das Modell mit der Bezeich­nung „Holy Drop“ bewährt, sol­len die Spen­der an allen Ein­gän­gen auf­ge­stellt wer­den. Zu Beginn der Coro­na-Pan­de­mie waren in allen Kir­chen aus Infek­ti­ons­schutz­grün­den die Weih­was­ser­be­cken geleert worden.

Gemein­sa­mer Gestaltungswille

Bür­ger­meis­ter und lei­ten­de Mit­ar­bei­ter des Land­rats­am­tes dis­ku­tie­ren Zukunftsthemen

Die Gemein­den und der Land­kreis Bam­berg sind fest ent­schlos­sen, das Bam­ber­ger Land auch in Zukunft in enger Abstim­mung zu gestal­ten. Das wur­de bei der Klau­sur­ta­gung deut­lich, zu der Land­rat Johann Kalb und der Kreis­vor­sit­zen­de des Baye­ri­schen Gemein­de­ta­ges Wolf­gang Desel die Bür­ger­meis­ter und lei­ten­de Mit­ar­bei­ter des Land­rats­am­tes ein­ge­la­den hatten.

Das The­men­spek­trum reich­te von Kli­ma­schutz, Mobi­li­tät und Coro­na über den Kata­stro­phen­schutz bis zum Baurecht.

„Wir müs­sen den Kata­stro­phen­schutz auch für das Bam­ber­ger Land neu den­ken“, kün­dig­te Land­rat Johann Kalb für ein Schwer­punkt­the­ma an, dass die Erkennt­nis­se aus der Pan­de­mie und aus Groß­scha­dens­er­eig­nis­sen in ein Kon­zept ein­flie­ßen wer­den, wie der Kata­stro­phen­schutz künf­tig auf­ge­stellt wer­den muss. Im Feu­er­wehr­we­sen sind mit den Pla­nun­gen für ein neu­es Atem­schutz­zen­trum bereits ers­te wich­ti­ge Wei­chen gestellt. Glei­ches gilt für den Ret­tungs­zweck­ver­band Bam­berg-Forch­heim, der in die Pla­nun­gen für eine neue Ret­tungs­leit­stel­le in But­ten­heim ein­ge­stie­gen ist.

Wie wich­tig die Zusam­men­ar­beit des Land­krei­ses mit den Gemein­den im Kata­stro­phen­fall ist, hat nach dem Wor­ten von Land­rat Kalb die Coro­na-Pan­de­mie gezeigt. „Ihr habt zum Bei­spiel unbü­ro­kra­tisch kom­mu­na­le Test­zen­tren aus dem Boden gestampft, bis heu­te mehr als 100.000 Schnell­tests gemacht und mehr als eine Mil­li­on Stück Mate­ria­li­en – Mas­ken, Tests et cete­ra – an Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, Ärz­te, Logo­pä­den oder Pfle­ge­diens­te verteilt.“


Ers­te Mobil­sta­tio­nen für vier Gemeinden


Gemein­sa­me Anstren­gun­gen sind auch beim Kli­ma­schutz not­wen­dig. Kon­se­quent wol­len der Land­kreis und die Kom­mu­nen das Kli­ma­an­pas­sungs-kon­zept umset­zen. Die Spann­brei­te reicht dabei von einem digi­ta­len Solar­flä­chen­ka­tas­ter über ein kom­mu­na­les Ener­gie­ma­nage­ment, einen neu­en Kli­ma­an­pas­sungs­ma­na­ger oder einer geziel­ten Bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung bis zum Wer­ben für einen res­sour­cen­scho­nen­den Lebensstil.

Der­zeit macht die Mobi­li­tät rund ein Fünf­tel des Koh­len­di­oxid­aus­sto­ßes in Deutsch­land aus. Ers­te sicht­ba­re Zei­chen der Mobi­li­täts­wen­de wer­den die ers­ten Mobil­sta­tio­nen für vier Gemein­den wer­den. Die Bestand­tei­le wer­den noch in die­sem Jahr gelie­fert. Im ers­ten Quar­tal sol­len die Mobil­sta­tio­nen in Betrieb gehen. Das inter­mo­da­le Mobi­li­täts­kon­zept sieht vor, dass ein Weg mit ver­schie­de­nen Ver­kehrs­mit­teln zurück­ge­legt wird. Die Mobil­sta­tio­nen bil­den die Kno­ten dafür. Wesent­li­cher Bestand­teil einer mög­lichst emis­si­ons-frei­en Mobi­li­tät ist ein leis­tungs­fä­hi­ger ÖPNV.

Eine über­wie­gen­de Mehr­heit der Bür­ger­meis­ter emp­fahl den zustän­di­gen Kreis­gre­mi­en, bei der im kom­men­den Jahr anste­hen­den Aus­schrei­bung an den Gel­ben Säcken für die Wert­stoff­samm­lung fest­zu­hal­ten. Mit einer Neue­rung: ab 2023, so die Emp­feh­lung, sol­len auch Metall-Dosen in die Gel­ben Säcke. Dies wür­de die zen­tra­len Sam­mel­stel­len, die häu­fig ver­schmutz sind, über­flüs­sig machen.

„Wir wol­len die Anzie­hungs­kraft der Regi­on stär­ken! Wir wol­len die Regi­on und hier zum Bei­spiel die 150 hid­den cham­pi­ons sicht­bar machen“, warb Geschäfts­füh­re­rin Dr. Chris­ta Stan­de­cker für die Euro­päi­sche Metro­pol­re­gi­on Nürn­berg. Wich­ti­ge Schwer­punk­te sind auch der Mobi­li­täts­wan­del und der Kli­ma­schutz, „85 Teil­neh­mer betei­li­gen sich am Pakt zur nach­hal­ti­gen Beschaf­fung in den Kom­mu­nen der Metro­pol­re­gi­on.“ Weil die EMN einen der höchs­ten Antei­le land­wirt­schaft­lich genutz­ter Flä­chen in Deutsch­land und eine sehr hohe Dich­te der regio­nal pro­du­zier­ten Pro­duk­te aus­weist, strebt die Metro­pol­re­gi­on nach dem Titel Weltagrarkulturerbe.

Die Teil­neh­mer der Klau­sur­ta­gung erhiel­ten vie­le wei­te­re Infor­ma­tio­nen wie zum Beispiel,

  • wie der Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen die Pan­de­mie bewäl­tigt hat und in die­ser Pha­se von 40 auf nahe­zu zeit­wei­se 120 Mit­ar­bei­ter ange­wach­sen ist,
  • dass mit vor­aus­sicht­lich 1.200 Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren 2021 ein neu­er Höchst­stand erreicht wird,
  • dass die Bau­vor­ha­ben 2021 Inves­ti­tio­nen von rund 310 Mil­lio­nen Euro aus­lö­sen werden,
  • dass die Volks­hoch­schu­le 280 Kur­se anbietet,
  • dass der Land­kreis die größ­te Musik­schu­le in Ober­fran­ken betreibt,
  • dass das Lite­ra­tur­fes­ti­val oder inter­na­tio­na­le Wochen sehr gut ange­nom­men werden,
  • dass die zwölf Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auf Gebäu­den des Land­krei­ses mehr als 200.000 Kilo­watt­stun­den Strom pro Jahr erzeugen,
  • dass sich der Koh­len­di­oxid-Aus­stoß der Lie­gen­schaf­ten des Land-krei­ses in einem Jahr­zehnt um mehr als 75 Pro­zent ver­rin­gert hat.

Wirt­schaft­li­che Lage in Ober­fran­ken deut­lich erholt

Lie­fer­eng­päs­se und ver­hal­te­ner Kon­sum dämp­fen Erwartungen

Die ober­frän­ki­sche Wirt­schaft konn­te über den Som­mer viel Boden gut machen, teilt die IHK für Ober­fran­ken mit. Aller­dings drü­cken zuse­hends Lie­fer­eng­päs­se, stei­gen­de Roh­stoff- und Ein­kaufs­prei­se, eine nur schlei­chen­de Kon­sum­er­ho­lung und Unsi­cher­hei­ten über den wei­te­ren Ver­lauf der Coro­na-Pan­de­mie auf die Erwartungen.

Der IHK-Kon­junk­tur­kli­ma­in­dex kann aber trotz die­ser Unsi­cher­hei­ten dank der aktu­ell guten Geschäfts­la­ge deut­lich zule­gen und notiert bei 120 Zählern.

Nach­hol­ef­fek­te und ein wei­test­ge­hend rei­bungs­lo­ser Wirt­schafts­be­trieb über die Som­mer­mo­na­te wir­ken sich posi­tiv auf die Geschäfts­la­ge vie­ler ober­frän­ki­scher Unter­neh­men aus, so dass die Wirt­schaft gestärkt in den Herbst star­ten kann. Rund die Hälf­te der Unter­neh­men ist mit ihrer aktu­el­len Geschäfts­la­ge zufrie­den, im Mai war es nur ein knap­pes Drit­tel. Ledig­lich 14 Pro­zent berich­ten von einer schlech­ten Geschäfts­la­ge und damit 17 Pro­zent­punk­te weni­ger als noch im Früh­jahr. Die­se posi­ti­ve Ent­wick­lung zieht sich in unter­schied­lich star­ker Aus­prä­gung durch alle Bran­chen. „Die ober­frän­ki­sche Wirt­schaft lässt die Pan­de­mie nach und nach hin­ter sich”, kon­sta­tiert Son­ja Weig­and, Prä­si­den­tin der IHK für Ober­fran­ken Bayreuth.


Durch die Bank weg eine gute Geschäftslage

In allen Bran­chen fällt der Sal­do wie­der spür­bar posi­ti­ver aus. Auf­fal­lend opti­mis­tisch gestimmt sind wei­ter­hin der Bau und der Dienst­leis­tungs­sek­tor; nach schwe­ren Mona­ten und star­ken Beschrän­kun­gen auch der Tou­ris­mus­sek­tor. Aber auch im Ein­zel- und Groß­han­del sowie in der Indus­trie wird die der­zei­ti­ge Geschäfts­la­ge mehr­heit­lich posi­tiv ein­ge­schätzt. Sowohl inner­halb Deutsch­lands als auch auf dem inter­na­tio­na­len Par­kett konn­ten Umsatz und Auf­trags­vo­lu­men gestei­gert wer­den. Damit schaf­fen bei­de Indi­ka­to­ren die Trendwende.


Hemm­schuh Fachkräftemangel

So erfreu­lich der wirt­schaft­li­che Auf­schwung auf brei­ter Basis ist, so jäh wird er in etli­chen Bran­chen und Unter­neh­men durch feh­len­de Arbeits- und Fach­kräf­te aus­ge­bremst. Über 60 Pro­zent der Befrag­ten stu­fen den Fach­kräf­te­man­gel als erheb­li­ches wirt­schaft­li­ches Risi­ko für das eige­ne Unter­neh­men ein. Kon­kret kön­nen aktu­ell 49 Pro­zent der befrag­ten Betrie­be offe­ne Stel­len nicht nach­be­set­zen. Beson­ders dra­ma­tisch ist die Situa­ti­on dabei im Tou­ris­mus­sek­tor und im Bau­ge­wer­be. Damit bleibt der Fach­kräf­te­man­gel zusam­men mit der Ent­wick­lung der Ener­gie- und Roh­stoff­prei­se für vie­le Betrie­be das größ­te Wachstumshemmnis.


Risi­ken und wach­sen­de Her­aus­for­de­run­gen drü­cken die Erwartungen

Vie­le Unter­neh­men kön­nen auf­grund von Lie­fer­eng­päs­sen und mas­siv gestie­ge­ner Roh­stoff­prei­se ihre Pro­duk­ti­on nicht hoch­fah­ren, obwohl die Auf­trags­bü­cher gut gefüllt sind. „Nicht die Nach­fra­ge hemmt der­zeit das Wachs­tum, son­dern das Ange­bot. Eine äußerst unge­wöhn­li­che Situa­ti­on”, so IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Gabrie­le Hohen­ner. „Vor die­sem Hin­ter­grund ist es nicht wirk­lich über­ra­schend, dass die Prei­se stei­gen und die Lie­fer­fris­ten immer län­ger wer­den. Das trübt die Erwar­tun­gen für die kom­men­den zwölf Mona­te ein.” Rund ein Vier­tel der befrag­ten Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer rech­net vor die­sem Hin­ter­grund mit einer Ver­bes­se­rung der Geschäfts­la­ge, 19 Pro­zent gehen von einer Ver­schlech­te­rung aus.

Opti­mis­mus herr­schen vor allem in der Indus­trie, im Groß­han­del und im Dienst­leis­tungs­sek­tor, wäh­rend im Ein­zel­han­del und im Tou­ris­mus wei­ter­hin die nega­ti­ven Erwar­tun­gen über­wie­gen. Weig­and: „Bele­bun­gen erwar­ten die Unter­neh­men in ers­ter Linie durch die Auslandsnachfrage.”


Mehr Inves­ti­tio­nen geplant

Hohen­ner: „Die Inves­ti­ti­ons­nei­gung hellt sich wei­ter auf. Vor allem in der Indus­trie und im Groß­han­del pla­nen vie­le Unter­neh­men mit stei­gen­den Investitionen.”

Ein ähn­li­ches Bild ergibt sich bei den Beschäf­tig­ten­pla­nun­gen der ober­frän­ki­schen Wirt­schaft. 19 Pro­zent der Befrag­ten wol­len Per­so­nal ein­stel­len, einen Abbau der Mit­ar­bei­ter­zah­len erwar­ten hin­ge­gen 13 Pro­zent. Grö­ße­re Zuwäch­se pro­gnos­ti­zie­ren der Dienst­leis­tungs­sek­tor und wie­der­um die Indus­trie. Weig­and: „Aller­dings, das Per­so­nal muss erst ein­mal ver­füg­bar sein.”


Was nun aus Ber­lin erwar­tet wird

Von der Poli­tik erwar­ten sich die Unter­neh­men vor allem eine rasche Regie­rungs­bil­dung und Pla­nungs­si­cher­heit. „Zu wich­tig ist eine hand­lungs­fä­hi­ge Regie­rung ange­sichts der anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen”, betont Weig­and. Dabei ste­hen bei den ober­frän­ki­schen Betrie­ben neben der Pan­de­mie­be­wäl­ti­gung das Vor­an­trei­ben der Digi­ta­li­sie­rung, wett­be­werbs­fä­hi­ge Unter­neh­mens­steu­ern und tages­ak­tu­ell das Ein­wir­ken auf die Ent­wick­lung der Ener­gie- und Roh­stoff­prei­se ganz oben auf der Lis­te. Weig­and: „Es geht um nichts Gerin­ge­res als um die Siche­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­or­tes Deutschland!”

Erleich­te­run­gen ab Mon­tag, 11. Oktober

7‑Ta­ge-Inzi­denz in der Stadt Bam­berg seit drei Tagen unter 35

In der Stadt Bam­berg wur­de der 7‑Tages Inzi­denz­wert von 35 Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus je 100.000 Ein­woh­ner an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter­schrit­ten. Am Sams­tag mel­de­te das Robert Koch-Insti­tut einen Inzi­denz­wert von 28,7 für die Stadt Bam­berg (Don­ners­tag, 33,9; Frei­tag 28,7). Damit tre­ten laut einer heu­ti­gen Bekannt­ma­chung der Stadt Bam­berg inzi­denz­ab­hän­gi­ge Erleich­te­run­gen in Kraft.

Bis­lang galt ver­pflich­tend die soge­nann­te 3‑G-Regel, wonach für den Zugang zu geschlos­se­nen Räu­men, bei­spiels­wei­se bei öffent­li­chen und pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen bis 1.000 Per­so­nen in nicht­pri­va­ten Räum­lich­kei­ten, Sport­stät­ten und Fit­ness­stu­di­os oder Kinos und Muse­en sowie für Dienst­leis­tun­gen, bei denen eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist, nur Per­so­nen Zugang haben dür­fen, die geimpft, gene­sen oder getes­tet sind.

Die­se ver­pflich­ten­de Regel gilt ab Mon­tag, 11. Okto­ber, nicht mehr. Gleich­wohl kön­nen aber Ver­an­stal­ter oder Ein­rich­tun­gen auf frei­wil­li­ger Basis wei­ter­hin 3‑G, 3‑G-Plus oder 2‑G anwen­den. Wer also eine Ver­an­stal­tung oder Ein­rich­tung besu­chen möch­te, soll­te sich vor­her direkt infor­mie­ren, ob es dort wei­ter­hin Zugangs­be­schrän­kun­gen gibt. Die Stadt Bam­berg strebt für ihre Ver­an­stal­tungs­or­te und Ein­rich­tun­gen ab 1. Novem­ber eine ein­heit­li­che Anwen­dung von 3G-Plus an.

Inzi­denz­un­ab­hän­gig, also auch bei Inzi­denz­wer­ten unter 35, gilt wei­ter­hin, dass der Zugang zu Volks­fes­ten, Dis­ko­the­ken, Bor­dell­be­trie­ben sowie ver­gleich­ba­ren Frei­zeit­ein­rich­tun­gen und zu Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Per­so­nen nur durch Gene­se­ne, Geimpf­te oder Getes­te­te erfol­gen darf. 

Soll­te die Stadt Bam­berg an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 35 wie­der über­schrei­ten, erfolgt eine erneu­te Bekannt­ma­chung der Stadt Bam­berg. Die vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen fin­den dann ab dem über­nächs­ten auf die Bekannt­ma­chung fol­gen­den Tag kei­ne Anwen­dung mehr.

1 3 4 5 6 7 14