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Deutsches Kinderhilfswerk

Gefähr­dung von UN-Kinderrechtskonvention

Spiel­platz­aus­bau: Kin­der­hilfs­werk kri­ti­siert baye­ri­sche Regierung

Das Deut­sche Kin­der­hilfs­werk hat Ände­rungs­plä­ne der baye­ri­schen Lan­des­re­gie­rung beim Bau haus­na­her Kin­der­spiel­plät­ze kri­ti­siert. Die­se wür­den eine eine UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on gefährden.

Im Rah­men einer Reform der baye­ri­schen Bau­ord­nung soll eine staat­lich ange­ord­ne­te Kin­der­spiel­platz­pflicht künf­tig nicht mehr auf Lan­des­ebe­ne, son­dern über die Kom­mu­nen gere­gelt wer­den. Außer­dem soll es künf­tig nicht mehr ab drei, son­dern erst ab fünf neu zu schaf­fen­den Wohn­ein­hei­ten ver­pflich­tend sein, einen Spiel­platz hin­zu­zu­bau­en. Die­se Plä­ne der Söder-Regie­rung hat das Deut­sche Kin­der­hilfs­werk nun kri­ti­siert, wie die Kin­der­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on mitteilt.

Die geplan­ten Ände­run­gen bei der Lage der Spiel­plät­ze gefähr­det aus Sicht des Kin­der­hilfs­werks ein in der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on nor­mier­tes Kin­der­recht auf Spiel. „Ins­be­son­de­re in Groß­städ­ten, aber auch dar­über hin­aus brau­chen Kin­der ein eng­ma­schi­ges Netz aus abwechs­lungs­rei­chen, durch Grün- und Wege­ver­bin­dun­gen mit­ein­an­der ver­knüpf­ten Spiel­ge­le­gen­hei­ten, die zum frei­en, mög­lichst selbst­be­stimm­ten Spie­len ein­la­den“, sagt Hol­ger Hof­mann, Bun­des­ge­schäfts­füh­rer des Deut­schen Kin­der­hilfs­wer­kes. „Einen wich­ti­gen Bau­stein in die­sem Netz bil­den ins­be­son­de­re für jün­ge­re Kin­der die leicht erreich­ba­ren haus­na­hen Spiel­plät­ze. Der Akti­ons­ra­di­us der Jüngs­ten ver­grö­ßert sich erst mit den Jah­ren und sta­gniert dabei sogar, wenn frü­he Erfah­run­gen auf haus­na­hen Spiel­plät­zen aus­blei­ben. Die Plä­ne der Lan­des­re­gie­rung kon­ter­ka­rie­ren das drän­gen­de Pro­blem, einer Media­ti­sie­rung und Bewe­gungs­ar­mut von Kin­dern entgegenzuwirken.“

Kin­der­hilfs­werk for­dert Ver­schär­fung der Spielplatzpflicht

Bereits seit eini­gen Jah­ren beob­ach­te das Hilfs­werk außer­dem mit gro­ßer Sor­ge, so die Mit­tei­lung wei­ter, dass vie­le pri­va­te Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern ihrer Pflicht zur Schaf­fung von Spiel­ge­le­gen­hei­ten auf dem eige­nen Grund­stück nicht mehr im aus­rei­chen­den Maße nachkommen.

„Selbst wenn Kom­mu­nen sie nicht längst von die­ser Pflicht befrei­en“, sagt Hof­mann wei­ter, „die Kon­trol­le der Umset­zung erfolgt viel zu sel­ten. Damit geht nicht nur ein bedeu­ten­des Flä­chen­po­ten­ti­al ver­lo­ren, der Nut­zungs­druck auf die ver­blie­be­nen öffent­li­chen Spiel­flä­chen steigt dadurch um ein Viel­fa­ches. Mit den geplan­ten Ände­run­gen im Rah­men der Reform der baye­ri­schen Bau­ord­nung droht sich die­se Situa­ti­on wei­ter zu verschärfen.“

Sich dar­auf zu beru­fen, wie es die Lan­des­re­gie­rung tut, dass Kom­mu­nen am bes­ten wis­sen, wo die Spiel­plät­ze am drin­gends­ten gebraucht wer­den, ver­ken­ne die Gefahr, dass im Zwei­fel zwei sozia­le Belan­ge auf dem Rücken der Kleins­ten gegen­ein­an­der aus­ge­spielt wür­den. Dabei han­de­le es sich um das Recht auf bezahl­ba­ren Wohn­raum und das Recht auf Spiel. „Dar­über hin­aus befürch­ten wir, dass Bay­ern ande­ren Bun­des­län­dern als schlech­tes Vor­bild die­nen könn­te. Statt­des­sen for­dern wir eine Ver­schär­fung und Prä­zi­sie­rung der Spiel­platz­pflicht“, so Hol­ger Hofmann.