Das Deutsche Kinderhilfswerk hat Änderungspläne der bayerischen Landesregierung beim Bau hausnaher Kinderspielplätze kritisiert. Diese würden eine eine UN-Kinderrechtskonvention gefährden.
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Gefährdung von UN-Kinderrechtskonvention
Spielplatzausbau: Kinderhilfswerk kritisiert bayerische Regierung
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat Änderungspläne der bayerischen Landesregierung beim Bau hausnaher Kinderspielplätze kritisiert. Diese würden eine eine UN-Kinderrechtskonvention gefährden.
Im Rahmen einer Reform der bayerischen Bauordnung soll eine staatlich angeordnete Kinderspielplatzpflicht künftig nicht mehr auf Landesebene, sondern über die Kommunen geregelt werden. Außerdem soll es künftig nicht mehr ab drei, sondern erst ab fünf neu zu schaffenden Wohneinheiten verpflichtend sein, einen Spielplatz hinzuzubauen. Diese Pläne der Söder-Regierung hat das Deutsche Kinderhilfswerk nun kritisiert, wie die Kinderrechtsorganisation mitteilt.
Die geplanten Änderungen bei der Lage der Spielplätze gefährdet aus Sicht des Kinderhilfswerks ein in der UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht auf Spiel. „Insbesondere in Großstädten, aber auch darüber hinaus brauchen Kinder ein engmaschiges Netz aus abwechslungsreichen, durch Grün- und Wegeverbindungen miteinander verknüpften Spielgelegenheiten, die zum freien, möglichst selbstbestimmten Spielen einladen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Einen wichtigen Baustein in diesem Netz bilden insbesondere für jüngere Kinder die leicht erreichbaren hausnahen Spielplätze. Der Aktionsradius der Jüngsten vergrößert sich erst mit den Jahren und stagniert dabei sogar, wenn frühe Erfahrungen auf hausnahen Spielplätzen ausbleiben. Die Pläne der Landesregierung konterkarieren das drängende Problem, einer Mediatisierung und Bewegungsarmut von Kindern entgegenzuwirken.“
Kinderhilfswerk fordert Verschärfung der Spielplatzpflicht
Bereits seit einigen Jahren beobachte das Hilfswerk außerdem mit großer Sorge, so die Mitteilung weiter, dass viele private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ihrer Pflicht zur Schaffung von Spielgelegenheiten auf dem eigenen Grundstück nicht mehr im ausreichenden Maße nachkommen.
„Selbst wenn Kommunen sie nicht längst von dieser Pflicht befreien“, sagt Hofmann weiter, „die Kontrolle der Umsetzung erfolgt viel zu selten. Damit geht nicht nur ein bedeutendes Flächenpotential verloren, der Nutzungsdruck auf die verbliebenen öffentlichen Spielflächen steigt dadurch um ein Vielfaches. Mit den geplanten Änderungen im Rahmen der Reform der bayerischen Bauordnung droht sich diese Situation weiter zu verschärfen.“
Sich darauf zu berufen, wie es die Landesregierung tut, dass Kommunen am besten wissen, wo die Spielplätze am dringendsten gebraucht werden, verkenne die Gefahr, dass im Zweifel zwei soziale Belange auf dem Rücken der Kleinsten gegeneinander ausgespielt würden. Dabei handele es sich um das Recht auf bezahlbaren Wohnraum und das Recht auf Spiel. „Darüber hinaus befürchten wir, dass Bayern anderen Bundesländern als schlechtes Vorbild dienen könnte. Stattdessen fordern wir eine Verschärfung und Präzisierung der Spielplatzpflicht“, so Holger Hofmann.