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DGB

vbw zur DGB-For­de­rung zum Nach­ho­len von Feiertagen

„Wir soll­ten nicht weni­ger, son­dern mehr arbeiten“

Die vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. lehnt die DGB-For­de­rung zum Aus­gleich von gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen, die auf einen Sams­tag oder Sonn­tag fal­len, an einem Werk­tag ent­schie­den ab.

„Fei­er­ta­ge als zusätz­li­chen Urlaub zu ver­ste­hen, ent­behrt dem Sinn und Zweck der auf Besin­nung auf einen bestimm­ten Anlass gedach­ten Fei­er­lich­kei­ten“, so vbw Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bert­ram Bros­sardt. Es zei­ge zudem in der aktu­el­len wirt­schaft­li­chen Lage einen ekla­tan­ten Rea­li­täts­ver­lust. Wer mit­ten in der längs­ten Wirt­schafts­kri­se seit Bestehen der Bun­des­re­pu­blik, ange­sichts der immer mehr Fahrt auf­neh­men­den Deindus­tria­li­sie­rung und des dra­ma­ti­schen Arbeits­platz­ab­baus in der Indus­trie die For­de­rung nach weni­ger Arbeit erhe­be, der ver­ken­ne den Ernst der Lage. „Die Wahr­heit ist, dass wir zu wenig arbei­ten und auch des­halb welt­weit nicht mehr wett­be­werbs­fä­hig sind. Die Arbeits­kos­ten sind zu hoch, Arbeit am Stand­ort ist zu teu­er gewor­den. Wir soll­ten nicht weni­ger, son­dern mehr arbeiten.“

Aller­hei­li­gen fiel zuletzt im Jahr 2020 auf ein Wochen­en­de. „Wenn wir Fei­er­ta­ge belie­big nach­ho­len, ent­wer­ten wir ihren ursprüng­li­chen Sinn. Denn dann steht nicht mehr der reli­giö­se, his­to­ri­sche oder gesell­schafts­po­li­ti­sche Anlass im Vor­der­grund, son­dern die Frei­zeit.“ Und es sei ein weit ver­brei­te­ter Irr­glau­be, dass die­se in ande­ren Län­dern ein­fach nach­ge­holt wer­den. In den USA und Japan gebe es für pri­va­te Arbeit­ge­ber gar kei­ne gesetz­li­che Pflicht zur Arbeits­frei­stel­lung an Fei­er­ta­gen und in Groß­bri­tan­ni­en wie­der­um kön­ne der Arbeit­ge­ber frei­ge­nom­me­ne Fei­er­ta­ge vom Jah­res­ur­laub abzie­hen, erklärt Bros­sardt und ergänzt: „Es besteht in Deutsch­land ein gesetz­li­cher Anspruch auf vier Wochen Erho­lungs­ur­laub pro Jahr. Vie­le Arbeit­ge­ber bie­ten ihren Arbeit­neh­mern ins­ge­samt sechs Wochen Erho­lungs­ur­laub, zum Bei­spiel auf tarif­li­cher oder arbeits­ver­trag­li­cher Grund­la­ge.“ Er weist dar­auf hin, dass Deutsch­land schon heu­te mehr freie Tage als der Durch­schnitt der Indus­trie­län­der welt­weit hat, und Bay­ern hat mehr Fei­er­ta­ge als jedes ande­re Bundesland.

„Um den Stand­ort wie­der attrak­tiv für Inves­ti­tio­nen zu machen, müss­ten wir viel­mehr einen zusätz­li­chen Tag arbei­ten, allein das wür­de die Staats­ein­nah­men um rund 2,5 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich wach­sen las­sen. Das wäre ein akti­ver Schritt zu mehr Wett­be­werbs­fä­hig­keit, der DGB-Vor­schlag dage­gen das genaue Gegen­teil“, so Bros­sardt abschließend.