Am 17. Februar trat eine neue EU-Verordnung in Kraft. Dieser Digital Services Act soll digitale Dienstleister, vor allem Online-Plattformen, zu mehr Schutz
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Verbraucherzentrale Bayern
Digital Services Act: Mehr Rechte gegenüber Online-Plattformen und Suchmaschinen
Am 17. Februar trat eine neue EU-Verordnung in Kraft. Dieser Digital Services Act soll digitale Dienstleister, vor allem Online-Plattformen, zu mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher:innen verpflichten.
Webseiten, Apps, soziale Netzwerke oder Online-Marktplätze: Im Alltag sind sie oft kaum mehr wegzudenken. Mit dem technischen Fortschritt machen Anbieter sich jedoch auch zunehmend problematische Verhaltensweisen zunutze, so die Verbraucherzentrale Bayern in einer Mitteilung. Immer wieder würden beispielsweise sogenannte Dark Patterns eingesetzt. Das sind digitale Designs etwa auf Webseiten, mit deren Hilfe Nutzer:innen zu ungewollten Handlungen verleitet werden. Eine nun in Kraft getretene, neue Verordnung der EU, der Digital Services Act, soll diese und andere bedenkliche Verhaltensweisen ab sofort eindämmen. Die neue Verordnung gilt seit dem 17. Februar und verpflichtet digitale Dienstleister zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber ihren Nutzenden.
„Verbraucher sollen sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher bewegen können”, sagt Nikolaus Stumpf, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dafür ist es erforderlich, dass manipulative Designs wie etwa Dark Patterns, aber auch gesundheitsgefährdende Produkte oder illegale Inhalte, leichter gemeldet und entfernt werden können.“
Zudem erhalten Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten. Sehr große Dienste müssen demgemäß eine zentrale Kontaktstelle für Beschwerden angeben. Plattformen müssen zudem jede Werbung kennzeichnen und informieren, wer dafür bezahlt hat. Bei Minderjährigen Nutzer:innen gilt zukünftig sogar, dass ihre persönlichen Daten nicht mehr für die Anzeige von Werbung verwendet werden dürfen.