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Digital Services Act

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Digi­tal Ser­vices Act: Mehr Rech­te gegen­über Online-Platt­for­men und Suchmaschinen

Am 17. Febru­ar trat eine neue EU-Ver­ord­nung in Kraft. Die­ser Digi­tal Ser­vices Act soll digi­ta­le Dienst­leis­ter, vor allem Online-Platt­for­men, zu mehr Schutz und Trans­pa­renz für Verbraucher:innen verpflichten.

Web­sei­ten, Apps, sozia­le Netz­wer­ke oder Online-Markt­plät­ze: Im All­tag sind sie oft kaum mehr weg­zu­den­ken. Mit dem tech­ni­schen Fort­schritt machen Anbie­ter sich jedoch auch zuneh­mend pro­ble­ma­ti­sche Ver­hal­tens­wei­sen zunut­ze, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern in einer Mit­tei­lung. Immer wie­der wür­den bei­spiels­wei­se soge­nann­te Dark Pat­terns ein­ge­setzt. Das sind digi­ta­le Designs etwa auf Web­sei­ten, mit deren Hil­fe Nutzer:innen zu unge­woll­ten Hand­lun­gen ver­lei­tet wer­den. Eine nun in Kraft getre­te­ne, neue Ver­ord­nung der EU, der Digi­tal Ser­vices Act, soll die­se und ande­re bedenk­li­che Ver­hal­tens­wei­sen ab sofort ein­däm­men. Die neue Ver­ord­nung gilt seit dem 17. Febru­ar und ver­pflich­tet digi­ta­le Dienst­leis­ter zu mehr Schutz und Trans­pa­renz gegen­über ihren Nutzenden.

„Ver­brau­cher sol­len sich in der digi­ta­len Welt selbst­be­stimmt und sicher bewe­gen kön­nen”, sagt Niko­laus Stumpf, Jurist bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Dafür ist es erfor­der­lich, dass mani­pu­la­ti­ve Designs wie etwa Dark Pat­terns, aber auch gesund­heits­ge­fähr­den­de Pro­duk­te oder ille­ga­le Inhal­te, leich­ter gemel­det und ent­fernt wer­den kön­nen.“

Zudem erhal­ten Verbraucher:innen bes­se­re Beschwer­de­mög­lich­kei­ten. Sehr gro­ße Diens­te müs­sen dem­ge­mäß eine zen­tra­le Kon­takt­stel­le für Beschwer­den ange­ben. Platt­for­men müs­sen zudem jede Wer­bung kenn­zeich­nen und infor­mie­ren, wer dafür bezahlt hat. Bei Min­der­jäh­ri­gen Nutzer:innen gilt zukünf­tig sogar, dass ihre per­sön­li­chen Daten nicht mehr für die Anzei­ge von Wer­bung ver­wen­det wer­den dürfen.