Am 19.und 20. März werden in allen bayerischen Diözesanverbänden neue Pfarrgemeinderäte gewählt. Eine Chance für Gläubige, ihre Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
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Bayerische Diözesen
Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte
Am 19.und 20. März werden in allen bayerischen Diözesanverbänden neue Pfarrgemeinderäte gewählt. Eine Chance für Gläubige, ihre Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
Die katholische Kirche befindet sich in einer Umbruchsphase. Täglich sieht sie sich mit beispielsweise einer immer weiter wachsenden Zahl von Kirchenaustritten aufgrund immer neuer Missbrauchsfälle und deren schleppender Aufarbeitung konfrontiert.
Im Rahmen des Synodalen Wegs diskutieren Kirchenverantwortliche und Gläubige über Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Gläubigen. Dieses Gesprächsformat dient unter anderem der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Eine Möglichkeit, am Synodalen Weg teil- oder auf ihn Einfluss zu nehmen, sind die Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte am 19. und 20. März in allen bayerischen (Erz-)Diözesen.
Im Erzbistum Bamberg sind alle Katholikinnen und Katholiken im Gebiet der Pfarrgemeinde ihres Hauptwohnsitzes wahlberechtigt, die am Wahltag ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.
Alle, die aktiv am Gemeindeleben einer Pfarrei teilnehmen, aber ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, konnten auf Antrag das aktive Wahlrecht in der gewünschten Pfarrei erhalten.
Die Wahllokale sind in der Regel eine halbe Stunde vor und nach einem Gottesdienst geöffnet. Einige Pfarreien führen auch eine reine Briefwahl durch.
Die Listen der Kandidierenden lassen sich ab 18. März unter www.pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de finden. Ab Montag, 21. März, folgt das Wahlergebnis.
Erzbischof Dr. Ludwig Schick rief im Vorfeld zur Wahl auf: „Indem Sie, liebe Schwestern und Brüder, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, stärken Sie den Frauen und Männern in den Räten den Rücken und unterstützen sie, sich engagiert für Ihre Pfarrgemeinde und Ihren Seelsorgebereich einzusetzen. Betrachten Sie Ihr Wahlrecht als Pflicht, Ihren Beitrag für die Zukunft der Kirche in unserer Erzdiözese Bamberg zu leisten. Gehen Sie wählen!“