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E-Scooter

Vor der Sandkerwa

Glüsen­kamp warnt davor, alko­ho­li­siert E‑Scooter zu fahren

Am 25. August beginnt die 72. Bam­ber­ger Sand­ker­wa. Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp weist aller­dings dar­auf hin, dass es kei­ne gute Idee sei, betrun­ken E‑Scooter zu fahren.

Betrun­ken E‑Scooter zu fah­ren sei nicht nur gefähr­lich, zitiert eine städ­ti­sche Mit­tei­lung Jonas Glüsen­kamp. „Es kann auch noch rich­tig teu­er wer­den, denn für E‑Scooter gel­ten die glei­chen Pro­mil­le­gren­zen wie für Autofahrer.“

Zuletzt gab es in der Stadt meh­re­re Füh­rer­schein­ent­zugs­ver­fah­ren wegen Fahr­ten mit E‑Scootern unter Alkoholeinfluss.

Auch die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt mahnt zur Vor­sicht. „Gene­rell gilt“, sag­te Poli­zei­haupt­kom­mis­sa­rin Bian­ca Zapf: „Wer alko­ho­li­sche Geträn­ke kon­su­miert und dann ein Fahr­zeug führt, muss damit rech­nen, dass der Füh­rer­schein in Gefahr ist. Denn bereits ab einem Alko­hol­wert von 0,3 Pro­mil­le kann eine Straf­tat vor­lie­gen, wenn beim Fahr­ver­hal­ten Aus­fall­erschei­nun­gen fest­ge­stellt wer­den bezie­hungs­wei­se es zu einem Unfall kommt.“

Auch müss­ten sich Besit­zer einer Fahr­erlaub­nis auf Pro­be im Kla­ren dar­über sein, dass beim Alko­hol­kon­sum für sie stren­ge­re Regeln, auch bei der Nut­zung von E‑Scootern, gel­ten wür­den. Ein Ver­stoß kos­te min­des­tens 250 Euro und einen Punkt in Flensburg.