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E-Scooter

Im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürnberg

Pira­ten­par­tei Bam­berg kri­ti­siert Mit­nah­me­ver­bot von E‑Scootern

Die Pira­ten­par­tei Bam­berg hat ein kürz­lich ein­ge­führ­tes Mit­nah­me­ver­bot von E‑Scootern in den Ver­kehrs­mit­teln des Ver­kehrs­ver­bunds Groß­raum Nürn­berg und damit auch in jenen der Stadt­wer­ke Bam­berg kri­ti­siert. Dabei han­de­le es sich um eine Ein­schrän­kung der Mobilität.

Seit 13. Mai ist es ver­bo­ten, in U‑Bahnen, Stra­ßen­bah­nen und Bus­sen im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN), wozu auch der öffent­li­che von den Stadt­wer­ken orga­ni­sier­te Bam­ber­ger Ver­kehr gehört, E‑Scooter mit­zu­neh­men. Wie der VGN mit­teil­te, wur­de die­se Ent­schei­dung am 8. Mai gefällt. Damit fol­ge man einer Sicher­heits­emp­feh­lung des Ver­ban­des Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV), die in vie­len wei­te­ren Städ­ten schon umge­setzt wor­den sei. Als Grund gab der VGN ein Brand- und Explo­si­ons­ri­si­ko an, das von den Akkus der Rol­ler aus­ge­he. Die Pira­ten­par­tei Bam­berg hat die Ent­schei­dung in einer Mit­tei­lung nun kritisiert.

Das Ver­bot beein­träch­ti­ge die Mobi­li­tät vie­ler Bürger:innen, so die Par­tei, ins­be­son­de­re in den Rand­ge­bie­ten, wo Miet-E-Scoo­ter oft nicht ver­füg­bar sei­en. Die­se Ein­schrän­kung mache den Wech­sel zwi­schen ver­schie­de­nen Ver­kehrs­mit­teln zudem schwie­rig und benach­tei­li­ge Nutzer:innen, die auf die­se umwelt­freund­li­che und fle­xi­ble Trans­port­mög­lich­keit ange­wie­sen sind. Obwohl die Sicher­heits­be­den­ken bezüg­lich der Akkus von E‑Scootern unter­des­sen ver­ständ­lich sei­en wür­den Exper­ten wie der TÜV dar­auf hin­wei­sen, dass moder­ne Akkus bei kor­rek­tem Gebrauch und regel­mä­ßi­ger War­tung sicher sind.

Die Ent­schei­dung der VGN und der Stadt­wer­ke Bam­berg stellt für die Pira­ten­par­tei zudem einen Rück­schritt für die För­de­rung nach­hal­ti­ger Mobi­li­tät dar. E‑Scooter böten eine umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ve zum Auto und könn­ten dazu bei­tra­gen, den öffent­li­chen Nah­ver­kehr attrak­ti­ver zu gestal­ten. Ein Ver­bot könn­te hin­ge­gen dazu füh­ren, dass mehr Men­schen auf weni­ger nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­mit­tel umstei­gen, was den Zie­len des Kli­ma­schut­zes widerspricht.

Die Pira­ten im Raum Bam­berg for­dern des­halb die Ver­ant­wort­li­chen auf, das Mit­nah­me­ver­bot zu über­den­ken und alter­na­ti­ve Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit zu prü­fen. Eine Kom­bi­na­ti­on aus ver­bes­ser­ten Sicher­heits­stan­dards und geziel­ten Kon­trol­len könn­te eine aus­ge­wo­ge­ne­re Lösung dar­stel­len, die sowohl den Sicher­heits­an­for­de­run­gen als auch den Bedürf­nis­sen der Fahr­gäs­te gerecht werde.

Vor der Sandkerwa

Glüsen­kamp warnt davor, alko­ho­li­siert E‑Scooter zu fahren

Am 25. August beginnt die 72. Bam­ber­ger Sand­ker­wa. Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp weist aller­dings dar­auf hin, dass es kei­ne gute Idee sei, betrun­ken E‑Scooter zu fahren.

Betrun­ken E‑Scooter zu fah­ren sei nicht nur gefähr­lich, zitiert eine städ­ti­sche Mit­tei­lung Jonas Glüsen­kamp. „Es kann auch noch rich­tig teu­er wer­den, denn für E‑Scooter gel­ten die glei­chen Pro­mil­le­gren­zen wie für Autofahrer.“

Zuletzt gab es in der Stadt meh­re­re Füh­rer­schein­ent­zugs­ver­fah­ren wegen Fahr­ten mit E‑Scootern unter Alkoholeinfluss.

Auch die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt mahnt zur Vor­sicht. „Gene­rell gilt“, sag­te Poli­zei­haupt­kom­mis­sa­rin Bian­ca Zapf: „Wer alko­ho­li­sche Geträn­ke kon­su­miert und dann ein Fahr­zeug führt, muss damit rech­nen, dass der Füh­rer­schein in Gefahr ist. Denn bereits ab einem Alko­hol­wert von 0,3 Pro­mil­le kann eine Straf­tat vor­lie­gen, wenn beim Fahr­ver­hal­ten Aus­fall­erschei­nun­gen fest­ge­stellt wer­den bezie­hungs­wei­se es zu einem Unfall kommt.“

Auch müss­ten sich Besit­zer einer Fahr­erlaub­nis auf Pro­be im Kla­ren dar­über sein, dass beim Alko­hol­kon­sum für sie stren­ge­re Regeln, auch bei der Nut­zung von E‑Scootern, gel­ten wür­den. Ein Ver­stoß kos­te min­des­tens 250 Euro und einen Punkt in Flensburg.