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Einwendungen

Bahn­aus­bau Bamberg

Plan­un­ter­la­gen ab 8. Febru­ar einsehbar

Wich­ti­ger Etap­pen­schritt auf dem Weg zum vier­glei­si­gen Bahn­aus­bau durch das Stadt­ge­biet Bam­berg für die DB Netz AG: Am kom­men­den Mon­tag, 8. Febru­ar, star­tet die öffent­li­che Aus­le­gung der Antrags­un­ter­la­gen der Bahn, wie die Stadt Bam­berg mit­teilt. Bis zum 8. März besteht dann die Mög­lich­keit zur Ein­sicht­nah­me der Plä­ne und Einzelmaßnahmen.

Digi­tal und ana­log haben Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Behör­den, Insti­tu­tio­nen und Orga­ni­sa­tio­nen ab Mon­tag so die Gele­gen­heit, Beden­ken zu äußern und Ein­fluss zu neh­men. Dabei geht es sowohl um maxi­ma­len Schutz der Anwoh­ner als auch um Land­schafts- und Arten­schutz sowie eine stadt­ver­träg­li­che Aus­ge­stal­tung und Durch­füh­rung des Jahrhundertprojektes.

Abga­be­frist für Ein­wen­dun­gen bis 22. März 2021

Das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für den Aus­bau der Stre­cke zwi­schen Strul­len­dorf und Hall­stadt – der Plan­fest­stel­lungs­ab­schnitt 22 zum Ver­kehrs­pro­jekt Deut­sche Ein­heit (VDE 8.1) ent­lang der Aus­bau­stre­cke Nürn­berg-Ebens­feld – wur­de bereits im Jahr 1994 ein­ge­lei­tet. 1996 und 1998 wur­de die Plan­fest­stel­lung mit dem 1. und 2. Plan­än­de­rungs­ver­fah­ren fort­ge­setzt, jeweils ohne einen Beschluss zu erlas­sen. Gegen­stand der vor­lie­gen­den 3. Ände­rung ist im Wesent­li­chen der eben­erdi­ge vier­glei­si­ge Aus­bau durch die Stadt Bam­berg, wobei der Spur­plan ins­ge­samt ange­passt wur­de. Damit sind Geschwin­dig­kei­ten für die Schnell­fahr­glei­se bis zu 230 Stun­den­ki­lo­me­ter mög­lich. Fer­ner wur­den wesent­li­che Ände­run­gen berück­sich­tigt, wie ein neu­er Hal­te­punkt Bam­berg Süd, die Ver­le­gung der Lade­stra­ße und Abstell­an­la­gen des Schie­nen­per­so­nen­ver­kehrs zur neu­en „Abstell- und Behand­lungs­an­la­ge Nord­ost“ (ehem. „Bahn­be­triebs­werk“), die Ver­le­gung des Bahn­steigs am heu­ti­gen Haus­bahn­steig Gleis 1, die ver­än­der­te Lage und Aus­ge­stal­tung des Ver­bin­dungs­glei­ses als Kreu­zungs­bau­werk am Bahn­hofs­nord­kopf (Bereich „Gleis­drei­eck“) oder der Neu­bau des Hafen­g­lei­ses mit Elektrifizierung.

Die Plan­un­ter­la­gen ent­hal­ten unter ande­rem den Erläu­te­rungs­be­richt, Über­sichts- und Grund­er­werbs­plä­ne, Höhen­plä­ne und Regel­quer­schnit­te zu Stra­ßen und Wegen sowie zur Bahn­tras­se und Unter­la­gen zu Inge­nieur­bau­wer­ken. Zu den Umwelt­aus­wir­kun­gen des Vor­ha­bens geben unter ande­rem die Umwelt­ver­träg­lich­keits­stu­die mit Plä­nen zu Kon­flikt­schwer­punk­ten, der Land­schafts­pfle­ge­ri­sche Begleit­plan ein­schließ­lich Bestands‑, Kon­flikt- sowie Maß­nah­men­plan, der Arten­schutz­fach­bei­trag oder die schall- und erschüt­te­rungs­tech­ni­schen Unter­su­chun­gen Aus­kunft. Letz­te­res weist Über­sich­ten zu Lärm­schutz­wän­den sowie Gebäu­den mit Anspruch auf pas­si­ven Schall­schutz aus. Wei­ter­hin gibt es Unter­la­gen zu Ent­wäs­se­rung, Bau­stel­le­n­er­schlie­ßung und
-trans­port­we­gen sowie Brandschutzkonzepten.

Die Aus­le­gung der Plan­un­ter­la­gen erfolgt durch die digi­ta­le Ver­öf­fent­li­chung auf der Inter­net­sei­te der Regie­rung von Ober­fran­ken als Anhö­rungs­be­hör­de unter http://www.reg-ofr.de/pfa22 . Zusätz­lich besteht bis zum 8. März die­sen Jah­res die Mög­lich­keit zur all­ge­mei­nen – ana­lo­gen – Ein­sicht in die ins­ge­samt 25 Ord­ner mit Erläu­te­run­gen und Plä­nen im Bau­re­fe­rat der Stadt Bam­berg wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den. Für die­sen Fall wird um vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung gebe­ten, tele­fo­nisch unter 0951÷87−1125 oder per Mail an claus.reinhardt@stadt.bamberg.de. Auf die Ein­hal­tung der gel­ten­den Infek­ti­ons­schutz­be­stim­mun­gen im Rah­men der Coro­na-Pan­de­mie wird hingewiesen.

Jeder, des­sen Belan­ge durch das Vor­ha­ben berührt wer­den, kann bis ein­schließ­lich 22. März die­sen Jah­res bei der Stadt Bam­berg oder bei der Regie­rung von Ober­fran­ken, Lud­wig­stra­ße 20, 95444 Bay­reuth, schrift­lich Ein­wen­dun­gen erhe­ben. Ein­wen­dun­gen kön­nen zusätz­lich elek­tro­nisch, auch mit ein­fa­cher E‑Mail, unter Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de vor­ge­bracht wer­den. Dabei müs­sen der gel­tend gemach­te Belang und das Maß sei­ner Beein­träch­ti­gung erkenn­bar sein. Ent­schie­den wird hier­über nach Abschluss des Anhö­rungs­ver­fah­rens durch die Plan­fest­stel­lungs­be­hör­de, dem Eisen­bahn-Bun­des­amt Außen­stel­le Nürnberg.