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Einzelhandel

Lan­des­amt für Statistik

Ein­zel­han­del Bay­ern: Umsatz in den ers­ten neun Mona­ten im Plus

Der Umsatz im Ein­zel­han­del Bay­erns ist in den bis­he­ri­gen Mona­ten des Jah­res 2024 gestie­gen. Die Zahl der Beschäf­tig­ten konn­te aller­dings nicht mit die­ser Ent­wick­lung Schritt halten.

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik nach den ers­ten vor­läu­fi­gen Ergeb­nis­sen der „Monats­sta­tis­tik im Ein­zel­han­del“ mel­det, nahm der nomi­na­le Umsatz im baye­ri­schen Ein­zel­han­del (ohne Kraft­fahr­zeug­han­del) in den ers­ten neun Mona­ten 2024 im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum um 3,5 Pro­zent zu. Der rea­le, also infla­ti­ons­be­rei­nig­te Umsatz stieg um 2,3 Pro­zent. Die Zahl der Beschäf­tig­ten ging aller­dings um 1,5 Pro­zent zurück.

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­tis­tik wei­ter berich­tet, erhöh­te sich der nomi­na­le Umsatz mit Lebens­mit­teln im ers­ten Drei­vier­tel­jahr 2024 um 2,8 Pro­zent und der rea­le Umsatz um 0,6 Pro­zent. Die Zahl der Beschäf­tig­ten der baye­ri­schen Lebens­mit­tel-Ein­zel­händ­ler nahm aller­dings um 4,4 Pro­zent ab.

Im Ein­zel­han­del mit Nicht-Lebens­mit­teln wuchs der nomi­na­le Umsatz um 3,8 Pro­zent und der rea­le Umsatz um 2,9 Pro­zent. Die Zahl der Beschäf­tig­ten erhöh­te sich leicht um 0,2 Pro­zent. Im Ein­zel­han­del in Ver­kaufs­räu­men stieg der Umsatz im ers­ten Drei­vier­tel­jahr 2024 nomi­nal um 1,9 Pro­zent und real um 0,2 Prozent.

Ent­ge­gen die­sem Trend nahm im Han­del mit sons­ti­gen Haus­halts­ge­rä­ten, Tex­ti­li­en, Heim­wer­ker- und Ein­rich­tungs­be­darf sowohl der nomi­na­le als auch der rea­le Umsatz ab. Fer­ner sank der nomi­na­le Umsatz im Ein­zel­han­del mit Gerä­ten der Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik und der rea­le Umsatz mit Ver­lags­pro­duk­ten, Sport­aus­rüs­tun­gen und Spielwaren.

Im Ein­zel­han­del an Ver­kaufs­stän­den und auf Märk­ten stieg der nomi­na­le Umsatz um 3,6 Pro­zent und der rea­le Umsatz um 2,4 Pro­zent. Im Han­del, nicht in Ver­kaufs­räu­men, an Ver­kaufs­stän­den oder auf Märk­ten erhöh­te sich der nomi­na­le Umsatz um 7,1 Pro­zent und der rea­le Umsatz um 6,8 Prozent.

Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Verwaltungsgerichtshofs

Vor­läu­fi­ges Ende der 2G-Regelung

Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat die 2G-Rege­lung im baye­ri­schen Ein­zel­han­del gekippt. Das heißt, ab sofort kön­nen Kun­din­nen und Kun­den in Laden­ge­schäf­ten wie­der ein­kau­fen, ohne Aus­kunft über ihren Impf- oder Gene­se­nen­sta­tus geben zu müssen.

Die 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung erlaub­te es bis­her nur den­je­ni­gen, Laden­ge­schäf­ten des Ein­zel­han­dels zu betre­ten, die voll­stän­dig gegen Covid-19 geimpft oder von einer Coro­na-Erkran­kung gene­sen waren. Die 2G-Rege­lung galt zum Bei­spiel für Spiel­wa­ren- oder Beklei­dungs­ge­schäf­te. Aus­ge­nom­men waren Läden, die der Deckung des täg­li­chen Bedarfs die­nen. Dar­un­ter fal­len unter ande­rem Lebens­mit­tel­ge­schäf­te, Apo­the­ken, Tank­stel­len, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­lä­den oder Baumärkte.

Die Inha­be­rin eines Beleuch­tungs­ge­schäfts in Ober­bay­ern hat­te gegen die­se Rege­lung nun aber geklagt. Sie sah in ihr eine Ver­let­zung ihrer Berufs­frei­heit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat dem Antrag der Klä­ge­rin nun statt­ge­ge­ben. Das bedeu­tet das vor­läu­fi­ge Ende der 2G-Rege­lung und von Ein­lass­kon­trol­len und Vor­zei­gen­müs­sen des Impf- oder Gene­se­nen­sta­tu­s­es im Einzelhandel.

Im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sah der Gerichts­hof zwar eine aus­rei­chen­de gesetz­li­che Grund­la­ge für 2G-Beschrän­kun­gen im Ein­zel­han­del. Um wel­che Geschäf­te es dabei aber genau gehe, dar­über – so die Begrün­dung für das Ende der Rege­lung – gebe die Ver­ord­nung nicht kon­kret genug Aufschluss.

„Ins­be­son­de­re“, so die Begrün­dung des Gerichts­hofs, „im Hin­blick auf die – aus­drück­lich nicht abschlie­ßend gemein­te – Auf­zäh­lung von Aus­nah­men und die unein­heit­li­che Behand­lung von soge­nann­ten „Misch­sor­ti­men­ten“ lässt sich der Ver­ord­nung nicht mit hin­rei­chen­der Gewiss­heit ent­neh­men, wel­che Laden­ge­schäf­te von der Zugangs­be­schrän­kung erfasst werden.“

IHK-For­de­rung nach Gerichtsurteil

“Beschrän­kun­gen im Ein­zel­han­del aufheben!”

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Lüne­burg hat die 2G-Rege­lung im sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­del Nie­der­sach­sens außer Voll­zug gesetzt. Die­ses höchst­rich­ter­li­che Urteil aus Nie­der­sach­sen hat Signal­wir­kung bis nach Bay­ern, beto­nen die Baye­ri­schen Indus­trie- und Han­dels­kam­mern in einem Statement.

„Aus vie­len per­sön­li­chen Gesprä­chen und Tele­fo­na­ten mit Ein­zel­händ­le­rin­nen und Ein­zel­händ­lern wis­sen wir, dass bei vie­len das Weih­nachts­ge­schäft nicht zufrie­den­stel­lend ver­läuft”, so Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. Die der­zei­ti­ge 2G-Rege­lung hält vie­le Kun­den vom Ein­kauf in Laden­ge­schäf­ten ab. Rück­mel­dun­gen berich­ten von bis zu zwei Drit­tel Umsatz­ver­lust. Allein die Prü­fun­gen sind ein Kos­ten­fak­tor, der sich unmit­tel­bar aus­wirkt. Für vie­le Händ­ler ist ein wirt­schaft­li­cher Betrieb im Han­del der­zeit nicht umsetz­bar. Die Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin for­dert daher, die Beschrän­kun­gen im Ein­zel­han­del aufzuheben.

„Aus unse­rer Sicht soll­ten schnellst­mög­lich wie­der alle Laden­ge­schäf­te unein­ge­schränkt öff­nen dür­fen, natür­lich mit Mas­ken, Abstand und Hygie­ne­kon­zept. Es ist unse­ren Mit­glie­dern nicht ver­mit­tel­bar, war­um in einem Geschäft die 2G-Rege­lung gilt und in einem ande­rem mit ähn­li­chem Sor­ti­ment nicht.” Die Sicher­heit von Kun­den und Per­so­nal müs­se natür­lich auch wei­ter­hin gege­ben sein.

Die Rich­ter am Ober­ver­wal­tungs­ge­richt im nie­der­säch­si­schen Lüne­burg hat­ten am Don­ners­tag die ange­ord­ne­te 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del für Nie­der­sach­sen mit sofor­ti­ger Wir­kung auf­ge­ho­ben. Das Gericht erklär­te es für unzu­läs­sig, dass nur Geimpf­te und Gene­se­ne in Geschäf­ten des nicht­täg­li­chen Bedarfs ein­kau­fen durf­ten. Die Maß­nah­me sei nicht mit dem all­ge­mei­nen Gleich­heits­grund­satz ver­ein­bar, urteil­ten die Rich­ter. „Die 2G-Rege­lung sorgt für unver­hält­nis­mä­ßi­ge Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen im sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­del”, kri­ti­siert auch BIHK-Prä­si­dent Klaus Josef Lutz. Hohen­ner ergänzt: „Wäh­rend Grund­ver­sor­ger allen Kun­den offen­ste­hen, dür­fen Sor­ti­ments­an­bie­ter nur unter 2G und mit höchs­tem Kon­troll­auf­wand öff­nen. Und das, obwohl der gesam­te Ein­zel­han­del kein Infek­ti­ons­trei­ber ist.” Hier gehe es um Chan­cen­gleich­heit für die ein­zel­nen Ladengeschäfte.

Bay­ern ver­schärft Corona-Schutzmaßnahmen 

Ab heu­te 2G-Rege­lung im Einzelhandel

Ab dem heu­ti­gen Mitt­woch gilt im Frei­staat die 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpf­te und Gene­se­ne mög­lich. Dar­auf hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mor­gen in Mün­chen hin­ge­wie­sen. Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat­te den ent­spre­chen­den Beschluss am ver­gan­ge­nen Frei­tag gefasst.

Gene­rell aus­ge­nom­men von der 2G-Rege­lung sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. Dazu zäh­len unter ande­rem der Lebens­mit­tel­han­del ein­schließ­lich Direkt­ver­mark­tung, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Dro­ge­rie­märk­te, Opti­ker, Hör­akus­ti­ker, Tank­stel­len, Stel­len des Zei­tungs­ver­kaufs, Filia­len des Brief- und Ver­sand­han­dels, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te, Tier­be­darfs­märk­te, Fut­ter­mit­tel­märk­te, Bau- und Gar­ten­märk­te, der Weih­nachts­baum­ver­kauf sowie der Groß­han­del. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Dienst­leis­tungs- und Handwerksbetriebe.

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen und das ins­be­son­de­re durch Vor­la­ge eines schrift­li­chen ärzt­li­chen Zeug­nis­ses im Ori­gi­nal, das den voll­stän­di­gen Namen und das Geburts­da­tum ent­hält, nach­wei­sen kön­nen, bleibt der Zugang bei Vor­la­ge eines Test­nach­wei­ses wei­ter­hin mög­lich. Auch Kin­der unter 12 Jah­ren und drei Mona­ten erhal­ten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.

Geschäf­te, die neben Arti­keln des täg­li­chen Bedarfs auch wei­te­re Waren wie bei­spiels­wei­se Klei­dung anbie­ten, kön­nen nur dann ohne 2G-Erfor­der­nis öff­nen, wenn die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te inner­halb des Waren­sor­ti­ments des jewei­li­gen Geschäf­tes eine ganz unter­ge­ord­ne­te Bedeu­tung haben. Andern­falls ist ent­we­der ein Ver­zicht auf den Ver­trieb der nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren­den Pro­duk­te, eine gene­rel­le Öff­nung unter 2G-Bedin­gun­gen oder eine räum­li­che Tren­nung zwi­schen dem Geschäfts­be­reich mit Waren des täg­li­chen Bedarfs und dem Geschäfts­be­reich mit sons­ti­gen Waren erfor­der­lich. Dabei muss zugleich sicher­ge­stellt sein, dass den räum­lich getrenn­ten Geschäfts­be­reich mit Waren, die nicht zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren, nur Kun­din­nen und Kun­den betre­ten kön­nen, die nach­weis­lich die 2G-Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zudem bleibt es im Han­del über­all bei der FFP2-Mas­ken­pflicht und dem Abstands­ge­bot. So müs­sen die Betrei­ber sicher­stel­len, dass grund­sätz­lich ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Kun­din­nen und Kun­den ein­ge­hal­ten wer­den kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kun­din bezie­hungs­wei­se ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che. In Hot­spots, also in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer Inzi­denz über 1.000, bleibt es bei einer Kun­din bezie­hungs­wei­se einem Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Han­dels gilt wei­ter­hin die 3G-Rege­lung. Sie müs­sen also ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv getes­tet sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del sind auf der Sei­te des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums zu finden.

“Eine enor­me logis­ti­sche Herausforderung”

2G-Regel in Ladengeschäften

Ab kom­men­dem Don­ners­tag gilt im baye­ri­schen Ein­zel­han­del die 2G-Regel, das heißt, nur noch geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen bekom­men Zutritt in die Laden­ge­schäf­te. Aus­ge­nom­men ist ledig­lich der Han­del des täg­li­chen Bedarfs.

Die per Kabi­netts­be­schluss in Bay­ern umge­setz­ten Maß­nah­men gegen die vier­te Wel­le der Coro­na-Pan­de­mie, unter ande­rem die 2G-Regel im Ein­zel­han­del, bewer­tet der Baye­ri­sche Indus­trie- und Han­dels­kam­mer­tag (BIHK) als not­wen­di­ges Übel, um einen neu­er­li­chen gene­rel­len Lock­down zu ver­hin­dern. „Die Poli­tik muss han­deln, um das dra­ma­ti­sche Infek­ti­ons­ge­sche­hen ein­zu­däm­men und eine dau­er­haf­te Über­las­tung des Gesund­heits­we­sens zu ver­mei­den”, so BIHK-Prä­si­dent Klaus Josef Lutz auch mit Blick auf die Beschlüs­se der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz.
„Als IHK-Orga­ni­sa­ti­on haben wir immer dar­auf hin­ge­wirkt, einen kom­plet­ten Lock­down der Wirt­schaft zu ver­hin­dern”, ergänzt Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. „Dazu bei­getra­gen haben zwei­fel­los auch die Impf­ap­pel­le und die Impf­ak­tio­nen in unse­ren Unter­neh­men sowie das kon­se­quen­te Tes­ten und Ein­hal­ten der Infek­ti­ons­schutz­re­geln, was in vie­len Betrie­ben wirk­lich vor­bild­lich gemeis­tert wird.“


Auch ande­re Bran­chen erheb­lich betroffen

Die neu­en bun­des­wei­ten Beschrän­kun­gen wie die 2G-Regel im Ein­zel­han­del mit Gütern des nicht-täg­li­chen Bedarfs sei­en ein wei­te­rer Ein­schnitt. „Dies wird im Weih­nacht­ge­schäft zwei­fel­los zu Umsatz­ver­lus­ten füh­ren bei erheb­li­chem Kon­troll­auf­wand”, ist sich Hohen­ner sicher. „Natür­lich hält sich die Begeis­te­rung in den Unter­neh­men in Gren­zen, aber die Rück­mel­dung vie­ler Ein­zel­händ­ler zeigt, dass die­se Lösung alle­mal bes­ser ist als voll­stän­di­ge Schlie­ßun­gen.” Der Han­del muss­te sei­ne Waren, dar­un­ter auch sehr viel Sai­son­wa­re, schließ­lich bereits im Som­mer ordern.
Von Schlie­ßun­gen betrof­fen sind in Bay­ern durch die “Rote Kran­ken­hausam­pel” auch Weih­nachts­märk­te. Umsatz­ein­bu­ßen durch Zugangs­be­schrän­kun­gen erge­ben sich dar­über hin­aus etwa für Fit­ness­stu­di­os, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen, Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Mes­se­be­trei­ber und Kul­tur­ver­an­stal­ter.
Um die betrof­fe­nen Bran­chen zu stüt­zen, sehen die baye­ri­schen IHKs die naht­lo­se Ver­län­ge­rung aller Coro­na-Kre­dit­pro­gram­me und Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­run­gen der För­der­ban­ken als drin­gend not­wen­dig an. „Die Betrie­be dür­fen in der Pan­de­mie kei­nes­falls allei­ne gelas­sen wer­den”, macht Hohen­ner klar.


Ver­län­ge­rung der Corona-Überbrückungshilfen

Ihnen ste­hen auch Hilfs­gel­der aus der bereits vom Bund zuge­sag­ten Ver­län­ge­rung der Coro­na-Über­brü­ckungs­hil­fen bis Ende März 2022 zu. „Hier flie­ßen zumeist direkt nach Antrag­stel­lung Abschlags­zah­lun­gen. Zusätz­lich setzt sich der BIHK der­zeit für ein­fa­che Zwi­schen­fi­nan­zie­rungs­lö­sun­gen über die Haus­ban­ken ein”, so der BIHK-Prä­si­dent. In Bay­ern wer­den die Über­brü­ckungs­hil­fen wei­ter von der IHK für Mün­chen und Ober­bay­ern im Auf­trag der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung abgewickelt.


Anti­gen-Schnell­tests wer­den zur Mangelware

Die Bay­reu­ther IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin unter­streicht die gro­ßen Anstren­gun­gen der Betrie­be in der Pan­de­mie-Bekämp­fung: „Die 3G-Rege­lun­gen zum betriebs­in­ter­nen Tes­ten stel­len vor allem klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen.” Inzwi­schen meh­ren sich aus den Unter­neh­men die Rück­mel­dun­gen, dass Anti­gen-Schnell­tests mit­un­ter nur noch schwer und oft nur mit erheb­li­chem Preis­auf­schlag zu bekom­men sind.
„Es muss uns unbe­dingt gelin­gen, das Land aus der Pan­de­mie her­aus zu imp­fen und eine fünf­te Wel­le im Herbst nächs­ten Jah­res mit erneu­ten Grund­rechts­ein­grif­fen und Her­un­ter­fah­ren des öffent­li­chen Lebens zu ver­hin­dern”, for­dert der BIHK-Prä­si­dent. Ein “Wei­ter so” sei jeden­falls kei­ne Opti­on weder für die baye­ri­sche noch die deut­sche Wirtschaft.

IHK-Umfra­ge bei Bam­ber­ger Ein­zel­han­del und Gastronomie

Mehr Dia­log, weni­ger Bürokratie

„Bam­bergs Innen­stadt wird als attrak­ti­ver Stand­ort gese­hen”, erläu­tert IHK-Prä­si­den­tin Son­ja Weig­and, die auch Vor­sit­zen­de des IHK-Gre­mi­ums Bam­berg ist, die Ergeb­nis­se einer Umfra­ge der IHK für Ober­fran­ken unter Mit­glieds­un­ter­neh­men aus der Bam­ber­ger Innen­stadt. Aller­dings sehen die befrag­ten Unter­neh­men auch Ver­bes­se­rungs­an­sät­ze, unter ande­rem beim Ver­mei­den unnö­ti­ger Büro­kra­tie und in Sachen Unter­stüt­zung durch die Stadt Bam­berg und das Stadt­mar­ke­ting Bamberg.

„Die Stand­ort­zu­frie­den­heit ist erfreu­lich hoch, jedoch wird auch Ver­bes­se­rungs­po­ten­zi­al bei kon­kre­ten The­men wie Auf­ent­halts­qua­li­tät oder Ver­kehrs­si­tua­ti­on gese­hen”, so Frau Weig­and. Mit Blick auf die wirt­schaft­lich hohe Belas­tung von Ein­zel­han­del und Gas­tro­no­mie durch die Pan­de­mie sei es aus Sicht der betrof­fe­nen Betrie­be zudem wich­tig, Büro­kra­tie bei kom­mu­na­len Maß­nah­men zu redu­zie­ren. Die Umfra­ge­er­geb­nis­se nimmt die IHK daher zum Anlass, bei der Bam­ber­ger Kom­mu­nal­po­li­tik für einen inten­si­ve­ren Dia­log mit der Wirt­schaft zu werben.

Das Ergeb­nis der aktu­el­len IHK-Umfra­ge belegt, dass die Innen­stadt Bam­bergs als attrak­ti­ver Erleb­nis- und Ein­kaufs­stand­ort wahr­ge­nom­men wird. Als UNESCO-Welt­erbe­stadt hat Bam­berg eine hohe Anzie­hungs­kraft für Tou­ris­ten, für Gäs­te gas­tro­no­mi­scher Ein­rich­tun­gen und Kun­den im inner­städ­ti­schen Ein­zel­han­del. Ent­spre­chend zeig­ten sich rund 84 Pro­zent der befrag­ten Unter­neh­men mit ihrem Stand­ort in der Innen­stadt zufrie­den, nur etwa 13 Pro­zent zeig­ten sich unzu­frie­den. Ver­bes­se­rungs­po­ten­zi­al sehen die Befrag­ten unter ande­rem bei den The­men Kun­den­fre­quenz und Aufenthaltsqualität.

Sor­ge berei­tet den befrag­ten Unter­neh­men hin­ge­gen die Ver­kehrs- und Park­platz­si­tua­ti­on in der Innen­stadt. Wäh­rend sich fast 79 Pro­zent der Befrag­ten mit der Nähe zu den inner­städ­ti­schen Park­häu­sern zufrie­den zeig­ten, äußer­ten sich über 70 Pro­zent unzu­frie­den mit dem gene­rel­len Park­platz­an­ge­bot in der Innen­stadt. Den Erhalt der Park­plät­ze außer­halb der Park­häu­ser stuf­ten daher 83 Pro­zent als wich­tig bezie­hungs­wei­se sehr wich­tig ein. Das Ange­bot einer kos­ten­frei­en ers­ten Park­stun­de nah­men die befrag­ten Gas­tro­no­men und Ein­zel­händ­ler als sehr posi­ti­ven Impuls auf. 


Mehr Dia­log, weni­ger Bürokratie

Aus Sicht der Gas­tro­no­men und Ein­zel­händ­ler liegt ein zen­tra­ler Ver­bes­se­rungs­an­satz dar­in, unnö­ti­ge Büro­kra­tie bei kom­mu­na­len Maß­nah­men zu ver­mei­den. „Gera­de wäh­rend der Pan­de­mie sind die Betrie­be auf schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Unter­stüt­zung ange­wie­sen. Zusätz­li­che Ein­schrän­kun­gen müs­sen unbe­dingt ver­mie­den wer­den”, so Weigand.

Zudem wün­schen sich die befrag­ten Unter­neh­men noch mehr Unter­stüt­zung durch die städ­ti­schen Ämter und das Stadt­mar­ke­ting. „Auch wenn die indi­vi­du­el­le Betrof­fen­heit der Betrie­be unter­schied­lich hoch ist, führt die momen­ta­ne Situa­ti­on bei allen zu enor­men Belas­tun­gen. Gera­de des­halb appel­lie­ren wir an die Kom­mu­nal­ver­wal­tung, ihren Ermes­sens­spiel­raum zu Guns­ten der Geschäfts­tä­tig­keit der Gewer­be­trei­ben­den zu nut­zen”, so die IHK-Prä­si­den­tin. „Die Her­aus­for­de­run­gen die­ser Pan­de­mie wer­den wir nur gemein­sam und im Dia­log bewäl­ti­gen kön­nen. Daher unter­stüt­zen wir sei­tens der IHK einen inten­si­ven Aus­tausch aller Betei­lig­ten sehr gerne.”


Über die Umfrage

Wäh­rend der Lock­down-Maß­nah­men zur Pan­de­mie­be­kämp­fung in Deutsch­land war ein dra­ma­ti­scher Fre­quenz­rück­gang in den Innen­städ­ten zu ver­zeich­nen. Auch der inner­städ­ti­sche Ein­zel­han­del und die Gas­tro­no­mie in Bam­berg haben durch die auf­er­leg­ten Beschrän­kun­gen mit immensen Umsatz­ein­brü­chen zu kämp­fen. Um ein Stim­mungs­bild der betrof­fe­nen Unter­neh­men ein­zu­fan­gen und vor­han­de­ne Pro­ble­me auf­zu­zei­gen, hat die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth Mit­glieds­un­ter­neh­men aus Ein­zel­han­del und Gas­tro­no­mie zu Stand­ort­qua­li­tät und Ver­kehrs­si­tua­ti­on in der Bam­ber­ger Innen­stadt befragt und die Aus­wer­tung dem Bam­ber­ger Ober­bür­ger­meis­ter sowie den Stadt­rats­frak­tio­nen zuge­lei­tet. An der Umfra­ge haben sich rund 80 Mit­glieds­un­ter­neh­men beteiligt.

Stadt und Land­kreis Bam­berg im Inzi­denz­be­reich unter 50

Ein­zel­han­del kann die kom­plet­te Woche öffnen

Das Robert-Koch-Insti­tut weist für den heu­ti­gen Diens­tag 7‑Ta­ges-Inzi­den­zen von 37,5 für die Stadt Bam­berg und für den Land­kreis Bam­berg von 46,9 aus. Des­halb darf der Ein­zel­han­del in Stadt und Land­kreis Bam­berg die gesam­te Woche geöff­net blei­ben. Dar­auf weist das Land­rats­amt Bam­berg hin.

Seit ges­tern dür­fen die Geschäf­te in Stadt und Land­kreis Bam­berg wie­der öff­nen, nach­dem der Frei­staat Bay­ern am Sonn­tag für bei­de Kreis­ver­wal­tun­gen die für Locke­run­gen rele­van­ten Inzi­denz­wer­te von unter 50 fest­ge­stellt hat.

Erlaubt sind ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­tern bis 800 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che, bei grö­ße­ren Ver­kaufs­flä­chen ein Kun­de pro 20 Qua­drat­me­ter. Unter glei­chen Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Büche­rei­en, Archi­ve und Biblio­the­ken wie­der geöff­net werden.

Die am heu­ti­gen Diens­tag für aus­ge­wie­se­nen 7‑Ta­ges-Inzi­den­zen des Robert-Koch-Insti­tuts lie­gen bei 37,5 für die Stadt und 46,9 für den Land­kreis Bamberg.

„Damit ist gesi­chert, dass der Ein­zel­han­del für die kom­plet­te Woche bis ein-schließ­lich Sams­tag öff­nen kann“, so Land­rat Johann Kalb am Diens­tag­mor­gen. Land­kreis und Stadt Bam­berg haben ges­tern ver­ein­bart, dass sie ihren Spiel­raum, den sie als Kreis­ver­wal­tun­gen haben, nut­zen wol­len. Die Öff­nung wird also erst am zwei­ten Tag nach einer even­tu­el­len drei­tä­gig durch­ge­hen­den Über­schrei­tung des Inzi­denz­wer­tes von 50 wie­der zurück­ge­nom­men. „Bit­te hal­ten Sie sich wei­ter­hin an Abstand, Mas­ken und gül­ti­ge Kon­takt­be­gren­zun­gen, damit wir die­se Ent­wick­lung auch im Inter­es­se unse­res Ein­zel­han­dels nicht gefähr­den“, so der Land­rat. Glei­ches gel­te für Muse­en et cete­ra und kon­takt­lo­sen Sport.

Nied­ri­ge Inzi­denz­wer­te sind auch für wei­te­re Öff­nun­gen zum Bei­spiel in der Gas­tro­no­mie wichtig.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

https://corona.rki.de

https://www.stadt.bamberg.de/

Ernüch­te­rung in ober­frän­ki­schen Unternehmen

Ober­frän­ki­sche Wirt­schaft schreibt schnel­le kon­junk­tu­rel­le Erho­lung ab

Ernüch­te­rung macht sich breit in den ober­frän­ki­schen Unter­neh­men. Nach dem Lock­down im Früh­jahr letz­ten Jah­res und der dar­auf­fol­gen­den Bes­se­rung über den Som­mer und Früh­herbst schwin­det seit Novem­ber zuneh­mend die Zuver­sicht auf ein ver­hält­nis­mä­ßig nor­ma­les Geschäfts­jahr 2021, wie die IHK für Ober­fran­ken mitteilt.

„Die erhoff­te schnel­le kon­junk­tu­rel­le Erho­lung ist der­zeit nicht in Sicht”, so Son­ja Weig­and, Prä­si­den­tin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. In der Kon­junk­tur­um­fra­ge der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth zum Jah­res­wech­sel berich­ten vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer von einer rück­läu­fi­gen Geschäfts­la­ge. Auch die Erwar­tun­gen für die anste­hen­den Mona­te kön­nen die Stim­mung der Wirt­schaft nicht heben. Die zwei­te Coro­na-Wel­le hat die Erho­lung vor­erst been­det. IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Gabrie­le Hohen­ner: „Bran­chen­über­grei­fend sind vie­le Unter­neh­men zum Nichts­tun ver­dammt oder ver­zeich­nen wegen der Coro­na-Beschrän­kun­gen hohe Umsatz­ein­bu­ßen. Die Stim­mung bei unse­ren Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mern ist des­halb ernüch­ternd.” Der Kon­junk­tur­kli­ma­in­dex für den Kam­mer­be­zirk notiert zehn Zäh­ler unter dem Wert vom Herbst 2020 und liegt nun bei 91 Punkten.


Nega­ti­ve Geschäftslage

Mit einem Minus von fünf Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts hat die deut­sche Wirt­schaft das Jahr 2020 abge­schlos­sen. Ein gro­ßer Rück­gang, der aber glück­li­cher­wei­se nicht das Aus­maß erreich­te, das vie­le Insti­tu­te noch Mit­te des ver­gan­ge­nen Jah­res pro­gnos­ti­ziert hat­ten. Der Schwung aus dem Som­mer und Früh­herbst ist jedoch zum Jah­res­be­ginn 2021 nahe­zu voll­ends abge­ebbt und die har­ten Ein­schnit­te zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie drü­cken spür­bar auf die Geschäfts­la­ge der ober­frän­ki­schen Wirt­schaft. Nur noch 28 Pro­zent der befrag­ten Betrie­be berich­ten von einer guten geschäft­li­chen Situa­ti­on, 37 Pro­zent schät­zen ihre Geschäfts­la­ge nega­tiv ein.


Tou­ris­mus und Ein­zel­han­del erheb­lich unter Druck

Je nach Bran­che stellt sich die Lage sehr unter­schied­lich dar, mit zum Teil extre­men Ergeb­nis­sen in ein­zel­nen Wirt­schafts­zwei­gen. Allen Bran­chen gemein ist der rück­läu­fi­ge Trend bei der Beur­tei­lung der Geschäfts­la­ge. Kein Sek­tor stuft die Lage bes­ser ein, als noch in der Herbst­um­fra­ge.
“Land unter” ver­mel­det der Tou­ris­mus­sek­tor, in dem nahe­zu alle befrag­ten Betrie­be eine schlech­te Geschäfts­la­ge zu Pro­to­koll geben, gefolgt vom Ein­zel­han­del mit fast 40 Pro­zent Nega­tiv­be­wer­tun­gen. Im Sal­do leicht pes­si­mis­tisch gestimmt sind das ver­ar­bei­ten­de Gewer­be, das ver­stärkt Impul­se aus dem Aus­land regis­triert, und der Groß­han­del. Das Bau­ge­wer­be und der Dienst­leis­tungs­sek­tor kön­nen hin­ge­gen ihre posi­ti­ve Grund­stim­mung mit ins neue Jahr nehmen.


Erheb­li­che Einbrüche

Zu mas­siv wir­ken sich weg­bre­chen­de Auf­trä­ge, Stor­nie­run­gen, Betriebs­un­ter­sa­gun­gen, aber auch unter­bro­che­ne Lie­fer­ket­ten und Absatz­we­ge auf die Geschäfts­tä­tig­keit aus. 58 Pro­zent aller befrag­ten Fir­men müs­sen das Jahr 2020 mit einem gerin­ge­ren Umsatz als im Vor­jahr abschlie­ßen. Einen Rück­gang, der mehr als 25 Pro­zent des Vor­jah­res­um­sat­zes beträgt, ver­mel­den gar ein Vier­tel aller Befrag­ten. Dem­ge­gen­über konn­ten 22 Pro­zent ihre Umsät­ze kon­stant hal­ten und ein Fünf­tel der teil­ge­nom­me­nen Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer berich­ten über Umsatz­zu­wäch­se. Hohen­ner: „Der Durch­hal­te­wil­le in der Wirt­schaft weicht zuneh­mend einer tie­fen Frustration.”


Sand im Getrie­be bei den Unterstützungsmaßnahmen 

Wich­tig für den Wirt­schafts­stand­ort Ober­fran­ken ist, dass die zuge­sag­ten För­der­mit­tel zügig und in vol­lem Umfang flie­ßen, so dass die Zahl coro­nabe­ding­ter Insol­ven­zen mög­lichst nied­rig bleibt. „Lei­der ist der­zeit die Diver­genz zwi­schen öffent­lich ver­kün­de­ten finan­zi­el­len Hil­fen auf der einen Sei­te und den tat­säch­lich in den Betrie­ben ankom­men­den Mit­teln auf der ande­ren Sei­te zum Teil erheb­lich”, wie Weig­and betont. So ent­steht nach den öffent­li­chen Ankün­di­gun­gen der Ein­druck, dass beson­ders betrof­fe­ne Bran­chen hohe Geld­be­trä­ge schnell über­wie­sen bekom­men. Weig­and: „Tat­säch­lich kommt aber häu­fig nur der viel­zi­tier­te Trop­fen auf den hei­ßen Stein beim jewei­li­gen Betrieb an. Die Grün­de hier­für sind häu­fig viel­schich­tig, müs­sen aber sei­tens der Poli­tik zeit­nah gelöst wer­den.” Hohen­ner ergänzt: „Ich wün­sche mir hier mehr Augen­maß bei der Umsetzung.”


Erwar­tun­gen ver­har­ren auf nied­ri­gem Niveau

Die Stim­mung mit Blick auf die kom­men­den Mona­te ver­schlech­ter­te sich bei den Unter­neh­men teil­wei­se mas­siv. Unsi­cher­heit über die wei­te­re Ent­wick­lung der Pan­de­mie und die Wirk­sam­keit der Maß­nah­men zu deren Bekämp­fung sind die Haupt­ur­sa­che. Ins­ge­samt rech­nen 29 Pro­zent der befrag­ten Fir­men aus dem Kam­mer­be­zirk mit einer Ver­schlech­te­rung der eige­nen Geschäfts­la­ge, auf Bes­se­rung hof­fen 21 Pro­zent. „Zurück­zu­füh­ren ist dies haupt­säch­lich auf die schwa­chen Impul­se aus dem Inland”, erläu­tert Hohen­ner. “Aber auch auf dem inter­na­tio­na­len Par­kett kal­ku­lie­ren die Unter­neh­men mit sin­ken­den Auf­trags­men­gen. Am ehes­ten wird noch dem nord­ame­ri­ka­ni­schen Markt zuge­traut, Impul­se zu set­zen.“
Die­ser Pro­gno­se fol­gend muss in den kom­men­den Mona­ten auch mit sin­ken­den Beschäf­tig­ten­zah­len in Ober­fran­ken gerech­net wer­den. Beson­ders stark betrof­fen sind der Tou­ris­mus­sek­tor, sowie der Groß- und Ein­zel­han­del. Ein­zi­ge Aus­nah­me ist das Bau­ge­wer­be, das sei­ne Beschäf­tig­ten­zahl auf­sto­cken will.


Ober­frän­ki­sche Indus­trie will investieren

Auch wenn der kon­junk­tu­rel­le Motor der­zeit kräf­tig ins Stot­tern gera­ten ist, hof­fen vie­le Unter­neh­men auf eine bal­di­ge Nor­ma­li­tät, wie ein Blick auf die Inves­ti­ti­ons­ab­sich­ten zeigt. Indus­trie und Bau­ge­wer­be wol­len ihre Inves­ti­tio­nen stei­gern. Dies macht auch Hoff­nung auf einen zügi­gen Neu­start nach der Pandemie.