Der Umsatz im Einzelhandel Bayerns ist in den bisherigen Monaten des Jahres 2024 gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten konnte allerdings nicht mit
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Landesamt für Statistik
Einzelhandel Bayern: Umsatz in den ersten neun Monaten im Plus
Der Umsatz im Einzelhandel Bayerns ist in den bisherigen Monaten des Jahres 2024 gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten konnte allerdings nicht mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach den ersten vorläufigen Ergebnissen der „Monatsstatistik im Einzelhandel“ meldet, nahm der nominale Umsatz im bayerischen Einzelhandel (ohne Kraftfahrzeughandel) in den ersten neun Monaten 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,5 Prozent zu. Der reale, also inflationsbereinigte Umsatz stieg um 2,3 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten ging allerdings um 1,5 Prozent zurück.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter berichtet, erhöhte sich der nominale Umsatz mit Lebensmitteln im ersten Dreivierteljahr 2024 um 2,8 Prozent und der reale Umsatz um 0,6 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten der bayerischen Lebensmittel-Einzelhändler nahm allerdings um 4,4 Prozent ab.
Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln wuchs der nominale Umsatz um 3,8 Prozent und der reale Umsatz um 2,9 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich leicht um 0,2 Prozent. Im Einzelhandel in Verkaufsräumen stieg der Umsatz im ersten Dreivierteljahr 2024 nominal um 1,9 Prozent und real um 0,2 Prozent.
Entgegen diesem Trend nahm im Handel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf sowohl der nominale als auch der reale Umsatz ab. Ferner sank der nominale Umsatz im Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik und der reale Umsatz mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren.
Im Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten stieg der nominale Umsatz um 3,6 Prozent und der reale Umsatz um 2,4 Prozent. Im Handel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten erhöhte sich der nominale Umsatz um 7,1 Prozent und der reale Umsatz um 6,8 Prozent.
Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Vorläufiges Ende der 2G-Regelung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regelung im bayerischen Einzelhandel gekippt. Das heißt, ab sofort können Kundinnen und Kunden in Ladengeschäften wieder einkaufen, ohne Auskunft über ihren Impf- oder Genesenenstatus geben zu müssen.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubte es bisher nur denjenigen, Ladengeschäften des Einzelhandels zu betreten, die vollständig gegen Covid-19 geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen waren. Die 2G-Regelung galt zum Beispiel für Spielwaren- oder Bekleidungsgeschäfte. Ausgenommen waren Läden, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Darunter fallen unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenläden oder Baumärkte.
Die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern hatte gegen diese Regelung nun aber geklagt. Sie sah in ihr eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Antrag der Klägerin nun stattgegeben. Das bedeutet das vorläufige Ende der 2G-Regelung und von Einlasskontrollen und Vorzeigenmüssen des Impf- oder Genesenenstatuses im Einzelhandel.
Im Infektionsschutzgesetz sah der Gerichtshof zwar eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Um welche Geschäfte es dabei aber genau gehe, darüber – so die Begründung für das Ende der Regelung – gebe die Verordnung nicht konkret genug Aufschluss.
„Insbesondere“, so die Begründung des Gerichtshofs, „im Hinblick auf die – ausdrücklich nicht abschließend gemeinte – Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sogenannten „Mischsortimenten“ lässt sich der Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst werden.“
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IHK-Forderung nach Gerichtsurteil
“Beschränkungen im Einzelhandel aufheben!”
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regelung im stationären Einzelhandel Niedersachsens außer Vollzug gesetzt. Dieses höchstrichterliche Urteil aus Niedersachsen hat Signalwirkung bis nach Bayern, betonen die Bayerischen Industrie- und Handelskammern in einem Statement.
„Aus vielen persönlichen Gesprächen und Telefonaten mit Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern wissen wir, dass bei vielen das Weihnachtsgeschäft nicht zufriedenstellend verläuft”, so Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth. Die derzeitige 2G-Regelung hält viele Kunden vom Einkauf in Ladengeschäften ab. Rückmeldungen berichten von bis zu zwei Drittel Umsatzverlust. Allein die Prüfungen sind ein Kostenfaktor, der sich unmittelbar auswirkt. Für viele Händler ist ein wirtschaftlicher Betrieb im Handel derzeit nicht umsetzbar. Die Hauptgeschäftsführerin fordert daher, die Beschränkungen im Einzelhandel aufzuheben.
„Aus unserer Sicht sollten schnellstmöglich wieder alle Ladengeschäfte uneingeschränkt öffnen dürfen, natürlich mit Masken, Abstand und Hygienekonzept. Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, warum in einem Geschäft die 2G-Regelung gilt und in einem anderem mit ähnlichem Sortiment nicht.” Die Sicherheit von Kunden und Personal müsse natürlich auch weiterhin gegeben sein.
Die Richter am Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatten am Donnerstag die angeordnete 2G-Regelung im Einzelhandel für Niedersachsen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Gericht erklärte es für unzulässig, dass nur Geimpfte und Genesene in Geschäften des nichttäglichen Bedarfs einkaufen durften. Die Maßnahme sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, urteilten die Richter. „Die 2G-Regelung sorgt für unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel”, kritisiert auch BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz. Hohenner ergänzt: „Während Grundversorger allen Kunden offenstehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit höchstem Kontrollaufwand öffnen. Und das, obwohl der gesamte Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.” Hier gehe es um Chancengleichheit für die einzelnen Ladengeschäfte.
Bayern verschärft Corona-Schutzmaßnahmen
Ab heute 2G-Regelung im Einzelhandel
Ab dem heutigen Mittwoch gilt im Freistaat die 2G-Regelung im Einzelhandel. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Morgen in München hingewiesen. Das Bayerische Kabinett hatte den entsprechenden Beschluss am vergangenen Freitag gefasst.
Generell ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeriemärkte, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf sowie der Großhandel. Ebenfalls ausgenommen sind Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe.
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und das insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen können, bleibt der Zugang bei Vorlage eines Testnachweises weiterhin möglich. Auch Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten erhalten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.
Geschäfte, die neben Artikeln des täglichen Bedarfs auch weitere Waren wie beispielsweise Kleidung anbieten, können nur dann ohne 2G-Erfordernis öffnen, wenn die nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte innerhalb des Warensortiments des jeweiligen Geschäftes eine ganz untergeordnete Bedeutung haben. Andernfalls ist entweder ein Verzicht auf den Vertrieb der nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte, eine generelle Öffnung unter 2G-Bedingungen oder eine räumliche Trennung zwischen dem Geschäftsbereich mit Waren des täglichen Bedarfs und dem Geschäftsbereich mit sonstigen Waren erforderlich. Dabei muss zugleich sichergestellt sein, dass den räumlich getrennten Geschäftsbereich mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nur Kundinnen und Kunden betreten können, die nachweislich die 2G-Voraussetzungen erfüllen.
Zudem bleibt es im Handel überall bei der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot. So müssen die Betreiber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden eingehalten werden kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. In Hotspots, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 1.000, bleibt es bei einer Kundin beziehungsweise einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handels gilt weiterhin die 3G-Regelung. Sie müssen also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Weitere Informationen zur 2G-Regelung im Einzelhandel sind auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden.
“Eine enorme logistische Herausforderung”
2G-Regel in Ladengeschäften
Ab kommendem Donnerstag gilt im bayerischen Einzelhandel die 2G-Regel, das heißt, nur noch geimpfte oder genesene Personen bekommen Zutritt in die Ladengeschäfte. Ausgenommen ist lediglich der Handel des täglichen Bedarfs.
Die per Kabinettsbeschluss in Bayern umgesetzten Maßnahmen gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie, unter anderem die 2G-Regel im Einzelhandel, bewertet der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) als notwendiges Übel, um einen neuerlichen generellen Lockdown zu verhindern. „Die Politik muss handeln, um das dramatische Infektionsgeschehen einzudämmen und eine dauerhafte Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden”, so BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz auch mit Blick auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz.
„Als IHK-Organisation haben wir immer darauf hingewirkt, einen kompletten Lockdown der Wirtschaft zu verhindern”, ergänzt Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth. „Dazu beigetragen haben zweifellos auch die Impfappelle und die Impfaktionen in unseren Unternehmen sowie das konsequente Testen und Einhalten der Infektionsschutzregeln, was in vielen Betrieben wirklich vorbildlich gemeistert wird.“
Auch andere Branchen erheblich betroffen
Die neuen bundesweiten Beschränkungen wie die 2G-Regel im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs seien ein weiterer Einschnitt. „Dies wird im Weihnachtgeschäft zweifellos zu Umsatzverlusten führen bei erheblichem Kontrollaufwand”, ist sich Hohenner sicher. „Natürlich hält sich die Begeisterung in den Unternehmen in Grenzen, aber die Rückmeldung vieler Einzelhändler zeigt, dass diese Lösung allemal besser ist als vollständige Schließungen.” Der Handel musste seine Waren, darunter auch sehr viel Saisonware, schließlich bereits im Sommer ordern.
Von Schließungen betroffen sind in Bayern durch die “Rote Krankenhausampel” auch Weihnachtsmärkte. Umsatzeinbußen durch Zugangsbeschränkungen ergeben sich darüber hinaus etwa für Fitnessstudios, körpernahe Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen, Messebetreiber und Kulturveranstalter.
Um die betroffenen Branchen zu stützen, sehen die bayerischen IHKs die nahtlose Verlängerung aller Corona-Kreditprogramme und Überbrückungsfinanzierungen der Förderbanken als dringend notwendig an. „Die Betriebe dürfen in der Pandemie keinesfalls alleine gelassen werden”, macht Hohenner klar.
Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen
Ihnen stehen auch Hilfsgelder aus der bereits vom Bund zugesagten Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen bis Ende März 2022 zu. „Hier fließen zumeist direkt nach Antragstellung Abschlagszahlungen. Zusätzlich setzt sich der BIHK derzeit für einfache Zwischenfinanzierungslösungen über die Hausbanken ein”, so der BIHK-Präsident. In Bayern werden die Überbrückungshilfen weiter von der IHK für München und Oberbayern im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung abgewickelt.
Antigen-Schnelltests werden zur Mangelware
Die Bayreuther IHK-Hauptgeschäftsführerin unterstreicht die großen Anstrengungen der Betriebe in der Pandemie-Bekämpfung: „Die 3G-Regelungen zum betriebsinternen Testen stellen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor enorme Herausforderungen.” Inzwischen mehren sich aus den Unternehmen die Rückmeldungen, dass Antigen-Schnelltests mitunter nur noch schwer und oft nur mit erheblichem Preisaufschlag zu bekommen sind.
„Es muss uns unbedingt gelingen, das Land aus der Pandemie heraus zu impfen und eine fünfte Welle im Herbst nächsten Jahres mit erneuten Grundrechtseingriffen und Herunterfahren des öffentlichen Lebens zu verhindern”, fordert der BIHK-Präsident. Ein “Weiter so” sei jedenfalls keine Option weder für die bayerische noch die deutsche Wirtschaft.
IHK-Umfrage bei Bamberger Einzelhandel und Gastronomie
Mehr Dialog, weniger Bürokratie
„Bambergs Innenstadt wird als attraktiver Standort gesehen”, erläutert IHK-Präsidentin Sonja Weigand, die auch Vorsitzende des IHK-Gremiums Bamberg ist, die Ergebnisse einer Umfrage der IHK für Oberfranken unter Mitgliedsunternehmen aus der Bamberger Innenstadt. Allerdings sehen die befragten Unternehmen auch Verbesserungsansätze, unter anderem beim Vermeiden unnötiger Bürokratie und in Sachen Unterstützung durch die Stadt Bamberg und das Stadtmarketing Bamberg.
„Die Standortzufriedenheit ist erfreulich hoch, jedoch wird auch Verbesserungspotenzial bei konkreten Themen wie Aufenthaltsqualität oder Verkehrssituation gesehen”, so Frau Weigand. Mit Blick auf die wirtschaftlich hohe Belastung von Einzelhandel und Gastronomie durch die Pandemie sei es aus Sicht der betroffenen Betriebe zudem wichtig, Bürokratie bei kommunalen Maßnahmen zu reduzieren. Die Umfrageergebnisse nimmt die IHK daher zum Anlass, bei der Bamberger Kommunalpolitik für einen intensiveren Dialog mit der Wirtschaft zu werben.
Das Ergebnis der aktuellen IHK-Umfrage belegt, dass die Innenstadt Bambergs als attraktiver Erlebnis- und Einkaufsstandort wahrgenommen wird. Als UNESCO-Welterbestadt hat Bamberg eine hohe Anziehungskraft für Touristen, für Gäste gastronomischer Einrichtungen und Kunden im innerstädtischen Einzelhandel. Entsprechend zeigten sich rund 84 Prozent der befragten Unternehmen mit ihrem Standort in der Innenstadt zufrieden, nur etwa 13 Prozent zeigten sich unzufrieden. Verbesserungspotenzial sehen die Befragten unter anderem bei den Themen Kundenfrequenz und Aufenthaltsqualität.
Sorge bereitet den befragten Unternehmen hingegen die Verkehrs- und Parkplatzsituation in der Innenstadt. Während sich fast 79 Prozent der Befragten mit der Nähe zu den innerstädtischen Parkhäusern zufrieden zeigten, äußerten sich über 70 Prozent unzufrieden mit dem generellen Parkplatzangebot in der Innenstadt. Den Erhalt der Parkplätze außerhalb der Parkhäuser stuften daher 83 Prozent als wichtig beziehungsweise sehr wichtig ein. Das Angebot einer kostenfreien ersten Parkstunde nahmen die befragten Gastronomen und Einzelhändler als sehr positiven Impuls auf.
Mehr Dialog, weniger Bürokratie
Aus Sicht der Gastronomen und Einzelhändler liegt ein zentraler Verbesserungsansatz darin, unnötige Bürokratie bei kommunalen Maßnahmen zu vermeiden. „Gerade während der Pandemie sind die Betriebe auf schnelle und unbürokratische Unterstützung angewiesen. Zusätzliche Einschränkungen müssen unbedingt vermieden werden”, so Weigand.
Zudem wünschen sich die befragten Unternehmen noch mehr Unterstützung durch die städtischen Ämter und das Stadtmarketing. „Auch wenn die individuelle Betroffenheit der Betriebe unterschiedlich hoch ist, führt die momentane Situation bei allen zu enormen Belastungen. Gerade deshalb appellieren wir an die Kommunalverwaltung, ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Geschäftstätigkeit der Gewerbetreibenden zu nutzen”, so die IHK-Präsidentin. „Die Herausforderungen dieser Pandemie werden wir nur gemeinsam und im Dialog bewältigen können. Daher unterstützen wir seitens der IHK einen intensiven Austausch aller Beteiligten sehr gerne.”
Über die Umfrage
Während der Lockdown-Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Deutschland war ein dramatischer Frequenzrückgang in den Innenstädten zu verzeichnen. Auch der innerstädtische Einzelhandel und die Gastronomie in Bamberg haben durch die auferlegten Beschränkungen mit immensen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Um ein Stimmungsbild der betroffenen Unternehmen einzufangen und vorhandene Probleme aufzuzeigen, hat die IHK für Oberfranken Bayreuth Mitgliedsunternehmen aus Einzelhandel und Gastronomie zu Standortqualität und Verkehrssituation in der Bamberger Innenstadt befragt und die Auswertung dem Bamberger Oberbürgermeister sowie den Stadtratsfraktionen zugeleitet. An der Umfrage haben sich rund 80 Mitgliedsunternehmen beteiligt.
Stadt und Landkreis Bamberg im Inzidenzbereich unter 50
Einzelhandel kann die komplette Woche öffnen
Das Robert-Koch-Institut weist für den heutigen Dienstag 7‑Tages-Inzidenzen von 37,5 für die Stadt Bamberg und für den Landkreis Bamberg von 46,9 aus. Deshalb darf der Einzelhandel in Stadt und Landkreis Bamberg die gesamte Woche geöffnet bleiben. Darauf weist das Landratsamt Bamberg hin.
Seit gestern dürfen die Geschäfte in Stadt und Landkreis Bamberg wieder öffnen, nachdem der Freistaat Bayern am Sonntag für beide Kreisverwaltungen die für Lockerungen relevanten Inzidenzwerte von unter 50 festgestellt hat.
Erlaubt sind ein Kunde pro 10 Quadratmetern bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, bei größeren Verkaufsflächen ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Unter gleichen Voraussetzungen können Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet werden.
Die am heutigen Dienstag für ausgewiesenen 7‑Tages-Inzidenzen des Robert-Koch-Instituts liegen bei 37,5 für die Stadt und 46,9 für den Landkreis Bamberg.
„Damit ist gesichert, dass der Einzelhandel für die komplette Woche bis ein-schließlich Samstag öffnen kann“, so Landrat Johann Kalb am Dienstagmorgen. Landkreis und Stadt Bamberg haben gestern vereinbart, dass sie ihren Spielraum, den sie als Kreisverwaltungen haben, nutzen wollen. Die Öffnung wird also erst am zweiten Tag nach einer eventuellen dreitägig durchgehenden Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 wieder zurückgenommen. „Bitte halten Sie sich weiterhin an Abstand, Masken und gültige Kontaktbegrenzungen, damit wir diese Entwicklung auch im Interesse unseres Einzelhandels nicht gefährden“, so der Landrat. Gleiches gelte für Museen et cetera und kontaktlosen Sport.
Niedrige Inzidenzwerte sind auch für weitere Öffnungen zum Beispiel in der Gastronomie wichtig.
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Ernüchterung in oberfränkischen Unternehmen
Oberfränkische Wirtschaft schreibt schnelle konjunkturelle Erholung ab
Ernüchterung macht sich breit in den oberfränkischen Unternehmen. Nach dem Lockdown im Frühjahr letzten Jahres und der darauffolgenden Besserung über den Sommer und Frühherbst schwindet seit November zunehmend die Zuversicht auf ein verhältnismäßig normales Geschäftsjahr 2021, wie die IHK für Oberfranken mitteilt.
„Die erhoffte schnelle konjunkturelle Erholung ist derzeit nicht in Sicht”, so Sonja Weigand, Präsidentin der IHK für Oberfranken Bayreuth. In der Konjunkturumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth zum Jahreswechsel berichten viele Unternehmerinnen und Unternehmer von einer rückläufigen Geschäftslage. Auch die Erwartungen für die anstehenden Monate können die Stimmung der Wirtschaft nicht heben. Die zweite Corona-Welle hat die Erholung vorerst beendet. IHK-Hauptgeschäftsführerin Gabriele Hohenner: „Branchenübergreifend sind viele Unternehmen zum Nichtstun verdammt oder verzeichnen wegen der Corona-Beschränkungen hohe Umsatzeinbußen. Die Stimmung bei unseren Unternehmerinnen und Unternehmern ist deshalb ernüchternd.” Der Konjunkturklimaindex für den Kammerbezirk notiert zehn Zähler unter dem Wert vom Herbst 2020 und liegt nun bei 91 Punkten.
Negative Geschäftslage
Mit einem Minus von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts hat die deutsche Wirtschaft das Jahr 2020 abgeschlossen. Ein großer Rückgang, der aber glücklicherweise nicht das Ausmaß erreichte, das viele Institute noch Mitte des vergangenen Jahres prognostiziert hatten. Der Schwung aus dem Sommer und Frühherbst ist jedoch zum Jahresbeginn 2021 nahezu vollends abgeebbt und die harten Einschnitte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie drücken spürbar auf die Geschäftslage der oberfränkischen Wirtschaft. Nur noch 28 Prozent der befragten Betriebe berichten von einer guten geschäftlichen Situation, 37 Prozent schätzen ihre Geschäftslage negativ ein.
Tourismus und Einzelhandel erheblich unter Druck
Je nach Branche stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar, mit zum Teil extremen Ergebnissen in einzelnen Wirtschaftszweigen. Allen Branchen gemein ist der rückläufige Trend bei der Beurteilung der Geschäftslage. Kein Sektor stuft die Lage besser ein, als noch in der Herbstumfrage.
“Land unter” vermeldet der Tourismussektor, in dem nahezu alle befragten Betriebe eine schlechte Geschäftslage zu Protokoll geben, gefolgt vom Einzelhandel mit fast 40 Prozent Negativbewertungen. Im Saldo leicht pessimistisch gestimmt sind das verarbeitende Gewerbe, das verstärkt Impulse aus dem Ausland registriert, und der Großhandel. Das Baugewerbe und der Dienstleistungssektor können hingegen ihre positive Grundstimmung mit ins neue Jahr nehmen.
Erhebliche Einbrüche
Zu massiv wirken sich wegbrechende Aufträge, Stornierungen, Betriebsuntersagungen, aber auch unterbrochene Lieferketten und Absatzwege auf die Geschäftstätigkeit aus. 58 Prozent aller befragten Firmen müssen das Jahr 2020 mit einem geringeren Umsatz als im Vorjahr abschließen. Einen Rückgang, der mehr als 25 Prozent des Vorjahresumsatzes beträgt, vermelden gar ein Viertel aller Befragten. Demgegenüber konnten 22 Prozent ihre Umsätze konstant halten und ein Fünftel der teilgenommenen Unternehmerinnen und Unternehmer berichten über Umsatzzuwächse. Hohenner: „Der Durchhaltewille in der Wirtschaft weicht zunehmend einer tiefen Frustration.”
Sand im Getriebe bei den Unterstützungsmaßnahmen
Wichtig für den Wirtschaftsstandort Oberfranken ist, dass die zugesagten Fördermittel zügig und in vollem Umfang fließen, so dass die Zahl coronabedingter Insolvenzen möglichst niedrig bleibt. „Leider ist derzeit die Divergenz zwischen öffentlich verkündeten finanziellen Hilfen auf der einen Seite und den tatsächlich in den Betrieben ankommenden Mitteln auf der anderen Seite zum Teil erheblich”, wie Weigand betont. So entsteht nach den öffentlichen Ankündigungen der Eindruck, dass besonders betroffene Branchen hohe Geldbeträge schnell überwiesen bekommen. Weigand: „Tatsächlich kommt aber häufig nur der vielzitierte Tropfen auf den heißen Stein beim jeweiligen Betrieb an. Die Gründe hierfür sind häufig vielschichtig, müssen aber seitens der Politik zeitnah gelöst werden.” Hohenner ergänzt: „Ich wünsche mir hier mehr Augenmaß bei der Umsetzung.”
Erwartungen verharren auf niedrigem Niveau
Die Stimmung mit Blick auf die kommenden Monate verschlechterte sich bei den Unternehmen teilweise massiv. Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Pandemie und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu deren Bekämpfung sind die Hauptursache. Insgesamt rechnen 29 Prozent der befragten Firmen aus dem Kammerbezirk mit einer Verschlechterung der eigenen Geschäftslage, auf Besserung hoffen 21 Prozent. „Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf die schwachen Impulse aus dem Inland”, erläutert Hohenner. “Aber auch auf dem internationalen Parkett kalkulieren die Unternehmen mit sinkenden Auftragsmengen. Am ehesten wird noch dem nordamerikanischen Markt zugetraut, Impulse zu setzen.“
Dieser Prognose folgend muss in den kommenden Monaten auch mit sinkenden Beschäftigtenzahlen in Oberfranken gerechnet werden. Besonders stark betroffen sind der Tourismussektor, sowie der Groß- und Einzelhandel. Einzige Ausnahme ist das Baugewerbe, das seine Beschäftigtenzahl aufstocken will.
Oberfränkische Industrie will investieren
Auch wenn der konjunkturelle Motor derzeit kräftig ins Stottern geraten ist, hoffen viele Unternehmen auf eine baldige Normalität, wie ein Blick auf die Investitionsabsichten zeigt. Industrie und Baugewerbe wollen ihre Investitionen steigern. Dies macht auch Hoffnung auf einen zügigen Neustart nach der Pandemie.