Große Erleichterung bei allen Amateurfußballerinnen und Amateurfußballern, den fast 4600 Vereinen und den 1,6 Millionen Mitgliedern im Bayerischen Fußball-Verband (BFV)! Das Bayerische
... weiter
Bayerisches Kabinett beschließt weitreichende Erleichterungen im Sportbereich
Ab Donnerstag gilt 3G im Amateurfußball
Große Erleichterung bei allen Amateurfußballerinnen und Amateurfußballern, den fast 4600 Vereinen und den 1,6 Millionen Mitgliedern im Bayerischen Fußball-Verband (BFV)! Das Bayerische Kabinett hat heute weitreichende Erleichterungen im Sportbereich beschlossen, unter anderem gilt ab diesem Donnerstag, dem 17. Februar, im Freistaat 3G für den Amateurfußball.
Für alle Spielerinnen und Spieler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Trainerinnen und Trainer im Amateurfußball gilt ab Donnerstag die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung. Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen indes alle Zugangsbeschränkungen. Das hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag bekanntgegeben.
Die zusätzlich zur Auslastung von 50 Prozent festgesetzte Obergrenze von 25.000 Besuchern kommt in bayerischen Sportstätten nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75.000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion in Nürnberg mit einer maximalen Anzahl von rund 50.000 Plätzen in Frage. „Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich weiterhin an der 50 Prozent-Marke orientieren”, betonte Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann. Zudem entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sportveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Zugang zu einer Sportveranstaltung erhalten Geimpfte oder Genesene, ohne einen zusätzlichen Testnachweis zu benötigen. Es muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Herrmann: zeigte sich „sehr erleichtert, dass nunmehr Sport nahezu uneingeschränkt wieder möglich ist. Ich hoffe, dass der Sportbetrieb jetzt überall wieder voll in Gang kommt.”
Kontrolle von 3G nach wie vor eine große Herausforderung
„Es hat sich trotz verständlicher Ungeduld vielerorts einmal mehr bewährt, die Gespräche über weitreichende Lockerungen für unsere Fußballerinnen und Fußballer auf Arbeitsebene und ganz bewusst auch abseits der Öffentlichkeit mit den zuständigen Ministerien bis hin zum Ministerpräsidenten zu führen“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „So kommen gute Ergebnisse wie diese jetzt im Miteinander zustande. Mein ausdrücklicher Dank geht deshalb an Ministerpräsident Markus Söder sowie den für den Sport in Bayern zuständigen Minister Joachim Herrmann und an Gesundheitsminister Klaus Holetschek! Gleichsam hat unsere BFV-interne Corona-Taskforce unter Vorsitz von Robert Schraudner in den vergangenen Wochen und Monaten diesen Weg mit unentwegtem Einsatz bereitet.“
Schraudner bezeichnet die aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung als „überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb für unsere Fußballerinnen und Fußballer in ganz Bayern. Wir haben immer darauf gedrängt, dass niemand ausgegrenzt werden darf und auf allen Ebenen und in allen Gesprächen hinterlegt, dass wir einen Spielbetrieb unter 3G- statt 2G-Bedingungen anstreben. Das ist nun endlich auch ab Donnerstag Realität! Darüber sind wir alle natürlich sehr froh und ich hoffe, dass wir ab 20. März tatsächlich wieder ohne jegliche Einschränkungen auskommen. Bei aller Freude über den aktuellen Beschluss werden wir uns aber auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich ist. Denn nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen. Aber auch hier gibt es Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und sich in anderen Bundesländern bewährt haben!“
So gibt es beispielweise in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars hat der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.
Schon im Dezember 2021 hatte der BFV in einem Schreiben an seine rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen eine Abkehr von der aufwändigen und wenig praxistauglichen 2G-Regelung im Amateurfußball als Ziel formuliert und dieses mit Nachdruck verfolgt.
Das könnte Sie auch interessieren...
Vorsichtige Normalisierung statt Katastrophenfall
Zahlreiche Erleichterungen der Corona-Maßnahmen sind ab heute in Kraft getreten
Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am Freitag weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem heutigen Montag in Kraft getreten sind. Zeitgleich wurde der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben.
Für die Stadt Bamberg mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50 bedeutet das im Einzelnen:
Allgemeine Kontaktbeschränkung: Aufgrund der stabilen Inzidenzwerte von unter 50 dürfen sich jetzt 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen et cetera) sind wieder möglich: Bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Erst bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 benötigen nicht Geimpfte oder Genesene einen negativen Test.
Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
Kindertagesstätten kehren analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück.
Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 ist der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.
Märkte: Märkte können im Freien wieder sämtliche Waren verkaufen.
Gastronomie: Die Innengastronomie kann geöffnet werden und die Gastwirtschaften können im Innen- und im Außenbereich bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben im Innenbereich geschlossen.
Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Flusskreuzfahrten sind ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests.
Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (im Innenbereich mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind innen und außen ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt bei einer Inzidenz unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.
Das könnte Sie auch interessieren...
Tourismus, Kultur, Sport und Freizeit
Ab heute weitere Erleichterungen in Bamberg
Aufatmen in der Region Bamberg. Ab heute sind unter anderem Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften wieder zugelassen, auch für kulturelle Veranstaltungen und für Sport gibt es ab heute in der Stadt Bamberg und ab morgen auch im Landkreis Bamberg Lockerungen.
Es sind große nächste Schritte der Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen: Ab heute sind Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken wieder zugelassen.
Im Kulturbereich gibt es ebenfalls neue Möglichkeiten: Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher sind gestattet. Und auch die Freibäder dürfen wieder öffnen: Am Montag, 24. Mai, öffnen die Hainbadestelle und das Freibad Gaustadt, das Stadionbad wird am 4. Juni seinen Betrieb aufnehmen. Voraussetzung für die Nutzung dieser Angebote ist jeweils ein höchstens 24 Stunden zuvor vorgenommener negativer POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test. Vollständig geimpfte Personen oder nachweisbar Genesene benötigen keine Tests.
Tourist Info öffnet mit Testzentrum als zusätzlichem Service
„Nach vielen Monaten der Schließung freuen wir uns auf eine Wiederbelebung des Tourismus und damit auch der ganzen Innenstadt und begleiten unsere Partner vor Ort in Hotellerie und Gastgewerbe sowie Kunst- und Kulturschaffende bei einem erfolgreichen Re-Start“, so Bambergs Tourismusreferent Dr. Stefan Goller. Tourismusdirektor Michael Heger betont, „besonders freut es mich, dass ab Samstag auch der Landkreis nachzieht und ebenfalls öffnen kann. Wir sind für unsere Gäste ein gemeinsames Reiseziel und gerade in Coronazeiten ist es wichtig, Kultur und Natur gleichermaßen erleben zu können.“
Mit dem Neustart im Tourismusbereich öffnet auch die Bamberger Tourist Info in der Geyerswörthstraße nach über einem halben Jahr wieder ihre Türen. Nach dem vorgegebenen Hygienekonzept dürfen maximal 17 Kunden mit FFP2-Maske in die Räumlichkeiten. Gleich nebenan eröffnet zeitgleich ein weiteres Testzentrum seine Pforten, ein zusätzlicher Service für die Kunden, denn Touristen dürfen nur mit negativem Test anreisen und Angebote wahrnehmen. Sie müssen sich zudem regelmäßig weiter testen.
Die tägliche Stadtführung „Faszination Weltkulturerbe“ startet am Pfingstwochenende mit kleinen Gruppen von maximal 15 Personen um 10:30 Uhr und 14:00 Uhr und ist zur Entzerrung mit zusätzlichen Terminen um 11:00 Uhr und 14:30 Uhr am Start. Während der Führung sind die Hygieneregeln, wie Maske tragen und Abstand halten, zu beachten.
Gäste können ihre Tickets für die tägliche Stadtführung oder die BAMBERGcard seit kurzem auch komplett kontaktlos online durchbuchen auf https://www.bamberg.info/tickets.
„Wir freuen uns auf den Kultursommer“
„Es ist für die Kulturszene eine große Erleichterung und Freude, dass die niedrigen Inzidenzzahlen sich so stabilisiert haben, dass Kultur nun endlich wieder in vielfältigen Facetten möglich ist“, freut sich auch Kulturreferentin Ulrike Siebenhaar über die neuen Erleichterungen. Die Rahmenkonzepte seien angepasst worden und ermöglichen so ganz unterschiedliche kulturelle Formate. „Wir freuen uns auf den Kultursommer!“, so Siebenhaar.
Weitere Lockerungen
Tourismus:
Auch der Betrieb von Ausflugs-Flussschifffahrten, touristische Reisebusverkehre sowie Kultur- und Naturführungen im Freien sind unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kunden zugelassen.
Kultur:
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind ebenfalls ab 21. Mai wieder möglich.
Sport:
Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen, wird erlaubt.
Ferner wird gestattet:
Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen.
Kontaktfreier Sport auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis verfügen.
Die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen unter der Voraussetzung, dass Zuschauerinnen und Zuschauer über einen Testnachweis verfügen.
Wichtiger Hinweis: Die genannten Lockerungen haben nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zu erfolgen, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind. Soweit Rahmenkonzepte nicht bekannt gemacht sind, darf eine Öffnung nicht erfolgen. Weitere Informationen hierzu sind zu finden unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen.
Das könnte Sie auch interessieren...
Kabinettssitzung
Bayern beschließt weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen
Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich, die 7‑Tages-Inzidenz für den Freistaat liegt seit vergangenem Freitag wieder unter 100, die Belegungssituation in den Intensivstationen hat sich leicht entspannt. Vor diesem Hintergrund beschloss die Bayerische Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen.
Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich. Das zeigt: Die Schutzmaßnahmen greifen und die Impfungen wirken. Die 7‑Tages-Inzidenz für den Freistaat liegt seit vergangenem Freitag wieder unter 100. Auch die Belegungssituation in den Intensivstationen hat sich dadurch leicht entspannt.
Es steht immer mehr Impfstoff zur Verfügung und die Zahl der täglichen Impfungen in Bayern bleibt auf hohem Niveau. 38 Prozent der Bevölkerung haben eine Erstimpfung erhalten. Mehr als jeder Zehnte wurde vollständig geimpft. Diese Entwicklung erlaubt weitere inzidenzabhängige Erleichterungen.
Vor diesem Hintergrund beschloss die Staatsregierung heute weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen, über die Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Wirtschaftsminister Bernd Sibler informierten.
Ab dem 25. Mai 2021 wird die Betreuung von Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 tatsächlich eingeschult werden sollen (Vorschulkinder), in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen bis zu einer 7‑Tage-lnzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zugelassen.
- Ab dem 7. Juni 2021 (das heißt nach den Pfingstferien) wird der Wert der 7‑Tage-lnzidenz für die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen einheitlich auf 165 festgelegt.
- Bei einer 7‑Tagesinzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7‑Tagesinzidenz bis 50 findet normaler Regelbetrieb statt.
Neben Schulen haben Kitas aufgrund ihrer großen sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung unter anderem für die frühkindliche Bildung von Kindern oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oberste Priorität. Um flankierend zu den umsichtigen Lockerungen im Bereich der Kindertagesbetreuung einen möglichst sicheren Kita-Betrieb in Bayern zu gewährleisten, wird die Bayerische Teststrategie nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren um das Pflicht-Angebot zweimal wöchentlicher freiwilliger Selbsttests für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und in Schulvorbereitenden Einrichtungen erweitert.
Ab dem 7. Juni 2021 findet in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50 an allen Schularten voller Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt. Ab dem 7. Juni 2021 ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.
Ab dem 21. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50. Das Nähere regelt das entsprechende Rahmenhygienekonzept des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Laien- und Amateurensembles sind ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern. Die Möglichkeit, dass ab dem 21. Mai 2021 Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 100 grundsätzlich wieder möglich sind, hat der Ministerrat bereits am 10. Mai 2021 eröffnet. Um Planungssicherheit für alle zu ermöglichen, beauftragt der Ministerrat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das notwendige Rahmenhygienekonzept mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege umgehend abzustimmen und schnellstmöglich zu veröffentlichen.
Ab dem 21. Mai 2021 können Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² et cetera), ein Termin und ein negativer Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (das heißt Testpflicht, feste Plätze, maximal 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
- Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50.
Da Organisation und Durchführung von Messen einer lange Vorlaufzeit bedürfen, führen kurzfristig von der Politik angesetzte Erleichterungen in diesem Bereich nur zu einem langsamen und allmählichen Hochfahren des Messebetriebs. Der Ministerrat stellt deshalb vor diesem Hintergrund bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs spätestens zum 1. September 2021 möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hängt dabei vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab.
- Um die notwendigen, äußerst komplexen Hygienekonzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, beschließt der Ministerrat, die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilotmesse. Im Rahmen der notwendigen Abstimmung und Aktualisierung des Rahmenhygienekonzepts zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist in diesem Kontext insbesondere auch über die Festlegung einer Höchstbesucherzahl zu entscheiden. Dabei sind sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Bedürfnis nach Durchführung einer Messe in angemessener Größe zum Testen der Konzepte und der dazugehörigen Logistik zu berücksichtigen.
- Nach Durchführung der Pilotmesse wird das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gebeten, im Ministerrat über die Erfahrungen und Erkenntnisse zu berichten und gleichzeitig einen Vorschlag für das weitere Vorgehen im Bereich des Messewesens vorzulegen.
Die Bayerische Staatsregierung beschließt einmalig im Jahr 2021 in Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 4. Mai 2021 das befristete Programm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro. Dies gibt zusätzlichen Auftrieb für einen kraftvollen Neustart nach der Krise, fördert Investitionen in einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus und stellt auch eine zusätzliche Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel dar. Insbesondere ist an folgende Maßnahmen gedacht: Durch die Einführung eines Nachhaltigkeits-Zertifikats fördern wir naturverträglichen, sozialen und wirtschaftlichen Qualitätstourismus in ganz Bayern, der auf regionale Produkte und Produktionskreisläufe setzt. Ein Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoaching soll die Digitalisierung und Modernisierung insbesondere der Kleinen der Branche unterstützen. Die Unternehmen werden bei den nötigen Investitionen für Maßnahmen unter 30.000 Euro mit Fördermitteln unterstützt. Die Erhebung von touristischen Echtzeitdaten soll gefördert werden. So können Besucherströme gelenkt, unnötiger Verkehr vermieden und gestützt durch künstliche Intelligenz die Auslastung prognostiziert werden. Die Förderung Digitaler Barrierefreiheit im Tourismus unterstützt barrierefreie Online-Angebote und soll das „Reisen für Alle“ stärken. Um nachhaltige Mobilität weiter zu verbessern, wird die Errichtung von E‑Ladesäulen in touristischen Betrieben gefördert.
Der Ministerrat beauftragt den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, die bayerischen Hilfsprogramme Soloselbstständigenprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusikvereine im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen und das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm rückwirkend zum 1. Januar 2021 für Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter zu öffnen. Der Ministerrat beschließt darüber hinaus zur Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungsprogramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.
Der Ministerrat beauftragt die Staatsministerin für Digitales, eine weitere Verlängerung des bayerischen Kinounterstützungsprogramms bis zum 31. Dezember 2021 für den Fall zu veranlassen, dass der Sonderfonds des Bundes den Bereich der Kinos nicht berücksichtigt oder dieser nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2021 (Auslaufen der Kino-Anlaufhilfen II) starten kann. Für die Verlängerung sollen die bisher für das Kinounterstützungsprogramm zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden.
Das könnte Sie auch interessieren...
Stadt ermöglicht weitere Erleichterungen ab 10. Mai
Neue Möglichkeiten für Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport
Jetzt ist es offiziell: Ab Montag, 10. Mai, sind in der Stadt Bamberg weitere Öffnungsschritte für die Bereiche Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und kontaktfreier Sport möglich.
Nach Bekanntgabe der Regelungen der aktuellen 12. Bayerischen Infektionsschutzverordnung hatte die Stadtspitze umgehend reagiert und angesichts der positiven Entwicklung bei den 7‑Tages-Inzidenzen die Erteilung des Einvernehmens seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums beantragt. Die Genehmigung ist am Freitagabend eingegangen. Damit kann am heutigen Samstag die entsprechende Allgemeinverfügung bekanntgemacht werden.
Ab Montag, 10. Mai, gilt damit im Einzelnen:
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.
Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1 wird zugelassen.
Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1 verfügen wird erlaubt.
Die gestatteten Lockerungen haben nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zu erfolgen, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht wurden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg vom 08.05.2021 wird in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht, abrufbar unter http://www.stadt.bamberg.de/amtsblatt.
Die für die jeweiligen Bereiche geltenden Rahmenkonzepte sind hier abrufbar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/
Das könnte Sie auch interessieren...
Erleichterungen ab 6. Mai
Inzidenzwert in der Stadt Bamberg fünf Tage unter 100
Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am heutigen Dienstag am fünften Tag in Folge den Wert von 100 unterschritten. Daher treten ab kommendem Donnerstag neue Regelungen in Kraft.
Ab kommendem Donnerstag, 6. Mai, gelten folgende Regelungen der aktuellen Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV):
Kontakte
Im privaten Raum sind Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist aufgehoben.
Einzelhandel und Dienstleistungen
Neben den bereits bisher geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs können die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche öffnen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich.
Für Friseure und Fußpflege gilt eine Maskenpflicht für das Personal sowie FFP2-Maskenpflicht für die Kunden, Terminreservierung und Kontaktdatenerhebung. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests hingegen entfällt.
Sport
Kontaktfreier Sport ist möglich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Sportanlagen.
Schulen und KiTas
Präsenzunterricht in Schulen kann wieder dort stattfinden, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Sofern es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen, wird bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern besucht werden. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden (eingeschränkter Regelbetrieb).
Außerschulische Bildung und Musikschule
Angebote der beruflichen Aus‑, Fort‑, und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz und der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.
An der Städtischen Musikschule Bamberg darf der Einzelunterricht in den Instrumentalfächern und im Fach Gesang wieder als Präsenzunterricht durchgeführt werden, allerdings beträgt der Mindestabstand hier 2 Meter.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert
Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt. Hier bittet die Stadt Bamberg mit Blick auf das Infektionsgeschehen dringend, sich insbesondere auch bei schönem Wetter im Bereich der Oberen und Unteren Brücke und der Kettenbrücke an Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten.
Hinweis:
Die Regeln werden wieder verschärft, falls der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gegeben. Die Änderungen treten dann zwei Tage später in Kraft.