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Erleichterungen

Baye­ri­sches Kabi­nett beschließt weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sportbereich 

Ab Don­ners­tag gilt 3G im Amateurfußball

Gro­ße Erleich­te­rung bei allen Ama­teur­fuß­bal­le­rin­nen und Ama­teur­fuß­bal­lern, den fast 4600 Ver­ei­nen und den 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­dern im Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­band (BFV)! Das Baye­ri­sche Kabi­nett hat heu­te weit­rei­chen­de Erleich­te­run­gen im Sport­be­reich beschlos­sen, unter ande­rem gilt ab die­sem Don­ners­tag, dem 17. Febru­ar, im Frei­staat 3G für den Amateurfußball.

Für alle Spie­le­rin­nen und Spie­ler, Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter sowie Trai­ne­rin­nen und Trai­ner im Ama­teur­fuß­ball gilt ab Don­ners­tag die 3G-Rege­lung (Geimpft, Gene­sen, Getes­tet) statt der 2G-Rege­lung. Für Zuschau­er gilt bei einer zuge­las­se­nen Aus­las­tung von 50 Pro­zent des Sport­ge­län­des 2G statt 2G-plus. Für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig in der Schu­le getes­tet wer­den, fal­len indes alle Zugangs­be­schrän­kun­gen. Das hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung nach ihrer Kabi­netts­sit­zung am heu­ti­gen Diens­tag bekanntgegeben.

Die zusätz­lich zur Aus­las­tung von 50 Pro­zent fest­ge­setz­te Ober­gren­ze von 25.000 Besu­chern kommt in baye­ri­schen Sport­stät­ten nur für die Münch­ner Alli­anz-Are­na mit einer Kapa­zi­tät von rund 75.000 Plät­zen und das Max-Mor­lock-Sta­di­on in Nürn­berg mit einer maxi­ma­len Anzahl von rund 50.000 Plät­zen in Fra­ge. „Alle ande­ren Sport­stät­ten in Bay­ern kön­nen sich wei­ter­hin an der 50 Pro­zent-Mar­ke ori­en­tie­ren”, beton­te Bay­erns Innen- und Sport­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann. Zudem ent­fällt die Pflicht zur Kon­takt­da­ten­er­fas­sung eben­so wie die bis­he­ri­ge Pflicht, bei grö­ße­ren Sport­ver­an­stal­tun­gen nur per­so­na­li­sier­te Tickets zu ver­kau­fen. Zugang zu einer Sport­ver­an­stal­tung erhal­ten Geimpf­te oder Gene­se­ne, ohne einen zusätz­li­chen Test­nach­weis zu benö­ti­gen. Es muss jedoch wei­ter­hin eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Herr­mann: zeig­te sich „sehr erleich­tert, dass nun­mehr Sport nahe­zu unein­ge­schränkt wie­der mög­lich ist. Ich hof­fe, dass der Sport­be­trieb jetzt über­all wie­der voll in Gang kommt.”

Kon­trol­le von 3G nach wie vor eine gro­ße Herausforderung

„Es hat sich trotz ver­ständ­li­cher Unge­duld vie­ler­orts ein­mal mehr bewährt, die Gesprä­che über weit­rei­chen­de Locke­run­gen für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler auf Arbeits­ebe­ne und ganz bewusst auch abseits der Öffent­lich­keit mit den zustän­di­gen Minis­te­ri­en bis hin zum Minis­ter­prä­si­den­ten zu füh­ren“, sagt BFV-Prä­si­dent Rai­ner Koch: „So kom­men gute Ergeb­nis­se wie die­se jetzt im Mit­ein­an­der zustan­de. Mein aus­drück­li­cher Dank geht des­halb an Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder sowie den für den Sport in Bay­ern zustän­di­gen Minis­ter Joa­chim Herr­mann und an Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek! Gleich­sam hat unse­re BFV-inter­ne Coro­na-Taskforce unter Vor­sitz von Robert Schraud­ner in den ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­ten die­sen Weg mit unent­weg­tem Ein­satz bereitet.“

Schraud­ner bezeich­net die aktu­el­len Ent­schei­dun­gen der Staats­re­gie­rung als „über­fäl­li­gen Rie­sen­schritt zurück in Rich­tung Nor­ma­li­tät und hin zu einem geord­ne­ten Spiel­be­trieb für unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler in ganz Bay­ern. Wir haben immer dar­auf gedrängt, dass nie­mand aus­ge­grenzt wer­den darf und auf allen Ebe­nen und in allen Gesprä­chen hin­ter­legt, dass wir einen Spiel­be­trieb unter 3G- statt 2G-Bedin­gun­gen anstre­ben. Das ist nun end­lich auch ab Don­ners­tag Rea­li­tät! Dar­über sind wir alle natür­lich sehr froh und ich hof­fe, dass wir ab 20. März tat­säch­lich wie­der ohne jeg­li­che Ein­schrän­kun­gen aus­kom­men. Bei aller Freu­de über den aktu­el­len Beschluss wer­den wir uns aber auch wei­ter­hin dafür ein­set­zen, dass die Umset­zung der Maß­nah­men pra­xis­taug­lich ist. Denn nach wie vor ste­hen die Ver­ei­ne etwa bei der Kon­trol­le von 3G vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Aber auch hier gibt es Vor­schlä­ge, die auf dem Tisch lie­gen und sich in ande­ren Bun­des­län­dern bewährt haben!“

So gibt es bei­spiel­wei­se in Baden-Würt­tem­berg, Hes­sen und auch in Nord­rhein-West­fa­len ein Mus­ter­for­mu­lar, mit dem jeder Ver­ein und die Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter für sich eigen­stän­dig die Ein­hal­tung der aktu­ell gül­ti­gen Rege­lun­gen rechts­si­cher bestä­ti­gen kön­nen. Einen ent­spre­chen­den Antrag zur Ein­füh­rung die­ses For­mu­lars hat der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band über den Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­band (BLSV) an das in Bay­ern für den Sport zustän­di­ge Innen­mi­nis­te­ri­um bereits gestellt.

Schon im Dezem­ber 2021 hat­te der BFV in einem Schrei­ben an sei­ne rund 1,6 Mil­lio­nen Mit­glie­der in den fast 4600 Ver­ei­nen eine Abkehr von der auf­wän­di­gen und wenig pra­xis­taug­li­chen 2G-Rege­lung im Ama­teur­fuß­ball als Ziel for­mu­liert und die­ses mit Nach­druck verfolgt.

Vor­sich­ti­ge Nor­ma­li­sie­rung statt Katastrophenfall 

Zahl­rei­che Erleich­te­run­gen der Coro­na-Maß­nah­men sind ab heu­te in Kraft getreten

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat in der Kabi­netts­sit­zung am Frei­tag wei­te­re Locke­run­gen für Bay­ern beschlos­sen, die mit der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ab dem heu­ti­gen Mon­tag in Kraft getre­ten sind. Zeit­gleich wur­de der Kata­stro­phen­fall in Bay­ern aufgehoben.

Für die Stadt Bam­berg mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50 bedeu­tet das im Ein­zel­nen:

All­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung: Auf­grund der sta­bi­len Inzi­denz­wer­te von unter 50 dür­fen sich jetzt 10 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten gemein­sam auf­hal­ten. Wie bereits bis­her zäh­len Geimpf­te und Gene­se­ne bei pri­va­ter Zusam­men­kunft oder ähn­li­chen sozia­len Kon­tak­ten nicht mit.

Geplan­te öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen aus beson­de­rem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauf­fei­ern, Beer­di­gun­gen, Ver­eins­sit­zun­gen et cete­ra) sind wie­der mög­lich: Bei einer Inzi­denz unter 50 drau­ßen bis 100, drin­nen bis 50 Per­so­nen (zuzüg­lich Geimpf­te und Gene­se nach Vor­ga­be des Bun­des­rechts). Erst bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 benö­ti­gen nicht Geimpf­te oder Gene­se­ne einen nega­ti­ven Test.


Schu­len
: Ab dem 7. Juni fin­det in Gebie­ten mit Inzi­denz unter 50 wie­der ein­schrän­kungs­lo­ser Prä­senz­un­ter­richt für alle Schu­len statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebie­te mit Inzi­denz unter 100. Im Sport­un­ter­richt kann auf die Mas­ken­pflicht ver­zich­tet wer­den. An den Schu­len sind wei­ter­hin inzi­denz­un­ab­hän­gig zwei­mal wöchent­li­che Tests erfor­der­lich. Das Test­ergeb­nis wird den Schü­lern aber auf Antrag beschei­nigt und kann so auch außer­schu­lisch genutzt wer­den („Selbst­test-Aus­weis“).

Kin­der­ta­ges­stät­ten keh­ren ana­log zu den Schu­len zum Nor­mal­be­trieb zurück.

Hoch­schu­len: Die Hoch­schu­len kön­nen wie­der Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen anbie­ten (Vor­le­sun­gen, Semi­na­re). Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei 1,5 m Abstand). Zuge­las­sen wer­den Teil­neh­mer, die sich zwei­mal wöchent­lich tes­ten las­sen. Wie in der Schu­le besteht auf dem Hoch­schul­ge­län­de Maskenpflicht.


Han­del und Geschäf­te
: Bei einer Inzi­denz unter 100 ist der Han­del all­ge­mein geöff­net. Die für alle Geschäf­te bestehen­den Auf­la­gen (Hygie­ne­kon­zept, Kun­den­be­gren­zung auf einen Kun­den je 10 qm für die ers­ten 800 qm der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 qm für den 800 qm über­stei­gen­den Teil der Ver­kaufs­flä­che) blei­ben bestehen. Die Not­wen­dig­keit von Ter­min­ver­ein­ba­run­gen entfällt.


Märk­te
: Märk­te kön­nen im Frei­en wie­der sämt­li­che Waren verkaufen.


Gas­tro­no­mie
: Die Innen­gas­tro­no­mie kann geöff­net wer­den und die Gast­wirt­schaf­ten kön­nen im Innen- und im Außen­be­reich bis 24 Uhr (bis­her 22 Uhr) bei einer Inzi­denz unter 100 offen­blei­ben. Ein nega­ti­ver Test ist nur bei Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 erfor­der­lich. Am Tisch gilt die all­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung. Die Rege­lun­gen zur Mas­ken­pflicht blei­ben bestehen. Rei­ne Schank­wirt­schaf­ten blei­ben im Innen­be­reich geschlossen.


Hotel­le­rie, Beher­ber­gung
: Zim­mer kön­nen an alle Per­so­nen ver­ge­ben wer­den, die sich nach den neu­en all­ge­mei­nen Kon­takt­be­schrän­kun­gen zusam­men auf­hal­ten dür­fen (10 Per­so­nen). In Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 50 muss jeder Gast künf­tig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bis­her alle 48 Stun­den) einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.


Frei­zeit­ein­rich­tun­gen
: Sola­ri­en, Sau­nen, Bäder, Ther­men, Frei­zeit­parks, Indoor­spiel­plät­ze und ver­gleich­ba­re Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Schau­höh­len, Besu­cher­berg­wer­ke, Stadt- und Gäs­te­füh­run­gen, Spielbanken/​Spielhallen und Wett­an­nah­me­stel­len kön­nen mit Infek­ti­ons­schutz­kon­zept wie­der öff­nen. In Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 ist ein nega­ti­ver Test erfor­der­lich. Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten, Clubs und Dis­ko­the­ken blei­ben geschlossen.


Wirt­schafts­na­he Ver­an­stal­tun­gen wie Kongresse/​Tagungen wer­den unter den glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen zugelassen.


Fluss­kreuz­fahr­ten sind ab dem 7. Juni wie­der mög­lich unter der Vor­aus­set­zung eines nega­ti­ven Tests.


Kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen
: Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bei fes­ter Bestuh­lung mit bis zu 500 Per­so­nen zuläs­sig. Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen drin­nen wie drau­ßen kön­nen künf­tig nicht nur fes­te Büh­nen, son­dern wie­der alle geeig­ne­ten Stät­ten genutzt wer­den (Hal­len, Sta­di­on etc.), wenn sie aus­rei­chend Platz bie­ten, um einen siche­ren Abstand der Besu­cher zu gewährleisten.


Got­tes­diens­te
: Ab dem 7. Juni ist in Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 der Gemein­de­ge­sang wie­der erlaubt (im Innen­be­reich mit FFP2-Mas­ke). Bei Frei­luft­got­tes­diens­ten ent­fällt die Mas­ken­pflicht am Platz. Auf die Anzei­ge- und Anmel­de­pflicht wird verzichtet.


Pro­ben von Lai­en­en­sem­bles im Musik- und Thea­ter­be­reich sind innen und außen ohne fes­te Per­so­nen­ober­gren­ze mög­lich. Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei Min­dest­ab­stand nach Hygie­ne­rah­men­kon­zept). Außer­schu­li­scher Musik­un­ter­richt wird ohne Per­so­nen­ober­gren­ze (mit Abstand) zulässig.


Sport
: Für alle wird Sport (kon­takt­frei­er eben­so wie Kon­takt­sport) indoor wie out­door in allen Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 ohne fes­te Grup­pen­ober­gren­zen mög­lich, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 aller­dings nur für Teil­neh­mer, die einen aktu­el­len nega­ti­ven Test vor­wei­sen kön­nen. Es ist die glei­che Anzahl an Zuschau­ern mög­lich wie bei kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen, unter frei­em Him­mel also 500 Per­so­nen (bei fes­ter Bestuh­lung). Auf Sport­an­la­gen wird die Zahl der Teil­neh­mer im Rah­men­kon­zept nach der Grö­ße der Sport­an­la­ge sach­ge­recht begrenzt.


Alten- und Pfle­ge­hei­me
: Die Test­pflicht für Besu­cher ent­fällt bei einer Inzi­denz unter 50. Gemein­schafts­ver­an­stal­tun­gen in den Hei­men sind innen mit 25 Per­so­nen, außen mit 50 Per­so­nen zulässig.

Tou­ris­mus, Kul­tur, Sport und Freizeit

Ab heu­te wei­te­re Erleich­te­run­gen in Bamberg

Auf­at­men in der Regi­on Bam­berg. Ab heu­te sind unter ande­rem Über­nach­tungs­an­ge­bo­te von gewerb­li­chen oder ent­gelt­li­chen Unter­künf­ten wie­der zuge­las­sen, auch für kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen und für Sport gibt es ab heu­te in der Stadt Bam­berg und ab mor­gen auch im Land­kreis Bam­berg Lockerungen.

Es sind gro­ße nächs­te Schrit­te der Erleich­te­run­gen bei den Coro­na-Maß­nah­men: Ab heu­te sind Über­nach­tungs­an­ge­bo­te von gewerb­li­chen oder ent­gelt­li­chen Unter­künf­ten, ins­be­son­de­re von Hotels, Beher­ber­gungs­be­trie­ben, Jugend­her­ber­gen und Cam­ping­plät­zen, auch zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken wie­der zugelassen.

Im Kul­tur­be­reich gibt es eben­falls neue Mög­lich­kei­ten: Kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel mit fes­ten Sitz­plät­zen für bis zu 250 Besu­che­rin­nen und Besu­cher sind gestat­tet. Und auch die Frei­bä­der dür­fen wie­der öff­nen: Am Mon­tag, 24. Mai, öff­nen die Hain­ba­de­stel­le und das Frei­bad Gau­stadt, das Sta­di­on­bad wird am 4. Juni sei­nen Betrieb auf­neh­men. Vor­aus­set­zung für die Nut­zung die­ser Ange­bo­te ist jeweils ein höchs­tens 24 Stun­den zuvor vor­ge­nom­me­ner nega­ti­ver POC-Anti­gen­test, Selbst­test oder PCR-Test. Voll­stän­dig geimpf­te Per­so­nen oder nach­weis­bar Gene­se­ne benö­ti­gen kei­ne Tests.


Tou­rist Info öff­net mit Test­zen­trum als zusätz­li­chem Service

„Nach vie­len Mona­ten der Schlie­ßung freu­en wir uns auf eine Wie­der­be­le­bung des Tou­ris­mus und damit auch der gan­zen Innen­stadt und beglei­ten unse­re Part­ner vor Ort in Hotel­le­rie und Gast­ge­wer­be sowie Kunst- und Kul­tur­schaf­fen­de bei einem erfolg­rei­chen Re-Start“, so Bam­bergs Tou­ris­mus­re­fe­rent Dr. Ste­fan Gol­ler. Tou­ris­mus­di­rek­tor Micha­el Heger betont, „beson­ders freut es mich, dass ab Sams­tag auch der Land­kreis nach­zieht und eben­falls öff­nen kann. Wir sind für unse­re Gäs­te ein gemein­sa­mes Rei­se­ziel und gera­de in Coro­na­zei­ten ist es wich­tig, Kul­tur und Natur glei­cher­ma­ßen erle­ben zu können.“

Mit dem Neu­start im Tou­ris­mus­be­reich öff­net auch die Bam­ber­ger Tou­rist Info in der Gey­ers­wörth­stra­ße nach über einem hal­ben Jahr wie­der ihre Türen. Nach dem vor­ge­ge­be­nen Hygie­ne­kon­zept dür­fen maxi­mal 17 Kun­den mit FFP2-Mas­ke in die Räum­lich­kei­ten. Gleich neben­an eröff­net zeit­gleich ein wei­te­res Test­zen­trum sei­ne Pfor­ten, ein zusätz­li­cher Ser­vice für die Kun­den, denn Tou­ris­ten dür­fen nur mit nega­ti­vem Test anrei­sen und Ange­bo­te wahr­neh­men. Sie müs­sen sich zudem regel­mä­ßig wei­ter testen.

Die täg­li­che Stadt­füh­rung „Fas­zi­na­ti­on Welt­kul­tur­er­be“ star­tet am Pfingst­wo­chen­en­de mit klei­nen Grup­pen von maxi­mal 15 Per­so­nen um 10:30 Uhr und 14:00 Uhr und ist zur Ent­zer­rung mit zusätz­li­chen Ter­mi­nen um 11:00 Uhr und 14:30 Uhr am Start. Wäh­rend der Füh­rung sind die Hygie­ne­re­geln, wie Mas­ke tra­gen und Abstand hal­ten, zu beach­ten.
Gäs­te kön­nen ihre Tickets für die täg­li­che Stadt­füh­rung oder die BAM­BERG­card seit kur­zem auch kom­plett kon­takt­los online durch­bu­chen auf https://www.bamberg.info/tickets.


„Wir freu­en uns auf den Kultursommer“

„Es ist für die Kul­tur­sze­ne eine gro­ße Erleich­te­rung und Freu­de, dass die nied­ri­gen Inzi­denz­zah­len sich so sta­bi­li­siert haben, dass Kul­tur nun end­lich wie­der in viel­fäl­ti­gen Facet­ten mög­lich ist“, freut sich auch Kul­tur­re­fe­ren­tin Ulri­ke Sie­ben­haar über die neu­en Erleich­te­run­gen. Die Rah­men­kon­zep­te sei­en ange­passt wor­den und ermög­li­chen so ganz unter­schied­li­che kul­tu­rel­le For­ma­te. „Wir freu­en uns auf den Kul­tur­som­mer!“, so Siebenhaar.


Wei­te­re Lockerungen


Tou­ris­mus:

Auch der Betrieb von Aus­flugs-Fluss­schiff­fahr­ten, tou­ris­ti­sche Rei­se­bus­ver­keh­re sowie Kul­tur- und Natur­füh­run­gen im Frei­en sind unter der Vor­aus­set­zung eines Test­nach­wei­ses für Kun­den zugelassen.


Kul­tur:

Musi­ka­li­sche oder kul­tu­rel­le Pro­ben von Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles, bei denen ein Zusam­men­wir­ken meh­re­rer Per­so­nen erfor­der­lich ist, sind eben­falls ab 21. Mai wie­der möglich.


Sport:

Kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich inklu­si­ve der Öff­nung von Innen­be­rei­chen von Sport­stät­ten sowie Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel unter der Vor­aus­set­zung, dass alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen Test­nach­weis ver­fü­gen, wird erlaubt.


Fer­ner wird gestattet:

Sport unter frei­em Him­mel in Grup­pen von bis zu 25 Per­so­nen unter der Vor­aus­set­zung, dass alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen Test­nach­weis verfügen.

Kon­takt­frei­er Sport auch in Fit­ness­stu­di­os unter der Vor­aus­set­zung vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung sowie, dass alle Kun­den über einen Test­nach­weis verfügen.

Die Zulas­sung von bis zu 250 Zuschau­ern bei Sport­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel mit fes­ten Sitz­plät­zen unter der Vor­aus­set­zung, dass Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er über einen Test­nach­weis verfügen.

Wich­ti­ger Hin­weis: Die genann­ten Locke­run­gen haben nach Maß­ga­be von Rah­men­kon­zep­ten zu erfol­gen, die von den zustän­di­gen Staats­mi­nis­te­ri­en im Ein­ver­neh­men mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge bekannt­ge­macht wer­den und in denen die erfor­der­li­chen Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men fest­ge­legt sind. Soweit Rah­men­kon­zep­te nicht bekannt gemacht sind, darf eine Öff­nung nicht erfol­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu sind zu fin­den unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen.

Kabi­netts­sit­zung

Bay­ern beschließt wei­te­re Erleich­te­run­gen bei den Corona-Maßnahmen

Die Infek­ti­ons­zah­len in Bay­ern und Deutsch­land sin­ken wei­ter­hin kon­ti­nu­ier­lich, die 7‑Ta­ges-Inzi­denz für den Frei­staat liegt seit ver­gan­ge­nem Frei­tag wie­der unter 100, die Bele­gungs­si­tua­ti­on in den Inten­siv­sta­tio­nen hat sich leicht ent­spannt. Vor die­sem Hin­ter­grund beschloss die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung in ihrer heu­ti­gen Kabi­netts­sit­zung wei­te­re Erleich­te­run­gen bei den Corona-Maßnahmen.

Die Infek­ti­ons­zah­len in Bay­ern und Deutsch­land sin­ken wei­ter­hin kon­ti­nu­ier­lich. Das zeigt: Die Schutz­maß­nah­men grei­fen und die Imp­fun­gen wir­ken. Die 7‑Ta­ges-Inzi­denz für den Frei­staat liegt seit ver­gan­ge­nem Frei­tag wie­der unter 100. Auch die Bele­gungs­si­tua­ti­on in den Inten­siv­sta­tio­nen hat sich dadurch leicht entspannt.

Es steht immer mehr Impf­stoff zur Ver­fü­gung und die Zahl der täg­li­chen Imp­fun­gen in Bay­ern bleibt auf hohem Niveau. 38 Pro­zent der Bevöl­ke­rung haben eine Erst­imp­fung erhal­ten. Mehr als jeder Zehn­te wur­de voll­stän­dig geimpft. Die­se Ent­wick­lung erlaubt wei­te­re inzi­denz­ab­hän­gi­ge Erleichterungen.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschloss die Staats­re­gie­rung heu­te wei­te­re Erleich­te­run­gen bei den Coro­na-Maß­nah­men, über die Bay­erns Minis­ter­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder, Wirt­schafts­mi­nis­ter Hubert Aiwan­ger, Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek und Wirt­schafts­mi­nis­ter Bernd Sibler informierten.

Ab dem 25. Mai 2021 wird die Betreu­ung von Kin­dern, die im Schul­jahr 2021/​2022 tat­säch­lich ein­ge­schult wer­den sol­len (Vor­schul­kin­der), in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­ten Spiel­grup­pen bis zu einer 7‑Ta­ge-lnzi­denz von 165 im (ein­ge­schränk­ten) Regel­be­trieb zugelassen.

  • Ab dem 7. Juni 2021 (das heißt nach den Pfingst­fe­ri­en) wird der Wert der 7‑Ta­ge-lnzi­denz für die Schlie­ßung von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­ten Spiel­grup­pen ein­heit­lich auf 165 festgelegt.
  • Bei einer 7‑Tagesinzidenz zwi­schen 50 und 165 fin­det ein­ge­schränk­ter Regel­be­trieb, bei einer 7‑Tagesinzidenz bis 50 fin­det nor­ma­ler Regel­be­trieb statt.


Neben Schu­len haben Kitas auf­grund ihrer gro­ßen sozia­len und gesell­schaft­li­chen Bedeu­tung unter ande­rem für die früh­kind­li­che Bil­dung von Kin­dern oder die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf obers­te Prio­ri­tät. Um flan­kie­rend zu den umsich­ti­gen Locke­run­gen im Bereich der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung einen mög­lichst siche­ren Kita-Betrieb in Bay­ern zu gewähr­leis­ten, wird die Baye­ri­sche Test­stra­te­gie nach der kürz­li­chen Zulas­sung von Anti­gen-Selbst­tests spe­zi­ell für klei­ne­re Kin­der unter sechs Jah­ren um das Pflicht-Ange­bot zwei­mal wöchent­li­cher frei­wil­li­ger Selbst­tests für Kin­der in Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen, in Heil­päd­ago­gi­schen Tages­stät­ten und in Schul­vor­be­rei­ten­den Ein­rich­tun­gen erweitert.


Ab dem 7. Juni 2021 fin­det in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50 an allen Schul­ar­ten vol­ler Prä­senz­un­ter­richt (ohne Min­dest­ab­stand) für alle Jahr­gangs­stu­fen an allen Schul­ar­ten statt. Ab dem 7. Juni 2021 ist für Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab der Jahr­gangs­stu­fe 5 das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Gesichts­mas­ke („OP-Mas­ke“) auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de (ein­schließ­lich Unter­richts­raum) verpflichtend.


Ab dem 21. Mai 2021 sind Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en mit maxi­mal 250 Zuschau­ern (fes­te Sitz­plät­ze) in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen sowohl im pro­fes­sio­nel­len Bereich als auch für Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles eben­so wie für fil­mi­sche Ver­an­stal­tun­gen. Für die Besu­cher gilt eine Test­pflicht. Die­se Test­pflicht ent­fällt in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50. Das Nähe­re regelt das ent­spre­chen­de Rah­men­hy­gie­ne­kon­zept des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft und Kunst.


Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles
sind ein Eck­pfei­ler des rei­chen kul­tu­rel­len Lebens und der Ver­an­stal­tungs­land­schaft in Bay­ern. Die Mög­lich­keit, dass ab dem 21. Mai 2021 Pro­ben für Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 grund­sätz­lich wie­der mög­lich sind, hat der Minis­ter­rat bereits am 10. Mai 2021 eröff­net. Um Pla­nungs­si­cher­heit für alle zu ermög­li­chen, beauf­tragt der Minis­ter­rat das Staats­mi­nis­te­ri­um für Wis­sen­schaft und Kunst, das not­wen­di­ge Rah­men­hy­gie­ne­kon­zept mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge umge­hend abzu­stim­men und schnellst­mög­lich zu veröffentlichen.


Ab dem 21. Mai 2021 kön­nen Frei­bä­der in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 öff­nen. Vor­aus­set­zung ist die Beach­tung des ent­spre­chen­den Rah­men­hy­gie­ne­kon­zepts (Abstands­wah­rung, Beschrän­kung der Per­so­nen pro m² et cete­ra), ein Ter­min und ein nega­ti­ver Test. Die­se Test­pflicht ent­fällt in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50.


In Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 wer­den ab 21. Mai 2021 bei Sport­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en (hier­zu zäh­len auch Frei­luft­sta­di­en mit über­dach­ten Zuschau­er­plät­zen) Zuschau­er im glei­chen Umfang und unter glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie bei Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en (das heißt Test­pflicht, fes­te Plät­ze, maxi­mal 250 Zuschau­er) zuge­las­sen. Die Test­pflicht ent­fällt in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50.

  • Fit­ness­stu­di­os dür­fen ab 21. Mai 2021 in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 für kon­takt­frei­en Sport öff­nen. Vor­aus­set­zung ist ein nega­ti­ver Test der Besu­cher und die Beach­tung der Hygie­ne­maß­nah­men (Abstands­pflicht, FFP2-Mas­ken­pflicht außer beim Sport selbst). Die­se Test­pflicht ent­fällt in Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50.


Da Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung von Mes­sen einer lan­ge Vor­lauf­zeit bedür­fen, füh­ren kurz­fris­tig von der Poli­tik ange­setz­te Erleich­te­run­gen in die­sem Bereich nur zu einem lang­sa­men und all­mäh­li­chen Hoch­fah­ren des Mes­se­be­triebs. Der Minis­ter­rat stellt des­halb vor die­sem Hin­ter­grund bereits zum jet­zi­gen Zeit­punkt fest, dass bei einer anhal­tend güns­ti­gen Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens eine all­ge­mei­ne Wie­der­auf­nah­me des Mes­se­be­triebs spä­tes­tens zum 1. Sep­tem­ber 2021 mög­lich sein dürf­te. Die tat­säch­li­che Durch­füh­rung von Mes­sen hängt dabei vom wei­te­ren Ver­lauf des Pan­de­mie­ge­sche­hens ab.

  • Um die not­wen­di­gen, äußerst kom­ple­xen Hygie­ne­kon­zep­te bereits im Vor­feld einer mög­li­chen Öff­nung erpro­ben zu kön­nen, beschließt der Minis­ter­rat, die Durch­füh­rung der Mes­se Trend­Set vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilot­mes­se. Im Rah­men der not­wen­di­gen Abstim­mung und Aktua­li­sie­rung des Rah­men­hy­gie­ne­kon­zepts zwi­schen dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie und dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge ist in die­sem Kon­text ins­be­son­de­re auch über die Fest­le­gung einer Höchst­be­su­cher­zahl zu ent­schei­den. Dabei sind sowohl das aktu­el­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen als auch das Bedürf­nis nach Durch­füh­rung einer Mes­se in ange­mes­se­ner Grö­ße zum Tes­ten der Kon­zep­te und der dazu­ge­hö­ri­gen Logis­tik zu berücksichtigen.
  • Nach Durch­füh­rung der Pilot­mes­se wird das Staats­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie gebe­ten, im Minis­ter­rat über die Erfah­run­gen und Erkennt­nis­se zu berich­ten und gleich­zei­tig einen Vor­schlag für das wei­te­re Vor­ge­hen im Bereich des Mes­se­we­sens vorzulegen.


Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung beschließt ein­ma­lig im Jahr 2021 in Umset­zung des Minis­ter­rats­be­schlus­ses vom 4. Mai 2021 das befris­te­te Pro­gramm „Tou­ris­mus in Bay­ern – fit für die Zukunft“ in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro. Dies gibt zusätz­li­chen Auf­trieb für einen kraft­vol­len Neu­start nach der Kri­se, för­dert Inves­ti­tio­nen in einen nach­hal­ti­gen, smar­ten, bar­rie­re­frei­en und öko­lo­gi­schen Tou­ris­mus und stellt auch eine zusätz­li­che Maß­nah­me im Kampf gegen den Kli­ma­wan­del dar. Ins­be­son­de­re ist an fol­gen­de Maß­nah­men gedacht: Durch die Ein­füh­rung eines Nach­hal­tig­keits-Zer­ti­fi­kats för­dern wir natur­ver­träg­li­chen, sozia­len und wirt­schaft­li­chen Qua­li­täts­tou­ris­mus in ganz Bay­ern, der auf regio­na­le Pro­duk­te und Pro­duk­ti­ons­kreis­läu­fe setzt. Ein Digi­ta­li­sie­rungs- und Nach­hal­tig­keits­coa­ching soll die Digi­ta­li­sie­rung und Moder­ni­sie­rung ins­be­son­de­re der Klei­nen der Bran­che unter­stüt­zen. Die Unter­neh­men wer­den bei den nöti­gen Inves­ti­tio­nen für Maß­nah­men unter 30.000 Euro mit För­der­mit­teln unter­stützt. Die Erhe­bung von tou­ris­ti­schen Echt­zeit­da­ten soll geför­dert wer­den. So kön­nen Besu­cher­strö­me gelenkt, unnö­ti­ger Ver­kehr ver­mie­den und gestützt durch künst­li­che Intel­li­genz die Aus­las­tung pro­gnos­ti­ziert wer­den. Die För­de­rung Digi­ta­ler Bar­rie­re­frei­heit im Tou­ris­mus unter­stützt bar­rie­re­freie Online-Ange­bo­te und soll das „Rei­sen für Alle“ stär­ken. Um nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät wei­ter zu ver­bes­sern, wird die Errich­tung von E‑Ladesäulen in tou­ris­ti­schen Betrie­ben gefördert.


Der Minis­ter­rat beauf­tragt den Staats­mi­nis­ter für Wis­sen­schaft und Kunst, die baye­ri­schen Hilfs­pro­gram­me Solo­selbst­stän­di­gen­pro­gramm, Spiel­stät­ten- und Ver­an­stal­ter­pro­gramm sowie Hilfs­pro­gramm für Lai­en­mu­sik­ver­ei­ne im Rah­men der vor­han­de­nen Aus­ga­be­mit­tel bis zum 31. Dezem­ber 2021 fort­zu­füh­ren und das Spiel­stät­ten- und Ver­an­stal­tungs­pro­gramm rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2021 für Ama­teur­thea­ter und gemein­nüt­zi­ge Kul­tur­ver­an­stal­ter zu öff­nen. Der Minis­ter­rat beschließt dar­über hin­aus zur Ver­län­ge­rung des Spiel­stät­ten- und Ver­an­stal­tungs­pro­gramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Son­der­fonds Coro­na-Pan­de­mie zur Ver­fü­gung zu stellen.


Der Minis­ter­rat beauf­tragt die Staats­mi­nis­te­rin für Digi­ta­les, eine wei­te­re Ver­län­ge­rung des baye­ri­schen Kino­un­ter­stüt­zungs­pro­gramms bis zum 31. Dezem­ber 2021 für den Fall zu ver­an­las­sen, dass der Son­der­fonds des Bun­des den Bereich der Kinos nicht berück­sich­tigt oder die­ser nicht recht­zei­tig bis zum 1. Juli 2021 (Aus­lau­fen der Kino-Anlauf­hil­fen II) star­ten kann. Für die Ver­län­ge­rung sol­len die bis­her für das Kino­un­ter­stüt­zungs­pro­gramm zur Ver­fü­gung gestell­ten Mit­tel ver­wen­det werden.

Stadt ermög­licht wei­te­re Erleich­te­run­gen ab 10. Mai 

Neue Mög­lich­kei­ten für Außen­gas­tro­no­mie, Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser, Kinos und Sport

Jetzt ist es offi­zi­ell: Ab Mon­tag, 10. Mai, sind in der Stadt Bam­berg wei­te­re Öff­nungs­schrit­te für die Berei­che Außen­gas­tro­no­mie, Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser, Kinos und kon­takt­frei­er Sport möglich.

Nach Bekannt­ga­be der Rege­lun­gen der aktu­el­len 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung hat­te die Stadt­spit­ze umge­hend reagiert und ange­sichts der posi­ti­ven Ent­wick­lung bei den 7‑Ta­ges-Inzi­den­zen die Ertei­lung des Ein­ver­neh­mens sei­tens des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums bean­tragt. Die Geneh­mi­gung ist am Frei­tag­abend ein­ge­gan­gen. Damit kann am heu­ti­gen Sams­tag die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung bekannt­ge­macht werden.


Ab Mon­tag, 10. Mai, gilt damit im Einzelnen: 

Die Öff­nung der Außen­gas­tro­no­mie für Besu­cher mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung mit Doku­men­ta­ti­on für die Kon­takt­nach­ver­fol­gung wird gestat­tet. Sit­zen an einem Tisch Per­so­nen aus meh­re­ren Haus­stän­den, ist ein vor höchs­tens 24 Stun­den vor­ge­nom­me­ner POC-Anti­gen­test oder Selbst­test oder ein vor höchs­tens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­ner PCR-Test in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 mit nega­ti­vem Ergeb­nis der Tisch­gäs­te erforderlich.

Die Öff­nung von Thea­tern, Kon­zert- und Opern­häu­sern sowie Kinos für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit einem Test­nach­weis nach Nr. 1 wird zugelassen.

Kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich sowie Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel unter der Vor­aus­set­zung, dass alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen Test­nach­weis nach Nr. 1 ver­fü­gen wird erlaubt.


Die gestat­te­ten Locke­run­gen haben nach Maß­ga­be von Rah­men­kon­zep­ten zu erfol­gen, die von den zustän­di­gen Staats­mi­nis­te­ri­en im Ein­ver­neh­men mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge bekannt­ge­macht wur­den und in denen die erfor­der­li­chen Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men fest­ge­legt sind.


Die All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Bam­berg vom 08.05.2021 wird in einem Son­der­amts­blatt ver­öf­fent­licht, abruf­bar unter http://www.stadt.bamberg.de/amtsblatt.

Die für die jewei­li­gen Berei­che gel­ten­den Rah­men­kon­zep­te sind hier abruf­bar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/

Erleich­te­run­gen ab 6. Mai

Inzi­denz­wert in der Stadt Bam­berg fünf Tage unter 100

Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für die Stadt Bam­berg hat am heu­ti­gen Diens­tag am fünf­ten Tag in Fol­ge den Wert von 100 unter­schrit­ten. Daher tre­ten ab kom­men­dem Don­ners­tag neue Rege­lun­gen in Kraft.

Ab kom­men­dem Don­ners­tag, 6. Mai, gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen der aktu­el­len Zwölf­ten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV):


Kon­tak­te

Im pri­va­ten Raum sind Kon­tak­te mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stands zuläs­sig, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl außer Betracht. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben.


Aus­gangs­sper­re

Die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr ist aufgehoben.


Ein­zel­han­del und Dienstleistungen 

Neben den bereits bis­her geöff­ne­ten Geschäf­ten des täg­li­chen Bedarfs kön­nen die sons­ti­gen Geschäf­te des Ein­zel­han­dels mit Ter­min­shop­ping („Click & Meet“) und einem Kun­den pro 40m² Ver­kaufs­flä­che öff­nen. Die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses ist nicht mehr erforderlich.

Für Fri­seu­re und Fuß­pfle­ge gilt eine Mas­ken­pflicht für das Per­so­nal sowie FFP2-Mas­ken­pflicht für die Kun­den, Ter­min­re­ser­vie­rung und Kon­takt­da­ten­er­he­bung. Die Pflicht zur Vor­la­ge eines nega­ti­ven Tests hin­ge­gen entfällt.


Sport

Kon­takt­frei­er Sport ist mög­lich mit maxi­mal fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten, Sport in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern bis 14 Jah­ren im Außen­be­reich auch auf Sportanlagen.


Schu­len und KiTas 

Prä­senz­un­ter­richt in Schu­len kann wie­der dort statt­fin­den, wo ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann. Andern­falls fin­det in den Schu­len Wech­sel­un­ter­richt statt. Sofern es die räum­li­chen und per­so­nel­len Gege­ben­hei­ten zulas­sen, wird bei Wech­sel­un­ter­richt an Grund- und För­der­schu­len eine Not­be­treu­ung ange­bo­ten. Die Eltern wer­den jeweils von den Schu­len über die kon­kre­te Umset­zung infor­miert. Die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt und an Prä­senz­pha­sen des Wech­sel­un­ter­richts sowie an der Not­be­treu­ung und Mit­tags­be­treu­ung ist Schü­le­rin­nen und Schü­lern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchent­lich einem Test in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 unterziehen.

Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der kön­nen von allen Kin­dern besucht wer­den. Sie müs­sen aber in fes­ten Grup­pen betreut wer­den (ein­ge­schränk­ter Regelbetrieb).


Außer­schu­li­sche Bil­dung und Musikschule 

Ange­bo­te der beruf­li­chen Aus‑, Fort‑, und Wei­ter­bil­dung sind in Prä­senz­form zuläs­sig, wenn zwi­schen allen Betei­lig­ten ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Mas­ken­pflicht, soweit der Min­dest­ab­stand nicht zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, ins­be­son­de­re in Ver­kehrs- und Begeg­nungs­be­rei­chen, sowie bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen am Platz und der Betrei­ber hat ein Schutz- und Hygie­ne­kon­zept auszuarbeiten.

An der Städ­ti­schen Musik­schu­le Bam­berg darf der Ein­zel­un­ter­richt in den Instru­men­tal­fä­chern und im Fach Gesang wie­der als Prä­senz­un­ter­richt durch­ge­führt wer­den, aller­dings beträgt der Min­dest­ab­stand hier 2 Meter.


Kul­tur­stät­ten

Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten, Objek­te der Baye­ri­schen Ver­wal­tung der staat­li­chen Schlös­ser, Gär­ten und Seen und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten kön­nen für Besu­cher nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung öff­nen. Thea­ter, Kon­zert­häu­ser, Büh­nen, Kinos und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen blei­ben geschlossen.


Mas­ken­pflicht und Alko­hol­kon­sum­ver­bot unab­hän­gig vom Inzidenzwert

Im öffent­li­chen Raum gel­ten unab­hän­gig vom Inzi­denz­wert nach wie vor die Coro­na-Schutz­maß­nah­men. Dazu zäh­len auch die Mas­ken­pflicht und das Alko­hol­kon­sum­ver­bot in der Innen­stadt. Hier bit­tet die Stadt Bam­berg mit Blick auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen drin­gend, sich ins­be­son­de­re auch bei schö­nem Wet­ter im Bereich der Obe­ren und Unte­ren Brü­cke und der Ket­ten­brü­cke an Abstands­re­geln und die Mas­ken­pflicht zu halten.


Hin­weis:

Die Regeln wer­den wie­der ver­schärft, falls der Inzi­denz­wert von 100 an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen über­schrit­ten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gege­ben. Die Ände­run­gen tre­ten dann zwei Tage spä­ter in Kraft.