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Gesundheitsamt

Zwei wei­te­re Fälle

Affen­po­cken in Bayern

Zwei wei­te­re Fäl­le von Affen­po­cken sind in Bay­ern bestä­tigt wor­den. Ein Pati­ent wird iso­liert in Mün­chen behan­delt, einer im Land­kreis Ans­bach. Das Infek­ti­ons­ri­si­ko für die Bevöl­ke­rung in Bay­ern schätzt das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit aber der­zeit als gering ein.

Gesund­heits­äm­ter haben in Bay­ern einen zwei­ten und einen drit­ten Fall von Affen­po­cken bestä­tigt. Das teil­te Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Diens­tag mit. Bei­de Pati­en­ten waren kürz­lich unab­hän­gig von­ein­an­der von einer Aus­lands­rei­se nach Bay­ern zurück­ge­kehrt. Einer davon befin­det sich iso­liert in der Mün­chen Kli­nik Schwa­bing. Das Gesund­heits­re­fe­rat Mün­chen hat bereits Ermitt­lun­gen zu Kon­takt­per­so­nen ein­ge­lei­tet. Den ande­ren Fall mel­de­te der Land­kreis Ans­bach, wo sich ein zwei­ter Pati­ent in Iso­la­ti­on befin­det. Auch hier ermit­tel­te das zustän­di­ge Gesund­heits­amt die Kon­takt­per­so­nen bereits.

Die Mün­chen Kli­nik Schwa­bing behan­delt auch den am ver­gan­ge­nen Frei­tag bestä­tig­ten ers­ten Fall von Affen­po­cken in Bay­ern. Das Gesund­heits­re­fe­rat Mün­chen hat außer­dem vier enge Kon­takt­per­so­nen des aus Bra­si­li­en stam­men­den Man­nes unter Qua­ran­tä­ne gestellt. Die­se wei­sen aber bis­her kei­ne Sym­pto­me auf. Bei dem nun bestä­tig­ten zwei­ten Fall in der Mün­chen Kli­nik Schwa­bing han­delt es sich jedoch nicht um eine die­ser Kontaktpersonen.

„Die neu­en Fäl­le zei­gen, dass wir wach­sam blei­ben müs­sen“, sag­te Holet­schek. „Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um steht in engem Kon­takt mit den Gesund­heits­be­hör­den. Bereits am ver­gan­ge­nen Frei­tag haben wir alle Gesund­heits­äm­ter in Bay­ern infor­miert und Hand­lungs­an­wei­sun­gen zum Umgang mit Ver­dachts­fäl­len gegeben.“

Das all­ge­mei­ne Infek­ti­ons­ri­si­ko für die Bevöl­ke­rung in Bay­ern schätzt das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit der­zeit als gering ein.

Bei allen drei Affen­po­cken-Pati­en­ten zei­gen sich typi­sche Haut­ver­än­de­run­gen, ein schwe­rer Krank­heits­ver­lauf ist bis­lang bei kei­nem der Fäl­le gemel­det. Ver­bin­dun­gen unter­ein­an­der sind eben­so wenig bekannt.

Wer unge­wöhn­li­che Haut­ver­än­de­rung bemerkt, die einer Pocke­n­erkran­kung ähneln, soll­te sei­ne Kon­tak­te redu­zie­ren und sich sofort in ärzt­li­che Behand­lung bege­ben. Wer in engem Kon­takt zu einer Per­son stand, die mög­li­cher­wei­se mit Affen­po­cken infi­ziert ist, soll­te Kon­takt mit dem zustän­di­gen Gesund­heits­amt aufnehmen.

Infor­ma­tio­nen des Robert Koch Insti­tuts zu Affen­po­cken fin­den Sie hier.

Kri­sen­haf­te Krankenhaussituation

Ope­ra­ti­ons­sä­le müs­sen geschlos­sen werden

Der Gesund­heits­ver­sor­gung in der Regi­on Bam­berg droht der Kol­laps: Die Anzahl an Covid-Pati­en­ten hat einen Höchst­stand erreicht, zahl­rei­che Pfle­ge­kräf­te fal­len aus und Ope­ra­ti­ons­sä­le muss­ten geschlos­sen werden.

78 Covid-Pati­en­ten – 13 hier­von inten­siv – müs­sen der­zeit in den Kli­ni­ken in Bam­berg Stadt und Land behan­delt wer­den. Dut­zen­de Mit­ar­bei­ter im Pfle­ge­be­reich fal­len wegen coro­na-beding­ter Umstän­de aus. Drei von zehn Ope­ra­ti­ons­sä­len des Kli­ni­kums am Bru­der­wald sind bereits außer Betrieb gesetzt wor­den, um die auf­wän­di­ge Behand­lung von Coro­na-Pati­en­ten auf einer neu ein­ge­rich­te­ten Sta­ti­on gewähr­leis­ten zu kön­nen. Die nächs­te Stu­fe ist der kom­plet­te Kli­nik-Not­fall: dann müss­ten am Bru­der­wald wei­te­re vier OP-Säle geschlos­sen werden.

„Uns dro­hen süd­baye­ri­sche Ver­hält­nis­se: Wir hat­ten noch nie in der gesam­ten Pan­de­mie so vie­le Men­schen mit Coro­na in Kli­ni­ken und wir müs­sen damit rech­nen, dass schon bald die Hälf­te aller Inten­siv-Behan­del­ten in Kli­ni­ken Covid-Pati­en­ten sein wer­den“, beschrieb der ärzt­li­che Lei­ter Kran­ken­haus-Koor­di­nie­rung, Prof. Dr. Micha­el Sack­mann, im gemein­sa­men Kata­stro­phen­stab von Land­kreis und Stadt Bam­berg die äußerst schwie­ri­ge Lage. „Alle nicht dring­li­chen Ein­grif­fe müs­sen unterbleiben.“


Erhöh­ter Aus­fall der Mit­ar­bei­ter ver­schärft die Situation

„Wir haben eine kom­plet­te Ebe­ne für Covid-Pati­en­ten frei geräumt und sie­ben zusätz­li­che Inten­siv-Bet­ten geschaf­fen. Alle Sta­tio­nen wer­den nur mit mini­ma­ler Beset­zung gefah­ren“, so der Ärzt­li­che Direk­tor des Kli­ni­kums am Bru­der­wald, Pro­fes­sor Dr. Georg Pis­to­ri­us. Mit 61 Per­so­nen, neun hier­von inten­siv, ist dort ein neu­er Höchst­stand wäh­rend der Pan­de­mie erreicht. Ein erhöh­ter Aus­fall der Mit­ar­bei­ter ver­schär­fe die Situa­ti­on zusätz­lich. In den Kli­ni­ken der Gemein­nüt­zi­gen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft des Land­krei­ses (GKG) wer­den nach den Wor­ten des Geschäfts­füh­rers Udo Kunz­mann 17 Covid-Per­so­nen behan­delt, vier davon intensiv.

„Bei einer seit Beginn die­ses Monats täg­lich drei­stel­li­gen Zahl von Neu­in­fek­tio­nen kön­nen wir das Infek­ti­ons­ge­sche­hen nicht mehr zeit­nah nach­ver­fol­gen“, so Lothar Rie­mer, stell­ver­tre­ten­der Lei­ter des Fach­be­rei­ches Gesund­heits­we­sen beim Land­rats­amt Bam­berg. Über das Wochen­en­de habe es mehr als 400 Neu­in­fek­tio­nen gege­ben. „Aktu­ell haben wir 51 Fäl­le in Schu­len und 17 in Kindertageseinrichtungen.“

Ers­te Wir­kung in Form von einer sprung­haft ange­stie­ge­nen Nach­fra­ge zeigt nach den Wor­ten von Land­rat Johann Kalb und Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke der erneu­te ein­dring­li­che Impf-Appell der ver­gan­ge­nen Woche. „Des­halb bau­en wir die Impf- und Test­ka­pa­zi­tä­ten wei­ter deut­lich aus.“ Ab dem 29. Novem­ber sind bis zu 3.600 Imp­fun­gen pro Woche im Impf­zen­trum mög­lich. Dafür wer­den künf­tig neben dem Mitt­woch auch der Mon­tag und der Frei­tag als „lan­ge Impf­ta­ge“ bis 19 Uhr ange­bo­ten. Außer­dem wird das Impf­zen­trum wie­der jeden Sams­tag bis 14 Uhr geöff­net haben. Um die grö­ße­re Nach­fra­ge bes­ser kana­li­sie­ren zu kön­nen und War­te­zei­ten mög­lichst zu ver­mei­den wird am Impf­zen­trum Hall­stadt ab Mitt­woch, 24. Novem­ber, die Ter­min­ver­ga­be über die Online-Platt­form „Bay­IM­CO“ wie­der ein­ge­führt. Gleich­zei­tig soll in der Stadt am ZOB das Imp­fen ohne Ter­min erhal­ten blei­ben. Jeden Mon­tag, Mitt­woch und Frei­tag, ab Dezem­ber auch jeden Sams­tag wer­den in der Zeit von 9 bis 15 Uhr jeweils 240 Imp­fun­gen ange­bo­ten. Es wer­den War­te­mar­ken ver­teilt, damit nie­mand unnö­tig ansteht. In Pla­nung befin­den sich auch dezen­tra­le Impf­ter­mi­ne im Landkreis.

Deut­lich erwei­tert wird auch das Ange­bot, sich schnell­tes­ten zu las­sen. In Scheß­litz ist dies ab Beginn kom­men­der Woche wie­der täg­lich vom Mon­tag bis Sonn­tag mög­lich. Auch eine Rei­he von Gemein­den im Land­kreis fährt ihr Test­an­ge­bot wie­der hoch. Den jeweils aktu­ells­ten Stand fin­det man auf www.landkreis-bamberg.de sowie auf www.corona-schnelltest-bamberg.de. Der Kata­stro­phen­stab geht davon aus, dass mit die­sem erwei­ter­ten Ange­bot auch der Tat­sa­che Rech­nung getra­gen wird, dass nun jeder Besu­cher eines Pfle­ge­hei­mes einen Schnell­test braucht.

Der aktu­el­le Per­so­nal­not­stand trifft auch die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te. „Wir sehen auch die ambu­lan­te Ver­sor­gung gefähr­det“, so Dr. Mat­thi­as Drey­er. Man bie­te des­halb ver­stärkt auch Video­sprech­stun­den an.

„Die Lage ist ernst“

Coro­na-Kri­sen­stab legt ein umfang­rei­ches Maß­nah­men­pa­ket vor

In der Stadt und im Land­kreis Bam­berg gibt es kein ein­zi­ges frei­es Inten­siv­bett mehr. In den Kli­ni­ken wer­den bereits geplan­te Ope­ra­tio­nen ver­scho­ben, um Per­so­nal zur Ver­sor­gung von Coro­na-Pati­en­ten zu orga­ni­sie­ren, zahl­rei­che wei­te­re Maß­nah­men wur­den beschlos­sen und ein Appell an die Bevöl­ke­rung gerichtet.

„Der extre­me Anstieg der Inzi­denz­zah­len ist alar­mie­rend und über­schrei­tet die Kapa­zi­tä­ten unse­rer Kran­ken­häu­ser“, erläu­ter­te Bam­bergs Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Starke.

„Wir sehen inner­halb kür­zes­ter Zeit abso­lu­te Höchst­stän­de bei der Sie­ben-Tages-Inzi­denz, bei den Neu­in­fek­tio­nen, bei den akti­ven Fäl­len und ver­neh­men den Hil­fe­ruf der Medi­zi­ner, die die Gesund­heits­ver­sor­gung gefähr­det sehen: Das ver­langt von uns als Ver­ant­wort­li­chen für das Gesund­heits­we­sen in der Regi­on Bam­berg kon­kre­tes Han­deln“, so Stell­ver­tre­ten­der Land­rat Bru­no Kell­ner in enger Abstim­mung mit Land­rat Johann Kalb.

Die Kran­ken­haus-Ampel steht in ganz Bay­ern auf Rot, der Kata­stro­phen­fall ist erneut aus­ge­ru­fen wor­den. Auch das Bam­ber­ger Gesund­heits­amt schlägt Alarm. „So vie­le Neu­in­fek­tio­nen pro Woche wie aktu­ell hat es seit Beginn der Pan­de­mie noch nicht gege­ben“, sag­te Zwei­ter Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsenkamp.

In der Stadt Bam­berg liegt der Wert heu­te bei 243,9 und im Land­kreis bei 381,7. Des­we­gen hat sich die gemein­sa­me Coro­na-Koor­di­nie­rungs­grup­pe zu wei­te­ren Maß­nah­men ent­schlos­sen. „Wir schaf­fen es aktu­ell kaum noch, alle posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen inner­halb von 24 Stun­den zu kon­tak­tie­ren“, so die Lei­te­rin des Fach­be­rei­ches Gesund­heits­we­sen, Dr. Susan­ne Paul­mann. Zuletzt habe man täg­lich drei­stel­li­ge Neu­in­fek­tio­nen und eine explo­si­ons­ar­ti­ge Ent­wick­lung der Inzi­den­zen. Kon­tak­te sei­en kaum noch nach­zu­ver­fol­gen. „Wir bit­ten alle posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen, sich bereits selbst­stän­dig in Qua­ran­tä­ne zu bege­ben und nicht auf den Anruf durch das Gesund­heits­amt zu war­ten“, erklärt die Lei­te­rin des Gesundheitsamtes.

Nach­dem der baye­ri­sche Minis­ter­prä­si­dent den Kata­stro­phen­fall aus­ge­ru­fen hat, hat sich unver­züg­lich der Kri­sen­stab unter der Lei­tung von Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke kon­sti­tu­iert und sei­ne Arbeit auf­ge­nom­men. Um auf die „besorg­nis­er­re­gen­de Situa­ti­on“, so Star­ke, zu reagie­ren, wur­den fol­gen­de Schrit­te festgelegt:

  1. Die Impf­ka­pa­zi­tät wird sofort erhöht: Das Impf­zen­trum in Hall­stadt auf dem Gelän­de der Robert-Pfle­ger-Stif­tung wird künf­tig 600 Imp­fun­gen pro Tag an sechs Tagen pro Woche durch­füh­ren kön­nen. Bis­lang war die Ein­rich­tung auf etwa 250 Imp­fun­gen pro Tag aus­ge­legt. Auf­fri­schungs­imp­fun­gen sind für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unein­ge­schränkt mög­lich. Auch vie­le Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te bie­ten nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung die „Boos­ter-Imp­fun­gen“ an.

  1. Die kom­mu­na­len Test­mög­lich­kei­ten wer­den wie­der aus­ge­wei­tet: Es ist geplant, eine brei­te Infra­struk­tur für kos­ten­lo­se Coro­na­tests vor­zu­be­rei­ten. Anlauf­stel­len sind das Test­zen­trum am Sen­del­bach in Bam­berg, das Coro­na Ser­vice Cen­ter am ZOB sowie die Abstrich­stel­le in Scheß­litz. Das Land­rats­amt steht mit den Gemein­den in Kon­takt, um gemeind­li­che Test­stel­len wie­der hochzufahren.

  1. Die Zahl der Inten­siv­bet­ten in den Kli­ni­ken wird spür­bar erhöht: In den Kran­ken­häu­sern der Gemein­nüt­zi­gen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft im Land­kreis Bam­berg sowie der Sozi­al­stif­tung Bam­berg im Stadt­ge­biet wer­den zusätz­li­che Inten­siv­bet­ten bereit­ge­stellt: Die­se sowie nächs­te Woche wer­den jeweils fünf wei­te­re Bet­ten hin­zu­kom­men. Die Zahl der Nor­mal­pfle­ge­bet­ten für Covid-Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wird um 55 angehoben.

  1. In den Kran­ken­häu­sern in der Stadt und dem Land­kreis Bam­berg gilt ab mor­gen, dem 12. Novem­ber 2021, ein gene­rel­les Besuchs­ver­bot. Aus­ge­nom­men sind the­ra­peu­tisch oder medi­zi­nisch begrün­de­te Besu­che, etwa bei der Beglei­tung schwer kran­ker oder ster­ben­der Ange­hö­ri­ger, beim Vor­lie­gen eines drin­gen­den Not­falls oder beim Besuch oder der Geburt eines Kin­des. Per­so­nen, die eine Ein­rich­tung betre­ten dür­fen, sol­len ihren Besuch vor­her tele­fo­nisch anmelden.

  1. Für die Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen gilt laut der 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung die 3G-Regel­gung. Ver­pflich­tend sind FFP2-Mas­ken, eine medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke ist nicht mehr aus­rei­chend. Auch für alle Beschäf­tig­ten gilt, dass dort, wo Mas­ken­pflicht besteht, FFP2-Mas­ken getra­gen wer­den müssen.

  1. Bür­ger­te­le­fon: Die Stadt Bam­berg schal­tet ab sofort wie­der eine Hot­line für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger frei. Unter der Num­mer 0951÷87−2525 ist die Hot­line mon­tags bis don­ners­tags von 9.00 Uhr bis 15 Uhr und frei­tags bis 12 Uhr erreich­bar, um Fra­gen ohne medi­zi­ni­schen Hin­ter­grund zu beant­wor­ten. Für medi­zi­ni­sche Anfra­gen sind die Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te die rich­ti­gen Ansprech­part­ner. Bei den posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen mel­det sich das Gesund­heits­amt eigenständig.

  1. Das Land­rats­amt hat auf­grund der dras­tisch gestie­ge­nen Neu­in­fek­tio­nen das Kon­takt­ma­nage­ment im Gesund­heits­amt deut­lich aus­ge­wei­tet und setzt Per­so­nal aus allen Geschäfts­be­rei­chen zur Unter­stüt­zung ein. Es lau­fen Anfra­gen auf exter­ne Unter­stüt­zung bei der Poli­zei und der Bundeswehr.

  1. In den Rat­häu­sern und im Land­rats­amt sind Ter­mi­ne nur noch nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung mög­lich. Alle Infor­ma­tio­nen dazu auf www.stadt.bamberg.de sowie www.landkreis-bamberg.de.

  1. Die Stadt Bam­berg hat ihre offi­zi­el­len Ver­an­stal­tun­gen ab dem 12. Novem­ber abge­sagt, sofern sie in Innen­räu­men statt­fin­den. Stadt­rats­sit­zun­gen wird es wei­ter­hin geben, so wie es die Rechts­la­ge vor­sieht. Aktu­ell fin­den die­se mit der 3G-Rege­lung statt. Auch der Land­kreis sagt ver­leg­ba­re Ver­an­stal­tun­gen ab.

  1. Im E.T.A. Hoff­mann Thea­ter, in der Kon­zert- und Kon­gress­hal­le und in der Bro­se-Are­na gilt 2G sowie eine durch­gän­gi­ge FFP2-Mas­ken­pflicht, auch am Platz. Der Pau­sen­ver­kauf von Spei­sen und Geträn­ken fin­det nicht statt. Die­se Rege­lung gilt ab dem 12. Novem­ber 2021.

  1. Für den Besuch des Bam­ba­dos gilt die 2G-Regel. Zusätz­lich zum Geimpft- oder Gene­se­nen­nach­weis wird ein amt­li­cher Licht­bild­aus­weis benö­tigt. Von der Nach­weis­pflicht aus­ge­nom­men sind Kin­der bis zum 12. Lebens­jahr. Nach einer Über­gangs­re­ge­lung des Frei­staats Bay­ern sind bis zum 31. Dezem­ber 2021 auch min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab dem 12. Lebens­jahr beim Schul­schwim­men und dem Ver­eins­sport im Bam­ba­dos von der Nach­weis­pflicht aus­ge­nom­men, wenn sie sich an der Schu­le regel­mä­ßi­gen Tests unterziehen.

  1. Die gas­tro­no­mi­schen Ein­rich­tun­gen wur­den vom Kri­sen­stab auf­ge­for­dert, die Rege­lun­gen zu kon­trol­lie­ren und zuver­läs­sig sicher­zu­stel­len, dass der Nach­weis für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te über­prüft wird.


Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke, Zwei­ter Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp sowie der stell­ver­tre­ten­de Land­rat Bru­no Kell­ner appel­lie­ren mit deut­li­chen Wor­ten an die Bevöl­ke­rung: „Nut­zen Sie bit­te die vor­han­de­nen Impf­an­ge­bo­te! Wer sich nicht imp­fen lässt, ris­kiert nicht nur die eige­ne Gesund­heit, son­dern gefähr­det damit auch ande­re. Füh­ren Sie außer­dem früh­zei­tig einen Selbst­test durch, bevor Sie sich mit Freun­den oder Ver­wand­ten tref­fen. Ach­ten Sie auf aus­rei­chen­den Abstand bei allen Gele­gen­hei­ten“, so die Ver­ant­wort­li­chen aus dem Rat­haus und dem Landratsamt.


Wo kann ich mich imp­fen lassen?


Impf­zen­trum Bam­berg
Dr. Pfle­ger-Ver­wal­tungs­ge­bäu­de
Emil-Kem­mer-Stra­ße 33

96103 Hall­stadt


Offe­ne Impfstunden

Mon­tags bis frei­tags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr und mitt­wochs von 13.30 Uhr bis 19 Uhr sowie an fol­gen­den Sams­ta­gen: 20. Novem­ber 2021, 4. Dezem­ber 2021, 18. Dezem­ber 2021, 8. Janu­ar 2022, 22. Januar2022, 5. Febru­ar 2022, 19. Febru­ar 2022, 5. März 2022, 19. März 2022, 2. April 2022, 16. April 2022.

Alle Infor­ma­tio­nen und mög­li­che Zusatz­ter­mi­ne sind zu fin­den auf https://www.impfzentrum-bamberg.de


Coro­na-Ser­vice-Cen­ter am ZOB
Pro­me­na­den­stra­ße 6a

96047 Bam­berg


Offe­ne Impfstunden

Mon­tags, mitt­wochs, frei­tags und sams­tags von 9 Uhr bis 15 Uhr


Bei der Hausärztin/​beim Haus­arzt nach Terminvereinbarung.

Coro­na-Ampel steht auf Gelb 

Stren­ge­re Regeln in Stadt und Land­kreis Bam­berg ab heute

Am gest­ri­gen Sams­tag trat die Neu­ord­nung der Kran­ken­haus-Ampel in Kraft. Sie steht bay­ern­weit auf Gelb. Des­halb gel­ten gemäß der 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung ab dem heu­ti­gen Sonn­tag, seit 0 Uhr, stren­ge­re Regelungen.

3G plus-Grund­satz und FFP2-Maskenpflicht

Gemäß der neu­en Ver­ord­nung gilt über­all dort, wo bis­her die 3G-Regel galt, also Zugang nur für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te, ab heu­te der 3G plus-Grund­satz. Das bedeu­tet, dass ein nega­ti­ver Schnell­test für Unge­impf­te nicht mehr aus­reicht, son­dern ein nega­ti­ver PCR-Test vor­ge­legt wer­den muss.

Nicht geimpf­te oder gene­se­ne Anbie­ter, Ver­an­stal­ter, Betrei­ber, Beschäf­tig­te und Ehren­amt­li­che mit Kun­den­kon­takt benö­ti­gen an min­des­tens zwei ver­schie­de­nen Tagen pro Woche einen nega­ti­ven PCR-Test.

Dies betrifft unter ande­rem Ver­an­stal­tun­gen, Sport­stät­ten, Fit­ness­stu­di­os, Thea­ter, Kinos, Muse­en, Gedenk­stät­ten, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung, Kran­ken­häu­ser, Biblio­the­ken und Archi­ve, Musik­schu­len, Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Bäder, Ther­men, Sau­nen, Aus­flugs­schif­fe, den tou­ris­ti­schen Rei­se­bus­ver­kehr, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen et cetera.

Aus­ge­nom­men sind wei­ter­hin Pri­vat­räu­me, Han­del, ÖPNV und Fern­ver­kehr, Ver­an­stal­tun­gen aus­schließ­lich unter frei­em Him­mel bis 1.000 Per­so­nen, Got­tes­diens­te sowie Ver­samm­lun­gen im Sin­ne von Art. 8 Grundgesetz.

Außer­dem sind Kin­der, die noch nicht ein­ge­schult sind und Schü­ler von der 3G plus-Regel aus­ge­nom­men. Letz­te­re gel­ten mit Blick auf die regel­mä­ßi­gen Tests in der Schu­le als getes­tet. Für Clubs, Dis­ko­the­ken, Bor­del­le oder ähn­li­ches gilt bei Stu­fe gelb ver­pflich­ten­des 2G.

Für Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen, Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Hoch­schu­len und außer­schu­li­sche Bil­dungs­ein­rich­tun­gen gilt wei­ter die 3G-Regel.

Zudem muss statt einer medi­zi­ni­schen wie­der eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Auch der Zuritt zum Land­rats­amt Bam­berg ist nur noch mit FFP2-Mas­ke zuläs­sig. Für Schü­ler, Kin­der und Jugend­li­che gel­ten die schon gewohn­ten Son­der­re­geln, Stoff­mas­ke in der Grund­schu­le, im Übri­gen medi­zi­ni­sche Maske.

Gesund­heits­amt setzt Vor­ga­ben der Staats­re­gie­rung um

Neue Regeln zu Qua­ran­tä­ne und Kontaktnachverfolgung

In den ver­gan­ge­nen Wochen ist die 7‑Ta­ges-Inzi­denz in Deutsch­land und Bay­ern stark ange­stie­gen. Die Fall­zah­len sind deut­lich höher als noch im glei­chen Zeit­raum des Vor­jah­res. Das Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge hat daher neue Vor­ga­ben für die Gesund­heits­äm­ter vor Ort erlassen.

In Stadt und Land­kreis Bam­berg ist am Wochen­en­de eben­falls mit einem deut­li­chen Sprung nach oben zu rech­nen. Der Grund: Aktu­ell gibt es der­ma­ßen vie­le Neu­mel­dun­gen, dass das Gesund­heits­amt trotz auf­ge­stock­ten Per­so­nals noch gar nicht alle Fäl­le an das LGL und RKI über­mit­teln konn­te. Stand heu­te sind noch 150 Fäl­le offen.

Da sich die Lage in ganz Bay­ern in die­se Rich­tung ent­wi­ckelt, hat das Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge neue Vor­ga­ben für die Gesund­heits­äm­ter vor Ort erlassen.

  1. Rege­lun­gen zur Qua­ran­tä­ne und Isolation
  • Es habe sich gezeigt, dass eine siche­re Unter­bre­chung der Infek­ti­ons­ket­ten bei einer Frei­tes­tung an Tag fünf häu­fig nicht gelingt, heißt es in dem Minis­te­ri­ums­schrei­ben. Die Frei­tes­tung von engen Kon­takt­per­so­nen bezie­hungs­wei­se voll­stän­dig geimpf­ten Erkrank­ten wird des­halb auf sie­ben Tage ver­län­gert. Die grund­sätz­li­che Qua­ran­tä­ne­dau­er von zehn Tagen gilt wei­ter­hin. Die Frei­tes­tung ist durch einen PCR- oder PoC-Anti­gen-Schnell­test möglich.
  • Neu ist außer­dem, dass in Regio­nen mit beson­ders hohem Aus­bruchs­ge­sche­hen eine Frei­tes­tung für enge Kon­takt­per­so­nen ganz ent­fal­len kann. Dann beträgt die Qua­ran­tä­ne­dau­er immer zehn Tage. Soll­te die­ser Fall in der Regi­on ein­tre­ten, machen die Kom­mu­nen das recht­zei­tig in einer All­ge­mein­ver­fü­gung bekannt und kom­mu­ni­zie­ren vor Ort. Aktu­ell sind die Stadt und der Land­kreis Bam­berg davon noch nicht betroffen.
  1. Kon­takt­nach­ver­fol­gung

Wegen der bay­ern­weit hohen Fall­zah­len kön­nen die Gesund­heits­äm­ter Kon­takt­per­so­nen nicht mehr nach dem bis­he­ri­gen, auf­wän­di­gen Modell ermit­teln. Auch die Impf­quo­ten beein­flus­sen die Nach­ver­fol­gung, da Geimpf­te und Gene­se­ne in der Regel von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men sind. Daher wird die Ermitt­lung von Kon­takt­per­so­nen beschränkt auf

  • Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge (erhöh­tes Infek­ti­ons­ri­si­ko durch engen Kontakt)
  • Ein­rich­tun­gen mit vul­ner­ablen Per­so­nen, dar­un­ter die voll- oder teil­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen zur Betreu­ung und Unter­brin­gung älte­rer, behin­der­ter oder pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen, Obdach­lo­sen­un­ter­künf­te, Asyl­un­ter­künf­te, Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten und ambu­lan­te Pflegedienste
  • In Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen gel­ten die dor­ti­gen Regeln

In allen ande­ren Fäl­len erfolgt kei­ne Kon­takt­per­so­nen­er­mitt­lung. Men­schen, die engen Kon­takt zu einer Per­son hat­ten, die mit dem Coro­na­vi­rus infi­ziert ist, emp­fiehlt das Gesund­heits­amt Folgendes:

  • Ver­hal­ten Sie sich umsich­tig und son­dern Sie sich mög­lichst von ande­ren Haus­halts­mit­glie­dern ab.
  • Bit­te neh­men Sie selbst­stän­dig Kon­takt zu Ihrem Arbeit­ge­ber auf und klä­ren Sie, ob Sie vor­sichts­hal­ber der Arbeit fern­blei­ben sollten.
  • Falls Sie Krank­heits­an­zei­chen haben, rufen Sie Ihren Haus­arzt an oder kon­tak­tie­ren Sie in drin­gen­den Fäl­len den kas­sen­ärzt­li­chen Not­dienst unter der Num­mer 116 117.