Aufruf von Holetschek, VdPB und BRK
Engagement im Pflegepool Bayern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek, die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) wollen über den Pflegepool auch im neuen Jahr Freiwillige in Heimen und Krankenhäusern einsetzen.
„Der bayerische Pflegepool leistet wichtige Unterstützung: Seit dem 11. November 2021, dem Tag der Feststellung des Katastrophenfalls, haben sich bisher 480 neue Freiwillige gemeldet. Außerdem können wir auf zahlreiche Freiwillige zählen, die bereits seit vergangenen Pandemiewellen dabei sind. Insgesamt haben sich nun mehr als 4.100 Personen gemeldet, die mitanpacken wollen. Dank bewährter Strukturen können die Freiwilligen zügig zum Einsatz kommen“, sagte Klaus Holetschek in München.
Er appelliere daher – gerade auch mit Blick auf die Omikron-Virusvariante – an alle Pflegekräfte, die aktuell nicht in diesem Beruf arbeiten und keiner Risikogruppe angehören, sich im ‚Pflegepool Bayern‘ zu engagieren. „Jede helfende Hand zählt! Wir müssen gemeinsam solidarisch alles dafür tun, unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu schützen.“
BRK-Präsidentin Angelika Schorer ergänzte: „Den Pflegerinnen und Pflegern ist es zu verdanken, dass wir die zwei Pandemiejahre durchstehen konnten. Mit der bevorstehenden fünften Welle kommt eine nicht kalkulierbare Wucht auf uns zu, die sich in Personalausfällen auch in den pflegenden Berufen auswirken wird. Daher ist erneut notwendig, dass wir als Gesellschaft all unsere Kräfte bündeln. Nur gemeinsam können wir auch dieser Herausforderung Herr werden. Wir bitten Sie: melden Sie sich im Pflegepool an!“
VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner fügte hinzu: „Die Freiwilligen des Pflegepools konnten in den vergangenen Wellen der Pandemie vielerorts helfen, die durch akute Ausbruchsgeschehen sich dramatisch verschärfende Personalnot und ihre schlimmsten Folgen aufzufangen. Gerade angesichts der schnell auf uns zu rollenden Omikron-Welle erwarten wir erneut äußerst kritische Situationen, in denen die Freiwilligen einen unschätzbar wichtigen Beitrag leisten können. Auch wenn der Pflegepool nicht unsere grundsätzlichen Probleme lösen kann, gilt: Je mehr dabei sind, umso eher sind wir dieser aktuellen Herausforderung gewachsen.“
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, aber auch Menschen mit einer Ausbildung oder Erfahrung im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTRA, MTLA), Medizinische Fachangestellte (MFA), Operations-technische Assistentinnen und Assistenten (OTA), Intensivfachpflegekräfte (IPK), Notfallsanitäterinnen und ‑sanitäter oder auch Hebammen können sich auf der Website des Pflegepools Bayern für den Einsatz melden. Der Einsatz erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Die Freiwilligen sollen Freistellungs‑, Lohn‑, Fahrt- und Verdienstfortzahlungsansprüche bekommen. Wichtig ist dafür, dass die Helferinnen und Helfer von einer freiwilligen Hilfsorganisation eingesetzt werden. Dafür ist eine Mitgliedschaft bei einer Hilfsorganisation notwendig. Diese Mitgliedschaft ist projektbezogen für die Zeit der Pandemie und kostenlos. Das heißt, es fallen keine Mitgliedsbeiträge an, und es besteht auch keine Verpflichtung, eine Mindestanzahl an Einsatzstunden zu leisten. Es besteht auch keine Mindestdauer für eine Mitgliedschaft, sie kann jederzeit beendet werden.
„Klar ist: Der ‚Pflegepool Bayern‘ funktioniert in der Pandemie gut – ist aber keinesfalls die Lösung des Fachkräftemangels in der Pflege“, fügte Holetschek hinzu. „Wir müssen hier dringend attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen. Ohne Mut zu großen Veränderungen können wir die Pflegebedürftigen, die pflegenden Angehörigen und auch die Pflegekräfte nicht entlasten.“
Bayern setzt die Quarantäne- und Isolationsregeln um
Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation
Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes in der Anpassung der Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) am 14. Januar umgesetzt.
„Der Bund hat den erforderlichen Rechtsrahmen am Freitag erlassen. Wir in Bayern haben die Allgemeinverfügung Isolation sofort noch in der Nacht zum Samstag angepasst. Auch als Kontaktperson zu Omikron-Fällen müssen frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht mehr in Quarantäne. Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Da Omikron mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland darstellt, hatten wir uns für diese einheitliche Lösung eingesetzt. Es ist wichtig, dass wir nun umgehend Klarheit geschaffen haben, wer sich in Quarantäne begeben muss und wer nicht“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Samstag in München.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte: „Schon am 11. Januar wurde die Dauer von Quarantäne (enge Kontaktpersonen) und Isolation (infizierte Personen) einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist mit „Freitestung“ möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor Isolationsende 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“
Die Sprecherin wies weiter darauf hin, dass am 14. Januar der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordung (SchAusnahmV) des Bundes angepasst hat, sodass bestimmte Kontaktpersonen – unabhängig von der Virusvariante – nicht mehr in Quarantäne müssen. Die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation sollen auch die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung schützen.
Die Sprecherin sagte: „Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun bekannt gegeben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch genesen“ gilt: Frisch Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarantäne für einen Zeitraum von rund drei Monaten nach Impfung oder Infektion von der Quarantäne ausgenommen. Erst, wenn sie sich dann impfen lassen, sind sie erneut von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies bietet einen zusätzlichen Anreiz, sich impfen zu lassen. Erst die dritte Impfung bietet den besten Schutz vor schwerem Verlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante.“
Folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, sind ab heute von der Quarantänepflicht ausgenommen:
- enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
- enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
„Für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne befinden und zu den obengenannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der AV Isolation“, sagte die Sprecherin. „Wer nicht zu diesen Gruppen zählt und sich in Quarantäne begeben muss, muss Folgendes beachten: Die Quarantäne beginnt mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über den Status als enge Kontaktperson. Dies kann aufgrund der hohen Inzidenzen auch mit zeitlicher Verzögerung geschehen. Hier ist auch Eigenverantwortung gefragt. Wer, zum Beispiel als Haushaltsangehöriger, engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll sich schon vor der Mitteilung des Gesundheitsamts freiwillig absondern. Unbedingt zu beachten ist auch: Wer sich aufgrund eines positiven Tests in Isolation begeben muss, hat dies unmittelbar zu tun – auch ohne die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts.“
Für enge Kontaktpersonen, die von der Quarantäne ausgenommen sind, empfiehlt das RKI Testungen, Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine von der Quarantäne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
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Holetschek: Passgenaue Lösungen für Versorgung, Prävention und Pflege
Drei neue Gesundheitsregionenplus
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat vier Kommunen neu im Kreis der bayerischen Gesundheitsregionenplus begrüßt, den Landkreis Lichtenfels, den Landkreis Kelheim sowie den Landkreis Oberallgäu gemeinsam mit der Stadt Kempten.
„Ich freue mich sehr, dass künftig der Landkreis Oberallgäu gemeinsam mit der Stadt Kempten, der Landkreis Lichtenfels und der Landkreis Kelheim als Gesundheitsregionenplus passgenaue Lösungen für die Gesundheitsversorgung, Prävention und Pflege der Bevölkerung vor Ort entwickeln“, betonte der Minister am Freitag. Kempten und das Oberallgäu haben sich dabei zur gemeinsamen Region Kempten-Oberallgäu zusammengeschlossen. Für die damit insgesamt drei neuen Regionen hat am 1. Januar die erstmalige Förderung als Gesundheitsregionplus begonnen.
Viele Kommunen nutzen die Vorteile der Gesundheitsregionenplus bereits seit längerem: Seit 2017 haben beispielsweise die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach, die Stadt und der Landkreis Bayreuth, der Landkreis Mühldorf am Inn, der Landkreis Dachau, die Nordoberpfalz mit den Landkreisen Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und der Stadt Weiden sowie der Landkreis Main-Spessart eine Gesundheitsregionplus etabliert. Holetschek betonte: „Sie alle gehören auch weiterhin zur Familie der Gesundheitsregionenplus. Es freut mich, dass wir dort eine lückenlose Weiterfinanzierung für die nächsten fünf Jahre ermöglichen können.“
Aktuell werden insgesamt 60 Gesundheitsregionenplus vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Sie decken 77 Landkreise und kreisfreie Städte ab. Die Gesundheitsregionenplus vernetzen gemeinsam mit der Kommunalpolitik die Akteure aus dem Bereich Gesundheit und Pflege vor Ort.
Holetschek unterstrich: „Die fruchtbare Zusammenarbeit aller relevanten Player vor Ort ermöglicht regional abgestimmte Projekte, die genau auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnitten sind.“
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Bayern
403 neue Stellen geschaffen
In Bayern wurden 2021 landesweit 403 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geschaffen und besetzt. Der Freistaat konnte damit die Zielsetzung des Pakts für den ÖGD für 2021 übertreffen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute in München hingewiesen.
„Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist in Bayern ein voller Erfolg. Unser Ziel war es, in Bayern 2021 in einem ersten Schritt mindestens 237 neue Vollzeitstellen zu schaffen“, sagte der Minister. „Dieses Ziel konnten wir sogar übertreffen: Tatsächlich konnten bis zum Jahresende in der bayerischen Gesundheitsverwaltung 403 neue und unbefristete Vollzeitstellen geschaffen und besetzt werden, davon alleine 258 in den staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern.“
Bund und Länder hatten im September 2020 einen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen. Das Ziel: Die Gesundheitsämter in ganz Deutschland werden personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. In einem ersten Schritt sollten die Länder im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes schaffen und besetzen.
Holetschek ergänzte: „Alle Länder sind gemeinsam ihren Verpflichtungen nachgekommen. Als damaliges GMK-Vorsitzland konnten wir dem Bund im Dezember mitteilen, dass die Schaffung und Besetzung der Stellen in allen Ländern vollständig erfüllt und in vielen Fällen sogar übertroffen wurde. Wir konnten deutschlandweit gemeinsam mehr als 1.500 Stellen im ÖGD besetzen.“ Weitere 3.500 Stellen, von denen 553 auf Bayern entfallen, sind 2022 im Rahmen des Paktes zu schaffen und dann sukzessiv zu besetzen.
„Wir haben im Freistaat darüber hinaus auch die Bezahlung im Öffentlichen Gesundheitsdienst verbessert. Über ein Viertel der ärztlichen Stellen wurde in der Besoldung angehoben, um damit deutlich mehr Beförderungsmöglichkeiten im amtsärztlichen Dienst zu schaffen. Nur so kann es uns gelingen, die Arbeit im ÖGD noch attraktiver zu machen“, fügte der Minister hinzu.
Zudem hat sich die Staatsregierung entschlossen, Zuschlagsmöglichkeiten zu eröffnen. Holetschek erläuterte: „Damit sind für neu eingestellte ärztliche und nichtärztliche Beamtinnen und Beamte in den Gesundheitsämtern nun Zuschläge möglich. Das gilt auch für die Ärztinnen und Ärzte im landestariflichen Bereich.“
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Kinderimpfungen in Bayern gut angelaufen
Mehr als 11 Prozent erhielten Erstimpfung
In Bayern haben bereits mehr als 11 Prozent der Fünf- bis Elfjährigen ihre Erstimpfung gegen Corona erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag beim Kinderimpftag im Impfzentrum in Kelheim hingewiesen.
Der Minister betonte, dass trotz der Feiertage in Bayern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elfjährige die Erstimpfung erhalten konnten. Damit liege Bayern auf Platz 3 in Deutschland. „Ich freue mich, dass sich so viele Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder mit der Schutzimpfung vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen.“
Beim Kinderimpftag in Kelheim am Freitag erhielten mehrere hundert Kinder bereits ihre zweite Impfung. Zahlreiche Impfzentren bieten für Kinder von fünf bis elf Jahren und deren Familien gesonderte Impfangebote und auch gesonderte Impfstraßen an. Auch über die Feiertage und zwischen den Jahren wurde in Impfzentren geimpft. „Die Impfzentren geben ihr Bestes, um die Impfstellen möglichst kindgerecht zu gestalten und auf die Sorgen und Fragen der Eltern einzugehen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Ärztinnen und Ärzten, die den Eltern und Kindern mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen“, unterstrich Holetschek.
Interessierte Eltern können telefonisch einen Termin für ihre Kinder im jeweiligen Impfzentrum ausmachen. Einige Impfzentren bieten hierfür auch eine digitale Anmeldung an – Eltern werden gebeten, sich auch auf den Webseiten des Landratsamts beziehungsweise der Stadt oder des Impfzentrums zu informieren. Neben den Impfzentren sind die Kinder‑, Jugend- und Hausärzte die zentralen Akteure bei den Kinderimpfungen.
Der Minister ergänzte: „Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-COVID betroffen sein und die Infektionen weitertragen. Deshalb sind Corona-Impfungen auch für Kinder ein wichtiger Schritt.“
Innovative Demenz-Projekte gesucht
Demenzpreis 2022: Ausschreibung gestartet
Die Träger innovativer Demenz-Projekte können sich ab sofort für den Bayerischen Demenzpreis 2022 bewerben. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Montag in München hingewiesen.
„In Bayern gibt es viele innovative Projekte, die die Lebensbedingungen der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen verbessern sowie deren Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben fördern. Ab sofort können sich die Träger dieser Projekte wieder für den Bayerischen Demenzpreis bewerben“, betonte der Gesundheitsminister.
Die Ausschreibung für den Bayerischen Demenzpreis 2022 läuft bis zum 27. März 2022. Die Bewerbung ist ausschließlich online und nur mit dem offiziellen PDF-Bewerbungsformular an geschaeftsstelle-demenzpreis@lfp.bayern.de möglich. Alle Informationen zum Bayerischen Demenzpreis sowie das Bewerbungsformular finden Interessierte unter https://www.demenzpreis.bayern.de.
„Zum Wettbewerb aufgefordert sind Träger von Projekten, wie Kommunen, Schulen, Vereine oder Verbände, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unternehmen. Wichtig ist: Die Projekte müssen in Bayern entwickelt worden sein und zudem zum Zeitpunkt der Bewerbung dort seit mindestens sechs Monaten erfolgreich umgesetzt werden“, erläuterte Klaus Holetschek.
Der Minister unterstrich: „Die Projekte, die mit dem Bayerischen Demenzpreis ausgezeichnet werden, haben eine Vorbildfunktion für ganz Bayern. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag für unsere Gesellschaft.“
Es werden drei Geldpreise in Höhe von 3.000 Euro (1. Preis), 2.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) verliehen. Darüber hinaus können bis zu drei weitere herausragende Projekte mit einer Anerkennung ausgezeichnet werden.
„Menschen mit Demenz müssen einen festen Platz in der Mitte der Gesellschaft haben. Damit das funktioniert, brauchen Betroffene und ihre Angehörigen ein Umfeld, das sie auffängt. Mein Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen zu verbessern. Dabei sind wir als Gesellschaft insgesamt gefragt. Auf einer breiten Basis entwickeln wir daher zusammen mit unseren Partnerinnen und Partnern im Rahmen des Bayerischen Demenzpakts die 2013 beschlossene Bayerische Demenzstrategie weiter“, ergänzte Holetschek.
Die Preisverleihung des Bayerischen Demenzpreises 2022 findet voraussichtlich am 28. Oktober 2022 in Augsburg statt.
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Holetschek mit positiver Bilanz nach einem Jahr bayerischer GMK-Vorsitz
Sachsen-Anhalt übernimmt GMK-Vorsitz
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek zog eine positive Bilanz des bayerischen Vorsitzes der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021. Nach Bayern übernimmt für das Jahr 2022 nun Sachsen-Anhalt den Vorsitz.
„Die GMK hat sich zu einem zentralen Gremium der Pandemie-Bekämpfung in Deutschland entwickelt“, sagte Holetschek am Sonntag als Resümee aus 2021, bevor Sachsen-Anhalt den Vorsitz übernimmt. „Die Beratungen auf Länderebene sind entscheidend, um im föderalen Deutschland gemeinsam und möglichst ohne den berüchtigten Flickenteppich im Kampf gegen das Virus anzutreten. Klar ist aber auch geworden: Wir müssen uns noch besser aufstellen, um für die Zukunft gewappnet zu sein.“
Der Minister betonte: „Wir müssen Lehren aus der Pandemie ziehen! Die Liste der Probleme, die wir angehen müssen, ist lang: Wir müssen den öffentlichen Gesundheitsdienst, die stationäre sowie ambulante Versorgung stärken und auch Änderungen unseres Gesundheitswesens vorantreiben, etwa, indem wir das Fallpauschalensystem der Krankenhäuser gründlich reformieren. Klar ist auch: Wir brauchen für die Zukunft pragmatischere Lösungen und weniger Bürokratie. Dafür müssen wir auch die Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben. Nach der Pandemie kann es kein ‚Weiter so‘ geben!“
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben 2021 erste Schlussfolgerungen aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie als Zehn-Punkte-Plan gezogen und unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Krankenhäuser müssen personell und finanziell besser aufgestellt werden. Die GMK fordert, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Dafür muss unter anderem das Fallpauschalensystem reformiert werden. Zudem sollen vom Krankenhaus ergriffene Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals besser finanziert werden.
- Die Attraktivität des Pflegeberufs muss weiter gesteigert werden, insbesondere müssen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden.
- Die GMK bekräftigt die Ziele des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ÖGD muss nachhaltig aufgestellt und für künftige Herausforderungen besser gewappnet sein.
- Die GMK fordert zudem einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.
- Die Digitalisierung muss unbedingt vorangetrieben werden.
Holetschek fügte hinzu: „Wichtig ist, dass wir diese Punkte jetzt auch umsetzen! Für mich steht dabei die Pflege an oberster Stelle – in all ihren Facetten: von der professionellen Pflege in Krankenhäusern und der Langzeitpflege, in Einrichtungen und im ambulanten Bereich bis hin zu pflegenden Angehörigen. Wir alle sind uns einig, dass wir beispielsweise die Pflege- und Betreuungskräfte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in den Krankenhäusern besser entlohnen und die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege verbessern müssen. Nur so lassen sich ausreichend Fachkräfte gewinnen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten.“
Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑minister sowie ‑senatorinnen und ‑senatoren der Länder. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Der Vorsitz rotiert jährlich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Telefon- oder Videokonferenzen zusammengeschaltet und regulär zwei Mal getroffen: einmal als Hybridkonferenz im Juni in München und im November in Lindau am Bodensee als Sonder-Konferenz in Präsenzform. In rund 75 Stunden Besprechungszeit wurden mehr als 282 Tagesordnungspunkte beraten und 94 Beschlüsse gefasst. Holetschek sagte: „Ich freue mich, dass wir gerade beim Impfen und Testen gemeinsam Beschlüsse gefasst haben, die ganz maßgeblich bei der Bekämpfung der Pandemie waren.“
Der Minister ergänzte: „Es ist uns gelungen, im letzten Jahr viele wichtige Beschlüsse zu fassen, weil wir alle – trotz teils unterschiedlicher Lagebewertungen und auch unterschiedlicher politischer Couleur – an einem Strang ziehen. Der Austausch mit den Länderkolleginnen und ‑kollegen hat stets neue Perspektiven gebracht. Hier zeigt der Föderalismus seine wahre Stärke. Wir haben dabei wichtige Weichen gestellt: Zu den wegweisenden Beschlüssen gehören die Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie, vom Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson, über die Aufhebung der Impfpriorisierung bis hin zur Strategie der Auffrischungsimpfungen oder den Umgang mit Impfnachweisen und Kinderimpfungen. Wir haben uns über Teststrategien, Quarantänemaßnahmen und Post-COVID ausgetauscht und Beschlüsse gefasst.“
Holetschek sagte weiter: „Ich halte die GMK für eine treibende Kraft im Kampf gegen die Pandemie und weit darüber hinaus. Ich danke den anderen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für die gute Zusammenarbeit. Meiner Nachfolgerin Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, wünsche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“
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Stärkung medizinischer Versorgung auf dem Land
Positive Ein-Jahres-Bilanz zur Landarztprämie
Die vor rund einem Jahr, am 1. Januar 2021, gestartete Landarztprämie des Bayerischen Gesundheitsministeriums stößt auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute hingewiesen.
„Die bayerische Landarztprämie als Weiterentwicklung der bayerischen Niederlassungsförderung ist ein echtes Erfolgsmodell. Im Jahr 2021 sind damit bayernweit 143 Niederlassungen und Filialbildungen gefördert worden. Dabei handelte es sich um 79 Hausärztinnen und Hausärzte sowie 64 Fachärztinnen und Fachärzte – darunter Frauenarztpraxen, Kinderarztpraxen, Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten, Urologinnen und Urologen, Nervenarztpraxen“, betonte der Minister in München.
Holetschek ergänzte: „Das Ziel unserer Landarztprämie ist klar: Wir wollen die medizinische Versorgung auf dem Land weiter stärken. Denn wir brauchen auch künftig eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau – und das flächendeckend in ganz Bayern. Vor allem im ländlichen Raum zeichnet sich für die Zukunft aber eine mögliche Unterversorgung ab. In kleineren Gemeinden auf dem Land wird es immer schwerer, Nachfolger für freiwerdende Praxen zu finden. Klar ist daher: Wenn wir hier nicht vorausschauend handeln, stehen wir im ländlichen Raum künftig vor einer großen Herausforderung.“
Unterstützt wird mit der Prämie die Niederlassung von Haus- und Fachärztinnen und ‑ärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und ‑psychiatern. Haus- sowie Fachärztinnen und ‑ärzte der allgemeinen fachärztlichen Versorgung werden mit einer Prämie von bis zu 60.000 Euro unterstützt, Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten mit einer Prämie von bis zu 20.000 Euro. Voraussetzung ist dabei zum einen, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen; zum anderen dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und ‑psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden.
„Um die medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern, setzen wir auf mehrere Säulen: Die Landarztprämie, das Stipendienprogramm für Medizinstudierende, das Programm ‚Beste Landpartie Allgemeinmedizin (BeLA)‘ und die Landarztquote. Wir schaffen zudem rund 350 neue Medizinstudienplätze. Bayern hat damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen“, unterstrich Holetschek. „Nach Ablauf des ersten Studienjahres können wir auch bei der Landarztquote eine sehr positive Bilanz ziehen. Nur eine Studentin der Landarztquote Bayern hat ihr Studium bislang abgebrochen. Alle anderen 217 Studentinnen und Studenten absolvieren das Medizinstudium mit großer Begeisterung und mit Erfolg.“
Holetschek betonte, dass insgesamt für die Stärkung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Bayerns bisher mehr als 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden – davon alleine 9,9 Millionen Euro im Jahr 2021. „Das ist gut investiertes Geld.”
Kraftanstrengung auch in diesem Winter nötig
Holetschek dankt allen Corona-Helfern
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Heiligabend allen Helferinnen und Helfern für ihren andauernden Einsatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie in diesem Jahr gedankt.
„Die Pandemie stellt unsere Gesellschaft weiter vor enorme Herausforderungen. All jenen, die sich nun seit vielen Monaten täglich dieser schwierigen Situation stellen, möchte ich von tiefem Herzen danken. Ihr Einsatz und ihr persönliches Engagement können nicht hoch genug geschätzt werden!“, sagte Holetschek am Freitag in München.
Der Minister fügte hinzu: „Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen, im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Impf- und Testzentren, in den Praxen, in Apotheken, in Laboren, bei den Hilfsorganisationen und viele weitere Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind, waren und sind das Rückgrat der Pandemiebekämpfung. Jeden Tag aufs Neue sind diese Menschen für andere da. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass alle Corona-Patientinnen und ‑Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten, sie sorgen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Sie gewährleisten den Betrieb unserer Test- und Impfzentren und der Labore und sie sind der Garant dafür, dass die Impfkampagne weiter so gut läuft. Sie tun dies unter schwierigen Umständen, teils rund um die Uhr und auch am Wochenende. Das ist ein andauernder Kraftakt. Deshalb haben wir die Verpflichtung, diese Menschen zu unterstützen. Dafür setze ich mich weiter ein.“
„Mehr als 10 Millionen Impfungen haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ihre medizinischen Fachangestellten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen in Bayern verabreicht. Auch für diese beeindruckende Leistung im Kampf gegen die Pandemie danke ich sehr!“, so Holetschek weiter.
Einen besonderen Dank richtete er aber auch an alle Mitbürgerinnen und Mitbürgern, „die uns im Kampf gegen die Pandemie unterstützen. Jeder und jede von ihnen hat eine entbehrungsreiche Zeit hinter sich und ebenfalls Enormes geleistet: Familien haben Schulschließungen und Home-Office geschultert, viele haben auf den Besuch bei Verwandten und Freunden verzichtet oder auf geliebte Freizeitaktivitäten, auf viel Unbeschwertheit und Spontanität. Sie haben sich solidarisch gezeigt, in großer Zahl impfen lassen und so einen entscheidenden Beitrag geleistet im Kampf gegen die Pandemie.“
Holetschek ergänzte: „Die Bürgerinnen und Bürger haben dies getan, um uns alle, und ganz besonders die Verletzlichsten unter uns, zu schützen, und sie tun dies weiter. Für all das ein herzliches ‚Vergelt’s Gott!‘ Leider ist es damit aber noch nicht getan, die Pandemie hat uns noch immer fest im Griff. Und mit der Omikron-Variante stehen wir erneut vor enormen Herausforderungen und Belastungen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger daher weiterhin um ihr Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und ihre Unterstützung. In diesem Winter brauchen wir erneut eine große gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung!“
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Voraussetzung ist ausreichend Impfstoff
Gesundheitsministerkonferenz folgt STIKO-Empfehlung
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, zeigt sich erfreut darüber, dass die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung zur Auffrischungsimpfung mit Blick auf die neue Omikron-Virusvariante so schnell angepasst hat.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Mittwochabend in einer Videoschalte die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Dienstag, Auffrischungsimpfungen bereits nach drei Monaten anzubieten, begrüßt.
Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, sagte am Mittwochabend in München: „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass die STIKO ihre Empfehlungen rasch ausspricht und möglichst schnell auf die sich ändernden Gegebenheiten in der Pandemie reagiert. Umso mehr freut es mich, dass die STIKO ihre Empfehlung zur Auffrischungsimpfung mit Blick auf die neue Omikron-Virusvariante so schnell angepasst hat. Boostern verringert das Infektionsrisiko erheblich, daher sollte eine Auffrischung für alle, die das wünschen, so rasch wie möglich erfolgen! Nach dem jetzigen Beschluss der STIKO zu dem Thema können die Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in den Impfzentren und auch bei den Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich bereits drei Monate nach ihrer vollständigen COVID-19-Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die impfenden Stellen sind beziehungsweise werden zeitnah entsprechend informiert.“
Der GMK-Vorsitzende unterstrich: „Auch, wenn noch viele Fragen zu Omikron offen sind, sind sich die Expertinnen und Experten einig, das Booster-Impfungen zum Schutz gegen die Virusvariante besonders wichtig sind. Unser Ziel muss daher sein, allen Impfberechtigten so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Klar ist aber auch: Impfen allein wird uns vor Omikron nicht schützen. Wir werden daher auch in der GMK weiter darüber beraten müssen, wie wir mit der Virusvariante am besten umgehen. Wir werden die Lage weiter analysieren und entsprechend reagieren. Wir müssen verhindern, dass unser Gesundheitssystem wegen stark steigender Infektionen mit der Omikron-Variante zusammenbricht.“
Holetschek fügte hinzu: „Die Wahrheit ist aber auch: Voraussetzung für eine schnelle Booster-Kampagne ist, dass wir dafür genügend Impfstoff vom Bund bekommen. Denn der Impfstoff ist auch jetzt das Nadelöhr. Umso wichtiger sind daher die Bemühungen des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung mehr Impfdosen zu beschaffen. Das unterstütze nicht nur ich ausdrücklich, sondern die gesamte Gesundheitsministerkonferenz. Wir bitten den Bund, zeitnah Impfstoff zu beschaffen. Ich bin froh, dass Gesundheitsminister Lauterbach bereits erste Zusagen hat, dass Deutschland mehr Impfstoff bekommt. Unsere Impfkapazitäten in den Impfzentren und in den Praxen sind bereit, und die Impfzahlen zeigen: Viele Menschen wollen sich impfen lassen. Jetzt kommt es auf die Lieferungen an.“
Der Bund wird überdies gebeten, das Programm „Containment Scouts“ so zu verlängern, dass neu eingestellte Containment Scouts den Gesundheitsämtern für jeweils sechs Monate zur Verfügung stehen. Gerade mit Blick auf die möglicherweise hohen Inzidenzen im Zusammenhang mit Omikron können sie die Gesundheitsämter weiter entlasten.
Weitere Beschlüsse
Zudem wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) um eine Verlängerung und Erweiterung der bestehenden Regelungen zur Ausweisung von Zentren in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) über den 31. März 2022 hinaus für das gesamte Budgetjahr 2022 gebeten. Überdies wurde auch ein Beschluss zu regulatorischen Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR) und Versorgungslage mit sicheren Medizinprodukten gefasst.