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Gesundheitsminister - Page 2

Auf­ruf von Holet­schek, VdPB und BRK 

Enga­ge­ment im Pfle­ge­pool Bayern

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, die Ver­ei­ni­gung der Pfle­gen­den in Bay­ern (VdPB) und das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK) wol­len über den Pfle­ge­pool auch im neu­en Jahr Frei­wil­li­ge in Hei­men und Kran­ken­häu­sern einsetzen.

„Der baye­ri­sche Pfle­ge­pool leis­tet wich­ti­ge Unter­stüt­zung: Seit dem 11. Novem­ber 2021, dem Tag der Fest­stel­lung des Kata­stro­phen­falls, haben sich bis­her 480 neue Frei­wil­li­ge gemel­det. Außer­dem kön­nen wir auf zahl­rei­che Frei­wil­li­ge zäh­len, die bereits seit ver­gan­ge­nen Pan­de­mie­wel­len dabei sind. Ins­ge­samt haben sich nun mehr als 4.100 Per­so­nen gemel­det, die mit­an­pa­cken wol­len. Dank bewähr­ter Struk­tu­ren kön­nen die Frei­wil­li­gen zügig zum Ein­satz kom­men“, sag­te Klaus Holet­schek in München.

Er appel­lie­re daher – gera­de auch mit Blick auf die Omi­kron-Virus­va­ri­an­te – an alle Pfle­ge­kräf­te, die aktu­ell nicht in die­sem Beruf arbei­ten und kei­ner Risi­ko­grup­pe ange­hö­ren, sich im ‚Pfle­ge­pool Bay­ern‘ zu enga­gie­ren. „Jede hel­fen­de Hand zählt! Wir müs­sen gemein­sam soli­da­risch alles dafür tun, unser Gesund­heits­sys­tem vor einem Kol­laps zu schützen.“

BRK-Prä­si­den­tin Ange­li­ka Schorer ergänz­te: „Den Pfle­ge­rin­nen und Pfle­gern ist es zu ver­dan­ken, dass wir die zwei Pan­de­mie­jah­re durch­ste­hen konn­ten. Mit der bevor­ste­hen­den fünf­ten Wel­le kommt eine nicht kal­ku­lier­ba­re Wucht auf uns zu, die sich in Per­so­nal­aus­fäl­len auch in den pfle­gen­den Beru­fen aus­wir­ken wird. Daher ist erneut not­wen­dig, dass wir als Gesell­schaft all unse­re Kräf­te bün­deln. Nur gemein­sam kön­nen wir auch die­ser Her­aus­for­de­rung Herr wer­den. Wir bit­ten Sie: mel­den Sie sich im Pfle­ge­pool an!“

VdPB-Prä­si­dent Georg Sigl-Leh­ner füg­te hin­zu: „Die Frei­wil­li­gen des Pfle­ge­pools konn­ten in den ver­gan­ge­nen Wel­len der Pan­de­mie vie­ler­orts hel­fen, die durch aku­te Aus­bruchs­ge­sche­hen sich dra­ma­tisch ver­schär­fen­de Per­so­nal­not und ihre schlimms­ten Fol­gen auf­zu­fan­gen. Gera­de ange­sichts der schnell auf uns zu rol­len­den Omi­kron-Wel­le erwar­ten wir erneut äußerst kri­ti­sche Situa­tio­nen, in denen die Frei­wil­li­gen einen unschätz­bar wich­ti­gen Bei­trag leis­ten kön­nen. Auch wenn der Pfle­ge­pool nicht unse­re grund­sätz­li­chen Pro­ble­me lösen kann, gilt: Je mehr dabei sind, umso eher sind wir die­ser aktu­el­len Her­aus­for­de­rung gewachsen.“

Pfle­ge­fach­kräf­te, Pfle­ge­hilfs­kräf­te, aber auch Men­schen mit einer Aus­bil­dung oder Erfah­rung im Gesund­heits­we­sen wie zum Bei­spiel Medi­zi­nisch-tech­ni­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten (MTRA, MTLA), Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te (MFA), Ope­ra­ti­ons-tech­ni­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten (OTA), Inten­siv­fach­pfle­ge­kräf­te (IPK), Not­fall­sa­ni­tä­te­rin­nen und ‑sani­tä­ter oder auch Heb­am­men kön­nen sich auf der Web­site des Pfle­ge­pools Bay­ern für den Ein­satz mel­den. Der Ein­satz erfolgt aus­schließ­lich auf frei­wil­li­ger Basis.

Die Frei­wil­li­gen sol­len Freistellungs‑, Lohn‑, Fahrt- und Ver­dienst­fort­zah­lungs­an­sprü­che bekom­men. Wich­tig ist dafür, dass die Hel­fe­rin­nen und Hel­fer von einer frei­wil­li­gen Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on ein­ge­setzt wer­den. Dafür ist eine Mit­glied­schaft bei einer Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on not­wen­dig. Die­se Mit­glied­schaft ist pro­jekt­be­zo­gen für die Zeit der Pan­de­mie und kos­ten­los. Das heißt, es fal­len kei­ne Mit­glieds­bei­trä­ge an, und es besteht auch kei­ne Ver­pflich­tung, eine Min­dest­an­zahl an Ein­satz­stun­den zu leis­ten. Es besteht auch kei­ne Min­dest­dau­er für eine Mit­glied­schaft, sie kann jeder­zeit been­det werden.

„Klar ist: Der ‚Pfle­ge­pool Bay­ern‘ funk­tio­niert in der Pan­de­mie gut – ist aber kei­nes­falls die Lösung des Fach­kräf­te­man­gels in der Pfle­ge“, füg­te Holet­schek hin­zu. „Wir müs­sen hier drin­gend attrak­ti­ve­re Arbeits­be­din­gun­gen schaf­fen. Ohne Mut zu gro­ßen Ver­än­de­run­gen kön­nen wir die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen und auch die Pfle­ge­kräf­te nicht entlasten.“

Bay­ern setzt die Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln um

Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Isolation

Bay­ern hat die ver­kürz­ten Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­ons­re­geln des Bun­des in der Anpas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on (AV Iso­la­ti­on) am 14. Janu­ar umgesetzt.

„Der Bund hat den erfor­der­li­chen Rechts­rah­men am Frei­tag erlas­sen. Wir in Bay­ern haben die All­ge­mein­ver­fü­gung Iso­la­ti­on sofort noch in der Nacht zum Sams­tag ange­passt. Auch als Kon­takt­per­son zu Omi­kron-Fäl­len müs­sen frisch Geimpf­te (drei Mona­te), frisch Gene­se­ne (drei Mona­te) und Geboos­ter­te (unbe­grenzt) nun nicht mehr in Qua­ran­tä­ne. Damit gibt es für die ver­schie­de­nen Virus­va­ri­an­ten kei­ne unter­schied­li­chen Rege­lun­gen mehr. Da Omi­kron mitt­ler­wei­le die domi­nie­ren­de Vari­an­te in Deutsch­land dar­stellt, hat­ten wir uns für die­se ein­heit­li­che Lösung ein­ge­setzt. Es ist wich­tig, dass wir nun umge­hend Klar­heit geschaf­fen haben, wer sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss und wer nicht“, sag­te Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Sams­tag in München.

Eine Spre­che­rin des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ergänz­te: „Schon am 11. Janu­ar wur­de die Dau­er von Qua­ran­tä­ne (enge Kon­takt­per­so­nen) und Iso­la­ti­on (infi­zier­te Per­so­nen) ein­heit­lich auf zehn Tage fest­ge­legt. Eine Ver­kür­zung auf sie­ben Tage ist mit „Frei­tes­tung“ mög­lich. Bei Per­so­nen in Iso­la­ti­on gilt dies nur, wenn sie vor Iso­la­ti­ons­en­de 48 Stun­den sym­ptom­frei waren. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Kin­der in Ange­bo­ten der Kin­der­be­treu­ung ist eine Frei­tes­tung bereits nach fünf Tagen mög­lich mit­tels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.“

Die Spre­che­rin wies wei­ter dar­auf hin, dass am 14. Janu­ar der Bund die COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­or­dung (SchAus­nahmV) des Bun­des ange­passt hat, sodass bestimm­te Kon­takt­per­so­nen – unab­hän­gig von der Virus­va­ri­an­te – nicht mehr in Qua­ran­tä­ne müs­sen. Die neu­en Regeln für Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on sol­len auch die kri­ti­sche Infra­struk­tur vor einer Über­las­tung schützen.

Die Spre­che­rin sag­te: „Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) hat nun bekannt gege­ben, wer als „frisch geimpft“ oder „frisch gene­sen“ gilt: Frisch Geimpf­te und frisch Gene­se­ne sind von der Qua­ran­tä­ne für einen Zeit­raum von rund drei Mona­ten nach Imp­fung oder Infek­ti­on von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men. Erst, wenn sie sich dann imp­fen las­sen, sind sie erneut von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men. Dies bie­tet einen zusätz­li­chen Anreiz, sich imp­fen zu las­sen. Erst die drit­te Imp­fung bie­tet den bes­ten Schutz vor schwe­rem Ver­lauf bei einer Infek­ti­on mit der Omikron-Variante.“

Fol­gen­de Per­so­nen, die als enge Kon­takt­per­so­nen ein­ge­stuft wur­den, sind ab heu­te von der Qua­ran­tä­ne­pflicht ausgenommen:

  1. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben,
  2. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind und voll­stän­dig geimpft wur­den oder nach einer voll­stän­di­gen Imp­fung von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind,
  3. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig durch zwei Impf­stoff­ga­ben geimpft wur­den, wenn die zwei­te Imp­fung min­des­tens 15 Tage und höchs­tens 90 Tage zurück­liegt und
  4. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­on gene­sen sind, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Tes­tung min­des­tens 28 Tage und höchs­tens 90 Tage zurückliegt.

„Für enge Kon­takt­per­so­nen, die sich auf­grund einer Anord­nung des Gesund­heits­amts in Qua­ran­tä­ne befin­den und zu den oben­ge­nann­ten Grup­pen gehö­ren, endet die Qua­ran­tä­ne mit dem heu­ti­gen Tag mit Inkraft­tre­ten der AV Iso­la­ti­on“, sag­te die Spre­che­rin. „Wer nicht zu die­sen Grup­pen zählt und sich in Qua­ran­tä­ne bege­ben muss, muss Fol­gen­des beach­ten: Die Qua­ran­tä­ne beginnt mit der Mit­tei­lung des Gesund­heits­am­tes über den Sta­tus als enge Kon­takt­per­son. Dies kann auf­grund der hohen Inzi­den­zen auch mit zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung gesche­hen. Hier ist auch Eigen­ver­ant­wor­tung gefragt. Wer, zum Bei­spiel als Haus­halts­an­ge­hö­ri­ger, engen Kon­takt zu einer posi­tiv getes­te­ten Per­son hat­te, soll sich schon vor der Mit­tei­lung des Gesund­heits­amts frei­wil­lig abson­dern. Unbe­dingt zu beach­ten ist auch: Wer sich auf­grund eines posi­ti­ven Tests in Iso­la­ti­on bege­ben muss, hat dies unmit­tel­bar zu tun – auch ohne die Kon­takt­auf­nah­me des Gesundheitsamts.“

Für enge Kon­takt­per­so­nen, die von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­men sind, emp­fiehlt das RKI Tes­tun­gen, Kon­takt­re­du­zie­rung, ein Selbst­mo­ni­to­ring und das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke (bes­ser FFP2 Mas­ke) bei Kon­takt zu ande­ren Per­so­nen bis zum 14. Tag ab dem engen Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son. Ent­wi­ckelt eine von der Qua­ran­tä­ne aus­ge­nom­me­ne Kon­takt­per­son inner­halb von 14 Tagen ab dem letz­ten rele­van­ten Kon­takt zu der infi­zier­ten Per­son Sym­pto­me, dann wird eine frei­wil­li­ge Qua­ran­tä­ne und eine zeit­na­he PCR-Tes­tung drin­gend nahe­ge­legt. In die­sem Fall ist außer­dem das zustän­di­ge Gesund­heits­amt unver­züg­lich zu informieren.

Holet­schek: Pass­ge­naue Lösun­gen für Ver­sor­gung, Prä­ven­ti­on und Pflege 

Drei neue Gesundheitsregionenplus

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat vier Kom­mu­nen neu im Kreis der baye­ri­schen Gesund­heits­re­gio­nen­plus begrüßt, den Land­kreis Lich­ten­fels, den Land­kreis Kel­heim sowie den Land­kreis Ober­all­gäu gemein­sam mit der Stadt Kempten.

„Ich freue mich sehr, dass künf­tig der Land­kreis Ober­all­gäu gemein­sam mit der Stadt Kemp­ten, der Land­kreis Lich­ten­fels und der Land­kreis Kel­heim als Gesund­heits­re­gio­nen­plus pass­ge­naue Lösun­gen für die Gesund­heits­ver­sor­gung, Prä­ven­ti­on und Pfle­ge der Bevöl­ke­rung vor Ort ent­wi­ckeln“, beton­te der Minis­ter am Frei­tag. Kemp­ten und das Ober­all­gäu haben sich dabei zur gemein­sa­men Regi­on Kemp­ten-Ober­all­gäu zusam­men­ge­schlos­sen. Für die damit ins­ge­samt drei neu­en Regio­nen hat am 1. Janu­ar die erst­ma­li­ge För­de­rung als Gesund­heits­re­gi­onplus begonnen.

Vie­le Kom­mu­nen nut­zen die Vor­tei­le der Gesund­heits­re­gio­nen­plus bereits seit län­ge­rem: Seit 2017 haben bei­spiels­wei­se die Stadt Amberg und der Land­kreis Amberg-Sulz­bach, die Stadt und der Land­kreis Bay­reuth, der Land­kreis Mühl­dorf am Inn, der Land­kreis Dach­au, die Nord­ober­pfalz mit den Land­krei­sen Neu­stadt an der Wald­na­ab, Tir­schen­reuth und der Stadt Wei­den sowie der Land­kreis Main-Spes­sart eine Gesund­heits­re­gi­onplus eta­bliert. Holet­schek beton­te: „Sie alle gehö­ren auch wei­ter­hin zur Fami­lie der Gesund­heits­re­gio­nen­plus. Es freut mich, dass wir dort eine lücken­lo­se Wei­ter­fi­nan­zie­rung für die nächs­ten fünf Jah­re ermög­li­chen können.“

Aktu­ell wer­den ins­ge­samt 60 Gesund­heits­re­gio­nen­plus vom Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge geför­dert. Sie decken 77 Land­krei­se und kreis­freie Städ­te ab. Die Gesund­heits­re­gio­nen­plus ver­net­zen gemein­sam mit der Kom­mu­nal­po­li­tik die Akteu­re aus dem Bereich Gesund­heit und Pfle­ge vor Ort.

Holet­schek unter­strich: „Die frucht­ba­re Zusam­men­ar­beit aller rele­van­ten Play­er vor Ort ermög­licht regio­nal abge­stimm­te Pro­jek­te, die genau auf die Bedürf­nis­se der Bevöl­ke­rung zuge­schnit­ten sind.“

Öffent­li­cher Gesund­heits­dienst in Bayern 

403 neue Stel­len geschaffen

In Bay­ern wur­den 2021 lan­des­weit 403 neue Stel­len für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst (ÖGD) geschaf­fen und besetzt. Der Frei­staat konn­te damit die Ziel­set­zung des Pakts für den ÖGD für 2021 über­tref­fen. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te in Mün­chen hingewiesen.

„Der Pakt für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ist in Bay­ern ein vol­ler Erfolg. Unser Ziel war es, in Bay­ern 2021 in einem ers­ten Schritt min­des­tens 237 neue Voll­zeit­stel­len zu schaf­fen“, sag­te der Minis­ter. „Die­ses Ziel konn­ten wir sogar über­tref­fen: Tat­säch­lich konn­ten bis zum Jah­res­en­de in der baye­ri­schen Gesund­heits­ver­wal­tung 403 neue und unbe­fris­te­te Voll­zeit­stel­len geschaf­fen und besetzt wer­den, davon allei­ne 258 in den staat­li­chen und kom­mu­na­len Gesundheitsämtern.“

Bund und Län­der hat­ten im Sep­tem­ber 2020 einen Pakt für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst beschlos­sen. Das Ziel: Die Gesund­heits­äm­ter in ganz Deutsch­land wer­den per­so­nell auf­ge­stockt, moder­ni­siert und ver­netzt. In einem ers­ten Schritt soll­ten die Län­der im Zeit­raum vom 1. Febru­ar 2020 bis zum 31. Dezem­ber 2021 min­des­tens 1.500 neue, unbe­fris­te­te Voll­zeit­stel­len (Voll­zeit­äqui­va­len­te) für Ärz­tin­nen und Ärz­te, Fach­per­so­nal sowie Ver­wal­tungs­per­so­nal in den Behör­den des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes schaf­fen und besetzen.

Holet­schek ergänz­te: „Alle Län­der sind gemein­sam ihren Ver­pflich­tun­gen nach­ge­kom­men. Als dama­li­ges GMK-Vor­sitz­land konn­ten wir dem Bund im Dezem­ber mit­tei­len, dass die Schaf­fung und Beset­zung der Stel­len in allen Län­dern voll­stän­dig erfüllt und in vie­len Fäl­len sogar über­trof­fen wur­de. Wir konn­ten deutsch­land­weit gemein­sam mehr als 1.500 Stel­len im ÖGD beset­zen.“ Wei­te­re 3.500 Stel­len, von denen 553 auf Bay­ern ent­fal­len, sind 2022 im Rah­men des Pak­tes zu schaf­fen und dann suk­zes­siv zu besetzen.

„Wir haben im Frei­staat dar­über hin­aus auch die Bezah­lung im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ver­bes­sert. Über ein Vier­tel der ärzt­li­chen Stel­len wur­de in der Besol­dung ange­ho­ben, um damit deut­lich mehr Beför­de­rungs­mög­lich­kei­ten im amts­ärzt­li­chen Dienst zu schaf­fen. Nur so kann es uns gelin­gen, die Arbeit im ÖGD noch attrak­ti­ver zu machen“, füg­te der Minis­ter hinzu.

Zudem hat sich die Staats­re­gie­rung ent­schlos­sen, Zuschlags­mög­lich­kei­ten zu eröff­nen. Holet­schek erläu­ter­te: „Damit sind für neu ein­ge­stell­te ärzt­li­che und nicht­ärzt­li­che Beam­tin­nen und Beam­te in den Gesund­heits­äm­tern nun Zuschlä­ge mög­lich. Das gilt auch für die Ärz­tin­nen und Ärz­te im lan­des­ta­rif­li­chen Bereich.“

Kin­der­imp­fun­gen in Bay­ern gut angelaufen

Mehr als 11 Pro­zent erhiel­ten Erstimpfung

In Bay­ern haben bereits mehr als 11 Pro­zent der Fünf- bis Elf­jäh­ri­gen ihre Erst­imp­fung gegen Coro­na erhal­ten. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Frei­tag beim Kin­der­impf­tag im Impf­zen­trum in Kel­heim hingewiesen.

Der Minis­ter beton­te, dass trotz der Fei­er­ta­ge in Bay­ern in nur rund drei Wochen bereits 91.760 Fünf- bis Elf­jäh­ri­ge die Erst­imp­fung erhal­ten konn­ten. Damit lie­ge Bay­ern auf Platz 3 in Deutsch­land. „Ich freue mich, dass sich so vie­le Eltern dafür ent­schei­den, ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung zu schützen.“

Beim Kin­der­impf­tag in Kel­heim am Frei­tag erhiel­ten meh­re­re hun­dert Kin­der bereits ihre zwei­te Imp­fung. Zahl­rei­che Impf­zen­tren bie­ten für Kin­der von fünf bis elf Jah­ren und deren Fami­li­en geson­der­te Impf­an­ge­bo­te und auch geson­der­te Impf­stra­ßen an. Auch über die Fei­er­ta­ge und zwi­schen den Jah­ren wur­de in Impf­zen­tren geimpft. „Die Impf­zen­tren geben ihr Bes­tes, um die Impf­stel­len mög­lichst kind­ge­recht zu gestal­ten und auf die Sor­gen und Fra­gen der Eltern ein­zu­ge­hen. Ich dan­ke den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern sowie den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te ste­hen“, unter­strich Holetschek.

Inter­es­sier­te Eltern kön­nen tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bezie­hungs­wei­se der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kinderimpfungen.

Der Minis­ter ergänz­te: „Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Des­halb sind Coro­na-Imp­fun­gen auch für Kin­der ein wich­ti­ger Schritt.“

Inno­va­ti­ve Demenz-Pro­jek­te gesucht

Demenz­preis 2022: Aus­schrei­bung gestartet

Die Trä­ger inno­va­ti­ver Demenz-Pro­jek­te kön­nen sich ab sofort für den Baye­ri­schen Demenz­preis 2022 bewer­ben. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek am Mon­tag in Mün­chen hingewiesen.

„In Bay­ern gibt es vie­le inno­va­ti­ve Pro­jek­te, die die Lebens­be­din­gun­gen der Men­schen mit Demenz und ihrer Ange­hö­ri­gen ver­bes­sern sowie deren Teil­ha­be­mög­lich­kei­ten am gesell­schaft­li­chen Leben för­dern. Ab sofort kön­nen sich die Trä­ger die­ser Pro­jek­te wie­der für den Baye­ri­schen Demenz­preis bewer­ben“, beton­te der Gesundheitsminister.

Die Aus­schrei­bung für den Baye­ri­schen Demenz­preis 2022 läuft bis zum 27. März 2022. Die Bewer­bung ist aus­schließ­lich online und nur mit dem offi­zi­el­len PDF-Bewer­bungs­for­mu­lar an geschaeftsstelle-demenzpreis@lfp.bayern.de mög­lich. Alle Infor­ma­tio­nen zum Baye­ri­schen Demenz­preis sowie das Bewer­bungs­for­mu­lar fin­den Inter­es­sier­te unter https://www.demenzpreis.bayern.de.

„Zum Wett­be­werb auf­ge­for­dert sind Trä­ger von Pro­jek­ten, wie Kom­mu­nen, Schu­len, Ver­ei­ne oder Ver­bän­de, Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits- und Sozi­al­we­sens und Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts und Unter­neh­men. Wich­tig ist: Die Pro­jek­te müs­sen in Bay­ern ent­wi­ckelt wor­den sein und zudem zum Zeit­punkt der Bewer­bung dort seit min­des­tens sechs Mona­ten erfolg­reich umge­setzt wer­den“, erläu­ter­te Klaus Holetschek.

Der Minis­ter unter­strich: „Die Pro­jek­te, die mit dem Baye­ri­schen Demenz­preis aus­ge­zeich­net wer­den, haben eine Vor­bild­funk­ti­on für ganz Bay­ern. Sie leis­ten einen bedeu­ten­den Bei­trag für unse­re Gesellschaft.“

Es wer­den drei Geld­prei­se in Höhe von 3.000 Euro (1. Preis), 2.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) ver­lie­hen. Dar­über hin­aus kön­nen bis zu drei wei­te­re her­aus­ra­gen­de Pro­jek­te mit einer Aner­ken­nung aus­ge­zeich­net werden.

„Men­schen mit Demenz müs­sen einen fes­ten Platz in der Mit­te der Gesell­schaft haben. Damit das funk­tio­niert, brau­chen Betrof­fe­ne und ihre Ange­hö­ri­gen ein Umfeld, das sie auf­fängt. Mein Ziel ist es, die Lebens­be­din­gun­gen der Men­schen mit Demenz und ihrer Ange­hö­ri­gen zu ver­bes­sern. Dabei sind wir als Gesell­schaft ins­ge­samt gefragt. Auf einer brei­ten Basis ent­wi­ckeln wir daher zusam­men mit unse­ren Part­ne­rin­nen und Part­nern im Rah­men des Baye­ri­schen Demenz­pakts die 2013 beschlos­se­ne Baye­ri­sche Demenz­stra­te­gie wei­ter“, ergänz­te Holetschek.

Die Preis­ver­lei­hung des Baye­ri­schen Demenz­prei­ses 2022 fin­det vor­aus­sicht­lich am 28. Okto­ber 2022 in Augs­burg statt.

Holet­schek mit posi­ti­ver Bilanz nach einem Jahr baye­ri­scher GMK-Vorsitz 

Sach­sen-Anhalt über­nimmt GMK-Vorsitz

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek zog eine posi­ti­ve Bilanz des baye­ri­schen Vor­sit­zes der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) 2021. Nach Bay­ern über­nimmt für das Jahr 2022 nun Sach­sen-Anhalt den Vorsitz.

„Die GMK hat sich zu einem zen­tra­len Gre­mi­um der Pan­de­mie-Bekämp­fung in Deutsch­land ent­wi­ckelt“, sag­te Holet­schek am Sonn­tag als Resü­mee aus 2021, bevor Sach­sen-Anhalt den Vor­sitz über­nimmt. „Die Bera­tun­gen auf Län­der­ebe­ne sind ent­schei­dend, um im föde­ra­len Deutsch­land gemein­sam und mög­lichst ohne den berüch­tig­ten Fli­cken­tep­pich im Kampf gegen das Virus anzu­tre­ten. Klar ist aber auch gewor­den: Wir müs­sen uns noch bes­ser auf­stel­len, um für die Zukunft gewapp­net zu sein.“

Der Minis­ter beton­te: „Wir müs­sen Leh­ren aus der Pan­de­mie zie­hen! Die Lis­te der Pro­ble­me, die wir ange­hen müs­sen, ist lang: Wir müs­sen den öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, die sta­tio­nä­re sowie ambu­lan­te Ver­sor­gung stär­ken und auch Ände­run­gen unse­res Gesund­heits­we­sens vor­an­trei­ben, etwa, indem wir das Fall­pau­scha­len­sys­tem der Kran­ken­häu­ser gründ­lich refor­mie­ren. Klar ist auch: Wir brau­chen für die Zukunft prag­ma­ti­sche­re Lösun­gen und weni­ger Büro­kra­tie. Dafür müs­sen wir auch die Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­ti­on im Gesund­heits­we­sen vor­an­trei­ben. Nach der Pan­de­mie kann es kein ‚Wei­ter so‘ geben!“

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben 2021 ers­te Schluss­fol­ge­run­gen aus der Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie als Zehn-Punk­te-Plan gezo­gen und unter ande­rem fol­gen­de Beschlüs­se gefasst:

- Die Kran­ken­häu­ser müs­sen per­so­nell und finan­zi­ell bes­ser auf­ge­stellt wer­den. Die GMK for­dert, die Finan­zie­rung der Kran­ken­häu­ser auf eine nach­hal­ti­ge und trag­fä­hi­ge Grund­la­ge zu stel­len. Dafür muss unter ande­rem das Fall­pau­scha­len­sys­tem refor­miert wer­den. Zudem sol­len vom Kran­ken­haus ergrif­fe­ne Maß­nah­men zur Ent­las­tung des Pfle­ge­per­so­nals bes­ser finan­ziert werden.

- Die Attrak­ti­vi­tät des Pfle­ge­be­rufs muss wei­ter gestei­gert wer­den, ins­be­son­de­re müs­sen die Arbeits­be­din­gun­gen in der Pfle­ge ver­bes­sert werden.

- Die GMK bekräf­tigt die Zie­le des Pak­tes für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst. Der ÖGD muss nach­hal­tig auf­ge­stellt und für künf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen bes­ser gewapp­net sein.

- Die GMK for­dert zudem einen Büro­kra­tie­ab­bau im Gesundheitswesen.

- Die Digi­ta­li­sie­rung muss unbe­dingt vor­an­ge­trie­ben werden.


Holet­schek füg­te hin­zu: „Wich­tig ist, dass wir die­se Punk­te jetzt auch umset­zen! Für mich steht dabei die Pfle­ge an obers­ter Stel­le – in all ihren Facet­ten: von der pro­fes­sio­nel­len Pfle­ge in Kran­ken­häu­sern und der Lang­zeit­pfle­ge, in Ein­rich­tun­gen und im ambu­lan­ten Bereich bis hin zu pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen. Wir alle sind uns einig, dass wir bei­spiels­wei­se die Pfle­ge- und Betreu­ungs­kräf­te in den Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen eben­so wie in den Kran­ken­häu­sern bes­ser ent­loh­nen und die Rah­men­be­din­gun­gen für eine gute Pfle­ge ver­bes­sern müs­sen. Nur so las­sen sich aus­rei­chend Fach­kräf­te gewin­nen, um eine hoch­wer­ti­ge pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Die GMK ist die Fach­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Gesund­heits­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter sowie ‑sena­to­rin­nen und ‑sena­to­ren der Län­der. Der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter ist stän­di­ger Gast. Der Vor­sitz rotiert jähr­lich. Im Jahr 2021 hat sich die GMK 47 Mal in Tele­fon- oder Video­kon­fe­ren­zen zusam­men­ge­schal­tet und regu­lär zwei Mal getrof­fen: ein­mal als Hybrid­kon­fe­renz im Juni in Mün­chen und im Novem­ber in Lin­dau am Boden­see als Son­der-Kon­fe­renz in Prä­senz­form. In rund 75 Stun­den Bespre­chungs­zeit wur­den mehr als 282 Tages­ord­nungs­punk­te bera­ten und 94 Beschlüs­se gefasst. Holet­schek sag­te: „Ich freue mich, dass wir gera­de beim Imp­fen und Tes­ten gemein­sam Beschlüs­se gefasst haben, die ganz maß­geb­lich bei der Bekämp­fung der Pan­de­mie waren.“

Der Minis­ter ergänz­te: „Es ist uns gelun­gen, im letz­ten Jahr vie­le wich­ti­ge Beschlüs­se zu fas­sen, weil wir alle – trotz teils unter­schied­li­cher Lage­be­wer­tun­gen und auch unter­schied­li­cher poli­ti­scher Cou­leur – an einem Strang zie­hen. Der Aus­tausch mit den Län­der­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen hat stets neue Per­spek­ti­ven gebracht. Hier zeigt der Föde­ra­lis­mus sei­ne wah­re Stär­ke. Wir haben dabei wich­ti­ge Wei­chen gestellt: Zu den weg­wei­sen­den Beschlüs­sen gehö­ren die Wei­ter­ent­wick­lung der Natio­na­len Impf­stra­te­gie, vom Umgang mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca oder John­son & John­son, über die Auf­he­bung der Impf­prio­ri­sie­rung bis hin zur Stra­te­gie der Auf­fri­schungs­imp­fun­gen oder den Umgang mit Impf­nach­wei­sen und Kin­der­imp­fun­gen. Wir haben uns über Test­stra­te­gien, Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men und Post-COVID aus­ge­tauscht und Beschlüs­se gefasst.“

Holet­schek sag­te wei­ter: „Ich hal­te die GMK für eine trei­ben­de Kraft im Kampf gegen die Pan­de­mie und weit dar­über hin­aus. Ich dan­ke den ande­ren Minis­te­rin­nen und Minis­tern, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für die gute Zusam­men­ar­beit. Mei­ner Nach­fol­ge­rin Petra Grimm-Ben­ne, Gesund­heits­mi­nis­te­rin von Sach­sen-Anhalt, wün­sche ich viel Erfolg für ihre Arbeit!“

Stär­kung medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung auf dem Land

Posi­ti­ve Ein-Jah­res-Bilanz zur Landarztprämie

Die vor rund einem Jahr, am 1. Janu­ar 2021, gestar­te­te Land­arzt­prä­mie des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums stößt auf gro­ßes Inter­es­se. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek heu­te hingewiesen.

„Die baye­ri­sche Land­arzt­prä­mie als Wei­ter­ent­wick­lung der baye­ri­schen Nie­der­las­sungs­för­de­rung ist ein ech­tes Erfolgs­mo­dell. Im Jahr 2021 sind damit bay­ern­weit 143 Nie­der­las­sun­gen und Fili­al­bil­dun­gen geför­dert wor­den. Dabei han­del­te es sich um 79 Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te sowie 64 Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärz­te – dar­un­ter Frau­en­arzt­pra­xen, Kin­der­arzt­pra­xen, Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und ‑the­ra­peu­ten, Uro­lo­gin­nen und Uro­lo­gen, Ner­ven­arzt­pra­xen“, beton­te der Minis­ter in München.

Holet­schek ergänz­te: „Das Ziel unse­rer Land­arzt­prä­mie ist klar: Wir wol­len die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf dem Land wei­ter stär­ken. Denn wir brau­chen auch künf­tig eine medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf höchs­tem Niveau – und das flä­chen­de­ckend in ganz Bay­ern. Vor allem im länd­li­chen Raum zeich­net sich für die Zukunft aber eine mög­li­che Unter­ver­sor­gung ab. In klei­ne­ren Gemein­den auf dem Land wird es immer schwe­rer, Nach­fol­ger für frei­wer­den­de Pra­xen zu fin­den. Klar ist daher: Wenn wir hier nicht vor­aus­schau­end han­deln, ste­hen wir im länd­li­chen Raum künf­tig vor einer gro­ßen Herausforderung.“

Unter­stützt wird mit der Prä­mie die Nie­der­las­sung von Haus- und Fach­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten der all­ge­mei­nen fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung sowie Kin­der- und Jugend­psych­ia­te­rin­nen und ‑psych­ia­tern. Haus- sowie Fach­ärz­tin­nen und ‑ärz­te der all­ge­mei­nen fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung wer­den mit einer Prä­mie von bis zu 60.000 Euro unter­stützt, Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und ‑the­ra­peu­ten mit einer Prä­mie von bis zu 20.000 Euro. Vor­aus­set­zung ist dabei zum einen, dass sich die Medi­zi­ne­rin­nen und Medi­zi­ner in Gemein­den mit nicht mehr als 20.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern nie­der­las­sen; zum ande­ren dür­fen die­se Gemein­den nicht über­ver­sorgt sein. Bei Kin­der- und Jugend­psych­ia­te­rin­nen und ‑psych­ia­tern liegt die Gren­ze bei 40.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern. Auch bei der Grün­dung von Medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­tren kann die Land­arzt­prä­mie ein­ma­lig bean­tragt werden.

„Um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf dem Land zu ver­bes­sern, set­zen wir auf meh­re­re Säu­len: Die Land­arzt­prä­mie, das Sti­pen­di­en­pro­gramm für Medi­zin­stu­die­ren­de, das Pro­gramm ‚Bes­te Land­par­tie All­ge­mein­me­di­zin (BeLA)‘ und die Land­arzt­quo­te. Wir schaf­fen zudem rund 350 neue Medi­zin­stu­di­en­plät­ze. Bay­ern hat damit bun­des­weit eine Vor­rei­ter­rol­le über­nom­men“, unter­strich Holet­schek. „Nach Ablauf des ers­ten Stu­di­en­jah­res kön­nen wir auch bei der Land­arzt­quo­te eine sehr posi­ti­ve Bilanz zie­hen. Nur eine Stu­den­tin der Land­arzt­quo­te Bay­ern hat ihr Stu­di­um bis­lang abge­bro­chen. Alle ande­ren 217 Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten absol­vie­ren das Medi­zin­stu­di­um mit gro­ßer Begeis­te­rung und mit Erfolg.“

Holet­schek beton­te, dass ins­ge­samt für die Stär­kung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum Bay­erns bis­her mehr als 60 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung gestellt wur­den – davon allei­ne 9,9 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2021. „Das ist gut inves­tier­tes Geld.”

Kraft­an­stren­gung auch in die­sem Win­ter nötig

Holet­schek dankt allen Corona-Helfern

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat am Hei­lig­abend allen Hel­fe­rin­nen und Hel­fern für ihren andau­ern­den Ein­satz im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie in die­sem Jahr gedankt.

„Die Pan­de­mie stellt unse­re Gesell­schaft wei­ter vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen. All jenen, die sich nun seit vie­len Mona­ten täg­lich die­ser schwie­ri­gen Situa­ti­on stel­len, möch­te ich von tie­fem Her­zen dan­ken. Ihr Ein­satz und ihr per­sön­li­ches Enga­ge­ment kön­nen nicht hoch genug geschätzt wer­den!“, sag­te Holet­schek am Frei­tag in München.

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Die Beschäf­tig­ten in den Kran­ken­häu­sern, in den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, in den Impf- und Test­zen­tren, in den Pra­xen, in Apo­the­ken, in Labo­ren, bei den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und vie­le wei­te­re Men­schen, die im Gesund­heits­we­sen tätig sind, waren und sind das Rück­grat der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Jeden Tag aufs Neue sind die­se Men­schen für ande­re da. Sie sor­gen zum Bei­spiel dafür, dass alle Coro­na-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten die best­mög­li­che Behand­lung erhal­ten, sie sor­gen für die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men. Sie gewähr­leis­ten den Betrieb unse­rer Test- und Impf­zen­tren und der Labo­re und sie sind der Garant dafür, dass die Impf­kam­pa­gne wei­ter so gut läuft. Sie tun dies unter schwie­ri­gen Umstän­den, teils rund um die Uhr und auch am Wochen­en­de. Das ist ein andau­ern­der Kraft­akt. Des­halb haben wir die Ver­pflich­tung, die­se Men­schen zu unter­stüt­zen. Dafür set­ze ich mich wei­ter ein.“

„Mehr als 10 Mil­lio­nen Imp­fun­gen haben die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te, ihre medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten und Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den Pra­xen in Bay­ern ver­ab­reicht. Auch für die­se beein­dru­cken­de Leis­tung im Kampf gegen die Pan­de­mie dan­ke ich sehr!“, so Holet­schek weiter.

Einen beson­de­ren Dank rich­te­te er aber auch an alle Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern, „die uns im Kampf gegen die Pan­de­mie unter­stüt­zen. Jeder und jede von ihnen hat eine ent­beh­rungs­rei­che Zeit hin­ter sich und eben­falls Enor­mes geleis­tet: Fami­li­en haben Schul­schlie­ßun­gen und Home-Office geschul­tert, vie­le haben auf den Besuch bei Ver­wand­ten und Freun­den ver­zich­tet oder auf gelieb­te Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, auf viel Unbe­schwert­heit und Spon­ta­ni­tät. Sie haben sich soli­da­risch gezeigt, in gro­ßer Zahl imp­fen las­sen und so einen ent­schei­den­den Bei­trag geleis­tet im Kampf gegen die Pandemie.“

Holet­schek ergänz­te: „Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben dies getan, um uns alle, und ganz beson­ders die Ver­letz­lichs­ten unter uns, zu schüt­zen, und sie tun dies wei­ter. Für all das ein herz­li­ches ‚Vergelt’s Gott!‘ Lei­der ist es damit aber noch nicht getan, die Pan­de­mie hat uns noch immer fest im Griff. Und mit der Omi­kron-Vari­an­te ste­hen wir erneut vor enor­men Her­aus­for­de­run­gen und Belas­tun­gen. Ich bit­te alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger daher wei­ter­hin um ihr Ver­ständ­nis für die not­wen­di­gen Maß­nah­men und ihre Unter­stüt­zung. In die­sem Win­ter brau­chen wir erneut eine gro­ße gesamt­ge­sell­schaft­li­che Kraftanstrengung!“

Vor­aus­set­zung ist aus­rei­chend Impfstoff 

Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz folgt STIKO-Empfehlung

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, zeigt sich erfreut dar­über, dass die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on ihre Emp­feh­lung zur Auf­fri­schungs­imp­fung mit Blick auf die neue Omi­kron-Virus­va­ri­an­te so schnell ange­passt hat.

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mitt­woch­abend in einer Video­schal­te die neue Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO) von Diens­tag, Auf­fri­schungs­imp­fun­gen bereits nach drei Mona­ten anzu­bie­ten, begrüßt.

Der GMK-Vor­sit­zen­de, Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, sag­te am Mitt­woch­abend in Mün­chen: „Wir haben in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der betont, wie wich­tig es ist, dass die STIKO ihre Emp­feh­lun­gen rasch aus­spricht und mög­lichst schnell auf die sich ändern­den Gege­ben­hei­ten in der Pan­de­mie reagiert. Umso mehr freut es mich, dass die STIKO ihre Emp­feh­lung zur Auf­fri­schungs­imp­fung mit Blick auf die neue Omi­kron-Virus­va­ri­an­te so schnell ange­passt hat. Boos­tern ver­rin­gert das Infek­ti­ons­ri­si­ko erheb­lich, daher soll­te eine Auf­fri­schung für alle, die das wün­schen, so rasch wie mög­lich erfol­gen! Nach dem jet­zi­gen Beschluss der STIKO zu dem The­ma kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ab 18 Jah­ren in den Impf­zen­tren und auch bei den Ärz­tin­nen und Ärz­ten grund­sätz­lich bereits drei Mona­te nach ihrer voll­stän­di­gen COVID-19-Imp­fung eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Die imp­fen­den Stel­len sind bezie­hungs­wei­se wer­den zeit­nah ent­spre­chend informiert.“

Der GMK-Vor­sit­zen­de unter­strich: „Auch, wenn noch vie­le Fra­gen zu Omi­kron offen sind, sind sich die Exper­tin­nen und Exper­ten einig, das Boos­ter-Imp­fun­gen zum Schutz gegen die Virus­va­ri­an­te beson­ders wich­tig sind. Unser Ziel muss daher sein, allen Impf­be­rech­tig­ten so schnell wie mög­lich ein Impf­an­ge­bot zu machen. Klar ist aber auch: Imp­fen allein wird uns vor Omi­kron nicht schüt­zen. Wir wer­den daher auch in der GMK wei­ter dar­über bera­ten müs­sen, wie wir mit der Virus­va­ri­an­te am bes­ten umge­hen. Wir wer­den die Lage wei­ter ana­ly­sie­ren und ent­spre­chend reagie­ren. Wir müs­sen ver­hin­dern, dass unser Gesund­heits­sys­tem wegen stark stei­gen­der Infek­tio­nen mit der Omi­kron-Vari­an­te zusammenbricht.“

Holet­schek füg­te hin­zu: „Die Wahr­heit ist aber auch: Vor­aus­set­zung für eine schnel­le Boos­ter-Kam­pa­gne ist, dass wir dafür genü­gend Impf­stoff vom Bund bekom­men. Denn der Impf­stoff ist auch jetzt das Nadel­öhr. Umso wich­ti­ger sind daher die Bemü­hun­gen des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters und der Bun­des­re­gie­rung mehr Impf­do­sen zu beschaf­fen. Das unter­stüt­ze nicht nur ich aus­drück­lich, son­dern die gesam­te Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz. Wir bit­ten den Bund, zeit­nah Impf­stoff zu beschaf­fen. Ich bin froh, dass Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach bereits ers­te Zusa­gen hat, dass Deutsch­land mehr Impf­stoff bekommt. Unse­re Impf­ka­pa­zi­tä­ten in den Impf­zen­tren und in den Pra­xen sind bereit, und die Impf­zah­len zei­gen: Vie­le Men­schen wol­len sich imp­fen las­sen. Jetzt kommt es auf die Lie­fe­run­gen an.“

Der Bund wird über­dies gebe­ten, das Pro­gramm „Con­tain­ment Scouts“ so zu ver­län­gern, dass neu ein­ge­stell­te Con­tain­ment Scouts den Gesund­heits­äm­tern für jeweils sechs Mona­te zur Ver­fü­gung ste­hen. Gera­de mit Blick auf die mög­li­cher­wei­se hohen Inzi­den­zen im Zusam­men­hang mit Omi­kron kön­nen sie die Gesund­heits­äm­ter wei­ter entlasten.


Wei­te­re Beschlüsse

Zudem wird der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) um eine Ver­län­ge­rung und Erwei­te­rung der bestehen­den Rege­lun­gen zur Aus­wei­sung von Zen­tren in einem inten­siv­me­di­zi­ni­schen digi­tal-gestütz­ten Ver­sor­gungs­netz­werk (IDV-Zen­tren) über den 31. März 2022 hin­aus für das gesam­te Bud­get­jahr 2022 gebe­ten. Über­dies wur­de auch ein Beschluss zu regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen der Medi­cal Device Regu­la­ti­on (MDR) und Ver­sor­gungs­la­ge mit siche­ren Medi­zin­pro­duk­ten gefasst.