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Heinrichsbrücke

Abschnitt zwi­schen Jahn­wehr und Hein­richs­brü­cke erhält neue Asphaltdecke

Wege­sa­nie­rung im Hain wird fortgesetzt

Der Geh- und Rad­weg am Weegmann­ufer im Hain, zwi­schen Hein­richs­brü­cke und Jahn­wehr, befin­det sich in einem schlech­ten bau­li­chen Zustand. Die Asphalt­de­cke weist eine hohe Anzahl von Ris­sen und Schlag­lö­chern auf. Um den Miss­stand zu besei­ti­gen, wird der Abschnitt instand­ge­setzt, wie die Stadt Bam­berg mit­teilt. Die Stra­ßen­bau­ar­bei­ten begin­nen bei geeig­ne­ter Wet­ter­la­ge am 23. Febru­ar und dau­ern vor­aus­sicht­lich bis Ende Mai 2026 an.

Mit der Maß­nah­me wird die umfas­sen­de Sanie­rung des Wege­net­zes im Bam­ber­ger Hain fort­ge­setzt und über die Baye­ri­sche Städ­te­bau­för­de­rung geför­dert. Zuletzt wur­de 2023 der Abschnitt zwi­schen Bug­er Spit­ze und Jahn­wehr auf Vor­der­mann gebracht. Nun folgt der Anschluss bis zur Heinrichsbrücke.

Die Stra­ßen­bau­ar­bei­ten brin­gen Umlei­tun­gen und Sper­run­gen mit sich. Das Weegmann­ufer zwi­schen Hein­richs­brü­cke und Jahn­wehr kann wäh­rend der Arbei­ten nicht began­gen oder befah­ren wer­den. Auch ein Stück des Weges ab Hain­wei­her in Rich­tung Jahn­wehr wird saniert und muss daher gesperrt blei­ben. Die aus­ge­schil­der­te Umlei­tung für den Rad- und Fuß­ver­kehr erfolgt vom Jahn­wehr durch den Lui­sen­hain ent­lang des Hain­wei­hers und des Musik­pa­vil­lons zur Unter­füh­rung Münch­ner Ring zum Hein­richs­damm bezie­hungs­wei­se mit Que­rung des Rhein-Main-Donau-Damms an der Ampel­an­la­ge wie­der auf das Weegmann­ufer Rich­tung Norden.

Wei­te­re Ein­schrän­kun­gen betref­fen das Jahn­wehr und die Park­plät­ze bei der TSG 05 Bam­berg bezie­hungs­wei­se bei der Gast­stät­te Ver­eins­hain. Aus Sicher­heits­grün­den und wegen des erhöh­ten Bau­stel­len­ver­kehrs regelt eine Ampel­an­la­ge, wann das Jahn­wehr began­gen und mit dem Fahr­rad befah­ren wer­den kann. Um Bau­ma­te­ria­li­en lagern zu kön­nen, muss ein Teil der Park­plät­ze gesperrt wer­den. Die rest­li­chen, nicht benö­tig­ten Flä­chen ste­hen wei­ter­hin als Park­plät­ze der Öffent­lich­keit zur Verfügung.