Mit der neuen Internetseite „Klärwerk“ der Gesundheitsregion plus werden künftig Angebote zur Unterstützung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und
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Neue Internetseite „Klärwerk“ für junge Menschen und Familien
Stadt Bamberg und Gesundheitsregion plus aktivieren Netzwerke zur Stärkung psychischer Unterstützungsangebote
Mit der neuen Internetseite „Klärwerk“ der Gesundheitsregion plus werden künftig Angebote zur Unterstützung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in der Region Bamberg bekannt gemacht.
Die Covid-19-Pandemie ist eine Herausforderung für viele Lebensbereiche und schränkt uns alle in unterschiedlichster Weise seit Anfang 2020 ein. Die pandemische Situation führt zu erheblichen Belastungen, Verlusterlebnissen, gesteigerten familiären Problemen und einem Gefühl von Hoffnungslosigkeit. Insbesondere für Kinder und Jugendliche ergeben sich enorme emotionale Belastungen, die auch nach Corona Folgen haben werden. Eine gute psychologische Versorgung in der Region ist aus diesem Grund enorm wichtig. Ebenso wichtig ist aber auch, dass entsprechende Angebote für Betroffene leicht zu finden sind. Mit der Internetseite https://www.klaerwerk-bamberg.de der Gesundheitsregion plus wird die Suche Unterstützungsmöglichkeiten erheblich vereinfacht.
Auf Einladung des Sozialreferats haben sich dazu Anfang Mai Vertreterinnen und Vertreter der Politik, der Verwaltung, Beratungslehrerinnen und ‑lehrer, Schulpsychologinnen und ‑psychologen, der Jugendarbeit und Familienstützpunkte et cetera bei einem gemeinsamen Online-Treffen ausgetauscht. Dabei wurde deutlich, dass es bereits viele Angebote es zur Unterstützung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in Bamberg bereits gibt. Diese wurden auf der Internetseite der Gesundheitsregion plus www.klaerwerk-bamberg.de nun aufgelistet.
Zielgruppenspezifische Werbemaßnahmen geplant
Bei einem weiteren Treffen Anfang Juni haben sich Vertreterinnen und Vertreter von, auch spezialisierten, niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und die Stadtverwaltung ausgetauscht. Hierbei ging es in erster Linie darum, welche Möglichkeiten es für Familien und Lehrkräfte gibt, um mit Problemen, die durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufen werden, besser umgehen zu können. Dementsprechende Angebote für Eltern und Angehörige sowie Fachpersonen sind nun ebenfalls auf https://www.klaerwerk-bamberg.de zu finden.
In den kommenden Wochen und Monaten werden noch weitere Angebote entwickelt und auf der Seite veröffentlicht. Zudem sollen in Zukunft zielgruppenspezifische Werbemaßnahmen zu den Angeboten der Unterstützung der psychischen Gesundheit folgen, damit möglichst alle die facettenreichen Angebote auch wahrnehmen und – im individuellen Bedarfsfall – annehmen können.
„Wir möchten alle betroffene Personen und Familien – oder alle, die Sorge haben wohlmöglich betroffen sein zu – einladen, auf die Seite zu schauen und die Hilfe- und Unterstützungsangebote zu nutzen“, betont Bürgermeister und Sozialreferent Jonas Glüsenkamp.
Steuertipps für Familien
Wie Eltern vom Fiskus entlastet werden
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie bereichern das Leben, kosten aber auch viel Geld. Den zusätzlichen Aufwand von Eltern erkennt der Staat an und unterstützt Familien durch zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Diese sind jedoch nicht immer hinreichend bekannt.
Die Steuerberaterkammer Nürnberg informiert über Entlastungsoptionen, die über die reine Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibetrag hinausgehen.
Kindergeld, Kinderbonus und Kinderfreibetrag
Der Fiskus berücksichtigt die Ausgaben der Eltern für ihre Kinder beim sogenannten Familienleistungsausgleich nach einem dualen Konzept:
Der Fiskus unterstützt Eltern monatlich mit dem Kindergeld als direkte Zahlung. Diese beträgt im Jahr 2021 für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie erhalten die meisten Familien in 2021 zusätzlich zum Kindergeld einen Bonus von 150 Euro für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat im Jahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen, wie die Grundsicherung oder den Unterhaltsvorschuss, angerechnet und beim Kinderzuschlag sowie beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.
Alternativ gibt es einen Freibetrag für Kinder. Dieser besteht bei zusammenveranlagten Ehegatten genau genommen aus einem Kinderfreibetrag in Höhe von 5.460 Euro und einem Freibetrag für den Betreuungs‑, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes in Höhe von 2.928 Euro. Das heißt 8.388 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr 2021 verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.
Kindergeld, Kinderbonus und Kinderfreibetrag gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18., für Kinder in Ausbildung bis zum 25. und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Eltern erhalten aber nur eine Form der Steuererleichterung: Entweder das Kindergeld inklusive einmaligem Kinderbonus oder den Kinderfreibetrag. Wenn sie ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, prüft deshalb die Finanzbehörde automatisch, was für die Eltern günstiger ist und womit sie der Staat finanziell besser unterstützt.
Kinderbetreuungskosten
Der Fiskus erkennt zwei Drittel der angefallenen Betreuungskosten bis zu maximal 4.000 Euro jährlich pro Kind an, das sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind als Sonderausgaben abziehbar. Für die steuermindernde Anerkennung der Kosten muss diesen eine erkennbare Dienstleistung zugrunde liegen. Demnach können etwa folgende Aufwendungen Berücksichtigung finden: die Unterbringung der Kinder in Kindergärten, ‑tagesstätten, ‑horten, ‑heimen und ‑krippen sowie bei Tages- oder Wochenmüttern und in Ganztagspflegestellen. Auch Hilfen im Haushalt, wie zum Beispiel Au-pairs, soweit sie ein Kind betreuen und die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung der Hausaufgaben übernehmen, werden steuermindernd anerkannt. Die Aufwendungen können Eltern nur dann geltend machen, wenn sie eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto erfolgt ist. Hier ist zu beachten, dass die Verpflegungskosten keine Kinderbetreuungskosten im Sinne dieser Vorschrift und daher herauszurechnen sind.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende werden steuerlich zusätzlich entlastet. Sie konnten bisher einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro pro Jahr beantragen. Für jedes weitere Kind erhöhte sich dieser um 240 Euro. Alleinerziehende können den Betrag entweder in ihrer Steuererklärung geltend machen oder sie beantragen die Lohnsteuerklasse II. In diesem Fall berücksichtigt das Finanzamt den Betrag, wenn die Steuer vom Lohn abgezogen wird. Im Sinne des Steuerrechts gilt als alleinerziehend, wer nicht verheiratet ist bzw. dauernd getrennt lebt oder verwitwet ist und in keiner Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person (Ausnahme: Kinder) lebt. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde dieser Steuerfreibetrag für das erste Kind auf 4.008 Euro erhöht. Mit der Erhöhung um 2.100 Euro wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der Corona-Krise berücksichtigt.
Ausbildungsfreibetrag
Für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und zudem auswärtig untergebracht sind, können die Eltern zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs auf Antrag zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich erhalten. Voraussetzung für diesen Ausbildungsfreibetrag ist, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten.
Fazit
Die steuerliche Berücksichtigung von Kindern hat viele Facetten. Um die steuermindernden Möglichkeiten, die der Fiskus bietet, vollumfänglich auszuschöpfen, empfiehlt es sich, einen Steuerprofi zurate zu ziehen. Solche Experten sind über den Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Nürnberg unter www.stbk-nuernberg.de zu finden.
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Laut diesem sind die Zahlen der Akutbehandlungen sowie der Anträge auf erstmalige Therapie bei Versicherten bis einschließlich 24 Jahren um sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Zurückgeführt wird diese Entwicklung unter anderem auf die starken psychischen Belastungen durch die aktuellen Umstände während der Covid-19-Pandemie.
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In diesem Sinne kann man nur hoffen, dass die Kinotafeln nicht bald den Titel „The Virus strikes back – Part III. One of the worst movies ever made“ ausrufen.