Browse Tag

Kinder

Neue Inter­net­sei­te „Klär­werk“ für jun­ge Men­schen und Familien

Stadt Bam­berg und Gesund­heits­re­gi­on plus akti­vie­ren Netz­wer­ke zur Stär­kung psy­chi­scher Unterstützungsangebote

Mit der neu­en Inter­net­sei­te „Klär­werk“ der Gesund­heits­re­gi­on plus wer­den künf­tig Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung der psy­chi­schen Gesund­heit von Kin­dern, Jugend­li­chen, jun­gen Erwach­se­nen und Fami­li­en in der Regi­on Bam­berg bekannt gemacht.

Die Covid-19-Pan­de­mie ist eine Her­aus­for­de­rung für vie­le Lebens­be­rei­che und schränkt uns alle in unter­schied­lichs­ter Wei­se seit Anfang 2020 ein. Die pan­de­mi­sche Situa­ti­on führt zu erheb­li­chen Belas­tun­gen, Ver­lust­er­leb­nis­sen, gestei­ger­ten fami­liä­ren Pro­ble­men und einem Gefühl von Hoff­nungs­lo­sig­keit. Ins­be­son­de­re für Kin­der und Jugend­li­che erge­ben sich enor­me emo­tio­na­le Belas­tun­gen, die auch nach Coro­na Fol­gen haben wer­den. Eine gute psy­cho­lo­gi­sche Ver­sor­gung in der Regi­on ist aus die­sem Grund enorm wich­tig. Eben­so wich­tig ist aber auch, dass ent­spre­chen­de Ange­bo­te für Betrof­fe­ne leicht zu fin­den sind. Mit der Inter­net­sei­te https://www.klaerwerk-bamberg.de der Gesund­heits­re­gi­on plus wird die Suche Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten erheb­lich vereinfacht.

Auf Ein­la­dung des Sozi­al­re­fe­rats haben sich dazu Anfang Mai Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Poli­tik, der Ver­wal­tung, Bera­tungs­leh­re­rin­nen und ‑leh­rer, Schul­psy­cho­lo­gin­nen und ‑psy­cho­lo­gen, der Jugend­ar­beit und Fami­li­en­stütz­punk­te et cete­ra bei einem gemein­sa­men Online-Tref­fen aus­ge­tauscht. Dabei wur­de deut­lich, dass es bereits vie­le Ange­bo­te es zur Unter­stüt­zung der psy­chi­schen Gesund­heit von Kin­dern, Jugend­li­chen, jun­gen Erwach­se­nen und Fami­li­en in Bam­berg bereits gibt. Die­se wur­den auf der Inter­net­sei­te der Gesund­heits­re­gi­on plus www.klaerwerk-bamberg.de nun aufgelistet.


Ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Wer­be­maß­nah­men geplant

Bei einem wei­te­ren Tref­fen Anfang Juni haben sich Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von, auch spe­zia­li­sier­ten, nie­der­ge­las­se­nen Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und Psy­cho­the­ra­peu­ten und die Stadt­ver­wal­tung aus­ge­tauscht. Hier­bei ging es in ers­ter Linie dar­um, wel­che Mög­lich­kei­ten es für Fami­li­en und Lehr­kräf­te gibt, um mit Pro­ble­men, die durch die Covid-19-Pan­de­mie her­vor­ge­ru­fen wer­den, bes­ser umge­hen zu kön­nen. Dem­entspre­chen­de Ange­bo­te für Eltern und Ange­hö­ri­ge sowie Fach­per­so­nen sind nun eben­falls auf https://www.klaerwerk-bamberg.de zu finden.

In den kom­men­den Wochen und Mona­ten wer­den noch wei­te­re Ange­bo­te ent­wi­ckelt und auf der Sei­te ver­öf­fent­licht. Zudem sol­len in Zukunft ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Wer­be­maß­nah­men zu den Ange­bo­ten der Unter­stüt­zung der psy­chi­schen Gesund­heit fol­gen, damit mög­lichst alle die facet­ten­rei­chen Ange­bo­te auch wahr­neh­men und – im indi­vi­du­el­len Bedarfs­fall – anneh­men können.

„Wir möch­ten alle betrof­fe­ne Per­so­nen und Fami­li­en – oder alle, die Sor­ge haben wohl­mög­lich betrof­fen sein zu – ein­la­den, auf die Sei­te zu schau­en und die Hil­fe- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te zu nut­zen“, betont Bür­ger­meis­ter und Sozi­al­re­fe­rent Jonas Glüsenkamp.

Steu­er­tipps für Familien

Wie Eltern vom Fis­kus ent­las­tet werden

Kin­der sind die Zukunft unse­rer Gesell­schaft. Sie berei­chern das Leben, kos­ten aber auch viel Geld. Den zusätz­li­chen Auf­wand von Eltern erkennt der Staat an und unter­stützt Fami­li­en durch zahl­rei­che steu­er­li­che Ver­güns­ti­gun­gen. Die­se sind jedoch nicht immer hin­rei­chend bekannt.

Die Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürn­berg infor­miert über Ent­las­tungs­op­tio­nen, die über die rei­ne Gewäh­rung von Kin­der­geld und Kin­der­frei­be­trag hinausgehen.


Kin­der­geld, Kin­der­bo­nus und Kinderfreibetrag

Der Fis­kus berück­sich­tigt die Aus­ga­ben der Eltern für ihre Kin­der beim soge­nann­ten Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleich nach einem dua­len Konzept:

Der Fis­kus unter­stützt Eltern monat­lich mit dem Kin­der­geld als direk­te Zah­lung. Die­se beträgt im Jahr 2021 für das ers­te und zwei­te Kind jeweils 219 Euro, für das drit­te Kind 225 Euro und für das vier­te und jedes wei­te­re Kind jeweils 250 Euro. Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie erhal­ten die meis­ten Fami­li­en in 2021 zusätz­lich zum Kin­der­geld einen Bonus von 150 Euro für jedes Kind, für das in min­des­tens einem Monat im Jahr 2021 ein Anspruch auf Kin­der­geld besteht. Der Bonus wird nicht auf Sozi­al­leis­tun­gen, wie die Grund­si­che­rung oder den Unter­halts­vor­schuss, ange­rech­net und beim Kin­der­zu­schlag sowie beim Wohn­geld nicht als Ein­kom­men berücksichtigt.

Alter­na­tiv gibt es einen Frei­be­trag für Kin­der. Die­ser besteht bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten genau genom­men aus einem Kin­der­frei­be­trag in Höhe von 5.460 Euro und einem Frei­be­trag für den Betreuungs‑, Erzie­hungs- oder Aus­bil­dungs­be­darf des Kin­des in Höhe von 2.928 Euro. Das heißt 8.388 Euro dür­fen Eltern pro Kind im Jahr 2021 ver­die­nen und ein­neh­men, ohne dafür Steu­ern zu zahlen.


Kin­der­geld, Kin­der­bo­nus und Kin­der­frei­be­trag gibt es grund­sätz­lich für alle Kin­der bis zum 18., für Kin­der in Aus­bil­dung bis zum 25. und für arbeits­lo­se Kin­der bis zum 21. Lebensjahr.

Eltern erhal­ten aber nur eine Form der Steu­er­erleich­te­rung: Ent­we­der das Kin­der­geld inklu­si­ve ein­ma­li­gem Kin­der­bo­nus oder den Kin­der­frei­be­trag. Wenn sie ihre Steu­er­erklä­rung beim Finanz­amt ein­rei­chen, prüft des­halb die Finanz­be­hör­de auto­ma­tisch, was für die Eltern güns­ti­ger ist und womit sie der Staat finan­zi­ell bes­ser unterstützt.


Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten

Der Fis­kus erkennt zwei Drit­tel der ange­fal­le­nen Betreu­ungs­kos­ten bis zu maxi­mal 4.000 Euro jähr­lich pro Kind an, das sein 14. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat. Die Auf­wen­dun­gen für die Kin­der­be­treu­ung sind als Son­der­aus­ga­ben abzieh­bar. Für die steu­er­min­dern­de Aner­ken­nung der Kos­ten muss die­sen eine erkenn­ba­re Dienst­leis­tung zugrun­de lie­gen. Dem­nach kön­nen etwa fol­gen­de Auf­wen­dun­gen Berück­sich­ti­gung fin­den: die Unter­brin­gung der Kin­der in Kin­der­gär­ten, ‑tages­stät­ten, ‑hor­ten, ‑hei­men und ‑krip­pen sowie bei Tages- oder Wochen­müt­tern und in Ganz­tags­pfle­ge­stel­len. Auch Hil­fen im Haus­halt, wie zum Bei­spiel Au-pairs, soweit sie ein Kind betreu­en und die Beauf­sich­ti­gung des Kin­des bei der Erle­di­gung der Haus­auf­ga­ben über­neh­men, wer­den steu­er­min­dernd aner­kannt. Die Auf­wen­dun­gen kön­nen Eltern nur dann gel­tend machen, wenn sie eine Rech­nung erhal­ten haben und die Zah­lung auf ein Kon­to erfolgt ist. Hier ist zu beach­ten, dass die Ver­pfle­gungs­kos­ten kei­ne Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten im Sin­ne die­ser Vor­schrift und daher her­aus­zu­rech­nen sind.


Ent­las­tungs­be­trag für Alleinerziehende

Allein­er­zie­hen­de wer­den steu­er­lich zusätz­lich ent­las­tet. Sie konn­ten bis­her einen Ent­las­tungs­be­trag in Höhe von 1.908 Euro pro Jahr bean­tra­gen. Für jedes wei­te­re Kind erhöh­te sich die­ser um 240 Euro. Allein­er­zie­hen­de kön­nen den Betrag ent­we­der in ihrer Steu­er­erklä­rung gel­tend machen oder sie bean­tra­gen die Lohn­steu­er­klas­se II. In die­sem Fall berück­sich­tigt das Finanz­amt den Betrag, wenn die Steu­er vom Lohn abge­zo­gen wird. Im Sin­ne des Steu­er­rechts gilt als allein­er­zie­hend, wer nicht ver­hei­ra­tet ist bzw. dau­ernd getrennt lebt oder ver­wit­wet ist und in kei­ner Haus­halts­ge­mein­schaft mit einer ande­ren voll­jäh­ri­gen Per­son (Aus­nah­me: Kin­der) lebt. Für die Jah­re 2020 und 2021 wur­de die­ser Steu­er­frei­be­trag für das ers­te Kind auf 4.008 Euro erhöht. Mit der Erhö­hung um 2.100 Euro wird die beson­de­re Belas­tung Allein­er­zie­hen­der auf­grund der Coro­na-Kri­se berücksichtigt.


Aus­bil­dungs­frei­be­trag

Für voll­jäh­ri­ge Kin­der, die sich in Berufs­aus­bil­dung befin­den und zudem aus­wär­tig unter­ge­bracht sind, kön­nen die Eltern zur Abgel­tung des ent­ste­hen­den Son­der­be­darfs auf Antrag zusätz­lich zum Kin­der­frei­be­trag einen Aus­bil­dungs­frei­be­trag in Höhe von 924 Euro jähr­lich erhal­ten. Vor­aus­set­zung für die­sen Aus­bil­dungs­frei­be­trag ist, dass die Eltern für das Kind Kin­der­geld erhalten.


Fazit

Die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung von Kin­dern hat vie­le Facet­ten. Um die steu­er­min­dern­den Mög­lich­kei­ten, die der Fis­kus bie­tet, voll­um­fäng­lich aus­zu­schöp­fen, emp­fiehlt es sich, einen Steu­er­pro­fi zura­te zu zie­hen. Sol­che Exper­ten sind über den Steu­er­be­ra­ter-Such­dienst auf der Web­site der Steu­er­be­ra­ter­kam­mer Nürn­berg unter www.stbk-nuernberg.de zu finden.

Film ab für die Jugend

Rota­ry Club Bam­berg-Dom­rei­ter unter­stützt Bam­ber­ger Kin­der und Jugend­li­che sowie Kinokultur

In Kri­sen­zei­ten Mehr­wert für jun­ge Men­schen schaf­fen und dabei gleich­zei­tig die Bam­ber­ger Kul­tur­sze­ne för­dern. Das war Anlass für den Rota­ry Club Bam­berg-Dom­rei­ter, ein beson­de­res Pro­jekt für die Jugend­ar­beit und Bam­ber­ger Kino­kul­tur ins Leben zu rufen und mit einer Spen­de von 2.000 Euro zu ermöglichen.

Wech­selnd besetz­te Klas­sen­zim­mer, lee­re Kino­sä­le, Distanz­un­ter­richt und Kino­ta­feln mit Titeln wie „The Virus strikes back – Part II“ zeich­nen das Bild einer nicht enden wol­len­den Pan­de­mie. Die Her­aus­for­de­run­gen für die Kul­tur­sze­ne und jun­gen Men­schen sind erheb­lich – das bele­gen nicht nur wirt­schaft­li­che Zah­len, son­dern mitt­ler­wei­le auch wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en oder aktu­el­le Kran­ken­kas­sen-Berich­te wie zum Bei­spiel der der Barmer.

Laut die­sem sind die Zah­len der Akut­be­hand­lun­gen sowie der Anträ­ge auf erst­ma­li­ge The­ra­pie bei Ver­si­cher­ten bis ein­schließ­lich 24 Jah­ren um sechs Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr gestie­gen. Zurück­ge­führt wird die­se Ent­wick­lung unter ande­rem auf die star­ken psy­chi­schen Belas­tun­gen durch die aktu­el­len Umstän­de wäh­rend der Covid-19-Pandemie.


Sozia­le Arbeit in Kri­sen­zei­ten wich­ti­ger denn je

Mat­thi­as Gens­ner, Geschäfts­füh­rer von iSo – Inno­va­ti­ve Sozi­al­ar­beit, betont „neben der Wei­ter-füh­rung und dem Aus­bau digi­ta­ler Ange­bo­te, liegt unser Augen­merk auf der Zeit nach dem Lock-down. Als Jugend­hil­fe­trä­ger ist es unse­re Auf­ga­be unter­stüt­zend für die jun­gen Men­schen da zu sein. Des­halb wol­len wir zügig Mög­lich­kei­ten und Struk­tu­ren schaf­fen, um Kin­der und Jugend­li­che aus even­tu­el­len Löchern zu holen und wie­der mit Gleich­alt­ri­gen zusam­men­zu­brin­gen.“ Die­se Auf­fas­sung teilt auch Micha­el Zachert, Prä­si­dent des Rota­ry Clubs Bam­berg-Dom­rei­ter. Im Rah­men einer beson­de­ren Spen­den­ak­ti­on unter­stützt der Club die Ange­bo­te des Jugend­hil­fe­trä­gers und för­dert gleich­zei­tig die Bam­ber­ger Kinokultur.


Film ab für die Jugend

„Mit die­ser beson­de­ren Spen­de wol­len wir Mehr­wert für vie­le Betrof­fe­ne der Coro­na­pan­de­mie schaf­fen. Indem wir den Aus­bau der Ange­bo­te der Jugend­ar­beit in Bam­berg för­dern, wol­len wir zum einen den jun­gen Men­schen klei­ne Licht­bli­cke geben und gleich­zei­tig die Kul­tur­sze­ne för­dern“, so Zachert.

Mit dem Geld sol­len Son­der­ver­an­stal­tun­gen sowie exklu­si­ve Akti­ons­ta­ge und ‑vor­stel­lun­gen der Offe­nen Jugend­ar­beit im Bam­ber­ger Licht­spiel- und Ode­on-Kino ermög­licht wer­den. Genau­so wer­den Kino­kar­ten für Kin­der und Jugend­li­che zur Ver­fü­gung gestellt, die noch nie ein Licht­spiel­haus besu­chen konn­ten oder sich beson­ders ehren­amt­lich enga­gie­ren. Die Geschäfts­füh­rung des Licht­spiels und Ode­ons, Dia­na Linz und Ger­rit Zach­rich, freu­en sich sehr ihre Pfor­ten für die jun­ge Gene­ra­ti­on zu öff­nen. „Gera­de in solch schwe­ren Zei­ten ist es für jun­ge Men­schen wich­tig, ab und zu abzu­schal­ten und wie­der mal mit Freun­den zum Bei­spiel einen guten Film zu genie­ßen. Wir stel­len unse­re Kino­sä­le ger­ne für die Ange­bo­te der Offe­nen Jugend­ar­beit zur Ver­fü­gung und freu­en uns auf die Zusammenarbeit.“

In die­sem Sin­ne kann man nur hof­fen, dass die Kino­ta­feln nicht bald den Titel „The Virus strikes back – Part III. One of the worst movies ever made“ ausrufen.