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Kino- und Verleihprogrammpreise

Erneut Bam­ber­ger Kinos ausgezeichnet

Kino- und Ver­leih­pro­gramm­prei­se 2023 verliehen

Letz­te Woche wur­de der Kino- und Ver­leih­pro­gramm­prei­se 2023 ver­lie­hen. 224 Pro­gramm­ki­nos und drei Film­ver­lei­her konn­ten die Aus­zeich­nung gewin­nen. Dar­un­ter befin­den sich erneut zwei Bam­ber­ger Kinos.

All­jähr­lich ver­gibt das Staats­mi­nis­te­ri­um für Kul­tur und Medi­en Kino- und Ver­leih­pro­gramm­prei­se an Pro­gramm­ki­nos in ganz Deutsch­land und zeich­net sie damit für ihr Film­pro­gramm des Vor­jah­res aus. Der Kino­pro­gramm­preis wird in vier Kate­go­rien ver­ge­ben. Neben dem Preis für das all­ge­mei­ne Film­pro­gramm gibt es Son­der­prei­se für ein Dokumentarfilm‑, Kurz­film- sowie Kin­der- und Jugendfilmprogramm.

Wie das Staats­mi­nis­te­ri­um letz­te Woche (30. August) mit­teil­te ging der Spit­zen­preis für das bes­te Jah­res­film­pro­gramm 2023 an das Film­thea­ter „Har­mo­nie“ in Frank­furt am Main. Die Aus­zeich­nung ist mit 20.000 Euro dotiert. Der „Licht­burg Film­pa­last“ in Ober­hau­sen erhielt den Son­der­preis für das bes­te Kin­der- und Jugend­film­pro­gramm. Für das bes­te Kurz­film­pro­gramm zeig­te 2022 das „Stu­dio Film­thea­ter am Drei­ecks­platz“ in Kiel. Das Film­thea­ter „Movie­men­to“ in Ber­lin wur­de für das bes­te Doku­men­tar­film­pro­gramm 2022 prä­miert. Die drei Son­der­prei­se sind jeweils mit einer Prä­mie von 10.000 Euro dotiert. Ins­ge­samt erhiel­ten 224 Pro­gramm­ki­nos Preis­gel­der in Höhe von 1,8 Mil­lio­nen Euro.

Prei­se für Licht­spiel und Odeon

Unter die­sen Kinos befin­den sich – erneut – auch zwei Bam­ber­ger Kinos. So hat­ten das Lichst­piel und das Ode­on bereits im letz­ten Jahr Prei­se gewon­nen. Das Licht­spiel erhielt 2022 den mit 10.000 Euro dotier­ten Haupt­preis in der Kate­go­rie „Doku­men­tar­film­pro­gramm“ sowie wei­te­re 10.000 Euro für sein all­ge­mei­nes Jah­res­film­pro­gramm. Das Ode­on wur­de für sein Jah­res­film­pro­gramm mit 7.500 Euro ausgezeichnet.

Die­ses Jahr gin­gen 25.000 Euro Preis­geld nach Bam­berg. Das Licht­spiel gewann erneut 10.000 Euro in der Kate­go­rie „All­ge­mei­nes Jah­res­film­pro­gramm“ und jeweils 2.500 Euro für sein Kin­der- und Jugend­film- bezie­hungs­wei­se für sein Doku­men­tar­film­pro­gramm. Das Ode­on erhielt 7.500 Euro für sein all­ge­mei­nes Jah­res­film­pro­gramm und 2.500 für das sei­ne Kin­der- und Jugendfilme.

Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Clau­dia Roth (Grü­ne) wür­dig­te bei der Preis­ver­lei­hung die zen­tra­le Bedeu­tung der Kinos und Ver­leih­un­ter­neh­men für die Kul­tur­land­schaft. „Beson­ders die Preis­trä­ger des heu­ti­gen Abends ste­hen für den kul­tu­rell wert­vol­len Film abseits der gro­ßen Block­bus­ter­ma­schi­ne­rie“, sag­te Roth. Vor allem der Art­house­film brau­che Ver­lei­he­rIn­nen und Pro­gramm­ki­no­be­trei­be­rIn­nen, die sich mit Lei­den­schaft und Risi­ko­be­reit­schaft für das Kino als expe­ri­men­tel­les Film­kunst­la­bor, als Kul­tur­ort der Begeg­nung und als Impuls­ge­ber für neue gesell­schaft­li­che Debat­ten einsetzten.

Neben den Kino­pro­gramm­prei­sen ver­gab Clau­dia Roth am 30. August auch die Ver­leih­pro­gramm­prei­se 2023. Die Aus­zeich­nung ging an die drei Ver­lei­her Ala­mo­de Film­dis­tri­bu­ti­on, mind­jazz pic­tures und den Maje­s­tic Film­ver­leih. Die Unter­neh­men erhiel­ten zusam­men mit dem Preis eine Prä­mie von jeweils 75.000 Euro.

Bund för­dert den deut­schen Film

Die Preis­ver­lei­hung fand in die­sem Jahr im Luna Film­thea­ter in Lud­wigs­lust in Meck­len­burg-Vor­pom­mern statt. Das Luna-Kino ist das ältes­te, als Kino errich­te­te Film­thea­ter in Meck­len­burg-Vor­pom­mern und erhielt im ver­gan­ge­nen Jahr selbst den Spit­zen­preis für das bes­te all­ge­mei­ne Filmprogramm.

Die Kino- und Ver­leih­pro­gramm­prei­se zäh­len laut Anga­be des Staats­mi­nis­te­ri­ums zu den bedeu­tends­ten jähr­li­chen Aus­zeich­nun­gen in der Kino­bran­che. Seit 1970 för­dert der Bund damit die Ver­brei­tung künst­le­risch hoch­wer­ti­ger, deut­scher Fil­me sowie die Ent­wick­lung der Film­thea­ter als Kul­tur­stät­ten, auch im länd­li­chen Raum. Alle Prä­mi­en sol­len daher zweck­ge­bun­den für den Betrieb des aus­ge­zeich­ne­ten Kinos bezie­hungs­wei­se für den Ver­leih deut­scher und euro­päi­scher Fil­me ver­wen­det werden.