Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will die Versorgung von Menschen, die von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion betroffen sind, weiter verbessern. Für den 1. März
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“Prävention ist das A und O”
Holetschek wirbt für mehr Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat beim Festakt zum 200. Geburtstag von Sebastian Kneipp in Bad Wörishofen für mehr Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit geworben. Eine gesunde Lebensweise sei die beste Voraussetzung, das Immunsystem zu stärken.
„Die letzten Jahre haben uns nochmal verdeutlicht, wie wichtig Gesundheit für jeden von uns ist. Dabei ist Prävention das A und O“, betonte der Minister am Freitag. „Es besteht kein Zweifel daran, dass eine gesunde Lebensweise die beste Voraussetzung ist, das Immunsystem zu stärken und Krankheiten vorzubeugen.“
Holetschek ergänzte, die meisten Menschen würden an Erkrankungen sterben, die mit ihrem Lebensstil zusammenhängen. Auch die Zahl chronisch kranker Patientinnen und Patienten, die an sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2 leiden, sei deutlich gestiegen. Umso wichtiger sei es, dass wir alle auf unsere körperliche und seelische Gesundheit achten.
„Ich bin überzeugt davon, dass dazu auch die Anwendungen von Kneipp einen wichtigen Beitrag leisten können. Sebastian Kneipp war ein Visionär der Prävention und Gesundheitsvorsorge“, so Holetschek. „Er war ein Pionier auf dem Gebiet der Naturheilkunde. Sein Ansatz ist aktueller denn je.“
Kampagne ‚Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt‘
Der ganzheitliche Ansatz zur Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele von Kneipp beruht auf fünf Säulen: Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung. Zielsetzung der seit ihren Anfängen stetig weiterentwickelten Lehre ist es, im Einklang von Mensch und Natur die Gesundheit zu erhalten und Krankheiten aktiv vorzubeugen. Holetschek erläuterte, hinter Kneipps Ansatz verberge sich die Erkenntnis, dass ein gut funktionierendes Immunsystem, körperliche Fitness und eine gute Stressresistenz wichtig sind, um gesund zu bleiben oder wieder zu werden. Das Behandlungsspektrum der fünf Elemente sei immens – neben dem Aspekt der Prävention könnten gesundheitliche Beschwerden auch geheilt oder Schmerzen gelindert werden. Dies betreffe insbesondere chronische Erkrankungen.
„Vorsorge ist für mich ein Herzensanliegen“, betonte der Minister. „Wir setzen uns mit unserem Bayerischen Präventionsplan daher aktiv dafür ein, Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Entscheidung für eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu unterstützen, gesunde Lebenswelten zu gestalten und die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern.“
Der Minister ergänzte: „Mit unserer aktuellen Kampagne ‚Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt‘ legen wir den Schwerpunkt in diesem Jahr auf die Prävention von Herzinfarkten. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger zu einem herzgesunden Lebensstil motivieren. Ausgewogene Ernährung, ausreichend Bewegung, Entspannung, Nichtrauchen, aber auch ein verantwortungsvoller Alkoholkonsum sind der beste Weg für ein gesundes Leben.“
Virusvariante BA.5 kann zu neuem Infektionsdruck führen
Holetschek ruft zu Auffrischungsimpfungen auf
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat angesichts der sich auch in Deutschland ausbreitenden Sublinie BA.5 der Coronavirus-Variante Omikron zur Vorsicht gemahnt. Er betonte heute, Impfung bleibe der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung und ruft zu Auffrischungsimpfungen auf.
„Die Virusvariante hat in Ländern wie Portugal und Südafrika zu neuen Infektionswellen geführt. Der BA.5‑Anteil in Deutschland hat sich zuletzt wöchentlich in etwa verdoppelt und lag laut dem aktuellen RKI-Bericht in der 21. Kalenderwoche bei rund 10 Prozent. Wir müssen daher damit rechnen, das BA.5 in Kürze auch bei uns zur vorherrschenden Variante wird“, sagte Holetschek heute in München. Da BA.5 offenbar Übertragungsvorteile besitze, könne es zu einem neuen Anstieg der Infektionszahlen kommen, was den Infektionsdruck steigen ließe.
Der Minister betonte, es gebe auch gute Nachrichten: Die Krankheitsschwere scheine sich nach den bis jetzt vorliegenden Daten nicht wesentlich von der früherer Omikron-Sublinien zu unterscheiden. Und besonders wichtig: Die Impfung schütze nach bisherigen Erkenntnissen auch vor schweren Erkrankungen nach einer Infektion mit der BA.5‑Variante.
„Viele Menschen sind gerade in Sommerlaune und sorgen sich aktuell wenig vor einer Ansteckung“, so Holetschek weiter. „Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei, wie uns die aktuelle Situation vor Augen führt. Daher empfehle ich jedem, der dies noch nicht getan hat, jetzt eine Boosterimpfung durchführen zu lassen. Die bisherigen Daten zeigen: Insbesondere wenn eine Infektion oder Impfung schon länger zurückliegt, kann man sich wieder mit BA.5 infizieren. Jetzt ist daher die richtige Zeit, sich ein Impf-Update abzuholen.
Impfung bleibt der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt zudem eine zweite Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der Drittimpfung allen Menschen, die älter als 70 Jahre sind, Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Zudem wird sie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen – hier jedoch in der Regel frühestens sechs Monate nach der dritten Impfung.
„Die Impfung bleibt weiterhin der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung. Auch die bekannten AHA+L‑Regeln – also Abstand, Hygiene, Maske und Lüften – helfen weiterhin dabei, sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen“, unterstrich Holetschek.
Der Minister erläuterte: „Die aktuelle Entwicklung bestätigt unsere Einschätzung, dass wir mit Blick auf den Herbst weiterhin mit neuen, womöglich auch ansteckenderen oder gefährlicheren Virusvarianten rechnen und uns auf diese vorbereiten müssen. Als Teil unseres 5‑Punkte-Plans bauen wir daher die virologische Überwachung aus und stellen sie auf drei Standbeine: Wir erweitern das Bayerische Verbundprojekt BayVOC zur Sequenzierung von SARS-CoV-2-Varianten. Wir erhöhen die Zahl ausgewählter Sentinel-Arztpraxen zur Beobachtung der Verbreitung von Atemwegsinfektionen. Zudem bauen wir das Abwassermonitoring zur Prognose des Infektionsgeschehens und zum Nachweis zirkulierender Virusvarianten aus.“
Mit dem 5‑Punkte-Plan habe Bayern die Weichen für den Herbst bereits gestellt. Die in der Corona-Frage zerstrittene Berliner Ampel laufe derweil Gefahr, den Zug zu verpassen, rechtzeitig vor der Sommerpause des Bundestags die nötigen Änderungen auf den Weg zu bringen und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fit für den Herbst zu machen, warnte Holetschek. Er bekräftigte, der Bund müsse den Ländern endlich die Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sie auf mögliche neue Infektionswellen schnell und angemessen reagieren können. „Das Infektionsschutzgesetz ist in seiner aktuellen Form hierfür untauglich.“
Integrative Behandlungsansätze bieten weitere Therapie-Chancen
Behandlung von Post-COVID
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sich in Bamberg über neue Therapieansätze bei der Behandlung des Post-COVID-Syndroms informiert. Die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg will in einem Projekt bewerten, wie gut Methoden der integrativen Medizin beim Einsatz gegen Post-COVID wirken.
Holetschek sagte anlässlich des Besuchs eines von der Staatsregierung geförderten Projektes der Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg: „Post-COVID ist ein komplexes und vielfältiges Krankheitsbild, das Experten zufolge etwa zehn Prozent aller an COVID-19-erkrankten Erwachsenen betrifft. Die integrative Medizin kann uns bei der Therapie dieser Spätfolgen helfen, indem sie die Möglichkeiten der konventionellen Medizin und der Naturheilkunde in einem ganzheitlichen Ansatz bestmöglich verbindet.“
Er ergänzte, wenn es erfolgreich sei, könne das deutschlandweit einzigartige Bamberger Projekt einen wichtigen Beitrag bei der Behandlung des Post-COVID-Syndroms leisten und zugleich die wissenschaftliche Verankerung der integrativen Medizin stärken. Deshalb fördere der Freistaat es gerne über seine bayerische Förderinitiative mit rund 87.000 Euro. Im ganzen Bundesgebiet gebe es nur wenige vergleichbare Akutkliniken mit einem Behandlungsangebot wie es die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde der Sozialstiftung Bamberg habe.
Die Sozialstiftung Bamberg will bewerten, wie gut Methoden der integrativen Medizin beim Einsatz gegen das Post-COVID-Syndrom wirken. Dabei werden konventionelle Medizin und wissenschaftlich fundierte Naturheilkunde mit gesundheitsfördernden Modifikationen des Lebensstils verzahnt. Zudem soll festgestellt werden, inwiefern die Therapieansätze für eine Übernahme in die Regelversorgung geeignet sind.
Gliederung in zwei Projektteile
„Unsere Erfahrungen mit dem integrativ-naturheilkundlichen Therapiekonzept bei Patientinnen und Patienten mit Post-COVID Syndrom sind sehr vielversprechend. Wir freuen uns nun darauf, die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten wissenschaftlich zu begleiten und weiter zu entwickeln“, betonte Prof. Dr. Jost Langhorst, Chefarzt der Klinik für Integrative Medizin und Projektleiter.
Post-COVID kann die Lebensqualität Betroffener massiv einschränken. Die Symptome sind vielfältig und können unter anderem von chronischer Erschöpfung („Fatigue“) über Kopfschmerzen bis hin zu massiven Konzentrationsstörungen reichen. Ziele des geförderten Projekts sind eine kurz- und langfristige Reduzierung des Hauptsymptoms „Chronische Fatigue“, die Steigerung der Lebensqualität und die Wiederaufnahme der Erwerbsfähigkeit durch Anwendung integrativ-naturheilkundlicher Verfahren.
Holetschek betonte, die Auswirkungen von Post-COVID würden unsere Gesellschaft und unser Gesundheitssystem noch länger beschäftigen. „Das Wissen über die Mechanismen hinter der Erkrankung ist dabei noch unzureichend. Die Förderung und Erforschung neuer, breiter Therapieansätze ist mir deshalb ein Herzensanliegen.“
Das Projekt der Sozialstiftung trägt den Namen „Forschungszyklus: Integrative Medizin und Naturheilkunde in der Behandlung des Post-COVID-Syndroms: Ein Multimodaler Therapieansatz“. Es läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Das Vorhaben ist in zwei Projektteile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt die Anwendung und Evaluierung eines stationären, multimodalen Therapieprogramms, welches unter anderem klassische Kneipp‘sche Verfahren und Verfahren der erweiterten Naturheilkunde beinhaltet. Die Wirksamkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit des Therapieansatzes werden durch eine begleitende prospektive Longitudinalstudie im Rahmen eines 14-tägigen, stationären Klinikaufenthalts der Patientinnen und Patienten evaluiert.
Im zweiten Teil wird ein tagesklinisches Konzept verfolgt, das sich über elf Wochen erstreckt. Zum Einsatz kommen dabei unter anderem Module zur Ernährungsverbesserung, Bewegungsförderung, Anwendungen zur Selbstfürsorge und Copingstrategien sowie Ganzkörperhyperthermie verbunden mit einer Sauerstofftherapie. Die Evaluation erfolgt durch eine prospektiv randomisiert kontrollierte Studie.
Unterstützt wird die Behandlung durch E‑Health-Komponenten, darunter ein Fitnesstracker zur Feedback- und Datengenerierung sowie digitale Lernmodule.
Zwei weitere Fälle
Affenpocken in Bayern
Zwei weitere Fälle von Affenpocken sind in Bayern bestätigt worden. Ein Patient wird isoliert in München behandelt, einer im Landkreis Ansbach. Das Infektionsrisiko für die Bevölkerung in Bayern schätzt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aber derzeit als gering ein.
Gesundheitsämter haben in Bayern einen zweiten und einen dritten Fall von Affenpocken bestätigt. Das teilte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Dienstag mit. Beide Patienten waren kürzlich unabhängig voneinander von einer Auslandsreise nach Bayern zurückgekehrt. Einer davon befindet sich isoliert in der München Klinik Schwabing. Das Gesundheitsreferat München hat bereits Ermittlungen zu Kontaktpersonen eingeleitet. Den anderen Fall meldete der Landkreis Ansbach, wo sich ein zweiter Patient in Isolation befindet. Auch hier ermittelte das zuständige Gesundheitsamt die Kontaktpersonen bereits.
Die München Klinik Schwabing behandelt auch den am vergangenen Freitag bestätigten ersten Fall von Affenpocken in Bayern. Das Gesundheitsreferat München hat außerdem vier enge Kontaktpersonen des aus Brasilien stammenden Mannes unter Quarantäne gestellt. Diese weisen aber bisher keine Symptome auf. Bei dem nun bestätigten zweiten Fall in der München Klinik Schwabing handelt es sich jedoch nicht um eine dieser Kontaktpersonen.
„Die neuen Fälle zeigen, dass wir wachsam bleiben müssen“, sagte Holetschek. „Das bayerische Gesundheitsministerium steht in engem Kontakt mit den Gesundheitsbehörden. Bereits am vergangenen Freitag haben wir alle Gesundheitsämter in Bayern informiert und Handlungsanweisungen zum Umgang mit Verdachtsfällen gegeben.“
Das allgemeine Infektionsrisiko für die Bevölkerung in Bayern schätzt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit derzeit als gering ein.
Bei allen drei Affenpocken-Patienten zeigen sich typische Hautveränderungen, ein schwerer Krankheitsverlauf ist bislang bei keinem der Fälle gemeldet. Verbindungen untereinander sind ebenso wenig bekannt.
Wer ungewöhnliche Hautveränderung bemerkt, die einer Pockenerkrankung ähneln, sollte seine Kontakte reduzieren und sich sofort in ärztliche Behandlung begeben. Wer in engem Kontakt zu einer Person stand, die möglicherweise mit Affenpocken infiziert ist, sollte Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen.
Informationen des Robert Koch Instituts zu Affenpocken finden Sie hier.
74 Palliativdienste und 53 Palliativstationen
Palliativversorgung in Bayern
Die Angebote für Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern werden immer vielfältiger und sollen weiter ausgebaut werden. Darauf und auf den großen Beitrag, den ehrenamtliche Kräfte leisten, hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hingewiesen.
Anlässlich der fünften Jahrestagung zur Hospiz- und Palliativversorgung in Nürnberg sagte Klaus Holetschek: „Wir treiben den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung weiter voran. Oberstes Ziel müssen Angebote sein, die sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen orientieren. In Bayern sind Versorgungsstrukturen auf höchstem Qualitätsniveau bereits Realität.“
Auf dem bestehenden Angebot wolle man sich aber nicht ausruhen, sondern es noch weiter ausbauen und anpassen. Deshalb stand der diesjährige Fachtag unter dem Motto „Sterbeorte – Hinschauen, wo gestorben wird!“.
Ziel der Fachtagung war es, grundsätzlich über die Bedeutung und weitere Entwicklung verschiedener Sterbeorte zu diskutieren, aber auch innovative Konzepte und Modellprojekte vorzustellen.
Bayernweit gibt es aktuell 74 Palliativdienste und 53 Palliativstationen an Krankenhäusern. Zudem sichern 53 Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer besonders hohen Symptomlast. Des Weiteren existieren 22 stationäre Erwachsenen-Hospize mit insgesamt 243 Hospizplätzen und zwei Tageshospize mit insgesamt 14 Plätzen.
Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Angebote. Ein Kinderhospizzentrum in Südbayern hat derzeit acht Plätzen. In Bamberg entsteht ein weiteres Kinderhospizzentrum mit einem stationären Hospiz mit 12 Plätzen und einem teilstationären Tageshospiz mit vier Plätzen. Ein weiteres tageshospizliches Angebot für Kinder und Jugendliche entsteht derzeit in Niederbayern. Das Angebot soll auch in anderen Regierungsbezirken ausgebaut werden.
Wichtigkeit des Ehrenamts
In rund 140 Hospizvereine sind etwa 7.000 ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleitern aktiv. Diese begleiten die Betroffenen, ihre Angehörigen und Familien insbesondere zu Hause, in Krankenhäusern oder in stationären Pflegeeinrichtungen.
Dazu betonte der Minister: „Um die Versorgung und Begleitung der Schwerstkranken und Sterbenden in Zukunft sicherzustellen, sind wir auf die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Das sind zum einen die hauptamtlichen Pflegekräfte, die mit ihrer kompetenten, professionellen Arbeit Großartiges leisten! Dazu kommen die vielen Ehrenamtlichen, die sich Zeit nehmen und so ebenfalls einen wichtigen Teil beitragen. Ich bin dankbar, dass es bei uns so viele haupt- und ehrenamtlich tätige Menschen gibt, die schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Familien in dieser emotional belastenden Zeit Halt geben.“
„Bundesregierung muss hier jetzt endlich handeln“
Holetschek fordert mehr Tempo bei Gesundheits- und Pflegereform
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Gesundheits- und Pflegereformen nicht länger zu verzögern. Bürokratie müsse abgebaut werden, Dokumentations- und Nachweispflichten auf das tatsächlich zwingend Notwendige beschränkt werden.
Holetschek betonte heute, die Corona-Pandemie habe wie unter einem Brennglas offenbart, wo wir im deutschen Gesundheits- und Pflegesystem dringenden Reformbedarf haben. „Grundsätzlich hat sich unser Gesundheits- und Pflegesystem zwar als robust erwiesen und die enormen Herausforderungen durch die Pandemie bisher gut gemeistert – dafür nochmal mein Dank an alle, die hier geholfen, geheilt und versorgt haben. Aber es haben sich auch Defizite gezeigt. Die Bundesregierung muss hier jetzt endlich handeln.“
Eines der Ziele müsse sein, eine hochwertige Krankenhausversorgung flächendeckend zu gewährleisten. Dafür brauche es auch bedarfs- und leistungsgerechte Krankenhausfinanzierungsstrukturen. „Wir müssen unsere Krankenhäuser stärken, indem wir beispielsweise das Fallpauschalensystem gründlich reformieren. Die Vergütungsstrukturen müssen eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken ermöglichen. Ich fordere deshalb von der Bundesebene bereits seit längerem eine grundsätzliche Überprüfung der geltenden Regelungen. Ich trete dafür ein, Leistungen der Grund- und Regelversorgung in größerer Breite als bisher losgelöst von den Fallpauschalen zu finanzieren. Dabei müssen wir ganz besonders die Versorgung von Kindern in den Blick nehmen und die Möglichkeit schaffen, dass die Pädiatrie und Geburtshilfe als sogenannte ‚besondere Einrichtungen‘ entsprechend ihrem individuellen Bedarf abrechnen können.“
Holetschek ergänzte, dass Bürokratie abgebaut werden müsse. Der Bund und die Selbstverwaltungspartner, insbesondere der Gemeinsame Bundesauschuss (G‑BA), müssten strikt darauf achten, Dokumentations- und Nachweispflichten für das Krankenhauspersonal auf das tatsächlich zwingend Notwendige zu beschränken. Nur so könne sichergestellt werden, dass Zeit und Kraft sinnvoll in die eigentlichen Aufgaben investiert werden und nicht in unnötigen und erheblichen Administrations- und Dokumentationsaufwand. „Eine Verstetigung der zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen durch den G‑BA im Bereich der Qualitätssicherung oder andere Wege zur Entbürokratisierung sind daher dringend zu prüfen und rasch umzusetzen.“
Regulierungen bei investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren
Aber auch das Zusammenspiel zwischen stationärer und ambulanter Versorgung müsse verbessert werden. So müsse die durch die Pandemie gestoppte Notfallreform zeitnah fortgeführt werden. Eine der Lehren der Pandemien sei, dass eine sektorenübergreifende Versorgung wichtiger denn je ist: Es gehe vor allem darum, die Patientinnen und Patienten in die für sie richtige Versorgungsebene zu steuern. Auch müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen pandemiefest gemacht werden, vor allem durch eine dauerhafte und ausreichende finanzielle Ausstattung für die besonderen Herausforderungen einer Pandemie – hier gehe es beispielsweise um die Einrichtung von speziellen Infektsprechstunden oder einen Ausbau der Telefonhotline 116 117.
Dringlich sei es auch, Regulierungen bei investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auf den Weg zu bringen. „Die Zahl solcher MVZ steigt stetig an, hier verändert sich aktuell schleichend und unumkehrbar unsere Versorgungslandschaft mit unabsehbaren Folgen“, so Holetschek. „Die Gesundheitsministerkonferenz hat dem Bund bereits im November 2021 Regulierungsvorschläge übermittelt und die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert – passiert ist bisher aber leider nichts.“
Ferner müsse nach Holetscheks Ansicht die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Reform der Berufsgesetze für die Gesundheitsfachberufe weitergeführt werden, um die Berufsbilder – insbesondere in den Therapieberufen – zu modernisieren und für junge Menschen attraktiver zu machen. Auch die im Masterplan Medizinstudium 2020 vereinbarte Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung müsse aufgegriffen und zeitnah abgeschlossen werden.
„Das alles setzt ein Umdenken bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung voraus: Es gilt nun, rasch und klar zu definieren, welche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben den Krankenkassen auferlegt sind“, unterstrich der Minister. Dafür müsse endlich eine vollständige Gegenfinanzierung aus Steuermitteln vorgesehen werden.
„Wir brauchen eine umfassende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung, ein attraktives Berufsbild und ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld“, bekräftigte Holetschek zudem. „Wir müssen den gesamten Pflegebereich reformieren. Wir müssen konsequent vereinfachen, flexibilisieren und entlasten! Das können wir nur mit einer echten Strukturreform der Pflegeversicherung erreichen. Wir können es uns nicht leisten, Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Pflegeanbieter mit vermeidbaren komplexen Strukturen rechtlicher, abrechnungstechnischer und organisatorischer Art davon abzuhalten, sich um die bestmögliche Versorgung zu kümmern.“
Holetschek ergänzte, Deutschland brauche einen attraktiven Pflegeberuf. Mit der im September in Kraft tretenden Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen sei ein wichtiger Schritt für die notwendige bessere Bezahlung getan. „Was wir jetzt noch brauchen, sind steuerfreie Zuschläge für belastende Dienste und attraktive Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten für besonders qualifizierte Pflegekräfte. Aber Geld ist nicht alles, wir brauchen vor allem attraktive Arbeitsbedingungen und mehr Verlässlichkeit bei den Arbeitszeiten.“
„Gesundheitsdaten können Leben retten“
Holetschek verwies darauf, dass er bereits einen eigenen Reformvorschlag mit Eckpunkten für eine zukunftsfeste Pflegereform vorgelegt habe und fordere insbesondere, die Sektorengrenzen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung aufzuheben und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege unabhängig vom Ort der Versorgung voll durch die Pflegeversicherung zu refinanzieren. „Vor allem brauchen wir eine verbindliche regelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Die bessere Bezahlung von Pflegekräften, bessere Personalschlüssel und auch steigende Energiekosten wirken sich auf die Kosten der Pflege aus. Damit dürfen wir Pflegebedürftige und ihre Familien nicht allein lassen.“
Auch mit Blick auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gibt es aus Sicht des bayerischen Gesundheitsministers viel zu tun. Holetschek erläuterte, der im Angesicht der Pandemie zwischen Bund und Ländern bereits Ende 2020 geschlossene Pakt für den ÖGD sehe hier viele Maßnahmen insbesondere zur personellen Verbesserung vor. Doch mit einseitig vom Bund vorgenommenen Fristsetzungen seien praktikable Lösungen seitens der Länder genauso wenig möglich wie mit engen inhaltlichen Vorgaben bei den Förderprogrammen. „Zwar hat der Bund bereits vor Monaten bei allen Problemfeldern Gesprächsbereitschaft signalisiert, doch konkrete Zusagen oder Entgegenkommen sind bislang nicht erfolgt. Das betreffe insbesondere die dringend zu klärende Folgefinanzierung der neu geschaffenen Stellen im ÖGD nach Ende der Paktlaufzeit oder die Digitalisierung des ÖGD.
„Wir brauchen zum Beispiel praktikable technische und rechtliche Voraussetzungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Telematikinfrastruktur! Die Bundesregierung muss deshalb das im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehene Registergesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz endlich angehen. Ich bin überzeugt: Gesundheitsdaten können Leben retten, etwa wenn alle relevanten Daten in der Notaufnahme schnell verfügbar sind – aber auch langfristig gesehen durch medizinische Forschung mit klinischen Daten. Ein Gesundheitswesen ohne Daten, ohne Digitalisierung verschenkt die Chancen auf ein besseres und gesünderes Leben.“
Der Minister ergänzte, Corona habe deutlich vor Augen geführt, dass es hier noch riesiges Potenzial gebe. „Wir müssen die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland neu denken. Für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten müssen wir Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung nutzen können – und gleichzeitig den Datenschutz wahren.“ Es brauche eine nationale Datenstrategie (E‑Healthstrategie) eingebettet in einen europäischen Rahmen, der die digital unterstützte Versorgung und auch die medizinische Forschung in der gesamten EU ermöglicht.“
Der Minister unterstrich, notwendige Reformen dürften nicht länger liegen bleiben. „Wir müssen rasch und konsequent die Lehren aus der Pandemie ziehen – alles andere wäre fatal! Die Zeit dafür ist jetzt.“
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Corona-Pandemie
Vorsicht nach den Osterferien
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat zu besonderer Corona-Vorsicht nach den Osterferien aufgerufen. Nächste Woche bleibe es daher bei der bisherigen Testregelung für Schulen und Kitas.
Kurz vor dem Ende der Osterferien sagte Klaus Holetschek heute früh in München: „Bei Reisen und vermehrten Kontakten steigen die Infektionsrisiken. Deshalb sollte zum Beispiel vor der Rückkehr zum Arbeitsplatz nach dem Urlaub verstärkt auf mögliche Symptome geachtet werden. Auch allgemein ist es wichtig, bei Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hindeuten könnten, zu Hause zu bleiben. Außerdem sollte man natürlich mit Tests für Klarheit sorgen – im eigenen Interesse, aber auch zum Schutz der Mitmenschen.“
Trotz der Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen sei bislang ein starker Anstieg der Neuinfektionen ausgeblieben. Zugleich sank die Zahl an infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern. „Aber wir müssen dennoch wachsam und vorsichtig bleiben.“
Konkret lag die 7‑Tage-Inzidenz in Bayern heute bei 780,8. Das bedeutet gegenüber dem gestrigen Donnerstag (774,1) einen geringen Anstieg. Am Freitag vergangener Woche (15. April) lag die 7‑Tage-Inzidenz noch bei 1061,1 und zu Beginn des Monats am bei 1992,6.
Die Belegungszahlen der bayerischen Krankenhäuser mit COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten war, sowohl auf den Normalpflegestationen, als auch im intensivmedizinischen Bereich, bis etwa Ende März 2022 sehr stark angestiegen.
Seit rund drei Wochen gehen die Zahlen der SARS-CoV-2-bedingten stationären Belegungen zurück. Die Auslastung der stationären Kapazitäten bewegt sich allerdings nach wie vor auf einem hohen Niveau.
Holetschek ergänzte: „Wir können uns wieder ein gutes Stück mehr Normalität leisten. Klar ist aber: Gerade in Ferienzeiten und an Feiertagen wie in den Osterferien wird weniger getestet. Teilweise kommt es auch bei den Gesundheitsämtern noch zu Nachmeldungen. Erfahrungsgemäß fallen die Infektionszahlen nach den Ferien insbesondere in den Schulen etwas höher aus. Wir setzen in Bayern in Schulen und Kindertagesstätten daher für die Woche nach den Osterferien weiterhin auf unsere bisherigen Testregelungen. Somit werden insbesondere auch am Montag nach den Osterferien überall Testnachweise erbracht.“
Testpflicht an Schulen endet am 30. April
Schülerinnen und Schüler müssen in der kommenden Woche noch dreimal einen negativen Testnachweis vorlegen oder sich direkt in der Schule negativ testen. In der Grundschulstufe, den Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie an bestimmten Förderschulen können weiterhin an die Stelle dreier wöchentlicher Selbsttests nach Entscheidung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zwei wöchentliche PCR-Pooltestungen treten. Ebenfalls gilt weiterhin in der Woche nach den Osterferien: Nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Klasse müssen die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse fünf Unterrichtstage lang täglich Testnachweise vorlegen.
Klaus Holetschek sagte: „Bayern lässt die Testpflicht an Schulen und Kindertagesstätten zum 30. April auslaufen. Dann dürfte auch die Erkältungssaison weitgehend zuende sein. Klar ist aber: Wir beobachten die Entwicklung weiterhin genau und passen die Maßnahmen bei Bedarf an. Trotz aller positiver Entwicklungen ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Wir müssen damit rechnen, dass die Infektionen im Herbst wieder ansteigen. Umso wichtiger ist es, dass wir alles daransetzen, für den Herbst gewappnet zu sein. Genau das machen wir – und lassen uns dabei von Experten in regelmäßig tagenden Gesprächsrunden beraten.“
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Holetschek dankt Klinikbeschäftigten für Einsatz in der Pandemie
Krankenhäuser haben beispiellose Situationen bewältigt
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den Beschäftigten bayerischer Krankenhäuser für ihren fortwährenden Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie gedankt. Zugleich zog Holetschek eine Zwischenbilanz, wie die staatlichen Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken wirkten – zunächst in der Delta- und anschließend in der Omikron-Welle.
Holetschek betonte, das Personal den Kliniken habe sich im vergangenen Herbst und Winter erneut enormen Herausforderungen stellen müssen. „Und diese sind immer noch nicht vorbei – auch wenn das in der öffentlichen Wahrnehmung manchmal zu kurz kommt. Allen Beschäftigten, die sich nach wie vor an vorderster Front für die Pandemiebewältigung, für die Behandlung und Pflege teils schwer erkrankter Menschen einsetzen, möchte ich erneut meinen herzlichen Dank aussprechen!“
Holetschek unterstrich, die Staatsregierung habe die Krankenhäuser und die dort Beschäftigten in diesem Winter und Frühjahr mit einer Vielzahl an zielgerichteten staatlichen Maßnahmen unterstützt und werde dies auch in Zukunft tun, wo immer nötig und möglich. Bayern habe sich beispielsweise erfolgreich beim Bund dafür stark gemacht, dass die Versorgungsaufschläge des Bundes bis zum 30. Juni 2022 verlängert wurden. „Insgesamt haben wir hier bereits Zahlungen in Höhe von rund 213 Millionen Euro an die bayerischen Krankenhäuser leisten können.“ Auch die Ausgleichszahlungen des Bundes für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe verschieben, um die Verfügbarkeit von Behandlungskapazitäten für COVID-19 Patienten zu erhöhen, sei auf Drängen Bayerns zuletzt bis zum 18. April verlängert worden. Bislang hätten so rund 415 Millionen Euro an die bayerischen Krankenhäuser ausgereicht werden können, um finanzielle Härten abzufedern. Für eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen bis zum 30. Juni 2022 mache er sich weiterhin stark und habe sich dazu an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gewandt.
„Was hier geleistet wird, ist außergewöhnlich“
„Bei uns in den Kliniken ist die Pandemie noch längst nicht vorbei“, betonte Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, mit Blick auf die finanzielle Lage der Kliniken in Bayern. „Eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Bundes bis 30. Juni 2022 ist dringend geboten. Außerdem benötigen die Kliniken eine Budgetsicherheit für die Zeit nach der Pandemie bis nächstes Jahr, um die nötigen Weichen zu stellen, das Versorgungsangebot bedarfsgerecht anpassen und die Fachkräfte entlasten zu können.“
Holetschek betonte, der Freistaat unterstütze die Kliniken mit der bayerischen COVID-Sonderzahlung darin, die vielfältigen Mehrbelastungen infolge der hohen Zahl an COVID-19-Erkrankten zu meistern. Die Kliniken müssten dabei mindestens die Hälfte der Sonderzahlung an das mit der Behandlung von COVID-19-Erkrankten besonders belastete Personal weitergeben. Damit wolle die Regierung das große Engagement der Mitarbeiter besonders würdigen und anerkennen. Daneben erhalten Kliniken, die im Winter selbst vor dem Hintergrund massiver Personalausfälle dringend benötigte Intensivkapazitäten teils noch aufgestockt haben, einen bayerischen Intensivpflegebonus, der zu 100 Prozent an das Personal gehe.
„Durch bewährte Organisationsstrukturen – die Bezirkskoordinatoren sowie die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung – und weitreichende Anordnungsbefugnisse haben wir zudem die bestmögliche Nutzung der Krankenhauskapazitäten ermöglicht“, ergänzte der Minister. Er fügte hinzu, um Krankenhäuser schnell durch geeignetes Personal zu entlasten, können Personal von Reha-Einrichtungen vorübergehend in Krankenhäuser abgeordnet werden. Nicht zuletzt haben weitere Krankenhäuser wie Fachkliniken erfolgreich in die Versorgung von COVID-Patienten eingebunden werden können, die nicht von den Ausgleichszahlungen des Bundes profitieren. Auch für diese Fälle habe der Freistaat finanzielle Unterstützung zugesagt. Anästhesisten aus dem ambulanten Bereich könnten zudem – bei Bedarf – freiwillig in den Krankenhäusern tätig werden – hierfür habe der Freistaat eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung treffen können.
„Mit Hilfe der beschlossenen Maßnahmen konnten wir in diesem Winter kurzfristig die akutstationäre Versorgung stärken, um die Herausforderungen zu bewältigen. Dies war sowohl in der Delta- als auch in der Omikron-Welle von großer Bedeutung. Wir haben die Krankenhäuser – auch zusätzlich zu Leistungen des Bundes – unterstützt, entlastet und auch die persönlichen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewürdigt“, erklärte der Minister.
Der Minister fügte hinzu, die Krankenhäuser waren und seien – auch durch die verschiedenen Unterstützungen des Freistaates – in der Lage, sich auf das medizinische Behandlungsgeschehen zu konzentrieren und die zuvor so nicht absehbaren Anforderungen durch die verschiedenen Virus-Varianten bestmöglich zu bewältigen.
„Auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie dürfen wir den Einsatz der Menschen in den Krankenhäusern nicht als etwas Selbstverständliches sehen“, unterstrich Holetschek. „Im Gegenteil: Was hier geleistet wird, ist außergewöhnlich. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin, wo wir können.“
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Knapp 92 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert
Impfquote in bayerischen Pflegeeinrichtungen weiter gestiegen
Die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bayerischen teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen ist in den vergangenen drei Monaten weiter gestiegen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Ostermontag hingewiesen.
„In der Pflege sind aktuell 91,9 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert“, sagte der Minister. „Das sind fast sechs Prozent mehr als noch zu Beginn des Jahres. Das ist eine positive Entwicklung!“
Der Minister erläuterte, dass sich fast neun Prozent der Beschäftigten seit Beginn des Jahres noch ein drittes Mal haben impfen lassen. Insgesamt seien damit aktuell 64,4 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege dreifach geimpft, 2,3 Prozent hätten der Beschäftigten hätten bereits ihre zweite Auffrischungsimpfung erhalte und 1,6 Prozent seien zumindest erstgeimpft.
„Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst“
„Bei der Quote der Auffrischungsimpfungen müssen wir bedenken, dass es eine erhebliche Anzahl an Ausbruchsgeschehen vor allem in vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt. Das heißt, dass auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Infektion durchgemacht haben – und sich womöglich deshalb noch keine Auffrischungsimpfung haben geben lassen“, ergänzte Holetschek.
Der Minister unterstrich, bei den Beschäftigten in der Pflege liege die Impfquote insgesamt deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Nur noch 6,5 Prozent seien ungeimpft. „Auch das verdeutlicht: Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern.“
Holetschek bekräftigte, dass vulnerable Gruppen dann am besten geschützt seien, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Deshalb fordere er einen neuen Vorstoß der Bundesregierung für eine allgemeine Impfpflicht. Sollte dies nicht geschehen, müsse auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. „Denn alles andere wäre denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen.“
Die Zahlen sind das Ergebnis der monatlichen Impfstatusabfrage durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes inzwischen meldepflichtig.
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Kostenfreie Rufnummer zur Unterstützung bei Missständen
“Pflege-SOS Bayern” ab Montag erreichbar
Am morgigen Montag startet in Bayern für den Fall von Missständen in Pflegeheimen die neue Anlaufstelle mit dem Namen „Pflege-SOS Bayern“, die gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) aufgebaut wurde. Diese ist Teil eines Fünf-Punkte-Plans, den der bayerische Gesundheitsminister Holetschek als Konsequenz aus den Vorfällen in einem Augsburger Pflegeheim vorgelegt hatte.
„Missstände in Pflegeheimen müssen schnell erkannt und behoben werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle – wie Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte – mögliche Beschwerden rasch vortragen können. Wenn gewünscht, ist das auch anonym möglich, betonte der Minister.
Der ‚Pflege-SOS Bayern‘ werde ab dem 7. März unter folgender kostenfreier Nummer erreichbar sein: 09621−966966−0. Pflegebedürftige, An- und Zugehörige sowie Pflegekräfte könnten sich aber auch schriftlich per E‑Mail an pflege-sos@lfp.bayern.de wenden.
Das „Pflege-SOS Bayern“ eröffnet Betroffenen zusätzlich zu den bereits bestehenden Wegen eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, ihre Anliegen zentral anzubringen. Der Minister unterstrich: „Mit dem Angebot unterstützen wir Betroffene und bieten Ihnen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ‚Pflege-SOS Bayern‘ sind pflegefachlich qualifizierte Expertinnen und Experten. Und wo wir nicht unmittelbar weiterhelfen können, vermitteln wir weiter.“
Zusätzlich gibt es weiterhin die übergeordneten Beschwerdestellen bei den sieben bayerischen Regierungen. Auch an die vor Ort zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) kann man sich auch künftig wenden.
Der Minister erläuterte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden die Anliegen aufnehmen und an die richtige Stelle weitergeben, beispielsweise an die zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Wenn gewünscht, geschehe dies anonym.
Expertengespräch am 25. März
Das „Pflege-SOS Bayern“ ist Teil des Fünf-Punkte-Plans, den Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister am 20. Februar als Konsequenz aus den Vorfällen in einem Augsburger Pflegeheim vorgelegt hatte. „Wir haben mehr als 1.600 bayerische Pflegeheime. Es ist unbestritten, dass in Bayern in der Pflege gute Arbeit geleistet wird. Umso wichtiger ist es aber, dass in einzelnen kritischen Fällen genau hingeschaut und schonungslos aufgeklärt wird“, betonte Holetschek. Ziel sei es, die Qualitätssicherung in der Pflege voranzutreiben.
Der Minister bekräftigte: „Die fünf Maßnahmen unseres Plans sind klar: das ‚Pflege-SOS Bayern‘ bei Missständen beim LfP, ein Expertengespräch, ein Gutachten als Handreichung zur Verbesserung der Strukturen, eine stärkere Einbindung der Steuerungsstelle Pflege, die beim LGL in der Task-Force Infektiologie angesiedelt ist, und schnelle Sofortmaßnahmen bei Mängeln.“ Die Steuerungsstelle Pflege der Task-Force Infektiologie wird zudem noch stärker bei den Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der guten Pflege in Bayern eingebunden.
Holetschek fügte hinzu, dass auch der Termin für das Expertengespräch schon stehe. „Wir werden am 25. März mit den zentralen Vertreterinnen und Vertreter der Pflegebedürftigen, Prüfinstanzen, Verbände, aber auch aller Landtags-Fraktionen über die Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes diskutieren und die Ausschreibung des externen Organisationsgutachten vorbereiten.“ Ziel des Gutachtens ist es, Verbesserungspotenziale unter Beteiligung der FQA sowie der Regierungen herauszuarbeiten.
Holetschek verwies zudem erneut darauf, dass die örtlichen Behörden bereits angewiesen wurden, bei bestimmten Mängeln sofort Maßnahmen anzuordnen und nicht erneut zu beraten. Der Minister unterstrich: „Wir brauchen effiziente Kontrollen – und das bedeutet keine überbordende Bürokratie, sondern einen Fokus auf das, was zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner wirklich zählt. Klar ist: Wir müssen alles dafür tun, dass bei der Pflege der Mensch mit seiner Würde und seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht.“