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Klima- und Umweltamt

Aus der Fami­lie der Bilchen

Sie­ben­schlä­fer und wei­te­re Bilch­art haben Lebens­raum in Bamberg

Was vor­her nicht ganz klar war, hat das Kli­ma- und Umwelt­amt Bam­bergs nun erfor­schen las­sen. Wo genau im Bam­ber­ger Stadt­ge­biet leben die Bilch­ar­ten Sie­ben­schlä­fer, Gar­ten­schlä­fer und Haselmaus?

Er ver­schläft mehr als die Hälf­te des Jah­res, ist nacht­ak­tiv und scheu – der Sie­ben­schlä­fer. Weil über ihn und ande­re klei­ne Säu­ge­tie­re aus der Fami­lie der Bilche im Bam­ber­ger Stadt­ge­biet wenig bekannt ist, hat sie das Kli­ma- und Umwelt­amt im ver­gan­ge­nen Jahr kar­tie­ren las­sen. Dies gab die Stadt­ver­wal­tung in einer Mit­tei­lung bekannt. Finan­ziert wur­de die Erfas­sen des Bestands „der süßen Tier­chen“, so die Mit­tei­lung wei­ter, aus Mit­teln des Freistaates.

Der Sie­ben­schlä­fer mei­det dich­te Sied­lungs­räu­me. Anders als der Name besagt, schläft er aber kei­ne sie­ben Mona­te, son­dern acht. Dabei setzt er die Zahl sei­ner Herz­schlä­ge pro Minu­te von drei­hun­dert auf fünf hin­ab. Wer ihn im Früh­jahr oder Som­mer zufäl­lig ent­deckt, in einem Vogel­haus, einer Baum­höh­le oder unter dem Dach, „muss ihn ein­fach put­zig fin­den“, so die Mit­tei­lung. Sei­ne Gestalt erin­nert an die von Eich­hörn­chen, doch ist er klei­ner, hat gro­ße schwar­ze Augen, klei­ne Ohren und einen weni­ger buschi­gen Schwanz. Sie­ben­schlä­fer sind zwar auch Nager wie die Eich­hörn­chen, gehö­ren aber zu einer ande­ren Fami­lie: zu den Bil­chen oder Schlafmäusen.

Nun haben die Geo­öko­lo­gen Chris­ti­an Strätz und Vik­to­ria Lis­sek aus Bay­reuth den Bam­ber­ger Lebens­raum sol­cher Bilch­ar­ten unter­sucht. Auch nach Gar­ten­schlä­fern und Hasel­mäu­sen, die euro­pa­weit streng geschützt sind, such­ten die Wissenschaftler:innen.

Zwei der drei gesuch­ten Bilch­ar­ten kom­men im Stadt­ge­biet vor

Um das Ergeb­nis der Tier-Kar­tie­rung zusam­men­zu­fas­sen: Im Bam­ber­ger Stadt­ge­biet kom­men zwei der drei gesuch­ten Bilch­ar­ten vor – die Hasel­maus und der Sie­ben­schlä­fer. Der Gar­ten­schlä­fer fehlt. Das ist laut Stadt­ver­wal­tung über­ra­schend. Denn auch der Gar­ten­schlä­fer sei frü­her in der hie­si­gen Gegend prä­sent gewe­sen. Sei­ne ober­frän­ki­schen Haupt­le­bens­räu­me sei­en nun die Berg­wäl­der des Fich­tel­ge­bir­ges und des Fran­ken­wal­des. Der Sie­ben­schlä­fer lebt aller­dings auch im Bam­ber­ger Hain und in den die Stadt umge­ben­den Wäl­dern. Ver­ein­zelt fan­den ihn Lis­sek und Strätz auch in natur­na­hen Gär­ten des Berggebietes.

Anders als die Hasel­maus hat sich der Sie­ben­schlä­fer aus dem Sied­lungs­be­reich noch nicht voll­stän­dig zurück­ge­zo­gen. Die Hasel­maus lebt in grö­ße­ren Bestän­den am Main zwi­schen Bisch­berg und Dörf­leins, am Rand des süd­li­chen Hauptsmoor­wal­des im Bereich von Schieß­platz und Muna und ent­lang des Stadt­wal­des bis zur Land­kreis­gren­ze und dar­über hin­aus. Ihr frü­he­rer Lebens­raum im Berg­ge­biet ist bis auf weni­ge iso­lier­te Bestän­de an der Alten­burg nicht mehr existent.

Für Fami­li­en und Alleinerziehende

Zuschuss für Las­ten­fahr­rä­der: Aus­wahl im Losverfahren

Wer sich Las­ten­fahr­rä­der oder Rad­an­hän­ger kau­fen möch­te, kann sich mit ein biss­chen Glück nun einen Zuschuss bei der Stadt sichern. Seit 1. April kön­nen Fami­li­en oder Allein­er­zie­hen­de einen ent­spre­chen­den Antrag stel­len. Ende Juni wird aus­ge­lost, wer einen Zuschuss erhält.

Wäh­rend sie am Grü­nen Markt Fahr­rad­stell­plät­ze abbaut, hat die Stadt mit­ge­teilt, dass Fami­li­en oder Allein­er­zie­hen­de seit 1. April (und bis 30. Juni) beim Kli­ma- und Umwelt­amt einen Zuschuss für Las­ten­fahr­rä­der oder Rad­an­hän­ger bean­tra­gen können.

Die Stadt über­neh­me dabei 25 Pro­zent der Net­to­an­schaf­fungs­kos­ten bis zu einem Höchst­be­trag von 1.000 Euro bei Las­ten­fahr­rä­dern. Bei per Mus­kel­kraft ange­trie­be­nen Las­ten­rä­dern betra­ge der Zuschuss maxi­mal 500 Euro. Fahr­rad­an­hän­ger kön­nen mit bis zu 250 Euro bezu­schusst werden.

Die Stadt betont aller­dings, dass der Haupt­wohn­sitz der Antrags­stel­le­rIn­nen in Bam­berg lie­gen muss. Auch müs­se der Antrag vor der Bestel­lung oder dem Kauf ein­ge­hen. Nach­träg­lich kön­ne er nicht gewährt werden.

Und auch nicht allen Anträ­gen kann der Zuschuss gewährt wer­den. Sämt­li­che Anträ­ge, so die Mit­tei­lung der Stadt, die den Vor­ga­ben ent­spre­chen und frist­ge­recht bis 30. Juni ein­ge­gan­gen sind, gelan­gen in einen Los­topf. Dann wer­den die Lose gezo­gen, bis die zur Ver­fü­gung ste­hen­de För­der­sum­me aus­ge­schöpft ist. Wes­sen Antrag nicht gezo­gen wur­de, bleibt auf der voll­stän­di­gen Kauf­sum­me sitzen.