Was vorher nicht ganz klar war, hat das Klima- und Umweltamt Bambergs nun erforschen lassen. Wo genau im Bamberger Stadtgebiet leben die
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Aus der Familie der Bilchen
Siebenschläfer und weitere Bilchart haben Lebensraum in Bamberg
Was vorher nicht ganz klar war, hat das Klima- und Umweltamt Bambergs nun erforschen lassen. Wo genau im Bamberger Stadtgebiet leben die Bilcharten Siebenschläfer, Gartenschläfer und Haselmaus?
Er verschläft mehr als die Hälfte des Jahres, ist nachtaktiv und scheu – der Siebenschläfer. Weil über ihn und andere kleine Säugetiere aus der Familie der Bilche im Bamberger Stadtgebiet wenig bekannt ist, hat sie das Klima- und Umweltamt im vergangenen Jahr kartieren lassen. Dies gab die Stadtverwaltung in einer Mitteilung bekannt. Finanziert wurde die Erfassen des Bestands „der süßen Tierchen“, so die Mitteilung weiter, aus Mitteln des Freistaates.
Der Siebenschläfer meidet dichte Siedlungsräume. Anders als der Name besagt, schläft er aber keine sieben Monate, sondern acht. Dabei setzt er die Zahl seiner Herzschläge pro Minute von dreihundert auf fünf hinab. Wer ihn im Frühjahr oder Sommer zufällig entdeckt, in einem Vogelhaus, einer Baumhöhle oder unter dem Dach, „muss ihn einfach putzig finden“, so die Mitteilung. Seine Gestalt erinnert an die von Eichhörnchen, doch ist er kleiner, hat große schwarze Augen, kleine Ohren und einen weniger buschigen Schwanz. Siebenschläfer sind zwar auch Nager wie die Eichhörnchen, gehören aber zu einer anderen Familie: zu den Bilchen oder Schlafmäusen.
Nun haben die Geoökologen Christian Strätz und Viktoria Lissek aus Bayreuth den Bamberger Lebensraum solcher Bilcharten untersucht. Auch nach Gartenschläfern und Haselmäusen, die europaweit streng geschützt sind, suchten die Wissenschaftler:innen.
Zwei der drei gesuchten Bilcharten kommen im Stadtgebiet vor
Um das Ergebnis der Tier-Kartierung zusammenzufassen: Im Bamberger Stadtgebiet kommen zwei der drei gesuchten Bilcharten vor – die Haselmaus und der Siebenschläfer. Der Gartenschläfer fehlt. Das ist laut Stadtverwaltung überraschend. Denn auch der Gartenschläfer sei früher in der hiesigen Gegend präsent gewesen. Seine oberfränkischen Hauptlebensräume seien nun die Bergwälder des Fichtelgebirges und des Frankenwaldes. Der Siebenschläfer lebt allerdings auch im Bamberger Hain und in den die Stadt umgebenden Wäldern. Vereinzelt fanden ihn Lissek und Strätz auch in naturnahen Gärten des Berggebietes.
Anders als die Haselmaus hat sich der Siebenschläfer aus dem Siedlungsbereich noch nicht vollständig zurückgezogen. Die Haselmaus lebt in größeren Beständen am Main zwischen Bischberg und Dörfleins, am Rand des südlichen Hauptsmoorwaldes im Bereich von Schießplatz und Muna und entlang des Stadtwaldes bis zur Landkreisgrenze und darüber hinaus. Ihr früherer Lebensraum im Berggebiet ist bis auf wenige isolierte Bestände an der Altenburg nicht mehr existent.
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Für Familien und Alleinerziehende
Zuschuss für Lastenfahrräder: Auswahl im Losverfahren
Wer sich Lastenfahrräder oder Radanhänger kaufen möchte, kann sich mit ein bisschen Glück nun einen Zuschuss bei der Stadt sichern. Seit 1. April können Familien oder Alleinerziehende einen entsprechenden Antrag stellen. Ende Juni wird ausgelost, wer einen Zuschuss erhält.
Während sie am Grünen Markt Fahrradstellplätze abbaut, hat die Stadt mitgeteilt, dass Familien oder Alleinerziehende seit 1. April (und bis 30. Juni) beim Klima- und Umweltamt einen Zuschuss für Lastenfahrräder oder Radanhänger beantragen können.
Die Stadt übernehme dabei 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro bei Lastenfahrrädern. Bei per Muskelkraft angetriebenen Lastenrädern betrage der Zuschuss maximal 500 Euro. Fahrradanhänger können mit bis zu 250 Euro bezuschusst werden.
Die Stadt betont allerdings, dass der Hauptwohnsitz der AntragsstellerInnen in Bamberg liegen muss. Auch müsse der Antrag vor der Bestellung oder dem Kauf eingehen. Nachträglich könne er nicht gewährt werden.
Und auch nicht allen Anträgen kann der Zuschuss gewährt werden. Sämtliche Anträge, so die Mitteilung der Stadt, die den Vorgaben entsprechen und fristgerecht bis 30. Juni eingegangen sind, gelangen in einen Lostopf. Dann werden die Lose gezogen, bis die zur Verfügung stehende Fördersumme ausgeschöpft ist. Wessen Antrag nicht gezogen wurde, bleibt auf der vollständigen Kaufsumme sitzen.