Bewerbungsfrist bis 31. März 2026
Landmusikort des Jahres gesucht
Das Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ ruft ländliche Kommunen bis 12.000 Einwohner*innen auf, sich um die Auszeichnung „Landmusikort“ und eine Förderung zwischen 2.000 und 18.000 Euro zu bewerben. Der Preis wird vom Deutschen Musikrat und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester gemeinsam ausgeschrieben und vergeben.
„Mit den Landmusikorten sollen Orte ausgezeichnet werden, an denen Menschen zusammenkommen, musizieren und gemeinsam etwas bewegen und verändern“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz zur jüngsten Ausschreibung.
Der Preis wird an Kommunen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben verliehen – insbesondere in der Amateurmusik, in Verbindung mit der professionellen Musikszene und dem ehrenamtlichen Engagement. Gemeinden aus dem ländlichen Bereich sind gemeinsam mit ihren kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Ensembles eingeladen, sich um die Auszeichnung zu bewerben.
„Für alle ländlichen Kommunen, die ein starkes musikalisches Leben und eine aktive Vernetzung von Musiker*innen und Vereinen fördern wollen, bietet dieses Programm eine einmalige Gelegenheit zur Sichtbarkeit und Weiterentwicklung“, informiert der Abgeordnete weiter.
Die Bewerber müssen in einem der vier definierten Typen der Ländlichkeit (gemäß Thünen-Atlas) verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner*innen haben. Die Bewerbung muss durch den/die Bürgermeister*in (oder Ortsvertreter*in) der jeweiligen Kommune unterstützt und bis spätestens 31. März 2026 über das digitale Antragsportal eingereicht werden.
Eine fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Bewerbungen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes und entscheidet bis Mitte Juni 2026, welche Kommunen den Titel „Landmusikort des Jahres 2026“ tragen. Für die besten Bewerbungen werden insgesamt drei Bundespreise von 6.000, 10.000 und 18.000 Euro vergeben, darüber hinaus gibt es zehn Förderpreise in Höhe von je 2.000 Euro.