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Landmusikort

Bewer­bungs­frist bis 31. März 2026

Land­mu­si­kort des Jah­res gesucht

Das För­der­pro­gramm „Land­mu­si­kort des Jah­res“ ruft länd­li­che Kom­mu­nen bis 12.000 Einwohner*innen auf, sich um die Aus­zeich­nung „Land­mu­si­kort“ und eine För­de­rung zwi­schen 2.000 und 18.000 Euro zu bewer­ben. Der Preis wird vom Deut­schen Musik­rat und dem Bun­des­mu­sik­ver­band Chor & Orches­ter gemein­sam aus­ge­schrie­ben und vergeben.

„Mit den Land­mu­si­kor­ten sol­len Orte aus­ge­zeich­net wer­den, an denen Men­schen zusam­men­kom­men, musi­zie­ren und gemein­sam etwas bewe­gen und ver­än­dern“, so der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz zur jüngs­ten Ausschreibung.

Der Preis wird an Kom­mu­nen mit einem beson­ders leben­di­gen, inno­va­ti­ven, blü­hen­den Kul­tur­le­ben ver­lie­hen – ins­be­son­de­re in der Ama­teur­mu­sik, in Ver­bin­dung mit der pro­fes­sio­nel­len Musik­sze­ne und dem ehren­amt­li­chen Enga­ge­ment. Gemein­den aus dem länd­li­chen Bereich sind gemein­sam mit ihren kul­tu­rel­len Ein­rich­tun­gen, Ver­ei­nen und Ensem­bles ein­ge­la­den, sich um die Aus­zeich­nung zu bewerben.

„Für alle länd­li­chen Kom­mu­nen, die ein star­kes musi­ka­li­sches Leben und eine akti­ve Ver­net­zung von Musiker*innen und Ver­ei­nen för­dern wol­len, bie­tet die­ses Pro­gramm eine ein­ma­li­ge Gele­gen­heit zur Sicht­bar­keit und Wei­ter­ent­wick­lung“, infor­miert der Abge­ord­ne­te weiter.

Die Bewer­ber müs­sen in einem der vier defi­nier­ten Typen der Länd­lich­keit (gemäß Thü­nen-Atlas) ver­or­tet sein und dür­fen nur maxi­mal 12.000 Einwohner*innen haben. Die Bewer­bung muss durch den/​die Bürgermeister*in (oder Ortsvertreter*in) der jewei­li­gen Kom­mu­ne unter­stützt und bis spä­tes­tens 31. März 2026 über das digi­ta­le Antrag­spor­tal ein­ge­reicht werden.

Eine fach­kun­di­ge unab­hän­gi­ge Jury bewer­tet unter den ein­ge­hen­den Bewer­bun­gen die Qua­li­tät und die Krea­ti­vi­tät des musi­ka­li­schen Ange­bo­tes und ent­schei­det bis Mit­te Juni 2026, wel­che Kom­mu­nen den Titel „Land­mu­si­kort des Jah­res 2026“ tra­gen. Für die bes­ten Bewer­bun­gen wer­den ins­ge­samt drei Bun­des­prei­se von 6.000, 10.000 und 18.000 Euro ver­ge­ben, dar­über hin­aus gibt es zehn För­der­prei­se in Höhe von je 2.000 Euro.

Alle Infor­ma­tio­nen zu den Anfor­de­run­gen, den not­wen­di­gen Unter­la­gen sowie den Zugang zum Antrags­sys­tem fin­den Inter­es­sier­te hier.