Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in einer Videokonferenz einen Vier-Punkte-Plan für den Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und
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Fußball-Saison 2019//20
BFV-Vorstand verabschiedet Vier-Punkte-Plan
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in einer Videokonferenz einen Vier-Punkte-Plan für den Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Verfügungslagen unterbrochenen Spielzeit 2019//20 im Männer-Bereich, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 beendet werden sollte, verabschiedet.
Die Enttäuschung ist auch mit etwas Abstand noch unüberhörbar, wenn Rainer Koch, Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), die jüngsten Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz für den Basis-Fußball im Freistaat einordnet: „Die Beschlüsse sind im Wesentlichen von Verboten gekennzeichnet. Wir alle hätten uns vielmehr Lösungen gewünscht, wie wir unser Leben mit Sorgfalt in diesen zweifelsfrei schwierigen Zeiten der Pandemie gestalten können – und zu diesem Leben gehört der Sport und damit der Amateurfußball. Wir haben diese Lösungen übrigens nicht erst seit gestern. Sie liegen auf dem Tisch und sind erprobt.“
„Besser als wilde Partys in den Parks“
Dabei sei die Botschaft, dass gerade die Mädchen und Jungen, Frauen und Männer in unseren Vereinen mit den längst etablierten Hygienekonzepten fixer Teil der Lösung sind, nach über einem Jahr in der Krise noch nicht bei allen angekommen: „Sport im Verein mit gewissenhafter Kontaktnachverfolgung ist besser als wilde Partys in den Parks. Da gibt es keine zwei Meinungen! Alle bisherigen Erkenntnisse weisen darauf hin, dass das aktive Fußballspielen unter freiem Himmel kein Pandemietreiber ist und die Ansteckungsgefahr auf dem Spielfeld minimal ist. Speziell für Kinder und Jugendliche tragen regelmäßige Bewegungsangebote im geschützten Vereinsumfeld zur körperlichen und seelischen Gesundheit bei“, unterstreicht Koch die immense Bedeutung.
Während der Sport bei den Bund-Länder-Beschlüssen überhaupt nicht thematisiert worden war, hält immerhin die Bayerische Staatsregierung Lockerungen bereits nach den Osterferien für möglich. „Es ist ein kleiner Lichtblick, verbunden mit der großen Hoffnung, dass es nicht bei einer Absichtserklärung bleibt und die dringend nötigen Hausaufgaben nun endlich pragmatisch erledigt werden“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb in Bayern verantwortlich ist. Im Beschluss der Staatsregierung vom 23. März 2021 heißt es für die Zeit ab dem 13. April 2021: „Nach dem Ende der Osterferien werden abhängig von den Inzidenzen weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport erfolgen.“ Demnach könne Kontaktsport und damit Fußball unter freiem Himmel bei lokalen 7‑Tages-Inzidenzen unter 50 wieder gespielt werden, in Gebieten mit Werten zwischen 50 und 100 sei „Kontaktsport im Außenbereich mit aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest“ möglich.
Mit flächendeckenden und regelmäßigen Tests, aber auch mit der Immunisierung der Bevölkerung, die endlich in die Gänge kommen müssen, sehen die Verantwortlichen des BFV auch weiterhin berechtigte Chancen, die aktuell noch immer unterbrochene Spielzeit 2019⁄20 im bayerischen Amateurfußball bis zum 30. Juni 2021 zu einem guten Ende zu bringen: „Die Zeit ab dem 13. April 2021 könnte ein wegweisendes Datum für Kultur, Gastronomie sowie den Breitensport und damit für unsere ganze Gesellschaft sein. Bis dahin sind drei Wochen Zeit, um die Hausaufgaben zu erledigen. Unsere Vereine und wir als Verband stehen mit erprobten Hygienekonzepten und unserer Bereitschaft, Kontaktverfolgung und weitere notwendige Auflagen zu gewährleisten, bereit. Wir bekommen den Trainings- und Spielbetrieb verantwortungsvoll geregelt. Es wird Zeit, dass wir im Amateursport von einer Verbotskultur zu einer gemeinsam erarbeiteten Öffnung der Plätze kommen. Jeder muss hier seinen Beitrag leisten: Die Politik muss das Impfen und Testen organisieren, die Verbände Konzepte erarbeiten und an die Basis kommunizieren, die Vereine vor Ort die Maßnahmen verantwortungsvoll umsetzen. So würden wir es trotz dieser schwierigen Zeit schaffen, den gemeinnützigen Vereinssport in Bayern und das wichtige soziale und sportliche Miteinander für die Kinder zu erhalten“, unterstreicht BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.
Vier-Punkt-Plan
Die weitere Planung der Saison und der Pokalwettbewerbe verläuft nach folgenden Punkten.
- Sollte ab dem 19. April 2021 kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Kontakt in Bayern möglich sein, ist die Durchführung des Ligapokal-Wettbewerbs nicht mehr möglich. Entsprechend wird dieser auf Kreis‑, Bezirks- und Verbandsebene als Zusatzwettbewerb gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für die Regionalliga Bayern, für deren Ligapokal-Wettbewerb vom Verbandsvorstand im Dialog mit den betreffenden Vereinen noch eine gesonderte Entscheidung zu treffen ist.
- Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punkt-Runden zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai 2021. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden. Hierzu werden alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.
- Der Verbandsvorstand hält einen Spielbetrieb unter der Voraussetzung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist, in der Fläche für nicht durchführbar und unter den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.
- Der Toto-Pokal-Wettbewerb soll im Austragungsmodus noch nicht verändert werden. Bezüglich der möglichen Fortführung des Toto-Pokal-Wettbewerbs bzw. der Ermittlung des Teilnehmers an der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde wird ein separater Vorschlag im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen durch den Verbandsvorstand erarbeitet.
Für die Frauen, Juniorinnen und Junioren gelten die Punkte 2 und 3 analog. Beim Verbandspokal-Wettbewerb der Frauen und der Juniorinnen sowie Junioren werden individuelle Lösungen noch erarbeitet.