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Maßnahmenpaket

„Gutes Signal und Schritt in die rich­ti­ge Richtung“

Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken begrüßt Maß­nah­men­pa­ket der Bundesregierung

Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken hat mit­ge­teilt, das 200 Mil­li­ar­den Euro umfas­sen­de Maß­nah­men­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung und die Gas­preis­brem­se grund­sätz­lich zu begrü­ßen. Jetzt sei aller­dings eine schnel­le und wirk­sa­me Umset­zung notwendig.

„Dem wich­ti­gen Signal der Bun­des­re­gie­rung müs­sen jetzt schnell kon­kre­te Schrit­te fol­gen,“ for­der­te Mat­thi­as Graß­mann, Prä­si­dent der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken, in einer Mit­tei­lung der HWK vom 30. Sep­tem­ber, nach­dem die Bun­des­re­gie­rung am 29. Sep­tem­ber ihr Maß­nah­men­pa­ket mit Gas­preis­brem­se vor­ge­stellt hat­te. „Alles, was jetzt kommt muss sit­zen, kla­re Hil­fen für unse­re Betrie­be ent­hal­ten und vor allem schnell kommen.“

Nach lan­gen Debat­ten hat­te die Bun­des­re­gie­rung ein 200 Mil­li­ar­den Euro schwe­res Maß­nah­men­pa­ket ange­kün­digt. Die­ses soll sowohl eine soge­nann­te Gas­preis­brem­se als auch wei­te­re Maß­nah­men wie etwa Här­te­fall­hil­fen ent­hal­ten. Ab 1. Okto­ber wur­de zudem – zeit­lich befris­tet – die Umsatz­steu­er auf Gas­lie­fe­run­gen und auf die Lie­fe­rung von Fern­wär­me redu­ziert. Auf eine Strom­preis­brem­se hat­te sich die Poli­tik bereits vor­ab ver­stän­digt. Die hef­tig umstrit­te­ne Gas­um­la­ge wird indes nicht kommen.

„Das Maß­nah­men­pa­ket ist, wenn es gut umge­setzt und ange­wen­det wird, ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung“, sag­te Graß­mann. „Der Umfang der ange­kün­dig­ten Ener­gie­sub­ven­tio­nen hat das Poten­zi­al, Märk­te zu beru­hi­gen und das Ver­trau­en in die Regie­rungs­ar­beit wie­der zu stärken.“

Das Volu­men des Pakets von 200 Mil­li­ar­den Euro soll über Kre­dit­er­mäch­ti­gun­gen für den bestehen­den Wirt­schafts- und Sta­bi­li­sie­rungs­fonds auf­ge­bracht wer­den. „Jetzt geht es aber dar­um, dass die Detail­re­ge­lun­gen sowohl effek­tiv, effi­zi­ent und unbü­ro­kra­tisch für unse­re Hand­werks­be­trie­be aus­ge­stal­tet werden.“

Dies sieht auch HWK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Rein­hard Bau­er als maß­geb­lich an. „Die gro­ße Preis­un­si­cher­heit im gesam­ten Ener­gie­markt macht es den Betrie­ben schwer, über die nächs­ten Mona­te zu kal­ku­lie­ren.“ Hand­wer­ker wür­den sogar von Ange­bo­ten berich­ten, deren Preis nur für eine Stun­de garan­tiert wer­den kön­ne. „Die­se Unsi­cher­heit muss durch das beherz­te Ein­grei­fen der Regie­rung nun spür­bar zurück­ge­hen. Gleich­zei­tig dür­fen wir nicht den Feh­ler machen, die Ver­sor­gungs­si­cher­heit aus dem Blick ver­lie­ren. Ein so umfas­sen­der Markt­ein­griff darf kei­ne Fehl­an­rei­ze beim Ener­gie­ver­brauch setzen.“

Kri­ti­scher Fak­tor Zeit

Dabei drän­ge laut HWK die Zeit. „Vie­le Betrie­be ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, zeit­nah einen Ver­sor­gungs­ver­trag über Strom oder Gas für das kom­men­de Jahr abschlie­ßen zu müs­sen“, sag­te Bau­er. „Wenn heu­te ein Bäcker sei­nen Strom­ver­trag für 2023 zu den aktu­el­len Kon­di­tio­nen abschließt, muss sicher­ge­stellt sein, dass auch für ihn der Abwehr­schirm wirkt und im Fall der Fäl­le die bes­se­ren Kon­di­tio­nen gelten.“

„Die Lage ist ernst“

Coro­na-Kri­sen­stab legt ein umfang­rei­ches Maß­nah­men­pa­ket vor

In der Stadt und im Land­kreis Bam­berg gibt es kein ein­zi­ges frei­es Inten­siv­bett mehr. In den Kli­ni­ken wer­den bereits geplan­te Ope­ra­tio­nen ver­scho­ben, um Per­so­nal zur Ver­sor­gung von Coro­na-Pati­en­ten zu orga­ni­sie­ren, zahl­rei­che wei­te­re Maß­nah­men wur­den beschlos­sen und ein Appell an die Bevöl­ke­rung gerichtet.

„Der extre­me Anstieg der Inzi­denz­zah­len ist alar­mie­rend und über­schrei­tet die Kapa­zi­tä­ten unse­rer Kran­ken­häu­ser“, erläu­ter­te Bam­bergs Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Starke.

„Wir sehen inner­halb kür­zes­ter Zeit abso­lu­te Höchst­stän­de bei der Sie­ben-Tages-Inzi­denz, bei den Neu­in­fek­tio­nen, bei den akti­ven Fäl­len und ver­neh­men den Hil­fe­ruf der Medi­zi­ner, die die Gesund­heits­ver­sor­gung gefähr­det sehen: Das ver­langt von uns als Ver­ant­wort­li­chen für das Gesund­heits­we­sen in der Regi­on Bam­berg kon­kre­tes Han­deln“, so Stell­ver­tre­ten­der Land­rat Bru­no Kell­ner in enger Abstim­mung mit Land­rat Johann Kalb.

Die Kran­ken­haus-Ampel steht in ganz Bay­ern auf Rot, der Kata­stro­phen­fall ist erneut aus­ge­ru­fen wor­den. Auch das Bam­ber­ger Gesund­heits­amt schlägt Alarm. „So vie­le Neu­in­fek­tio­nen pro Woche wie aktu­ell hat es seit Beginn der Pan­de­mie noch nicht gege­ben“, sag­te Zwei­ter Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsenkamp.

In der Stadt Bam­berg liegt der Wert heu­te bei 243,9 und im Land­kreis bei 381,7. Des­we­gen hat sich die gemein­sa­me Coro­na-Koor­di­nie­rungs­grup­pe zu wei­te­ren Maß­nah­men ent­schlos­sen. „Wir schaf­fen es aktu­ell kaum noch, alle posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen inner­halb von 24 Stun­den zu kon­tak­tie­ren“, so die Lei­te­rin des Fach­be­rei­ches Gesund­heits­we­sen, Dr. Susan­ne Paul­mann. Zuletzt habe man täg­lich drei­stel­li­ge Neu­in­fek­tio­nen und eine explo­si­ons­ar­ti­ge Ent­wick­lung der Inzi­den­zen. Kon­tak­te sei­en kaum noch nach­zu­ver­fol­gen. „Wir bit­ten alle posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen, sich bereits selbst­stän­dig in Qua­ran­tä­ne zu bege­ben und nicht auf den Anruf durch das Gesund­heits­amt zu war­ten“, erklärt die Lei­te­rin des Gesundheitsamtes.

Nach­dem der baye­ri­sche Minis­ter­prä­si­dent den Kata­stro­phen­fall aus­ge­ru­fen hat, hat sich unver­züg­lich der Kri­sen­stab unter der Lei­tung von Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke kon­sti­tu­iert und sei­ne Arbeit auf­ge­nom­men. Um auf die „besorg­nis­er­re­gen­de Situa­ti­on“, so Star­ke, zu reagie­ren, wur­den fol­gen­de Schrit­te festgelegt:

  1. Die Impf­ka­pa­zi­tät wird sofort erhöht: Das Impf­zen­trum in Hall­stadt auf dem Gelän­de der Robert-Pfle­ger-Stif­tung wird künf­tig 600 Imp­fun­gen pro Tag an sechs Tagen pro Woche durch­füh­ren kön­nen. Bis­lang war die Ein­rich­tung auf etwa 250 Imp­fun­gen pro Tag aus­ge­legt. Auf­fri­schungs­imp­fun­gen sind für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unein­ge­schränkt mög­lich. Auch vie­le Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te bie­ten nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung die „Boos­ter-Imp­fun­gen“ an.

  1. Die kom­mu­na­len Test­mög­lich­kei­ten wer­den wie­der aus­ge­wei­tet: Es ist geplant, eine brei­te Infra­struk­tur für kos­ten­lo­se Coro­na­tests vor­zu­be­rei­ten. Anlauf­stel­len sind das Test­zen­trum am Sen­del­bach in Bam­berg, das Coro­na Ser­vice Cen­ter am ZOB sowie die Abstrich­stel­le in Scheß­litz. Das Land­rats­amt steht mit den Gemein­den in Kon­takt, um gemeind­li­che Test­stel­len wie­der hochzufahren.

  1. Die Zahl der Inten­siv­bet­ten in den Kli­ni­ken wird spür­bar erhöht: In den Kran­ken­häu­sern der Gemein­nüt­zi­gen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft im Land­kreis Bam­berg sowie der Sozi­al­stif­tung Bam­berg im Stadt­ge­biet wer­den zusätz­li­che Inten­siv­bet­ten bereit­ge­stellt: Die­se sowie nächs­te Woche wer­den jeweils fünf wei­te­re Bet­ten hin­zu­kom­men. Die Zahl der Nor­mal­pfle­ge­bet­ten für Covid-Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wird um 55 angehoben.

  1. In den Kran­ken­häu­sern in der Stadt und dem Land­kreis Bam­berg gilt ab mor­gen, dem 12. Novem­ber 2021, ein gene­rel­les Besuchs­ver­bot. Aus­ge­nom­men sind the­ra­peu­tisch oder medi­zi­nisch begrün­de­te Besu­che, etwa bei der Beglei­tung schwer kran­ker oder ster­ben­der Ange­hö­ri­ger, beim Vor­lie­gen eines drin­gen­den Not­falls oder beim Besuch oder der Geburt eines Kin­des. Per­so­nen, die eine Ein­rich­tung betre­ten dür­fen, sol­len ihren Besuch vor­her tele­fo­nisch anmelden.

  1. Für die Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen gilt laut der 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung die 3G-Regel­gung. Ver­pflich­tend sind FFP2-Mas­ken, eine medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke ist nicht mehr aus­rei­chend. Auch für alle Beschäf­tig­ten gilt, dass dort, wo Mas­ken­pflicht besteht, FFP2-Mas­ken getra­gen wer­den müssen.

  1. Bür­ger­te­le­fon: Die Stadt Bam­berg schal­tet ab sofort wie­der eine Hot­line für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger frei. Unter der Num­mer 0951÷87−2525 ist die Hot­line mon­tags bis don­ners­tags von 9.00 Uhr bis 15 Uhr und frei­tags bis 12 Uhr erreich­bar, um Fra­gen ohne medi­zi­ni­schen Hin­ter­grund zu beant­wor­ten. Für medi­zi­ni­sche Anfra­gen sind die Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te die rich­ti­gen Ansprech­part­ner. Bei den posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen mel­det sich das Gesund­heits­amt eigenständig.

  1. Das Land­rats­amt hat auf­grund der dras­tisch gestie­ge­nen Neu­in­fek­tio­nen das Kon­takt­ma­nage­ment im Gesund­heits­amt deut­lich aus­ge­wei­tet und setzt Per­so­nal aus allen Geschäfts­be­rei­chen zur Unter­stüt­zung ein. Es lau­fen Anfra­gen auf exter­ne Unter­stüt­zung bei der Poli­zei und der Bundeswehr.

  1. In den Rat­häu­sern und im Land­rats­amt sind Ter­mi­ne nur noch nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung mög­lich. Alle Infor­ma­tio­nen dazu auf www.stadt.bamberg.de sowie www.landkreis-bamberg.de.

  1. Die Stadt Bam­berg hat ihre offi­zi­el­len Ver­an­stal­tun­gen ab dem 12. Novem­ber abge­sagt, sofern sie in Innen­räu­men statt­fin­den. Stadt­rats­sit­zun­gen wird es wei­ter­hin geben, so wie es die Rechts­la­ge vor­sieht. Aktu­ell fin­den die­se mit der 3G-Rege­lung statt. Auch der Land­kreis sagt ver­leg­ba­re Ver­an­stal­tun­gen ab.

  1. Im E.T.A. Hoff­mann Thea­ter, in der Kon­zert- und Kon­gress­hal­le und in der Bro­se-Are­na gilt 2G sowie eine durch­gän­gi­ge FFP2-Mas­ken­pflicht, auch am Platz. Der Pau­sen­ver­kauf von Spei­sen und Geträn­ken fin­det nicht statt. Die­se Rege­lung gilt ab dem 12. Novem­ber 2021.

  1. Für den Besuch des Bam­ba­dos gilt die 2G-Regel. Zusätz­lich zum Geimpft- oder Gene­se­nen­nach­weis wird ein amt­li­cher Licht­bild­aus­weis benö­tigt. Von der Nach­weis­pflicht aus­ge­nom­men sind Kin­der bis zum 12. Lebens­jahr. Nach einer Über­gangs­re­ge­lung des Frei­staats Bay­ern sind bis zum 31. Dezem­ber 2021 auch min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab dem 12. Lebens­jahr beim Schul­schwim­men und dem Ver­eins­sport im Bam­ba­dos von der Nach­weis­pflicht aus­ge­nom­men, wenn sie sich an der Schu­le regel­mä­ßi­gen Tests unterziehen.

  1. Die gas­tro­no­mi­schen Ein­rich­tun­gen wur­den vom Kri­sen­stab auf­ge­for­dert, die Rege­lun­gen zu kon­trol­lie­ren und zuver­läs­sig sicher­zu­stel­len, dass der Nach­weis für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te über­prüft wird.


Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke, Zwei­ter Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp sowie der stell­ver­tre­ten­de Land­rat Bru­no Kell­ner appel­lie­ren mit deut­li­chen Wor­ten an die Bevöl­ke­rung: „Nut­zen Sie bit­te die vor­han­de­nen Impf­an­ge­bo­te! Wer sich nicht imp­fen lässt, ris­kiert nicht nur die eige­ne Gesund­heit, son­dern gefähr­det damit auch ande­re. Füh­ren Sie außer­dem früh­zei­tig einen Selbst­test durch, bevor Sie sich mit Freun­den oder Ver­wand­ten tref­fen. Ach­ten Sie auf aus­rei­chen­den Abstand bei allen Gele­gen­hei­ten“, so die Ver­ant­wort­li­chen aus dem Rat­haus und dem Landratsamt.


Wo kann ich mich imp­fen lassen?


Impf­zen­trum Bam­berg
Dr. Pfle­ger-Ver­wal­tungs­ge­bäu­de
Emil-Kem­mer-Stra­ße 33

96103 Hall­stadt


Offe­ne Impfstunden

Mon­tags bis frei­tags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr und mitt­wochs von 13.30 Uhr bis 19 Uhr sowie an fol­gen­den Sams­ta­gen: 20. Novem­ber 2021, 4. Dezem­ber 2021, 18. Dezem­ber 2021, 8. Janu­ar 2022, 22. Januar2022, 5. Febru­ar 2022, 19. Febru­ar 2022, 5. März 2022, 19. März 2022, 2. April 2022, 16. April 2022.

Alle Infor­ma­tio­nen und mög­li­che Zusatz­ter­mi­ne sind zu fin­den auf https://www.impfzentrum-bamberg.de


Coro­na-Ser­vice-Cen­ter am ZOB
Pro­me­na­den­stra­ße 6a

96047 Bam­berg


Offe­ne Impfstunden

Mon­tags, mitt­wochs, frei­tags und sams­tags von 9 Uhr bis 15 Uhr


Bei der Hausärztin/​beim Haus­arzt nach Terminvereinbarung.

Alko­hol­kon­sum­ver­bot wird verlängert 

Lob für Gas­tro­no­men und Polizei

Die Stadt Bam­berg ver­län­gert die bereits beschlos­se­nen Ver­bots­maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Aus­wüch­se nächt­li­cher Par­ty­gän­ger, ins­be­son­de­re an den Wochen­en­den, und beschließt zusätz­li­che flan­kie­ren­de Maß­nah­men. Das berich­te­te Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke in der Voll­sit­zung des Stadt­ra­tes am Mittwoch.

Vor­aus­ge­gan­gen waren inten­si­ve Gesprä­che mit den Gas­tro­no­men, dem Bür­ger­ver­ein IV. Distrikt und der Poli­zei­in­spek­ti­on Bamberg-Stadt.

„Die Poli­zei bestä­tigt, dass sich die Gas­tro­no­mie an das To-Go-Ver­kaufs­ver­bot gehal­ten hat. Die aktu­el­len Pro­ble­me gehen also nicht von der Gas­tro­no­mie aus, son­dern durch das oft miss­bräuch­li­che Ver­hal­ten auf der Stra­ße“, so OB Star­ke im Stadt­rat. Der Ober­bür­ger­meis­ter lob­te die Koope­ra­ti­on der Gas­tro­no­mie und dank­te für die Bereit­schaft, gemein­sa­me Lösung zu fin­den. Par­al­lel zu den Ver­bots­maß­nah­men müss­ten aber wei­te­re Maß­nah­men getrof­fen wer­den. So wur­den das Bau­re­fe­rat und die Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be gemein­sam mit den Stadt­wer­ken beauf­tragt, die Anbrin­gung einer Stör­be­leuch­tung im Bereich der Unte­ren Brü­cke sofort umzu­set­zen. „Damit wol­len wir die­sen beson­ders pro­ble­ma­ti­schen Bereich tem­po­rär aus­leuch­ten, um so die Anzie­hungs­kraft zu min­dern und dunk­le Räu­me zu ver­mei­den“, erläu­ter­te der Ober­bür­ger­meis­ter. Die Beleuch­tung wird kom­men­den Mon­tag 28. Juni installiert.

Wie in ande­ren Städ­te auch, beschäf­ti­gen die nächt­li­chen Aus­wüch­se von Par­ty­gän­gern, vor allem an den Wochen­en­den, mit Lärm, Ver­un­rei­ni­gun­gen und Stö­run­gen der Sicher­heit und Ord­nung die Bam­ber­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Die Situa­ti­on in Tei­len der Innen­stadt, vor allem in den Berei­chen Unte­re Brü­cke und Sand­stra­ße, führt beson­ders nach 23 Uhr zu erheb­li­chen Kon­flik­ten. Die Stadt Bam­berg hat daher bereits am 10. Juni eine All­ge­mein­ver­fü­gung mit einem Alko­hol­kon­sum­ver­bot sowie einem Ver­bot des To-Go-Ver­kaufs alko­ho­li­scher Geträn­ke an Frei­ta­gen und Sams­ta­gen, jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, für wei­te Tei­le der Innen­stadt erlas­sen, wel­che in Abstim­mung mit den Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Gas­tro­no­mie zunächst bis zum 19 Juli ver­län­gert wird.

Als Gegen­maß­nah­me zum „Wild­pin­keln“ hat die Gas­tro­no­mie ihre Toi­let­ten­an­la­gen auch noch bis zu einer hal­ben Stun­de nach der eigent­li­chen Lokal­schlie­ßung geöff­net. Außer­dem wur­den bei den öffent­li­chen WC-Anla­gen die Öff­nungs­zei­ten deut­lich auf 24 Uhr ver­län­gert (Pro­me­na­de, Unte­re Brü­cke, ERBA). Eben­so wur­de eine höhe­re Fre­quenz bei der Lee­rung der öffent­li­chen Abfall­ei­mer am Wochen­en­de sowie die Auf­stel­lung zusätz­li­cher groß­vo­lu­mi­ger Abfall­ei­mer an den bekann­ten Hot­spots durchgeführt.


Beleuch­tung der Unte­ren Brü­cke und zusätz­li­che WC-Anla­gen vereinbart

In einem Fort­set­zungs­ge­spräch am 21. Juni zur Eva­lua­ti­on der Maß­nah­men waren sich alle Bespre­chungs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer einig, dass die Maß­nah­men – Alko­hol­kon­sum­ver­bot und To-Go-Ver­bot – für wei­te­re vier Wochen, nun bis zum 19. Juli, ange­ord­net wird. Mit der zusätz­li­chen Anbrin­gung einer Stör­be­leuch­tung im Bereich der Unte­ren Brü­cke soll nun der Auf­ent­halt an die­sem nächt­li­chen Brenn­punkt unat­trak­tiv gemacht und „dunk­le Räu­me“ ver­mie­den wer­den, da dort im Schutz der Dun­kel­heit vie­le Stö­run­gen ver­ur­sacht wer­den. Die Beleuch­tung wird durch die Stadt­wer­ke Bam­berg gemein­sam mit den Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­ben instal­liert wer­den. Die Arbei­ten dazu sol­len am 28. Juni begin­nen. Es han­delt sich um eine zeit­lich begrenz­te Maßnahme.

Die Bam­ber­ger Ser­vice­be­trie­be sind beauf­tragt, ähn­lich wie zur Sand­ker­wa, für zunächst zwei Stand­or­te WC-Con­tai­ner bzw. Toi­let­ten­wä­gen zu orga­ni­sie­ren. Die Vor­be­rei­tun­gen hier­zu lau­fen bereits. Die kon­kre­ten Stand­or­te sind an der Schran­ne und in der Elisabethenstraße.

Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke nimmt die Poli­zei in Schutz. „Die Poli­zei­kräf­te sind durch ande­re Auf­ga­ben stark gebun­den. Ange­sichts die­ser Her­aus­for­de­run­gen macht unse­re Poli­zei eine ganz her­vor­ra­gen­de Arbeit!“, so Star­ke. Dies gel­te im Beson­de­ren auch für den Umgang mit dem der­zei­ti­gen Fei­er­ver­hal­ten. Star­ke wei­ter: „Wenn es in Bam­berg noch nicht zu sol­chen Sze­nen, wie bei­spiels­wei­se jüngst in Augs­burg mit mas­si­vem Poli­zei­ein­satz und zahl­rei­chen ver­letz­ten Ein­satz­kräf­ten gekom­men ist, dann ist das aus­schließ­lich dem ruhi­gen und beson­nen Ver­hal­ten der Poli­zei­be­am­tin­nen und –beam­ten vor Ort und in der Ein­satz­zen­tra­le zu ver­dan­ken. Daher dan­ke ich an die­ser Stel­le aus­drück­lich der Lei­tung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt und allen Poli­zei­be­am­tin­nen und Beam­ten für ihren Ein­satz zum Woh­le der Stadt Bamberg!“

Am 19. Juli wird es ein wei­te­res Tref­fen mit den Gas­tro­no­men und der Poli­zei geben, um wei­te­re Maß­nah­men für das Sand­ge­biet und die Innen­stadt zu besprechen.

Bam­berg

Offen­si­ves Maß­nah­men­pa­ket der Stadt gegen aus­ufern­de Par­tys und Müllberge

Auf Initia­ti­ve des Ober­bür­ger­meis­ters der Stadt Bam­berg, Andre­as Star­ke, tra­fen sich zu einem „Run­den Tisch“ Ver­tre­ter der Stadt­ver­wal­tung, der Poli­zei und zahl­rei­che Gas­tro­no­men aus dem Sand­ge­biet. Dabei ist es geglückt, eine ein­ver­nehm­li­che Rege­lung her­bei­zu­füh­ren, um aus­ufern­de Par­tys und Müll­ber­ge in den Griff zu bekom­men, die nun pro­be­wei­se umge­setzt wird.

So gibt es im Sand­ge­biet und im Innen­stadt­be­reich ein Alko­hol­kon­sum­ver­bot und Alko­hol-To-Go-Ver­kaufs­ver­bot ab 22 Uhr für Frei­tag und Sams­tag, zunächst an den bei­den nächs­ten Wochen­en­den. Danach soll in einer erneu­ten Bespre­chung ein Erfah­rungs­aus­tausch erfol­gen. Star­ke: „Wir müs­sen an einem Strang zie­hen, um das gemein­sa­me Ziel zu erreichen.“

OB Star­ke: „Wir wol­len die der­zei­ti­ge Bal­ler­mann-Situa­ti­on in der Sand­stra­ße und die Ver­un­rei­ni­gun­gen in der Innen­stadt und im Sand­ge­biet been­den.“ Der Ältes­ten­rat des Stadt­rats begrüß­te das Maß­nah­men­pa­ket der Stadt­ver­wal­tung und stimm­te dem Kom­pro­miss mit den Gas­tro­no­men aus­drück­lich zu.


Die Rege­lun­gen im Ein­zel­nen
:


- Alko­hol-To-Go-Ver­kaufs­ver­bot und Alko­hol­kon­sum­ver­bot ab 22 Uhr für Frei­tag und Sams­tag in einem defi­nier­ten Bereich im Sand- und Inselgebiet.

- Erwei­ter­te Öff­nungs­zei­ten der öffent­li­chen Toi­let­ten­an­la­gen in der Innen­stadt sowie die Mög­lich­keit für die Gas­tro­no­men, auch nach Ende der To-Go-Gas­tro­no­mie ihre Toi­let­ten für Gäs­te zu öffnen.

- Höhe­re Fre­quenz bei der Lee­rung der öffent­li­chen Abfall­ei­mer am Wochen­en­de, Auf­stel­len zusätz­li­cher groß­vo­lu­mi­ger Abfall­ei­mer an den bekann­ten Hotspots.


Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp beton­te: „Wir dan­ken den mit­wir­ken­den Gastronom:innen für ihre Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft trotz ihrer wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Lage. In zehn Tagen, am 21.06.2021, tref­fen wir uns wie­der und zie­hen Bilanz.“ Die Poli­zei hat­te ursprüng­lich ein Alko­hol-To-Go-Ver­bot ab 20 Uhr emp­foh­len. Als Kom­pro­miss wur­de 22 Uhr festgelegt.

Alle Betei­lig­ten waren sich dar­in einig, dass auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die fei­ern, ihren Teil dazu bei­tra­gen müss­ten, damit Ruhe­stö­run­gen ver­mie­den und die Stadt nicht ver­müllt wird. Alle müss­ten ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht wer­den, man kön­ne nicht ein­fach die Ver­ant­wor­tung auf die Poli­zei abschie­ben. In die­sem Zusam­men­hang wies Bür­ger­meis­ter Glüsen­kamp auf das erfolg­reich gestar­te­te Recup-Sys­tem der Austraßen-Gastronom:innen hin, des­sen Ziel es sei, Müll zu vermeiden.