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Mountainbike

Rück­bau und Sper­rung im Alten­bur­ger Wald durch das Forstamt 

Ille­ga­le Moun­tain­bike-Trails wer­den nicht geduldet

Die ille­gal ange­leg­ten Moun­tain­bike-Trails im Alten­bur­ger Wald wer­den zurück­ge­baut und blo­ckiert. Dar­auf weist die städ­ti­sche Forst­ver­wal­tung hin. Zudem wird durch Beschil­de­rung auf die Rechts­la­ge hin­ge­wie­sen, wonach das Quer­feld­ein­fah­ren und Fah­ren auf sol­chen Wegen mit dem Rad im Alten­bur­ger Wald nicht gedul­det und mit einem Buß­geld bis zu 1.500 Euro geahn­det wird.

Damit zieht die Forst­ver­wal­tung die Kon­se­quen­zen aus der nicht mehr trag­ba­ren Situa­ti­on an den Hän­gen unter­halb der Altenburg.

Zum Hin­ter­grund: Der Erho­lungs­druck auf Natur und Land­schaft hat in den letz­ten Jah­ren stark zuge­nom­men. Das Rad­fah­ren gilt heu­te als Sport­art mit hohem Erho­lungs­wert und ver­zeich­net nicht zuletzt durch die Coro­na-Pan­de­mie star­ke Zuwachs­ra­ten. Lei­der tre­ten durch die zuneh­men­de Frei­zeit­nut­zung und beson­ders durch das Moun­tain­bi­ken immer wie­der Kon­flikt­si­tua­tio­nen zwi­schen den Bikern und Grund­ei­gen­tü­mern, Kon­flik­te zwi­schen den Erho­lungs­su­chen­den unter­ein­an­der und Beein­träch­ti­gun­gen von Natur und Land­schaft auf. Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist das zuneh­men­de Fah­ren abseits von geeig­ne­ten Wegen.


Quer­feld­ein­fah­ren im Wald ist gene­rell verboten

Die­se Ent­wick­lung ist auch im Alten­bur­ger Wald in Bam­berg zu ver­zeich­nen. Abseits des Wan­der­we­ges (Rin­ner­steig) gleicht der Alten­bur­ger Wald einem Hin­der­nis­par­cours: Zwi­schen den Bäu­men und auf schma­len, abschüs­si­gen Pfa­den haben sich ille­ga­le Moun­tain­bike-Trails ver­schie­dens­ter Schwie­rig­keits­gra­de ent­wi­ckelt. Zuletzt kam es dort zu einem Unfall auf einem ille­gal geschaf­fe­nen Pfad.

Das städ­ti­sche Forst­amt und das Kli­ma- und Umwelt­amt wei­sen des­halb dar­auf hin, dass Quer­feld­ein­fah­ren im Wald gemäß dem Baye­ri­schen Naturschutzgesetz(BayNatSchG) gene­rell ver­bo­ten ist. Viel­mehr ist das Rad­fah­ren im Wald nur auf Stra­ßen und geeig­ne­ten Wegen zuläs­sig. Die Moun­tain­bike-Trails im Alten­bur­ger Wald wur­den durch unrecht­mä­ßi­ges Quer­feld­ein­fah­ren geschaf­fen und stel­len kei­ne geeig­ne­ten Wege im Sin­ne des Baye­ri­schen Natur­schutz­ge­set­zes dar. Erschwe­rend kommt hin­zu, dass der Hügel, auf dem die Alten­burg erbaut ist, aus wech­seln­den Schich­ten von Ton und Sand­stein besteht. Die Böden sind des­halb äußerst rutsch­ge­fähr­det. Es besteht die Gefahr, dass durch das Befah­ren die Boden­ober­flä­che gelo­ckert und damit das Risi­ko von Boden­ab­trag gestei­gert wird.

Über­dies wur­den die Land­schafts­räu­me um die Alten­burg bereits 1976 als Schutz­ge­biet aus­ge­wie­sen. Durch die ille­ga­le Befah­rung der Wald­be­stän­de wird die beson­ders schüt­zens­wer­te Tier- und Pflan­zen­welt erheb­lich gestört und beschädigt.

An einer attrak­ti­ven Alter­na­ti­ve zum ille­ga­len Quer­feld­ein­fah­ren wird aktu­ell im Michels­ber­ger-Wald gear­bei­tet. Dort ent­steht in Abstim­mung mit einer Bam­ber­ger Moun­tain­bike­schu­le, den Baye­ri­schen Staats­fors­ten und der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de der ers­te lega­le Moun­tain­bike-Trail im Stadt­ge­biet Bamberg.